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Nerviges Klingeltongepiepse mit kommerziellem Hitparadengedudel verstösst gegen die UN-Menschenrechtscharta und ist eine akustische Umweltverschmutzung. Von daher gehören die Brüder vor ein internationales Verbrechertribunal.
12.12.2004 um 23:55
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Nerviges Klingeltongepiepse mit kommerziellem Hitparadengedudel verstösst gegen die UN-Menschenrechtscharta und ist eine akustische Umweltverschmutzung.
Von daher gehören die Brüder vor ein internationales Verbrechertribunal.