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Darf ich das bloggen?

Da sich die Fälle häufen, in denen Blogger wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und zur Kasse gebeten werden versuchen wir im Folgenden eine kleine Hilfestellung zu geben: Was darf man als Blogger und was darf man nicht?

Anmerkung 1: Es geht in den folgenden Zeilen nicht um eine Bewertung der bestehenden Gesetze, sondern um eine möglichst kurze und verständliche Zusammenfassung der aktuellen Lage. Ich freue mich über Korrekturen und Ergänzungen, die ich dann in den Text einbauen werde.

Anmerkung 2 (Update): Der vorliegende Text stellt keine Rechtsberatung dar. Und Mario Sixtus ist zwar Reporter, aber nicht in Wirklichkeit elektrisch.

Anmerkung 3 (Update): Sträflicherweise wurde nicht sofort von mir erwähnt, dass irights.info noch viel mehr Informationen bereithält, als dieser Text abdecken kann. Jetzt aber.

1. Die eigenen Texte

Die Texte, die du schreibst, sind allein „deine“, das bedeutet, dass du automatisch die Urheberrechte an ihnen besitzt. Dieses Recht kann dir niemand nehmen, man kann es dir auch nicht abkaufen. Lediglich mit der Verwaltung dieser Rechte könntest du Dritte beauftragen.

Die Nutzung, die Verwendung deiner Texte kannst du aber anderen jederzeit und unbürokratisch (z.B. per Mail oder Fax) gestatten. So kannst du z.B. einem Magazin erlauben, einen deiner Texte abzudrucken. Ob du dafür Geld haben möchtest, entscheidest du selbst. Auch in diesen Fällen gilt aber: Das Urheberrecht bleibt bei dir, Dritte können nur das Recht zur Nutzung oder Verwendung von dir bekommen.

Um anderen Blogs und Websites die Nutzung der eigenen Texte einfach zu machen, nutzen die meisten Blogs eine Creative-Commons-Lizenz, die das jeweilige Freigeben der eigenen Texte für andere Blogger „automatisiert“.

Creative Commons ist eine von Netzaktivisten und Anwälten gegründete Initiative, die sich bemüht, verständliche und netz-affine Lizenzen für die digitale Welt populär zu machen – nur durch diese Lizenzen sind z.B. Services wie RSS möglich und legal. Es gibt unterschiedliche Creative-Commons-Lizenzen, die meist genutzte dürfte bei Blogs die „Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0“-Lizenz sein (einprägsamer Name, ich weiß). Diese Lizenz besagt, dass jeder deinen Text nutzen darf, solange er deinen Namen als Autor angibt, den Text nicht für kommerzielle Zwecke nutzt (also kein Geld damit verdient) und seine eigenen Inhalte unter der gleichen CC-Lizenz veröffentlicht.

Geltendes Recht bleibt übrigens von CC-Lizenzen unberührt und auch wenn das alles sehr einfach klingt, sollte man sich 15 Minuten Zeit nehmen um sich auf der Creative-Commons-Site einzulesen und wirklich zu verstehen, was man tut und für welche Lizenz man sich entscheidet.

Wer journalistische oder schriftstellerische Ambitionen hat, kann sich auch mal Zeit für die VG Wort und ver.di nehmen. Abgesehen von Informationen und Dienstleistungen wie Presseausweisen kann hier unter bestimmten Bedingungen auch auf juristische Hilfe zugegriffen werden.

2. Die Texte anderer

Zitate anderer Texte sind erlaubt. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass es wirklich nur ein Zitat ist (und nicht der ganze Text), dass dieses Zitat als solches (am besten immer mit Quellenangabe) gekennzeichnet ist und dass es in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den eigenen Worten steht. Der eigene Text rund um das Zitat sollte sich also mit dem Thema auseinandersetzen. Wer wiederholt und konstant längere Auszüge aus allen SpOn-Beiträgen ohne weitere, eigene Bezugnahme auf sein Blog packt und drumherum fleißig Werbung schaltet, der darf sich nicht wundern, wenn irgendwann ein Schreiben der Kanzlei Reibach & Söhne (oder wie immer die heißen) im eigenen Briefkasten landet.

Die meisten Blog-Texte Dritter werden, siehe oben, unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und können somit in den meisten gängigen Fällen ohne zusätzliche Rückfrage genutzt werden. Dennoch sollte man sich die jeweilige CC-Lizenz genau ansehen und vor allem sicherstellen, dass der Blog-Autor sie überhaupt nutzt.

Im Zweifelsfall hilft, egal ob bei einem Blog oder bei SpOn, eine E-Mail oder ein Anruf, um offene Fragen zu klären und sich ggf. die Nutzungsrechte bestätigen zu lassen.

3. Links

Mit einem Link zu einer anderen Site übernimmt man in gewisser Weise auch die Haftung für die verlinkten Inhalte. Links zu eindeutig illegalen Inhalten (dazu gehören auch MP3-Dateien, die nicht legal veröffentlicht wurden) sind in Deutschland verboten, „wenn man von diesen Inhalten positive Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern“. Die detaillierte Rechtslage, z.B. im Fall von Links in Forumsbeiträgen oder Blog-Kommentaren ist jedoch kompliziert bis unklar, und selbst große Verlage wie heise müssen schwere juristische Geschütze auffahren, um hier für Klarheit zu sorgen. Diese Leistung kann wohl kaum ein Blog erbringen.

Wer nicht sicher ist, ob ein Link legal ist oder nicht, sollte den Betreiber der Site fragen. Falls man nicht sicher sein kann, muss man entweder die Verantwortung übernehmen oder die Verlinkung sein lassen.

4. Fotos und andere Bilder

Hier muss man zwischen zwei Arten von Rechten unterscheiden:

a) Dem Urheberrecht desjenigen, der das Foto gemacht oder das Bild „gemalt“ hat sowie demjenigen, der u.U. die alleinigen Nutzungsrechte an dem Bild besitzt (das kann z.B. bei einem Firmenlogo der Fall sein) und
b) den Rechten desjenigen, der auf einem Foto abgebildet ist.

Im Grunde funktioniert es hier in Sachen Urheberrecht wie bei den Texten: Ist ein Bild zweifelsfrei unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, kann man das Foto nach positiver Prüfung (welche Lizenz ist es und gilt sie für meine Zwecke?) nutzen. Bei flickr nutzt man dazu bei der Suche die „Advanced Search“ und klickt im unteren Bereich an, dass man nur Creative-Commons-lizensierte Suchergebnisse sehen möchte. Die gefundenen Fotos kann man in seinem Blog nutzen, die Urheber der gefundenen Bilder freuen sich aber trotzdem immer über eine kurze Mail mit Hinweis auf die Nutzung ihrer Werke.

Achtung! Die „Blog this!“-Funktion bei flickr ist kein Freibrief zur Nutzung aller flickr-Inhalte! In den flickr-AGB findet man klare Hinweise darauf, dass Nutzer für die Einhaltung geltender Gesetze selbst verantwortlich sind. Viele flickr-Nutzer nehmen Abstand von den CC-Lizenzen, allein die Tatsache, das ein Foto bei flickr zu finden ist, berechtigt also nicht zur eigenen Nutzung des Bildes.

Bei allen anderen Bildern fragt man zunächst den Urheber, also den Fotograf oder den Designer, um unerwartete Rechnungen zu vermeiden. Bilder auf Nachrichten-Sites stammen z.B. oft von Bild-Agenturen, die sehr schnell unwirsch werden können, doch auch Privatleute wittern gerne mal den schnellen Euro, wenn eines ihrer Bilder ungefragt irgendwo anders auftaucht. Geht es um Firmenlogos oder Fotos von bekannten Personen, lohnt sich oft die Suche nach „Presse-Material“ oder „Media-Downloads“ auf der offiziellen Website des Unternehmens oder der Person – wenn hier die Nutzung von Fotos oder Signets für Pressezwecke ausdrücklich erlaubt wird, geht man auch als Blogger auf Nummer Sicher.

Im Fall der abgebildeten Personen auf einem Foto kann das alles noch komplizierter werden. So kann eine Person, die ich selbst fotografiert habe und deren Foto ich veröffentliche, durchaus ihr „Recht am eigenen Bild“ geltend machen und die Veröffentlichung untersagen. Dieses Recht gilt zwar für Personen des Zeitgeschehens, also für Prominente, etwas beschränkt (doch auch in diesen Fällen greift u.a. das „Grundrecht auf Schutz des Familien- und Privatlebens“), grundsätzlich gilt jedoch als Faustregel: Wenn eine einzelne Person klar erkennbar ist, sollte man diese Person um Erlaubnis bitten, bevor man das Foto veröffentlicht.

Problemlos ist die Veröffentlichung von Fotos, auf denen viele Menschen zu sehen sind, die gerade an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen. Auch Katzen wehren sich selten gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos, was einiges erklärt.

5. Musik und andere Klänge

Auch hier gibt es immer einen Urheber, den man vorher fragen sollte, solange die Nutzung einer Datei nicht ausdrücklich erlaubt ist oder die betreffenden Songs unter CC-Lizenz stehen (siehe oben).

In den meisten Fällen wird aus einer fremden Website ziemlich schnell klar, ob ein MP3 legal und somit verlinkbar ist, oder ob jemand einen Teil der eigenen Kollektion online gestellt hat, ohne vorher die Rechte-Inhaber um Erlaubnis zu bitten. Ein wenig gesunder Menschenverstand hilft also schonmal weiter.

Besondere Vorsicht ist jedoch speziell beim Verlinken US-amerikanischen Musikblogs geboten (von russischen mal ganz zu schweigen, die kennen eh kein Urheberrecht): Einige der bekannteren Musik-Blogger haben in den USA kleinere Deals mit Plattenfirmen, die ihnen die Nutzung des ein oder anderen MP3 erlauben, das bedeutet jedoch gar nichts für ein deutsches Weblog, denn hier greift die zuständige deutsche Plattenfirma oder/ und die GEMA ein. Grundsätzlich ist die öffentliche Aufführung oder das Anbieten von Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material nicht erlaubt. Für Podcasts gibt es seit kurzem ein Angebot der GEMA, das sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber als ein erster Lösungsversuch gesehen werden kann.

6. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist

Shit happens und Menschen machen Fehler. Wenn also doch eine Abmahnung im Briefkasten liegt, die sogar berechtigt ist, heißt es zunächst:

Don’t panic!

Als erstes könnte man dann (am besten telefonischen) Kontakt mit der betroffenen Person oder dem betroffenen Unternehmen suchen und sich nach einer Entschuldigung bemühen, die Abmahnung zurücknehmen zu lassen. Das bringt aber nur etwas, wenn das Unternehmen oder die Person dafür sorgen kann, dass auch die Anwälte auf ihre Forderungen verzichten, und das ist meistens nicht leicht. Aber es ist möglich.

Danach sollte man sofort, und zwar sofort, selbst einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Vorwürfe in dem Schreiben überhaupt korrekt sind. Danach geht es in den meisten Fällen um das Entfernen der beanstandeten Vorwürfe vom eigenen Blog und das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung. Genau diese sollte jedoch vor Unterschrift genau von einem Anwalt geprüft und ggf. geändert werden, da sie oft unnötige Punkte, z.B. extrem hohe Bußgelder im Wiederholungsfall beinhaltet, die man nicht in jedem Fall unterzeichnen muss.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist (ist sie unberechtigt, muss sich der Anwalt kümmern), bleibt vielleicht noch ein gewisser Verhandlungsspielraum. Diesen sollte man, wenn man es sich zutraut, so ruhig wie möglich selbst ertasten, indem man mit der Gegenpartei bzw. mit deren Anwälten redet – vielleicht hat man Glück und kann die eigenen Lage und das Versehen glaubhaft machen. Vielleicht kann man die Rechnung etwas senken, vielleicht kann man eine Stundung erwirken. Vielleicht.

Um eine Zahlung der Anwaltsgebühren wird man jedoch in einem berechtigten Fall nicht wirklich herumkommen.

(Update: Bitte auch die Ergänzungen in den Kommentaren beachten, z.b. hier)

7. Tipps zur Meinungsäußerung

Selbstredend darf man in Deutschland seine Meinung äußern, Beleidigungen sind jedoch nicht ohne weiteres und ohne Grenzen möglich. Hier hilft es oft schon, wenn man seine Meinung klar als eine solche kennzeichnet. Statt „Johnny Haeusler ist ein Arschloch“ reicht ja auch „Ich finde, Johnny Haeusler ist ein Arschloch“, wobei Beleidigungen in jeder Form schnell eine heikle Sache sein können, je nachdem, wie empfindlich der Beleidigte ist. Beim Tippen sollte man also vielleicht überlegen, ob statt „Arschloch“ nicht auch „Pappnase“ genügt.

Ein weiterer Tipp beim emotional gesteuerten Schreiben ist die Nutzung des Konjunktivs und geäusserte Vermutungen. Sätze wie „Böse Zungen behaupten, Johnny Haeusler sei ein Arschloch“ sind schwerer angreifbar, gleiches gilt für einen Satz wie „da könnte man ja fast auf die Idee kommen, Johnny Haeusler sei ein Arschloch“.

Am Ende bleibt aber auch die Frage, ob es wirklich Sinn eines Blogs ist, andere, dem Autor meist unbekannte Personen, zu beleidigen. Ich persönlich bemühe mich, nur Dinge zu schreiben, die ich den betreffenden Personen auch persönlich so sagen würde, wenn sie jetzt direkt vor mir stünden. Diese Überlegung schützt manchmal vor allzu ausufernden Beleidigungen, die eben auch schnell eine Verleumdung werden können.

8. Recherche

Eine alte Journalisten-Weisheit lautet: „Eine Quelle ist keine Quelle“. Wer also Behauptungen aus einer einzigen Quelle übernimmt, muss damit rechnen, dass diese Behauptungen unwahr sind.

9. Fazit

Wer ein Blog (oder jede andere Form der Veröffentlichung) mit Inhalten füttert, ist für diese Inhalte verantwortlich. Nicht nur moralisch, stilistisch und inhaltlich, sondern auch juristisch. Soll heißen: Er muss sich an geltende deutsche Gesetze halten. Wer das blöd findet, sollte dabei nicht vergessen, dass diese Gesetze für alle gelten, insofern also auch einmal ihm selbst nutzen könnten.

Selbstverständlich nehme ich damit keineswegs Anwälte in Schutz, die sich die Taschen durch Abmahnungen in oft lächerlichen Fällen voll machen, die sich mit einem Anruf hätten klären lassen können – allzu oft gelingt solches Vorgehen nur durch die Angst, die den Adressaten gemacht wird und das wissen betreffende Anwälte, die hoffentlich Ausnahmen ihrer Zunft sind. Es braucht bei noch so vielen bestehenden Gesetzen hin und wieder halt trotzdem guten Willen und den schon oben erwähnten gesunden Menschenverstand – auf beiden Seiten.

Wer den o.a. Tatsachen aus dem Weg gehen will, muss auf ein anonymes Blog zurückgreifen. Einrichten kann man ein solches bei diversen Anbietern (zum Beispiel hier), man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass man schon allein damit u.U. einen Strafbestand erfüllen könnte und dass der Blog-Dienst in besonderen Fällen zur Herausgabe der IP-Logs gezwungen werden kann, mit deren Hilfe der Betreiber des Blogs eventuell doch ausfindig gemacht werden kann.

Abhilfe schafft hier anonymes Surfen, doch diese Dienste können schnell verschwinden, sich ändern oder ebenfalls im Heimatland des Bloggers als illegal eingestuft sein.

Ohne wirkliche technische Kenntnis ist hundertprozentige Anonymität im Netz nicht mit ein paar einfachen Klicks zu erreichen, doch diese Anonymität ist ja nur in einzelnen Fällen wirklich nötig.

Wenn für eigene Artikel, für die eigene Meinung Verantwortung übernommen wird, wenn man also sagt, was man meint und auch dazu steht, macht ein Blog meiner Meinung nach erst richtig Sinn und Spaß. Kritik muss nicht immer Beleidigung sein, Häme kann auch satirisch oder mit viel Augenzwinkern verpackt werden und Respekt vor der Arbeit und der Person Dritter sollte sowieso normal sein. Alles andere bringt Blogs auf BILD- und Stammtisch-Niveau, was ich persönlich nicht für erstrebenswert halte.

Achja, ich hab selbst schon oft genug unter Alkohol-Einfluss getippt. Hier gilt mein Rat aus eigener Erfahrung: Vor dem Klicken des „Absenden“-Buttons lieber nochmal drüber schlafen…

205 Kommentare

  1. 01
    martha dear

    danke, danke, danke, danke! hatte erst gestern darüber nachgedacht, ob du nicht die beste person für solch einen leitfaden wärst und schwupps! da isser! toll :)

  2. 02
    Stefan

    Eine weitere Möglichkeit sich einigermaßen stressfrei aus dem Abmahn-Wahn zu verabschieden ist doch seinen Blog im Ausland und/oder anonym zu hosten. Ob nun godaddy oder welche Anbieter es sonst noch gibt, anonymer Webspace und anonyme Domains sind nicht unbedingt so viel teuerer als normaler Webspace…

  3. 03

    Auch Katzen wehren sich selten gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos, was einiges erklärt.

    Toll, danke, jetzt darf ich meinen Monitor putzen. ;)

    Im Ernst: Pflichtlektüre! Ergänzen könnte man den Bildbereich vielleicht noch um kostenlose Fotocommunitys wie stock.xchange (bei denen bei jedem Bild direkt die erlaubte Nutzungsart steht), photocase oder ähnlichen. Muss ja nicht immer flickr sein.

  4. 04

    ach, im falle des falles ist auf den johnny verlass…

  5. 05

    Huch, kann mal irgendwer den Blockquote schließen? Ich hab’s wohl vergessen, sorry.

  6. 06

    Weniger Trinken wär auch ne Möglichkeit. Aber sonst, Hut ab, guter Guide ;-)

  7. 07
  8. 08

    Sehr schön – nur eines: Es ist durchaus nicht unbedingt geboten, selbst einen Anwalt hinzuzuziehen. Im Zweifel verdoppeln sich dadurch einfach die Kosten.

  9. 09

    Johnny: Statt absenden einfach tuggen.

  10. 10
    turtlebeach

    KEEP ANARCHY ALIVE!

    KEEP IT ALIVE, KEEP IT ALIVE,…

    Wer sidn diese Leut mit den Rechten, Anwälte sagst du, können kommen!

  11. 11
    turtlebeach

    naja, einteil sagt das zumindest von mir, der andere sagt, tu was du willst und der dritte teil sagt, ich kann´s eh imn meinem Leben nicht mehr bezahlen und der vierte sagt, die Leute, deren Rechte verletzt werden, tun mir auch leid, aber was ist wenn man diese leute gar nicht mehr fragen kann, aufgrund ihres Ablebens, hätten sie vielleicht zugestimmt zu deinem Song, hätten sie sich vielleicht sogar für diesen begeistert, das fragt das Recht nicht, das Recht fragt nach Artikeln, Musik fragt nach Emotionen, Welten, die sich eh nie treffen können, diese Welt scheint in die Schizophrenie hineingeboren, is doch geil!

  12. 12

    Prima Johnny, dafür bekommst du 2 Fleißsternchen ,)

    Achja, http://irights.info/ existiert und beschäftigt sich den meisten der obigen Fragen ,)

  13. 13
    turtlebeach

    ein letzter Zusatz: würden sie mich verklagen, hätte ich in einem Atemzug das erreicht,was ich doch die ganze Zeit will, ich kann dann das TU bauen und sie innerlich einstürzen lassen, um das zu verstehen, bitte Donnie Darko anschauen, das TU gibt es wirklich und es funktioniert, also bitte verklagt mich!
    lg
    Donnie

  14. 14

    Prima. Und genau das ist wichtig, dieses Verständnis und die Akzeptanz des ganzen, wenn man auch in die Diskussion um die Abmahnung einsteigt. Denn erst wenn man sich mal grundsätzlich darauf verständigt, dass es eben Regeln gibt und man die wenigstens im Normalfall einhält, dann ist man als Gesprächspartner überhaupt glaubwürdig und wird ernst genommen. Zudem kann man sich dann darauf fokussieren, wo es wirklich Sinn macht, die Grenzen des Urheberrechts anzugehen.

  15. 15

    Johnny, hast Du Dir für die „Arschloch“-Sätze die Nutzungsrechte von Ix abtreten lassen, oder waren das Zitate?

  16. 16

    Sehr schön! Ich sowieso geerade dabei mir Gedanken über eine Bereinigung meines Blogs von urheberrechtlich schwierigem Material gemacht und prompt liefert mir Spreeblick die Checkliste!
    Dankeschön!

  17. 17
    sunny3d

    auch vielen lieben dank für den artikel. wobei ich gleich eine frage habe.

    was wäre der fall, wenn ich auf einer seite ein photo entdecke und jene seite quasi als plattform für photographen dient, welche hier ihre photos hochladen können und die rechte an den photos behalten und miteinander erfahrungen austauschen und etc.

    nun – ich entdecke das photo und sehe, dass man zu dem rechteinhaber, also dem photographen nur kontakt aufnehmen kann, wenn man sich da registriert (obwohl ich keine photographin bin – könnte ich das ja tun)

    aber warum sollte ich mich registrieren?
    die urheberschaft gebe ich auf meiner seite an und damit wäre es doch O.K. – oder?

    Ich verändere weder das Bild, gebe die genaue Seite an und wenn seine mail – adresse dort stehen würde, könnte ich ihn auch informieren, vorher natürlich, in der Hoffnung – das er English kann, wenn er zum Beispiel sagen wir mal – Südfranzose ;) – ist.

  18. 18
  19. 19

    Ich habe mal gehört, jemand hätte gelesen ein anderer hätte behauptet Johnny Haeusler sei eine ganz üble Pappnase.

    Schöner Eintrag. Gut, dass das mal endlich jemand zusammengefasst hat und gebloggt. :)

  20. 20

    Eine ziemlich sichere Methode, sich in Deutschland eine Abmahnung einzufangen, ist übrigens die Veröffentlichung eines Beitrags wie dem obigen!

    Abmahnfreudige Rechtsverdreheranwälte interpretieren solcherlei Nachbarschaftshilfe nämlich gerne als Rechtsberatung und die ist — Fußnote: seit der Nazi-Zeit — ausschließlich Juristen vorbehalten. Siehe hier.

    An diesem Gesetz soll zwar bald (endlich) etwas geändert werden, bislang ist es allerdings noch gültig.

    Ich mein ja nur, weil wir gerade beim Thema waren…

  21. 21

    Ein wichtiger Punkt fehlt mE unter 6: FRISTEN BEACHTEN!

    Es ist ein alter Irrglaube, dass Fristen mindestens 14 Tagen lang sein müssten. In Urheber- und Markenrechtsstreitigkeiten (Firmenlogos können auch als Marken geschützt sein) sind Fristen von nur wenigen Tagen nicht die Ausnahme, sondern die REGEL. Für die Frist kommt es auch NICHT darauf an, wann man tatsächlich die Abmahnung in den Händen gehalten hat, sondern nur darauf, wann üblicherweise mit der Kenntnisnahme gerechnet werden durfte.

    Auf KEINEN Fall sollte man Fristen, die vom Abmahner respektive seinen Anwälten gesetzt worden sind, einfach so verstreichen lassen, sondern IMMER sich VOR Fristablauf mit der Gegenseite in Verbindung setzen, um zumindest einen Aufschub auszuhandeln. Sonst läuft man Gefahr, ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung vom Gericht zu kassieren (die Anträge werden bei vielen Gerichten ohne nähere Prüfung durchgewunken). Die eV kostet noch mal mindestens soviel wie die Abmahnung – zuwar kann man sich nachher dagegen wehren, hat aber (a) Kosten und (b) Ärger am Hals.

    Ansonsten: Ein schöner, verständlicher Beitrag, der hoffentlich vielen Bloggern helfen wird.

  22. 22
  23. 23

    etwas erbsenzählerisch: der Satz ’nur durch diese [CC] Lizenzen sind z.B. Services wie RSS möglich und legal‘ stimmt so nicht – RSS ist mit jeder Lizenz möglich und legal (nur darf man halt einen Feed ohne entsprechende Lizenz nicht öffentlich reaggregieren etc.), ist ja nur eine maschinenlesbare Form der eigenen Texte.

  24. 24
    sunny3d

    o.k. ich frage nen rechtsanwalt – ob ich photos u.s.w. – man ey….
    du lieber kuckuck…

  25. 25

    Ist das jetzt nur eine persönliche Meinung bzw Sicht des Verfassers also Johnny oder sind das jetzt auf einmal allgemeingültige Regeln?

    Gruss
    Gunnar

  26. 26
    sunny3d

    manno, das is keine stockfotogrfie – nüscht.
    ich gehe morgen in den zoo…

  27. 27

    Nach dem Lesen dieses Artikels habe ich irgendwie das Gefühl, dieser Johnny Haeusler wäre ein Arschloch. ;-)

  28. 28
  29. 29

    Das Problem sind doch die Gesetze, die es Leuten erlauben, ohne erwiesene Legimität nur von Abmahnungen zu leben…

  30. 30

    Vielen Dank für diesen gerade für nichtjuristen lesbaren Leitfaden. Über eine Fortsetzung zum Thema kugelsicheres Impressum würde ich mich übrigens besonders freuen (man darf ja noch träumen).
    -Robert

  31. 31

    auch vielen lieben dank für den artikel. wobei ich gleich eine frage habe.

    was wäre der fall, wenn ich auf einer seite ein photo entdecke und jene seite quasi als plattform für photographen dient, welche hier ihre photos hochladen können und die rechte an den photos behalten und miteinander erfahrungen austauschen und etc.

    nun – ich entdecke das photo und sehe, dass man zu dem rechteinhaber, also dem photographen nur kontakt aufnehmen kann, wenn man sich da registriert (obwohl ich keine photographin bin – könnte ich das ja tun)

    aber warum sollte ich mich registrieren?
    die urheberschaft gebe ich auf meiner seite an und damit wäre es doch O.K. – oder?

    Ich verändere weder das Bild, gebe die genaue Seite an und wenn seine mail – adresse dort stehen würde, könnte ich ihn auch informieren, vorher natürlich, in der Hoffnung – das er English kann, wenn er zum Beispiel sagen wir mal – Südfranzose ;) – ist.

    Genau das kann teuer werden.

    Der Fotograf hat der entsprechenden Seite die Rechte eingeräumt das Foto auf dieser Seite anzuzeigen. Damit geht aber keinerlei Recht einher dieses Foto irgendwo anders zu veröffentlichen. Unabhängig von der Angabe der Quelle, ob kommerziell oder nicht und ähnlichen Randbedingen. Entweder den Fotografen fragen, auch wenn man sich dazu registrieren muss oder alternativ nur mit einem Link ohne Anzeigen des Fotos auf die Seite verweisen ala „Da gibt es ein schönes Foto“. Oder es halt ganz bleiben lassen.

    PS: Wenn man irgendwo nachfragt, ob man ein Foto in seinem Blog veröffentlichen darf, auch explizit nachfragen, ob derjenige auch der Fotograf ist. Denn wenn ein Foto in Blog A unerlaubt eingebunden ist und man selber bekommt von Blog A die Erlaubnis, dass Foto in seinen eigenen Blog zu übernehmen, ist man im Zweifellsfall dennoch haftbar. Man kann dann zwar versuchen, die Kosten vom Betreiber von Blog A wiederzubekommen, da der eine falsche Auskunft geleistet hat, aber das ist auch nicht so das wahre.

  32. 32

    Wenn ich bei Flickr Fotos hochlade, dann lade ich doch die Menschen geradezu ein auch meine Fotos zu benutzen und damit zu machen was sie wollen. Wenn ich das nicht will, dann lade ich die Fotos doch auch nicht da hoch.

    Gunnar

  33. 33
    sunny3d

    danke, lim_dul.

    den rest habe ich wieder gelöscht, weil der würde wieder nur alles verkomplizieren.

  34. 34

    @Gunnar
    Nee, sorry, das ist Quatsch! Ich lade damit die Leute dazu ein, meine Fotos DORT zu betrachten. Dort, aber nicht woanders.

    Dort kann ich sie nämlich z.B. auch jederzeit rausnehmen.

  35. 35
    sunny3d

    O.K. – also es wäre natürlich möglich auch ein foto von meinem bildschirm zu machen, welches das photo eines anderen photographen zeigt – in schlechterer qualität natürlich – aber ich hätte zum beispiel das motiv, also eine katze, die sich nicht wehren kann und ich bin die photographin.

    (in museen ist zum teil verboten zu fotografieren (ich kann dieses wort nicht mehr schreiben) )

  36. 36

    @Henning
    Na, ok. Du hast Recht. Aber dann weiß ich ja immer noch nicht was die Leute mit meinen Fotos machen.

  37. 37

    @sunny3d
    Auch das kann strafbar sein, wie ja auch das Abfilmen von Filmen im Kino.

    @Gunnar
    Nee, du weißt nicht, was sie damit machen. Aber es geht hier ja auch eher darum, was sie dürfen.

  38. 38
    sunny3d

    Und was heißt – „kann strafbar sein“ ? (ich war schon als kind unausstehlich – ich muss immer alles wissen)

  39. 39

    @sunny3d
    Passender wäre wohl die Formulierung „ist in der Regel ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts“.
    Du müsstest schon so künstlerisch fotografieren, dass ein neues Werk entsteht, worin das alte Werk (von dem anderen) nur noch ein kleiner Bestandteil ist.

    (Soweit das, was ich an der Uni gelernt habe. Bin aber auch kein Jurist.)

  40. 40

    Besser wäre es doch wenn man gleich die Bilder unter Creative Commons setzen würde bzw einige ausgewählte frei geben würde.

    Wenn man natürlich die Rechte daran hat.

    Gunnar

  41. 41

    Will mich aber lieber raushalten. Ich kenne mich da auch nicht genau aus.

    Gunnar

  42. 42
    sunny3d

    danke henning! das klingt logisch – weil es mit der handhabe von texten d’accord geht – dankeschön.

  43. 43

    *E-Mail-Benachrichtigung aktivier*

  44. 44
    Manuel

    Na, da mach ich doch gleich mal mit:

    1. Wie sieht es mit all den verschiedenen Videos über Youtube etc. aus? Wenn ich da mal z.B. an das „We are from Barcelona“-Video erinnere. Wenn ich das auf meinem Blog veröffentliche (also „embedde“) und die Plattenfirma hat mal irgendwann was dagegen?!? Ich habe es nicht bei Youtube hochgeladen, ich hoste es noch nicht einmal – ich „hotlinke“ nur.

    Abmahnung gerechtfertigt oder eben nicht??

    2. Wie sieht es mit „Screenshots“ aus? Also ich mache ein Bildschirmfoto von einer I-netSeite und berichte über die Seite und verwende das Bild als Illustration. Ich mache zusätzlich per Copyright-Hinweis darauf aufmerksam, dass das ein Screenshot von http://www.xyz.de ist.

    Abmahnung gerechtfertigt oder eben nicht??

    Gerade zweites würde meines Erachtens unter „Bildzitat“ laufen, oder? Ersteres ist schon schwieriger, stimme ich zu.

    Wer kann helfen – auch ohne RECHTSBERATUNG…

  45. 45

    @Gunnar
    Klar, wenn du anderen die Nutzung ermöglichen willst, ist die CC-Lizenz sicher das beste. Will ja aber nicht jeder.
    Ich z.B. will lieber bei jedem Einzelfall gefragt werden. In der Regel würde ich zustimmen, aber manchmal eben auch nicht.

    @Manuel
    Da verweise ich mal auf Wikipedia, Einträge Bildzitat und Zitat (mit Direktlink zum Abschnitt Zitate und Urheberrecht)

    Bei stark verkleinerten Screenshots kann man evtl.(!) davon ausgehen, dass es der Seitenbetreiber eher als Werbung ansieht. Aber auch da bin ich mir nicht sicher. Bildzitate sind eine ganz schwierige Geschichte.

    Und was YouTube angeht, habe ich da auch keine Ahnung. Klar ist, dass der Uploader dem Embedden ja zugestimmt hat, da er bei jedem Upload einzeln festlegt, ob dieses Video eingebettet werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn der Rechteinhaber sich im Falle einer Urheberrechtsverletzung an YouTube bzw. den Uploader wendet und nicht den, der das Video nur bei sich eingebettet hat. Aber sicher sein kann man da wohl nicht.

  46. 46

    Als Neuling auf dem glitschigen Parkett der Blogosphäre fand ich es sehr interessant, in dieser komprimierten Form über die juristischen Fallstricke informiert zu werden.
    Vielen Dank!

  47. 47

    Schöne Zusammenfassung. Zwei Anmerkungen noch: Zum einen gibt es neben CC- natürlich auch noch Inhalte, die vollkommen frei sind, NASA-Satellitenbilde zum Beispiel. Zum Anderen erlöschen Urheberrechte 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Alte Gemälde oder Tucholsky-Texte sind somit problemlos nutzbar.

  48. 48

    @stralau
    Stimmt, aber genau an der Stelle (70 Jahre) sieht man auch, wie sehr sie an heutigen Bedürfnissen vorbeigehen. Wer will schon Software nutzen von einem Autor, der schon 70 Jahre tot ist? Ist heute ohnehin schwer, aber auch in Zukunft. Das heißt ja nichtmal, dass die Software „nur“ 70 Jahre alt ist, sondern dass der Urheber seit 70 Jahren nicht mehr lebt.

  49. 49

    70 Jahre nach dem tot des Urhebers? Aber ich darf doch auch nicht einfach die Mona Lisa bloggen, obwohl da Vinci nicht erst seit gestern tot ist, oder? Da haben doch auch irgendwelche Bildagenturen Rechte dran, oder?

  50. 50

    Henning: Natürlich ist das Blödsinn. Aber manche wissen das vielleicht nicht.

    Eay: Doch, die Mona Lisa ist frei.

  51. 51

    Warum redet der Herr Ix jeden mit Arschloch an? o0

    Gunnar

  52. 52

    @stralau
    Klar, war absolut berechtigt, dass du das erwähnt hast. Wollte das auch gar nicht in Frage stellen.

    @MonaLisa
    Fotos von der MonaLisa können trotzdem geschützt sein, wenn sie als eigenes Werk gelten.

  53. 53
    Lucomo

    Als Ergänzung zum Hinweis von Mario Sixtus (Kommentar Nr. 22): Ein aktueller Artikel bei Telepolis (von Wolf-Dieter Roth) über das angesprochene Rechtsberatungsgesetz:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23529/1.html

  54. 54

    Danke für den hilfreichen Artikel! Sehr schön!

  55. 55
    cashius

    wollte nunr mal anmerken: was Fanta4 schon so alles auf ihren CDs gesampelt haben wo Andy Y. noch meinte: na wenn´s einer merkt, dann bezahlen wir ihn halt, auf der 4:99 haben die gesampelt bis zum Umkippen und was kam dabei heraus: ein völlig geiles Album; ich denke nicht, dass die alles bezahlt haben, was die eigentlich hätten bezahlen müssen, der einzige der rechtmäßig bezahlt ist wohl Moby, …

  56. 56

    „Auch Katzen wehren sich selten gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos, was einiges erklärt.“
    *g*

    „Einige der bekannteren Musik-Blogger haben in den USA kleinere Deals mit Plattenfirmen, die ihnen die Nutzung des ein oder anderen MP3 erlauben,…“
    DAS erklärt einiges ;-)

    „Achja, ich hab selbst schon oft genug unter Alkohol-Einfluss getippt. Hier gilt mein Rat aus eigener Erfahrung: Vor dem Klicken des „žAbsenden“-Buttons lieber nochmal drüber schlafen“¦“
    Oder den „Drunken Post“ Button verwenden… http://www.eayz.net/blog/2005/08/the_cult_of_the.shtml

  57. 57

    Guten Morgen,

    das ist die beste Zusammenfassung, die ich bisher gelesen habe – vielen Dank dafür ;-) Wir werden darauf verweisen!

    Greetz Daywalker

  58. 58

    Droht dem Spreeblick eine Abmahnung wegen unzulässiger Rechtsberatung, wie Mario Sixtus in Kommentar Nr. 22 darlegt?

    Oh, wenn das so wäre, könnte ich mein 37sechsBlog aber sofort schließen und auch juristische Bücher aus meiner Feder müsste ich einstampfen. Bin ich doch nach meinem Jurastudium zur Journaille gewechselt.

    Dass der elektrische Reporter irrt, zeigt bereits der schnöde Passus in der Wikipedia zum Thema „Watt isse ne Rechtsberatung? Na, wer von Euch Jongs weeß ett?“

  59. 59

    Hallo Johnny,

    vielen Dank für den Artikel. Informativ und so JA!.

    Dennoch habe ich noch 2 Fragen und wäre um Informationsquellen hierzu dankbar:

    Wenn ich ein Bild abzeichne / abmale (also z.B. eine Asterix Figur aus dem Comic) und diese Zeichnung dann veröffentliche (gezeichnet von wu, Asterix von Uderzo): Welche Probleme handele ich mir (worstcase) ein?

    Eigene Fotos von Sachen/Gebäuden/Dingen usw. sind wohl ok. Aber wie sieht’s aus mit Fotos von Fotos/Gemälden/Kunst (deren Autor noch keine 70 Jahre tot ist)?

    Mensch, jetzt haste dat Ding inne Welt gesetzt und alle fragen Dir nach Auskunft.

    Danke nochmal, der Herr Wu.

  60. 60
  61. 61

    “ Beim Tippen sollte man also vielleicht überlegen, ob statt „žArschloch“ nicht auch „žPappnase“ genügt.“
    hm, ich weiss ja nicht so recht…

    allemal besten dank für diese prägnante zusammenfassung.

  62. 62

    Legal. Illegal. Scheiss egal.

    Ich setze da lieber auf die Selbstregulierung einer Community ;-)

    Walljet.

  63. 63

    Zum Thema Zitate noch ein wichtiger Hinweis: Wenn man im eiegenen Text die mündliche Rede eines fremden zitiert (z.B. Aus gut unterrichteten Kreisen verlautete: „Hier steht eine Rechtsverletzung“) ist man trotz des Zitates voll für die gemachte Aussage haftbar zu machen.

  64. 64
    Jonathan

    @76: Ist das so? Hast Du dafür eine Quelle oder einen guten Grund? Und wie meinst Du das überhaupt? Deine Aussage ist sehr vage und in den meisten Fällen sicherlich einfach falsch. Wenn ich beispielsweise schreiben würde:

    Angela Merkel hat die Deutschen aufgefordert: „Klaut Gerhard Schröder seine Unterhosen!“

    und jemand klaut dann tatsächlich Gerhard Schröder seine Unterhosen, bin ich dann wegen Aufforderung zu einer Straftat dran, nur weil ich darüber berichtet habe, dass Angela Merkel zu einer Straftat aufgefordert hat? Oder ein anderer Fall: Ich schreibe:

    Im südosteuropäischen Dorf Mjasckican kam es zu einer Schlägerei, in derem Verlauf ein Passant rief: „Man sollte Euch alle töten!“

    Bin ich dann wegen Beihilfe zum Mord dran?

  65. 65

    Achtung Recherche

    Ein kleine Präzisierung zum ansonsten hervorragenden Artikel.

    Es gibt eine Journalistenregel: Was aus zwei unabhängigen Quellen gleich verlautet, kann als gesichtert angenommen werden. Darauf scheinst du anzusprechen

    Für die Internet-Recherche stimmt dies nur bedingt, denn im Internet verfielfachen sich die Inhalte (gerade weil überall gecopypasted wird). Damit multiplizieren sich auch die Fehler.

    Ein schönes Beispiel dazu – die Frage nach der Quelle eines Zitats – habe ich vor kurzem in meinem Blog abgehandelt: Traue keinem Zitat, das du nicht selbst gefälscht hast

  66. 66
    Sebastian

    @70, Herr Wu: Asterix ist eine Mindenfeld, siehe zB hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/34716

  67. 67

    Hi Johnny,

    danke, sehr schöner Artikel!

    Zwei Ergänzungen:

    1. Du empfiehlst, mit einer Abmahnung erstmal zum Anwalt zu gehen. Ich finde, du könntest diesen Punkt durchaus etwas anfüttern, nämlich mit folgenden Informationen:

    – Rechtsanwaltgebühren sind seit einiger Zeit in Deutschland (fast) frei verhandelbar. Es ist nicht nötig, auch dem eigenen Anwalt noch unnötig viel Geld in den Rachen zu schmeißen.

    – Nur wenige Anwälte haben Ahnung von Abmahnungen, noch weniger haben Ahnung vom Internet, und fast gar keiner kennt sich mit Blogs aus. Es ist für Laien hier oft sehr schwer, die Spreu von Weizen zu trennen, und die Liste der Blogger, die Prozesse wegen schlechten Anwälten verloren haben, ist lang. Anhaltspunkte bei der Anwaltssuche können sein:
    * Der Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz

    * Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)

    Je nachdem, wie viel Werbung du machen möchtest, kannst du auch erwähnen, dass Rechtsanwalt Dr. Bahr in Hamburg seine Dissertation zum Thema „Der Missbrauch von Abmahnungen in Internet“ verfasst hat. Es gibt aber auch noch einige andere fähige Anwälte in dem Bereich, und ich bin sicher, dass Marcel von Mein Parteibuch sie alle kennt und ggf. einen empfehlen wird ;-).

    2. Du schreibst, dass „man um die Zahlung der Anwaltgebühr in einem berechtigten Fall nicht wirklich herumkommen“ wird. Das ist so nicht richtig. Die Abmahnung und die Rechtsanwaltsgebühr sind so erstmal zwei paar Schuhe. Eine gängige, und auch oft erfolgreiche Taktik von Abmahnopfern ist es, zunächst die Unterlassungserklärung abzugeben, und sich dann vor Gericht nur um die Gebühr zu streiten. Das hat zwei Vorteile:

    – Vor Gericht wird dann nur noch um die Abmahnkosten gestritten, das bedeutet, die Gerichtskosten sinken extrem, genauso auch die Gebühren der Anwälte. Außerdem vertritt sich ein Anwalt, wenn er nur noch die Kosten einklagt, selbst – Das hat einige prozessuale Folgen.

    – Mit der Verschiebung des Rechtsstreites ändern sich auch die örtliche und die instanzliche Zuständigkeit des Gerichtes. In der Hauptsache sind noch die Landgerichte zuständig, und zwar, weil die Streitsache im Internet liegt, jedes Landgericht Deutschlands, auch die in dieser Hinsicht berühmt/berüchtigten Landgerichte Köln und Hamburg. Noch dazu wird, was Abmahnungen angeht, sehr selten normal auf Schadensersatz geklagt – üblicherweise wird eine sogenannte „Einstweilige Verfügung“ beantragt. Was diese Art des Verfahrens so attraktiv für die Abmahner macht ist die Tatsache, dass der Angegriffene sich nicht verteidigen kann, meistens sogar erst nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung davon erfährt.

    Wer die Unterlassungserklärung abgibt, erreicht dadurch, dass statt der deutschlandweiten Landgerichte ein einziges Amtsgericht zuständig wird – Und zwar das am Wohnort des Angegriffenen. Das nimmt den Anmahnern, die die Landgerichts-Richter oft kennen, und genauso auch auf deren Fachkenntnis angewiesen sind, den Wind aus den Segeln.

    Es gibt durchaus auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung zwar berechtigt war (dass also der Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht), die Kostennote aber unberechtigt ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem das Selbstauftrag-Urteil des BGH wichtig. Darin steht im Groben: „Wer abmahnt, ohne das wirklich nötig gehabt zu haben, ist selbst schuld“. Das meint vor allem solche Fälle, in denen Firmen externe Anwälte beauftragen, obwohl sie eine eigene Rechtsabteilung haben (umstritten!), oder Anwälte, die sich selbst vertreten.

    Es macht also oft Sinn, es auf einen Streit vor dem Amtsgericht ankommen zu lassen. Die Kosten dort sind oft deutlich geringer, als man sich das ob der hohen angebenen „Streitwerte“ ausmalt, sehr hilfreich in diesem Zusammenhang der Prozesskostenrechner auf Spiegel Online, und meiner Erfahrung nach gehen die allermeisten dieser Prozesse mit einem Vergleich zu Ende – Das bedeutet, der Abmahner trägt ca. 50 % seiner Kosten selbst.

    (Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt, mache hier also keine Werbung, und ich kenne auch RA Dr. Bahr nicht persönlich)

  68. 68

    Ach ja: Sowohl die Sätze „Johnny Häusler ist ein Arschloch“, „Ich finde, Johnny Häusler ist einer Arschloch“ stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar uns sind abmahnbar. „Böse Zungen behaupten, Johnny Häusler ist ein Arschloch“ auch – Zumindest dann, wenn das tatsächlich nie jemand behauptet hat.

  69. 69

    Danke für die Ergänzungen und Hinweise und Links!

    Was die Anarchie und den vorauseilenden Gehorsam angeht:

    Nur wer die Regeln kennt, kann sie brechen.

    Mein Vater hat mir immer eingetrichtert: Mach, was du willst, aber drück dich nicht vor der Verantwortung, die daraus resultiert.

    Dazu muss man aber erstmal wissen, auf welcher Grundlage diese Verantwortung zu übernehmen ist. Wer auf Urheberrecht und bestehende Gesetze pfeift, kann das ja gerne tun. Solange er nicht hinterher nach Mami heult, damit sie die Rechnung bezahlt.

  70. 70

    Es funktioniert auch andersrum

    Für alle die jetzt meinen, das Recht sei nur dazu da, um die Blogger zu zensurieren, sei auf diesen Fall hingeweisen.

    Eine Kollegin von mir fand ihre Texte in einem kommerziellen Newsletter wieder. Ohne ihre Einwilligung. Der Newsletter-Verantwortlich meinte kühn, dass alles, was im Internet frei zugänglich sei, nicht geschützt sein. Ergo, es dürfe ohne Einwilligung weiterverwendet werden.

    Meine Kollegin hat jetzt Anzeige erstattet. Obwohl im konkreten Fall Schweizer Recht zur Anwendung kommt, dürfte der Fall auch für Blogger anderswo interessant sein. Denn wer hat es schon gern, wenn seine kreative Leistung von anderen kommerziell genutzt wird. Wohl auch jene nicht, die „nur“ als Hobby und aus purer Freude bloggen.

  71. 71

    Irgendwie bezeichnend für Blogger, dass die Rubrik zur „Recherche“ nur 3 Zeilen lang ist.

  72. 72
    Malte

    @ Simon
    Vielen Dank für deine Erläuterungen. Das predige ich auch immer. Allerdings nicht so gelungen.

  73. 73

    @89:
    Irgendwie bezeichnend für Trolle nur einen provozierenden Satz zu posten und nichts konstruktives zur Thematik beizutragen.
    vgl:
    „Ich freue mich über Korrekturen und Ergänzungen, die ich dann in den Text einbauen werde.“

  74. 74

    @91:
    Ui ein Troll bin ich heute zum ersten Mal, so scheint mir :-)

    Zur Recherche gehört auch der Hinweis, dass 5 Blogs die über ein Thema berichten nicht 5 Quellen sind sondern nur 5 Meinungen, die man genauso gut auf der Straße erfragen kann.
    Recherche ist auch, mal etwas nicht zu bloggen, wenn man sich nicht 100% sicher ist. Recherche ist, seine Zweifel an einem von anderen berichteten Ereignis auch mit in den Beitrag einfließen zu lassen. Und Recherche heißt aber auch, solche Zweifel überhaupt erstmal zu haben und ein Gespür dafür zu entwickeln.

    Sollte mir noch mehr einfallen, werde ich das natürlich ganz trollig hier breittreten ;-)

  75. 75

    @92:
    Geht doch … ;)
    Sowas kann man doch jetzt auch mal verwerten und ggf. ergänzen.

  76. 76

    Super, Kochrezepte darf man aber auch nicht einfach Bakupfern.

  77. 77

    Vielen Dank für diesen hilfreichen Leitfaden. Ich habe ihn auf meiner Web-Site unter meinem eigenen Leitfaden zum Urheberrecht für Online-Poeten als weiterführende Quelle angehängt.

  78. 78

    Abba Kochrezepte darf man doch weiterentwickeln? o0

  79. 79

    mille grazie! normalerweise mag ich solche themen nicht lesen, aber dein text war wunderbar. und einprägsam: ich höre jetzt sofort auf zu trinken.

  80. 80

    Danke für die wertvollen Hinweise!

    Zu „4. Fotos und andere Bilder“ und da weiter oben einige Bildquellen aufgelistet werden: Ich habe vor einiger Zeit mal angefangen, diese per Wiki zu sammeln – darf ggf. gerne erweitert werden. ;)
    Besonders interessant finde ich Yotophoto.com – eine Suchmaschine für „freie“ Fotos.

  81. 81

    Stimmt, yotophoto hätte man erwähnen sollen – danke für’s nachholen!
    Umfangreichere Listen freier Seiten auch noch beim netztaucher – den anderen Link mit Liste finde ich gerade nicht, wenn ich ihn hab, kommt er nach.

  82. 82

    Ich will ja jetzt nicht unken, aber einige Blogger sollten sich nochmal ihr Impressum genauer ansehen, besonders die, die entweder ein kleines Bannerprogramm zur Refinanzierung ihrer Website oder aber einen winzigen Shop betreiben. SO wie ich mit meinem Laiensachverstand nämlich das TDDSG verstehe, sind wir alle irgendwie Dienstleistungsanbieter – manche mehr, manche weniger. Und Daten sammeln wir auch, schon allein durch die Tatsache, dass wir Blogger über die Kommentarfunktion auf bestimmte Daten des Kommentierenden zugreifen.

    Nur mal so als ganz dezenter Hinweis. Ist hier allerdings ein Jurist, der sich damit besser auskennt, würde es mich freuen, wenn er meine Annahmen anhand aktueller Urteile widerlegt.

  83. 83

    Diskussionen zum Thema „Abmahnung von Mario von Kuechen-TV“ können auch auf Forenabmahnungen.de geführt werden unter:
    http://www.forenabmahnungen.de/showthread.php?p=5733#post5733

    Wir hoffen, dem Fall damit noch mehr Präsenz zu geben, um Mario zu helfen, und um das Wichtige Thema „Meinungsfreiheit in Blogs“ weiter zu fördern.

    lg

    Markus

  84. 84

    Nun , es mag lustig klingen: ist aber ernst gemeint. Auch Kuchenrezepte sind schutzwürdig. Das Gemaule hier kann jeder erfinden, aber ein gutes Stück Frankfurter Kranz..da geht es ans Eingemachte. Rufin beschreibt das niedlich in seiner Orwell Fortsetzung „Globalia“.

  85. 85
    notabene

    @24
    > Eine ziemlich sichere Methode, sich in Deutschland eine Abmahnung
    > einzufangen, ist übrigens die Veröffentlichung eines Beitrags wie dem > obigen

    Ahm, Herrr Sixtus, sind Sie nicht Journalist? Heiliger Grammaticus, bitte für uns!

  86. 86
    Thomas

    nur so am rande:
    um etwas nach dem urheberrecht schützen zu lassen muss es einen gewissen schöpferischen wert haben. siehe §2 urhg.
    demnach sind wahrscheinlich 95% aller weblog artikel einfach unter banalem nonsense einzuordnen und daher nicht schützenswert.
    weil wieso sollte denn ein text der sich um das katzenfutter des eigenen katers dreht oder die erlebnisse in der waschanlage geschützt werden?
    -> banal.

    also wer mit content diebstahl kommt etc. muss erstmal den wert seines werkes nachweisen können und ein „das hab ich geschrieben!“ reicht da nicht aus.

  87. 87

    Thomas, ich glaube damit liegst du komplett daneben. Bei Wikipedia habe ich jedenfalls nichts dazu gefunden. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

  88. 88

    Ich habe mich durch alle Kommentare gequält, ich habe auf Links geklickt und ich bin erstaunt, wie wenig sich Menschen wie Ihr in unserem Rechtssystem zu Hause fühlen. Ja mann kann über Sinn und Unsinn der Regeln debatieren aber sie gelten auch zu unserem Schutz.

    @110

    Eigentlich simpel zu verstehen: Dadurch das Du auf etwas bewusst einen Link setzt, hälst Du das für lesens- oder betrachtenswert und billigst Ihm damit in der Regel die nötige Schöpfungshöhe zu. Warum solltest Du auch auf Nonsens verlinken.

  89. 89
    Martin

    @Simon (84):

    -dass der gemeine Anwalt von Abmahnungen oder vom Netz keine Ahnung hätte, entspricht nicht meiner Erfahrung.

    -die zwingende Zuständigkeit des AG am Wohnort des Verletzers läßt sich u.U. vermeiden, wenn man die Anwaltskosten als Schadensersatz, nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag geltend macht. Bei Netzaktivitäten bleibt es dann beim LG des Abmahners Wahl. Ob das geht, ist zwar in der Theorie umstritten, funktioniert aber praktisch.

    -allerdings kann es bei teuren Anwälten passieren, dass der Streitwert (wenn es sich ’nur‘ um 1k Abmahnkosten handelt) zu gering ist, dafür vor Gericht zu ziehen. Dann steht die Rechnung für den Mandanten (bei Abrechnung nach Stundensatz, nicht nach Gebühren) möglicherweise in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten, die das Betreiben des Verfahrens verursachen. Darauf zu spekulieren, ist aber niemandem zu empfehlen.

    -die genannte BGH Rechtspsrechung ist ein alter Hut. Damit Abmahnkosten abzuwenden, versucht zwar jeder, klappt aber nicht.

    Fazit: als Opfer doch zum Anwalt rennen. Das Problem könnte sich übrigens teilweise erledigen, wenn die Abmahnkosten für Urheberrechtsverletzungen im nicht gewerblichen Bereich, wie derzeit geplant, tatsächlich stark begrenzt werden sollten.

  90. 90

    @Martin:

    Danke für die Korrekturen. Einige Anmerkungen:

    Fazit: Als Opfer doch zum Anwalt rennen.

    Falls du meinen Kommentar so aufgefasst hast, als ob ich von einem Anwalt abraten wollte, dann hast du mich falsch verstanden – Ich habe zugeraten, aber angemerkt, dass der Hausanwalt, der die StVO-Sachen und Scheidung von der Tante erledigt hat, in solchen Fällen nicht der richtige Ansprechpartner ist.

    Die zwingende Zuständigkeit des AG am Wohnort des Verletzers läßt sich u.U. vermeiden, wenn man die Anwaltskosten als Schadensersatz, nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag geltend macht.

    Das würde mich näher interessieren. Meines Wissens ergibt sich die instanzliche Zuständigkeit aus § 23 Nr. 1 GVG, damit ist in jedem Fall ein AG zuständig, so lange der Anwalt nicht mehr als 5000 Euro verlangt.
    Bei der Sache mit der örtlichen Zuständigkeit würde ich dir Recht gebenn – das ist ist rechtlich so nicht in Ordnung, aber es dürfte funktionieren ;-).

    In jedem Fall verschwindet aber die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung, alleine schon das reicht m.A. nach aus.

    Die genannte BGH Rechtspsrechung ist ein alter Hut. Damit Abmahnkosten abzuwenden, versucht zwar jeder, klappt aber nicht.

    Klappt wohl. Ich würde sogar noch weiter gehen: Ein Anwalt, der im Selbstauftrag abmahnt und dann noch die Kosten will, der steht mit einem Bein in § 263 StGB.

  91. 91
    Martin

    @Simon:

    ok, auch ich war unsauber: zum LG nur bei Spezialzuständigkeiten wie im MarkenR oder WettbewR. Gilt nicht für UrhR, stimmt schon.

    An den Selbstauftragsabmahner hatte ich nicht gedacht, sondern an das Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung. Die macht in der Regel nämlich alles andere als Abmahungen wegen Schutzrechtsverletzungen und muss es deshalb auch nicht selber erledigen.

  92. 92
    Bernd84

    Ich kann auch nur jedem Abmahn-„Opfer“ empfehlen zu einem Anwalt (natürlich einem Internetrecht-Experten) zu gehen. Das hat sich in meinem Fall gelohnt, da die von Simon (84) beschriebene Strategie gut funktioniert hat. Die Erstberatung wurde vomn Rechtsschutz übernommen und als Streitwert von meinem Anwalt die Anwaltsgebühr der Gegenseite als Grundlage zugezogen. Die Kosten waren also gering. Außergerichtlich hat man sich dann auf deutlich niedrigere Abmahngebühren geeinigt, so dass sich das ganze dann unterm Strich trotz Anwalt gelohnt hat. Und das obwohl nach Meinung aller Leute, die ich zu Rate gezogen habe, der Geschädigte beim ursprünglichen Streitwert eher noch ein Auge zugedrückt hat. (Ich war naiv und habe leider nicht einen so tollen Ratgeber wie diesen hier gelesen…) Ich kann also nur bestätigen, dass man versuchen sollte miteinander zu reden. Am besten mit Anwalt. Vielleicht hatte ich auch nur Glück, aber Bekannte, die es ohne Anwalt versucht haben, sind meistens nicht so gut weggekommen.

  93. 93

    @Martin:
    Die Rechtsprechung kenne ich, deswegen hatte ich auch „strittig!“ dahinter gesetzt. Ich denke, der Fall muss noch mal zum BGH, dann ist da auch der Spaß vorbei.

    Was die Spezialzuständigkeiten im MarkenR und WettbewerbsR angeht, hast du Recht. Wobei die dann eher selten Blogger betreffen, da sind es mehr die Ebay-Händler und Betreiber von Unternehmenswebseiten. Du bist nicht Martin Bahr, oder?

  94. 94

    Also ich bin jetzt irgendwie ganz verunsichert…

  95. 95

    Toller Artikel!

  96. 96

    4. Fotos und andere Bilder

    Hier muss man zwischen zwei Arten von Rechten unterscheiden:

    a) Dem Urheberrecht desjenigen, der das Foto gemacht oder das Bild „žgemalt“ hat sowie demjenigen, der u.U. die alleinigen Nutzungsrechte an dem Bild besitzt (das kann z.B. bei einem Firmenlogo der Fall sein) und
    b) den Rechten desjenigen, der auf einem Foto abgebildet ist.

    Und:
    c) auf wessen Grund/in wessen Haus man sich befindet.

    Bilder vom Bahnhof und aus dem Zoo können durchaus kritisch werden und natürlich Bilder bei anderen Gelegenheiten und bei Urlaubsbildern kann man dann auch noch ausländisches Bildrecht studieren … zumindest, wenn man ein zweites Mal dieses Land bereisen will … nagut. Manchmal muss man auch einfach nur darauf vertrauen dass es schon irgendwie gut geht, auch wenn man mit dem einen oder anderen bereits in der Dunkelgrau-Zone des nicht mehr ganz Legalen ist. :-)

  97. 97
    Luise

    „Suche nach „žPresse-Material“ oder „žMedia-Downloads“ auf der offiziellen Website des Unternehmens oder der Person – wenn hier die Nutzung von Fotos oder Signets für Pressezwecke ausdrücklich erlaubt wird, geht man auch als Blogger auf Nummer Sicher.“

    Die Aussage ist für Blogger gefährlich. Einerseits sind Blogs nicht automatisch mit Presse bzw. dem was der jeweilige Anbieter der Pressebilder darunter versteht, gleichzusetzen. Es steht darüber hinaus jedem Anbieter von Pressebildern frei, für die Nutzung des Pressematerials beliebige Bedingungen zu definieren. Viele Unternehmen und Organisationen machen genau das sehr ausgiebig. Nur mal ein paar typische Fallstricke in den Nutzungsbedingungen für Pressebilder:
    – Verbot von tendenzfremder Nutzung, Verfälschungen und Verwendung in Collagen
    – zeitlich stark begrenzte Nutzungsfristen
    – Verbot der Verwendung im Zusammenhang mit herabwürdigenden Inhalten oder Satire
    – Verwendung nur für akkredierte Presse erlaubt
    – genaue Vorgaben für die Kennzeichnung des Urheberrechts

    Man sollte deshalb auch bei Material aus einem Pressebereich immer sehr genau nachlesen, was genau man wie lange mit dem Material machen darf. Bei Unklarheiten („tendenzfremde Nutzung“?) es lieber sein lassen.

  98. 98

    Danke für diesen mehr als gelungenen Beitrag!
    Vielleicht könnte man noch an ein anderes kleines Projekt erinnern, dass sich ebenfalls mit der Problematik auseinandersetzt. Als „Selbsthilfegruppe“, sozusagen.

  99. 99

    Bitte nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Rechtschreibung berücksichtigen. Viele Gesetze leiden heute an Schreibfehler. Beispielsweise liest man schon manchmal in Gesetzestesxten „Örder“ statt „Mörder“ – das gibt schnell Chaos weil niemand weiß was ein „Örder“ ist. Außerdem: was ist mit dem Copyright wenn man falsch abschreibt? Zum Beispiel man zitiert aus Sein und Zeit von Jörg Heidegger (statt Martin). Oder man kopiert Goethes Hand, statt Goethes Faust. Die Grundfrage: Wer ist der Urheber des Rechts? Das ist doch alles religiös! Ihr denkt ihr diskutiert Gesetze, dabei ist es eine Art neue Bibelkunde in der Jetzt-Zeit-Offenbarung Internet.

  100. 100

    Es ist übrigens nicht sonnenklar wo bei CC-Lizenzen die Grenze zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung liegt: Ist die Verwendung von NC-lizensierten Flickr-Bildern auf Spreeblick rechtens, wo es doch bei Spreeblick eine klare und erklärte Gewinnabsicht gibt? Vermutlich auch eher nicht (das gilt natürlich z.B. auch für mein Blog, das ist mir schon klar) – es sei denn, man hat die Fotografen vorher gefragt.
    (Siehe auch die Aufregung um die Verwendung von Bildern in den Schmap-Reiseführern (dort werden auch NC-Bilder benutzt) oder in der MAX (in beiden Fällen werden die Fotografen aber vorher gefragt).

  101. 101

    hallo, also irgenwie steigt man ja da garnicht mehr durch. wie wäre es mit einem web 2.0-dienst, in dem die ganzen mahnungten etc. ausgetauscht werden? so ne art umgekehrtes customer relationship-management, in dem man dann nachgucken kann, wenn man alles ganz easy „arschloch“ nennen kann und was es in dem fall dann kosten würde. gruß albert

  102. 102
  103. 103

    apropo Blog: Ich seh das Logo von Spreeblick nicht mehr! Was ist da los???

    Das Logo bei wordpress.de fehlt bei mir auch, verschwindet das Internet? :)

  104. 104

    oh mißt, die flüchtige moderne ist da…..

  105. 105

    hehe, was man so beim stöbern in blogs so findet. ich finde der artikel passt auch hier zum thema: ab ins gefängnis.http://www.blogbote.de/?p=661

  106. 106

    Wie bekomme ich eigentlich raus, ob der auf ‚Internetrecht‘ spezialisierte Anwalt meiner Wahl seinen Lifestyle nicht selbst mit Abmahnungen finanziert?

  107. 107
  108. 108
  109. 109
    sabine

    Hallo und schönen Abend alle zusammen zu dem Thema Abmahnwahn habe ich bei Marcel dieses Beitrag gefunden,das ist ja wirklich voll kraß
    http://www.mein-parteibuch.de/2006/10/21/wettbewerbsvorteil/
    viele grüßeeeeee

  110. 110

    Vielen Dank, vieles war schon bekannt, aber einiges hilft mir weiter.

  111. 111

    Danke…

    …endlich mal konkret und ausführlich. Es ist sehr verständlich geschrieben, so dass eigentlich niemandem mehr etwas daneben gehen könnte.

    Wohl gemerkt, könnte und eigentlich. *grübel*

  112. 112

    Ich fände es interessant, wie es z.B. bei Zitaten einzelner oder einiger weniger Strophen von Liedern aussähe, wenn die zwar in einer Art „redaktionellem Kontext“ (wenngleich in einem privaten Blog) wären, aber ohne weitergehende kritische Betrachtung. Bspw. im Rahmen einer täglichen Rubrik „Anhören“. Im Stile von

    „Anhören

    Was: [z.B.] Ария/Кипелов – Я Свободен.

    Warum: [Hier eine Strophe oder auch zwei, wegen derer man das Lied toll findet.]“

    Und das ganze dann so ohne weiteren Kommentar. Ob das wohl zulässig wäre? Im Web findet man nur Abhandlungen zur Bereitstellung ganzer Liedtexte.

  113. 113
    johnnynogood

    schreibt doch einfach nur nette sachen und behaltet alles andere für euch, dann gibt es auch keinen ärger, und das ist doch das allerwichtigste. und wer wirklich keinen ärger will: „ein blogger verreist nicht“ ist eines der obersten gebote! wie sonst sollte man rechtzeitig auf eine anbmahnung reagieren und umgehend eine entschuldigung aussprechen, das posting zurücknehmen und den anwalt bezahlen? bloggen sollte ohnehin nur noch mit haftpflichtversicherung und nachgewiesener kapitalrücklage erlaubt werden.

    was nicht ganz stimmt: „Grundsätzlich ist die öffentliche Aufführung oder das Anbieten von Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material nicht erlaubt.“ Bei GEMA-freier musik gibt es kein problem, wenn ich die erlaubnis des rechteinhabers habe oder selbst der rechtehalter bin, etwa bei selbst gemachter musik. das ist auch der einzig positive anreiz bei dieser ganzen urheberrechtsscheiße: mehr selber machen!

  114. 114
    Laola

    Hallo,
    meine Frage: darf man auf einem normalen weblog für sich selber werben? Bin Freiberufler und möchte da posten, was meine Dienstleistung ist, vielleicht mal ein Bild einstellen usw. – darf ich das einfach so?
    Bin dankbar für einen Hinweis.
    Laola

  115. 115

    @#617984: Auf deinem eigenen Blog kannst du das tun, na klar.

  116. 116
    Martin

    @#206818: Witzigerweise hat mir eben jener Dr. Bahr letzten Freitag mit einer Abmahnung wegen Kleinigkeiten gedroht.
    Schätze mal mit Abmahnungen lässt sich als Anwalt eben doch mehr Geld verdienen als mit weißer Magie.

  117. 117

    Wie sieht es aus, wenn ich über fremde Homepages schreibe und von diesen Seiten einen Screenshot ungefragt mache und den in den Beitrag pflege?

  118. 118

    Hallo!
    Ich blogge über alles mögliche, aber auch über Geschichtliches. Im Rahmen eines solchen Artikels hatte ich ein Haus abgebildet (sehr von weitem in die Landschaft eingebettet, halb hinter Bäumen versteckt). Nun schreibt mir einer, ich solle unterlassen, sein Haus im Internet abzubilden. Haben Häuser auch ein Recht aufs eigene Bild? Ich habe das Bild entfernt, weil ich keine Lust habe mich mit dem Herrn rumzustreiten, aber ärgern tut mich das schon, denn dann könnte man so gut wie gar keine Fotos mehr machen. Für mich kommt das totaler Zensur gleich. Schließlich habe ich ja keine detaillierte Anleitung für einen Einbruchsweg veröffentlicht, sondern nur eine schlichte Landschaftsaufnahme gemacht. Irgendwas wie Haus oder Menschen ind ja immer auf Bildern. Sonst darf ich nur über die Eichhörnchen im Wald bloggen. Wie ist da die Rechtslage?
    – Diesen Artikel hier fin ich sehr gut und ich habe mich oft daran orientiert. Danke dafür!
    Grüße
    Georgia

  119. 119
    Waldmeistergeschmack

    Hallo!

    Ich ziehe für 6 Monate nach Hamburg und möchte in dieser Zeit Freunde usw. über ein privates Blog bei Blogspot bzw. blogger.com informieren, was ich so treibe.

    Muss ich hierfür ein Impressum einrichten, ich möchte ungern meine Kontaktdaten für jeden frei zugänglich im Internet haben.

    Ich danke euch schonmal! :-)

  120. 120

    hey, cool das mal zu lesen.

  121. 121

    Dieser Beitrag sollte Pflichtlektüre sein, bevor jemand überhaupt eine neue Website eröffnen darf. Ich erlebe es immer wieder, dass Bilder von Mallorca einfach kopiert und in eigene Seiten übernommen werden. Das Internet hat leider eine Respektlosigkeit vor dem Eigentum anderer Leute gefördert.

  122. 122

    Jaja, Abmahnung. Einen Text unseres Bilderrahmen-Blogs hat auch ein Neider abgemahnt, mit allem drum und dran. Schrecklich, diese Unsitte :) Danach hat er einen Blog mit den gleichen Inhalten aufgemacht. Aber, wir stehn da drübber!

  123. 123

    Nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe, werde ich meinen Ostsee Seekarten Blog noch einmal überarbeiten.

  124. 124

    Das abmahnen ist schon blöd. Ich kenn einpaar die einfach so abgemahnt wurden. Wo man sich denkt, wieso denn das.

  125. 125

    Wir glauben, es kann gar nicht genug „verlässliche“ Informationen zum Schutz des geistigen Eigentums geben. Mit dem Blog „žwww.originale-setzen-zeichen.de“ möchten wir in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer und Schulen ansprechen, denn dort können frühzeitig die Grundlagen für den kompetenten Umgang mit Originalen gelegt werden. Denn: Schülerinnen und Schüler produzieren nicht nur täglich selbst Originale und sollen darum ihren Wert erkennen, sondern sind vielmehr auch die zukünftigen Produzenten von materiellen und immateriellen Werten.

  126. 126

    Sehr informativ und gut aufbereitet allerdings keine Überflieglektüre. Werde mich also noch intensiv damit beschäftigen um wirklich alles zu verstehen.

  127. 127
    Lynija

    hallo

    hab da eine frage, ich habe einen webblog und poste natürlich, darf jemand einen link zu meinem webblog reinstellen ohne mich zu fragen??

    MfG Lynija

  128. 128

    @Lynija
    Selbstverständlich darf man das. Ist ja ne öffentliche Seite. Wenn’s nicht öffentlich sein soll, musst du einen Passwortschutz einbauen.

  129. 129
    Juliane

    Hallo ihr da draußen, wir sitzen gerade im unterricht und schauen nach werte und rechte im internet. ich hoffe ihr habt alles kapiert.

    viele grüße aus blablabla
    Hallo!

  130. 130
    Vince

    Hallo,

    sorry, falls ich jetzt ganz von vorne anfange. Aber Stichwort Bilder usw.
    Klar ist, dass ich bei flickr. etc. darauf zu achten habe, wie Bildfreigabe geregelt ist usw. Das ist aber nur der Fall, wenn ich selbst derjenige bin, der das Bild direkt verlinkt/hochlädt/oder sonst was macht.
    Also flickr -> mein blog
    Wie verhält es sich aber, wenn ich einen Beiträg eines anderen Blogs mit Foto „zitiere“, ich also einen eigenen Beitrag schreibe, über das gleiche Thema und dann auf diesen Blog verlinke (z.B. via egalblog.com).
    Vereinfachtes Beispiel:
    Quelle -> Post von Egalblog.com -> Post Mein blog.

    Hieße das, wenn dem zitierten Blog in diesem Post eine Urheberrechtsverletzung angelastet wird, wäre ich in zweiter Reihe ebenfalls verantwortlich (weil ich es ja verlinkt mit Bild zitiert habe)?
    Darf man überhaupt Bilder von anderen Blogs „weiterverwerten“, die das Bild ebenfalls weiterverwertet haben oder sollte man selber bei jedem Post das Urheberrecht klären, selbst wenn andere das auch schon gebloggt haben?

  131. 131
    huhu

    einfach klasse!

  132. 132
    Paul A. Houle

    Looking for free photos? Try

    Ookaboo: Free Pictures of Everything on Earth

  133. 133

    Danke für diese Info!

  134. 134
    Ichja

    Also und wie ist es mit Logos? Das ist doch Essentiell wenn man über Dienstleistungen oder Produkte bloggt. Firmenlogos dürfen wohl in der Regel verwendet werden was ich bisher erfahren habe.

  135. 135

    Eine großartige Übersicht zu allen essentiellen Fragen des Bloggens. Danke!

  136. 136
    MotoJeans

    Hallo, ich habe da mal eine Frage zum Thema links, wenn mein Post/Text (wie man es nennen mag) eine Art Leserbrief ist, kann ich dann den Link von dem Artikel darunter setzen oder eher nicht? und darf ich den Zeitungsnamen erwähnen oder wäre das Schleichwerbung?

  137. 137
    Sheridan

    @#206315: Ich stimme dem nicht zu das der Blog einfach im Ausland betrieben wird den ausschlaggebend ist von wo aus er betrieben wird – also „BRD“ den von da aus wird gebloggt – bedeutet ich kann gerne eine Seite für USA machen aber deswegen muß auch der Wohnsitz da sein ansonsten werde ich nach Deutsche Gesetzgebung behandelt und da ist die Abmahnung ein Teil des Deutschen Systems wie auch GEZ oder Finanzamt oder besser noch die Krankenkassen Beiträge die von JEDEM errichten sind (aber das führt jetzt ein bißchen zu weit :-) )

  138. 138

    Jetzt ist das Thema schon 10 Jahre alt und trotzdem hat es nichts an Aktualität verloren. Als ich für eine Firma in der Musikindustrie die ersten Bilder von bekannten Künstlern geknipst habe musste ich zum ersten mal intensiver mit der Thematik auseinandersetzen. Einerseits brauchte ich eine Einverständnis des Künstlers, also des Models. Andererseits musste ich an die Firma die hier angesprochenen Nutzungsrechte abtreten.

    Da ich aber auch schon für den ein oder anderen Blog gearbeitet habe, kenne ich das Thema Bildrechte auch von der anderen Seite. Hier gibt es aber zwischenzeitlich wirklich sehr sehr gute Anbieter für Stockfotos die ein großes Portfolio an CC0 Bildmaterial haben. Selbst bei Flickr kann man mittlerweile über die erweitete Filterfunktion in der Suche die gewünschten Bildrechte angeben. Dort habe ich wirklich schon das ein oder andere „Kunstwerk“ unter CC0 gefunden.
    Ein wirklicher Tipp für alle die kostenloses Bildmaterial für Ihren Blog suchen: deathtothestockphoto .com Dort bekommt man jeden Monat eine geniale Auswahl an Bildmaterial! Klein und fein!

    Gruß, Parker