Puffern statt Speichern
Die Geschichte der RAF
-
03
Jo22:16.10.2007 um 08:30Urbach soll der entscheidende Mann des RAF-Entstehungsprozesses gewesen sein? Da muss ich ja laut lachen. Wäre diese Bewegung so friedlich wie behauptet gewesen, hätte ein einzelner wohl nichts ausrichten können. Hier war aber die grundsätzliche Bereitschaft zur Gewalt auf Basis einer unglaublichen moralischen Hybris schon vorhanden. Urbach hat allenfalls einige Hürden auf dem Weg in die Gewalt beiseite geschoben.
Dies ist nicht mehr als das durchsichtige Manöver, die Mörder von ihrer individuellen (100%) Verantwortung reinzuwaschen, indem der Staat als eigentlicher Täter oder zumindest Anstifter aufgebaut wird.
Wer wohnt schon in Düsseldorf?
-
02
Johann22:12.04.2007 um 23:22@rantanplan: Die Bochumer Uni mag eine häßliche Betonburg sein. Wenn man drin ist, schaut man aber ins grüne Ruhrtal. Solch eine geniale Lage haben nur wenige Unis.
Horst Schlämmer und die nackten Zwillinge - Hitler kacken bumsen youporn
-
01
Johann22:03.03.2007 um 08:41@alx: Danke! Treffsicher kommentiert.
Bisher lag ich noch jedesmal lachend vor dem Fernseher, wenn mal wieder Horst Schlämmer zu sehen war. Sensationell sein Auftritt bei Wer wird Millionär und beim Comedypreis.
Hape Kerkelings Buch “Ich bin dann mal weg” war im letzten Jahr das Buch, dass mich fasziniert, unterhalten und berührt hat, wie kein anderes. Abslout lesenswert!
Traurig, dass soviele Menschen ihr schwaches Selbstwertgefühl mit der Abwertung anderer aufzupolieren versuchen müssen.
Hinter der zynischen Fassade bleibt Euer Selbsthass trotzdem sichtbar. Schade.
04
@paul müller
“Wie konnten Sie nur für einen offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßenden Gesetzesentwurf stimmen.Bitte lesen sie sich noch einmal Artikel 5 §1 (Pressefreiheit) sowie Artikel 10 §1 (Fernmeldegeheimnis) und Artikel 10 §1 u. §2 (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch und erinnern Sie sich daran, dass Sie laut Artikel 38 §1 “nur ihrem Gewissen unterworfen” sind.”
Mannomann, gleich soviel Unfug auf einmal. Von “offensichtlich” kann doch gar nicht die Rede sein. Weder Art.5 Abs.1 GG, noch Art.10 Abs.1 GG gelten absolut. Selbstverständlich dürfen die von den genannten Artikeln geschützten Rechte eingeschränkt werden. Wer auch den zweiten Absatz der beiden Artikel gelesen hat, weiss dass diese Rechte aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden (dürfen). Ob eine Einschränkung dieser Rechte den zulässigen Rahmen sprengt, ist ersteinmal eine komplizierte juristische Auslegungsfrage. Offensichtlich ist hier nichts! Was soll den der Hinweis auf Art. 38? Der Artikel gibt dem Abgeordneten das Recht sich frei von juristischen Zwängen zu entscheiden. Ich kann hier keinen Hinweis auf solche Zwänge erkennen. Die Fraktionsdisziplin stellt das in Art. 38 postulierte Recht des Abgeordneten auf freie Entscheidung keinesfalls in Frage. Art. 38 sichert dem Abgeordneten zu, dass keine Entscheidung im Parlament zu einem Entzug oder einer Beeinträchtigung des Mandates durch den Staat führt - nicht, dass eine Entscheidung keine Folgen hat.