von | 2
Ă„h, bitte? Das BVerfG hat uns “beschĂĽtzt”? Indem es die *pauschale, verdachtsunabhängige, anlasslose Massenspeicherung* von Telekommunikationsverbindungsdaten in seiner Eilentscheidung als zulässig erklärt?
19.03.2008 um 16:28
InlandPolitik
Kommentare und Trackbacks sind geschlossen.
01
Äh, bitte?
Das BVerfG hat uns “beschĂĽtzt”?
Indem es die *pauschale, verdachtsunabhängige, anlasslose Massenspeicherung* von Telekommunikationsverbindungsdaten in seiner Eilentscheidung als zulässig erklärt?