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Info

Ix fragt, der LawBlog antwortet und bestätigt das, was auch in der Praxis bereits bestätigt wurde:

Minderjährige bzw. deren Eltern können das für Tweety-Abos ausgegebene Geld zurückverlangen.

6 Kommentare

  1. 01

    Genial. Da der Vertrag meiner Cousine auf meinen Namen läuft, könnte ich in der Hinsicht alles rückgängig machen, was sie so verzapft? Es gäbe nur ein Problem – sie ist mittlerweile aber schon bald 19 Jahre alt… hmmm.

  2. 02

    Spreeblick erfreut sich ja plötzlich und -unerwartet- ungeahnten Zufluss/ Leserschaft.
    [ Das sollte man für seine eigenen Gedanken nutzen ]

    Sollte es nicht so sein, anstatt an den Auswirkungen tagelang rumzudocktern, dass man an die Wurzel der Ursachen gelangt?
    Das dauert ne Weile, aber es kann gelingen!
    Kann einer die Ursachen erahnen oder gelingt es Jemandem die Ursachen klar zu nennen?

    Ich mein, das Tweety- Viech ist doch eine Ausgeburt und Resultat unserer Gesellschaft hier und jetzt.
    Dass ist globalgalaktisch Pillepalle. Und nicht der Rede wert.

    Wer kann zu Ende denken? Und wer traut sich, dass auch zu veröffentlichen?

  3. 03

    Semmel, Du bist wohl zu heiß gebacken worden.

  4. 04

    Die FAZ online hat heute (12.2) einen Artikel über Jamba. Das Wort „Spreeblick“ kommt zweimal vor, wird aber nicht weiter erklärt!

  5. 05

    Sehr guter und ausführlicher Artikel, das. Zu finden hier.

  6. 06
    domnik

    @ uwe: *rofl*