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von | 2

 

One more time: Du bist Deutschland

  1. 07

    Rob Liebwein:

    Welcome United Kingdom:

    “Slogan for German feelgood campaign was used by Nazis”
    http://news.independent.co.uk/europe/article329451.ece

    and if you are from Germany, then also welcome to the press of Australia:

    “…The future is yours, don’t despair, things might be in the dumps but this is the land of Beethoven, Einstein and all those giggling little garden gnomes…”
    http://www.theage.com.au/news/business/you-are-the-miracle-of-germany-now-lighten-up/2005/10/23/1130005992567.html

    etc….

    30.11.2005 um 03:24
  2. 06

    Rob Liebwein:

    Kleines Vorwort: Im Markenrecht reicht das nicht aus, sich nur ein “Du bist Deutschland” schuetzen zu lassen. Es muss auch ein Produkt hierzu hergestellt werden, und zwar zu allem, was eben in der b.b. Auflistung der Waren/Dienstleistungen vorgetragen worden ist. Beispiel: Die Bayrischen Motorenwerke lassen sich das Wort “BMW” fuer “Kraftfahrzeuge” schuetzen - und bringen dann anschliessend auch tatsaechlich das Produkt heraus, naemlich: Einen BMW zum Autofahren. So stehts auch in der Marke drin. Genauso ist es auch mit der Marke “Du bist Deutschland”. Es muss ein Produkt geben. Welches genau, wurde vorher in den Auflistungen festgelegt.

    http://www.spreeblick.com/2005/11/22/one-more-time-du-bist-deutschland/#comment-46929

    Zum Beispiel: eine Peitsche, Schallplatten, Feuerloescher, Christbaumschmuck, aber auch genau mit dabei sind Strapse aus Leder, Toilettenpapier, Erziehung im Sinne von “RUF MICH DOCH AN!” hier als “DU BIST DEUTSCHLAND!”, usw. Ich neige dazu, eine Satire ueber diese Marke zu schreiben, gerade weil sie so derart oberflaechlich beschrieben ist, zumal ein Trottel davon auch noch vergessen hat, die “Durchfuehrung von Volksbelustigung” fuer ein “Du bist Deutschland” als Marke schuetzen zu lassen. Fuer Bloggers wuerde das bedeuten, dass sie mit einer Volksbelustigung “Du bist Deutschland” eigentlich keine Markenrechte verletzen. Humor muss also sein, was anders bleibt Bloggers bei diese Massenmarke gar nicht uebrig. ;-)

    Aber zurueck, nun, wenn man sich die Marke genauer anschaut, vor allem fuer welche Waren/Dienstleistungen das Wort “Du bist Deutschland” eingetragen ist, gibt es beinahe nur zwei Moeglichkeiten:

    - Entweder die Marke wurde deswegen eingetragen, weil man tatsaechlich all diese Waren herstellen und verkaufen will. Ist eigentlich Wahnsinn, wenn man sich die ganze Auflistung anschaut. Dann aber stecken hinter dieser Kampagne ganz klare eCommercielle Absichten dahinter - und nicht so der gute Wille, Deutschland aufzumuntern. Ich meine, natuerlich soll Deutschland aufgemuntert werden, aber eben nur um all diese Waren verkaufen zu koennen. Es geht also mehr ums Geldscheffeln als wie um den guten Willen, pessimistische Deutsche tatsaechlich umzustimmen.

    - Oder man will solche Waren/Dienstleistungen erst gar nicht auf den Markt bringen und es geht nur darum, dieses Wort “Du bist Deutschland” grundsaetzlich schuetzen zu lassen. Dann aber laesst sich daraus ableiten, dass es sich um eine - groesstenteils - boesglaeubige Marke “Du bist Deutschland” handeln koennte. Denn der Markt soll monopolisiert und Dritte blockiert werden, naemlich mit einem Produkt, welches erst gar nicht auf den Markt kommt.

    Das gibt noch viel Diskussionsstoff. Mehr als die Kampagnemachers sich je zu traeumen gewagt haetten. Und so wie es aussieht, will man das “Du bist Deutschland” sogar auch europaweit schuetzen lassen. Das “Du bist Deutschland” erklaere man mal einem Italiener, Franzosen, Polen oder wo sie alle aus Europa herkommen.

    Fest steht, dass Bloggers mit der Benutzung des Wortes “Du bist Deutschland” leider aufpassen muessen. Und zwar mindestens 5 Jahre. Egal, ob die ein Produkt herausbringen oder auch nicht. 5 Jahre, solange hat der Markeninhaber Zeit (sog. Benutzungsschonfrist), die in der Marke genannten Produkte auf den Markt zu bringen. Falls ueberhaupt was die naechsten 5 Jahre kommt. Wer hat momentan einen Nutzen davon? Richtig. Der Rechtsanwalt, der Bloggers mit hohen Streitwerten abmahnt, nur weil hier bei einem Blog ein Werbebanner eingebaut ist und ein Blogger somit im geschaeftlichen Sinne taetig ist.

    Was bleibt uebrig? Das Foto von 1935 “Du bist Deutschland”, welches Dr. Stefan Mörz in ein Buch eingebaut hat, obwohl er nicht Urheber des Fotos ist. Und das Stadtarchiv Ludwigshafen? Die haben dann auch noch genau dieses Buch herausgebracht. Dank sei Falk LĂĽke von der ZEIT. Ja so warn’s, ja so warn’s, ja die alten Bloggersleut. ;-)

    Ich glaube, mit einem Slogan wie beispielsweise “Sei optimistisch”, “Nur Mut, das wird schon” oder “Kopf hoch, Deutschland” waere man - auch im Ausland - wesentlich besser dagestanden. Diese Deutschland-Verherrlichung ist einfach zu ueberheblich und im Verhaeltnis zur Zeitgeschichte Deutschlands unverhaeltnismaessig.

    28.11.2005 um 22:49

Versuch einer Zusammenfassung

  1. 05

    Rob Liebwein:

    Zusammengefasst:

    “Du bist Deutschland”, seit dem 14.10.2005 jetzt auch eingetragene Marke fuer die naechsten 10 Jahre:

    ————-schnipp————-

    (GekĂĽrzt von Johnny, da genau der gleiche Kommentar bereits hier auftaucht)

    28.11.2005 um 17:59

One more time: Du bist Deutschland

  1. 04

    Rob Liebwein:

    @377, Olli: Und nachdem “Du bist Deutschland” auch fuer “Christbaumschmuck” eingetragene Marke ist, gibt es dieses Jahr nur noch einen nakerte Weihnachtsbaum. :-)))

    28.11.2005 um 17:21
  2. 03

    Rob Liebwein:

    Da lt. Falk Lueke von der ZEITdie Bloggers nur Impulsgeberdeppen sind:

    “Du bist Deutschland”, seit dem 14.10.2005 jetzt auch eingetragene Marke fuer die naechsten 10 Jahre (obwohl die Aktion nur bis Januar 2006 geht):

    ————schnipp————–
    Markentext: Du bist Deutschland
    Markenform: Wort-/Bildmarke
    Inhaber: Jung von Matt/Alster Werbeagentur GmbH, Kempertrautmann GmbH, Hamburg; , Bertelsmann AG
    Leitklasse: 41
    Klassen: 09; 14; 16; 18; 25; 28; 35; 38; 39; 41; 43

    Anmeldetag: 04.05.2005
    Tag der Eintragung: 13.09.2005
    Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 14.10.2005

    Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):

    Klasse 09: wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, photographische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte

    Klasse 14: Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente

    Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Drucklettern; Druckstöcke

    Klasse 18: Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren

    Klasse 25: BekleidungsstĂĽcke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

    Klasse 28: Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck

    Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten

    Klasse 38: Telekommunikation

    Klasse 39: Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen

    Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten

    Klasse 43: Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

    ————schnapp————–

    Da kommt wohl noch eine ganze Produkt- und Dienstleistungsschwemme auf Deutschland zu.

    28.11.2005 um 15:07
  3. 02

    Rob Liebwein:

    Was kommt als Nächstes? “Arbeit macht frei”, um Hartz-IV-Empfänger zu motivieren?

    28.11.2005 um 15:02
  4. 01

    Rob Liebwein:

    Hi Johnny,

    das Foto existiert zwischenzeitlich auch in den ersten US-Presseberichten. Die allgemeine Tendenz der Amerikaner neigt von “Was bilden sich die Deutschen da wieder mal ein?”, “Was kommt als Nächstes von den Deutschen?” bis hinueber zu “Deutschland beleidigt Einstein”. Selbst sogar der bloggende Prof. Eric Mueller von der UNC Law School regt sich furchtbar darueber auf, Zitat:

    “…One of the “Du bist Deutschand” faces is Albert Einstein’s. Yes — German Jew Albert Einstein. Sorry, Germany. You don’t get to use Albert Einstein for a German feel-good ad. You kicked Einstein out in the thirties. If he’d stuck around, he’d have been murdered. Or, if you want Einstein, Germany, I tell you what. I’ll make you a deal: you can be Einstein if you want, but then you also have to be Himmler or Goering or one of the others who wanted him dead…”
    vgl. http://www.isthatlegal.org/archives/2005/10/einstein_nein_e.html

    Social Marketing setzt an, wo die Instrumentarien von Regierung, Gesetzgebung und Verwaltung an ihre Grenzen stossen. Hier in diesem Einzelfall mit dem “Social Marketing” per eines “Du bist Deutschland” geht der Schuss nicht nur national in die Hose, sondern er produziert zwischenzeitlich auch international Empoerung. Mehr Schaden als wie Nutzen. Ein Schaden, den sich gerade die deutsche Wirtschaft in der derzeitigen Situation gerade auch auf dem internationalen Sektor ueberhaupt nicht leisten kann.

    Schickt doch der Jung von Matt/next GmbH einfach mal eine Rechnung mit Titel “Aufwendungsersatz” fuer die zahlreichen “Ja, aber, so ist das nicht gemeint”-Rechtfertigungen. Was meint Ihr, was in den USA da los ist? Man sollte die Kampagne-Macher echt auf 1.2 Mio US-Dollar Schadenersatz verklagen.

    28.11.2005 um 09:15

22.11.2005 um 16:43

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