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von | 2

 

Gegen die Wand

  1. 02

    Thomas:

    verstehe ich nicht, warum es immer wieder heißt, die ÖR würden “das Internet nicht verstehen”. alle ÖR-radiosender, allen voran der ach-so-mausgraue deutschlandfunk, arbeiten seit geraumer zeit an einer höchst-vernünftigen nutzung des internets. davon kann weder bei pro7 noch bei den privaten radiosendern die rede sein (warum sollten sie auch dahingehend vernünftig agieren; schließlich handelt es sich bei ihnen um das massenmediale pendant zu den anzeigenblättern, die man täglich im briefkasten findet aus dem briefkasten entsorgt).

    die hürde, die sich in den weg stellt, ist lediglich die seitens des gesetzgebers installierte knebelung, dass nur ein lachhaft geringer prozentsatz des budgets im niedrigen einstelligen bereich für internet investiert werden darf. warum? weil sich die privaten sonst gegängelt fühlen.

    und gegen netzgebühren im vernünftigen rahmen ist in der tat nichts zu sagen. das läuft wenigstens im rahmen einer öffentlichen diskussion und im sinne einer transparenz ab. der (um ein vielfaches höhere) betrag, den man monatlich über den umweg der supermarkt-kasse zur finanzierung der dutzenden, größtenteils völlig nutzlosen und auch nicht genutzten und ach-so-kostenlos zu empfangenden privatsender ablässt, versickert hingegen vollständig in der im finanzjargon so genannten “unmerklichkeit”.

    und dann sollte man mal versuchen, sich an der supermarkt-kasse mit dem hinweis, dass man die “privaten sender” ja gar nicht nutze, zu weigern, den in jedem produktpreis fest einkalkulierten anteil von werbefinanzierung zu berappen. ich für meinen teil kann pro7, sat1 und rtl und wie die ganzen “content”-schleudern heißen nicht empfangen und nicht nutzen - und muss sie dennoch mit jeder portion margarine auf dem frühstückstisch finanzieren. da ist jeder antrag auf gez-befreiung ein liberales kinderspiel dagegen…

    03.06.2007 um 15:05

Offener Brief an Musikschaffende

  1. 01

    Thomas:

    Mit anderen Worten, jeder Künstler verkauft der GEMA jedes Recht das er an seiner Musik hatte.

    Nein. Urheberrechte werden nicht “abgetreten” in dem Sinne, dass man sie nicht mehr über sie verfügt (”hatte”), sie werden an Dritte lediglich zu bestimmten Zwecken übermittelt (”zur Wahrung”) - dabei kommt es allerdings nicht zu einem Verlust auf Seiten des Künstlers/Urhebers. “Zur Wahrung” heißt in dem Falle, dass die Gema entsprechende Verstöße ahnden kann, ohne dass eine Initiative des Künstlers nötig wäre.

    Er kann selbst im Eigeninteresse keine Stücke freigeben oder ZItate erlauben. Nichtmal zu Werbezwecken ist eine kostenlose Aufführung gestattet.

    Weiter informiert die GEMA:

    “Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.”

    Was anscheinend auch viele Label nicht zu wissen scheinen, die einem auf Anfrage gern sagen “Sie können aus jedem Song kostenlos bis zu 30 Sekunden spielen.”

    Doch, der Künstler und das Label können und müssen dies gestatten. Diese Gestattung bildet sogar die Grundlage einer solchen Nutzung. Nur ist es mit einem solchen Erwerb von Nutzungsrechten eben nicht getan; es wird im Anschluss eben auch die Entrichtung von Gema-Gebühren fällig. Dies ergibt sich aus dem pdf-File, das in der von Dir verlinkten FAQ direkt unter dem von Dir zitierten Satz (”ab der ersten Sekunde”) heruntergeladen werden kann.

    20.06.2006 um 00:37

19.06.2006 um 22:43

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