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von | 2

 

Das Jugendvögelschutzgesetz - Recht von einem anderen Stern

  1. 02

    Donald:

    @#616669: “Grundsätzlich geht es nur um Missbrauch, sowie pornographische Schriften und nicht um Minderjährigen-Sex und Nacktbilder.”

    Naja, dem Titel nach geht es beim §182 StGB zwar um Missbrauch, aber dem neuen Inhalt nach nicht mehr. Es mag aus mancher Sicht erzieherisch vielleicht nicht wünschenswert sein, wenn Jugendliche sich gegenseitig mit sexuellen Handlungen für irgendetwas belohnen. Andererseits ist Erziehung keine Sache des Strafrechts und es stellt sich die Frage mit welcher Legitimation den Jugendlichen ihre Verfügungsgewalt da pauschal abspricht. Von “sexuellem Missbrauch” kann man jedenfalls nicht reden.

    Das bei §184b derzeit keine Altersgrenze existiert, ist nicht richtig. Heute versteht man unter “Kinderpronografie” die pornografische Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern nach §176 StGB und dort steht klar “Person unter vierzehn Jahren (Kind)”.

    Zukünftig werden pornografische Darstellungen von “sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren” gleichermaßen pönalisiert. Das ist sicher keine Präzisierung, die Auslegung, schon bisher bei Kinderpornografie recht unklar, hängt noch mehr von den unbestimmten Begriffen “pornografisch” und “sexuelle Handlung” ab. Das ist auch keine “Verschärfung” sondern eine völlig unmotivierte Neukriminalisierung bisher legitimer Handlungen.

    Alles Tatbestände, die in den natürlich mit Absicht als besonders absurd
    gewählten Beispielen genannt werden, sind von der Gesetzesänderung tatsächlich betroffen. Schon durch die _potentielle_ Kriminalisierung, die sich aus den unklaren Formulierungen, die diese Fälle eben nicht ausschließen, ergeben, werden diese Handlungen dadurch unterdrückt, dass sich der normale Bürger dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzen würde.

    Gruß
    Donald

    18.12.2007 um 12:08

Die Midwest Teen Sex Show

  1. 01

    Donald:

    Corax: Danke, dass du mal auf den Irrsinn hinweist. Weiteres zu der Gesetzesvorlage 16/3439, die den juristischen Begriff von Kinderpornografie völlig ausufernd aufweicht, und ihn insbesondere auch auf die Darstellung von legaler Sexualität von Jugendlichen beziehbar macht, gibt es in meinem Weblog zum Thema http://schutzalter.twoday.net/.

    27.11.2007 um 13:27

27.11.2007 um 03:17

Film/TV/RadioNetzPop

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