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Abmahnung für netzpolitik.org durch die Deutsche Bahn AG (Update))

Markus Beckedahl hat soeben eine Abmahnung der Deutschen Bahn AG erhalten. Seine Veröffentlichung des internen Memos zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn verstoße gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gegen welche Paragraphen die Deutsche Bahn AG verstoßen haben könnte, wurde nicht mitgeteilt.

Update: Die Abmahnung wurde zurückgenommen!

30 Kommentare

  1. 01

    wäre es nicht ne idee aus solidarität die PDF nochmal zu verlinken, vllt unter „JER“?

  2. 02
    westernworld

    es wär wohl abwegig anzunehmen die bahn hätte dem spiegel unter den selben umständen ein ähnliches ansinnen zugemutet.

  3. 03
    Mac

    Ich nehme an die submission an wikileaks ist bereits unterwegs.

  4. 04
    Mac

    …und da ist es schon.

  5. 05
    westernworld

    @#707730: das ist schon passiert, weil ich nicht weiß ob johnny das recht wäre verlinke ich nicht, aber wir sind ja alle groß und können selber googeln „¦

    ich werde diesen ansatz nie verstehen durch diese abmahnerei kocht so eine sache erst so richtig hoch, bisher war das ein blogpost der irgendwo im netz vor sich hin versauerte, jetzt wird es ein politikum für sich werden.

  6. 06
  7. 07
    Chr

    Ohne Medienrechtsexperte zu sein noch sein zu wollen, ich glaub, rechtlich ganz gut zusammengefasst:

    http://www.internet-law.de/2009/02/bahn-mahnt-internetportal.html

    Also, auf den ersten Blick würd‘ ich mich gegen die Abmahnung wehren!

  8. 08

    Frage: Wie ist er ans Memo herangekommen? Das muß ja einer weitergegeben haben. Wer ist nun schuld? Der Empfänger oder der Vermittler. Die Bahn will den Deckel auf einem kochenden Topf halten. Sowas funktioniert nur selten und falls doch, dann nur unter enormem Druck, der sich zuweilen in einer Abmahnung niederschlägt.

    § 823
    Schadensersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

    dazu gehört:

    § 826 BGB
    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

    Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

    (Da wäre erstmal zu prüfen, ob überhaupt jemand geschädigt wurde und worauf sich der Schaden beläuft.)

    Richtig heikel wird es hier:

    §17 UWG

    Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,

    1. sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch
    a) Anwendung technischer Mittel,
    b) Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder
    c) Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist, unbefugt verschafft oder sichert oder

    2. ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

    Also sollte es sich um eine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis handeln, das ja jetzt keines mehr ist;-) dann könnte Markus eventuell wirklich ein Problem haben. Ich will hoffen, daß es nicht zu eine Anklage kommt, aber so eine Abmahnung kann ja auch schon verdammt unangenehm und verdammt teuer werden.

    Interne Memos heißen nicht umsonst so!

    Wie ist Markus darauf gekommen, daß er das veröffentlichen darf, ohne danach Probleme zu bekommen?

  9. 09

    Markus hat zurecht um Fundiert Juristische Hilfe
    von Seiten der Leserschaft gebeten.

    Alles was sonst geäussert wird ist bestenfalls eine Meinung

  10. 10
    robert

    Ein Blog, das Tagebücher Dritter ohne deren Wissen veröffentlicht hätte, wäre wahrscheinlich von den meisten Kommentatoren anders beurteilt worden.
    Viele Kommentare zeugen hingegen leider wieder von den bekannten Reflexen. Wann führen wir endlich ein numerisches System ein, um schneller über diesen Punkt (13 = Böses Unternehmen, 21= Schnellschußinterpretation der Gesetzeslage, 26= falsche Vergleiche [Wenn der Spiegel …], 99= Boykottaufruf, 123= Drohung Wikileak etc.) zu kommen?

    Was ist eigentlich das zu diskutierende Motiv dieser ganzen Geschichte? investigativer Borderline-Journalismus, falsch verstandene David-Goliath Wahrnehmungen …?

  11. 11
    westernworld

    @#707765: zum einen sind intime aufzeichnungen einer privatperson wohl kaum mit unterlagen einer im öffentlichen besitz befindlichen aktiengesellschaft vergleichbar.

    zum anderen besteht ein im zweifelsfall durch die presefreiheit art.5gg gedecktes öffentliches interesse an der aufklärung eines unethischen wenn nicht gar strafrechtlich relvanten verhaltens von seiten des unternehmens.

    und dann wäre da noch der umstand das die bahn sich so ein verhalten gegenüber etablierten medien wie spon, monitor etc. wohl nicht herausgenommen hätte.

    die pressefreiheit und effektive kontrolle von politik und wirtschaft in deutschland ist nicht tot, aber sie riecht schon sehr komisch.

    aus all diesen gründen halte ich solidarität für geboten.

    denk mal drüber nach.

  12. 12
    peter h aus b

    Kann man die Bahn nicht einfach boykotieren?

    Wer tut sich Bahnfahren eigentlich noch an? Ich lasse mich seit bestimmt 20 Jahren nicht mehr mit diesem steinzeitlichen Fortbewegungsmittel transportieren. Warum? Wer Bahn fährt muss eine masochistische Ader haben. Die fehlt mir…

    Boykotiert die Bahn. Mehdorn muss weg.

  13. 13
    schomsko

    Den offiziell lustigsten Kommentar zur Railbloggergate-Mail habe ich gerade unter dem Heise.de Beitrag entdeckt:

    Geschäftsgeheimnisse???
    wernibaggi (mehr als 1000 Beiträge seit 15.08.07)

    Hat da etwa einer verraten wie man an den Automaten einfach und
    schnell an seine Fahrkarte kommt und dann auch noch die günstigste
    Verbindung herausfindet?

  14. 14
    RC

    @10

    Was ist eigentlich das zu diskutierende Motiv dieser ganzen Geschichte?

    Ich wüsste nicht wieso um das Motiv großartig diskutiert werden müsste. Es ist ein Blog der u.a. Datenschutz zum Thema hat. Nun gehört die Sache bei der Bahn in dieses Themengebiet, ergo berichtet man es so wie alles andere eben auch. Simple as that.

    @12

    Kann man die Bahn nicht einfach boykotieren?

    Wer tut sich Bahnfahren eigentlich noch an?

    Ich denke nicht das jeder das Privileg genießt, so leicht auf öffentliche Verkehrsmittel verzichten zu können. Insofern ist klar wer sich das auch weiterhin antun muss.

    @13

    Hahaha! Der ist echt spitzenklasse! :D

  15. 15

    Schlimm ist vor allem natürlich, was die Bahn jetzt für einen Aufwand starten muss, um den Mitarbeiter zu finden, der das interne Dokument rausgeschafft hat.

    Da sind sicher gleich wieder Tausende potenziell verdächtig …

  16. 16

    HA. wir haben ne menge spaß hier. =)

  17. 17

    Ich sitz hier jetzt seit einer halben Tasse Kaffee und grüble: WARUM will die Bahn, das das Memo von möglichst vielen Leuten gelesen wird? An möglichst vielen Stellen im Internet auftaucht? Und in die „richtigen“ Medien überschwappt?

    Denn das genau das durch diese Aktion passiert, das MUSS denen doch klar sein? So weltfremd ist doch kein Mensch?

    (Was mich allerdings tatsächlich verblüfft: Seit wann verschickt man Abmahnungen veröffentlichungsfreundlich per pdf?)

  18. 18

    Was für ein wundervoll schöner trockener Schlusssatz!

  19. 19
    peter h aus b

    @#707771:

    Es gibt Alternativen zur Bahn:
    Mitfahrzentralen zum Beispiel, kommt man überall mit hin.
    Dann gibt es noch die Möglichkeit von Busreisen oder Billigflieger.
    Man kann auch mit dem eigenen Wagen fahren und Leute mitnehmen.
    Alles billiger, schneller und vor allem zuverlässiger als der Bahndreck.

    Mit dem Auto von Berlin nach Stgt. bspw. ist selbst bei Spritpreisen von 1,50€ um ein vielfaches günstiger als mit dem ICE ohne Bahncard. Und ich bin 2 Stunden schneller am Ziel.

  20. 20

    Ihr wollt jetzt hier nicht wirklich gegen das umweltfreundlichste Fortbewegungsmittel wettern & als Alternative Flugzeuge anführen“½
    Bahnfahren ist nicht nur Flensburg – Sonthofen sondern auch Friedrichshain – Tempelhof & dafür liebe ich die (S-)Bahn.
    Ich bin auch nicht erfreut über die Gebahren des Konzerns, freu mich jeden Tag auf’s neue, wenn ich an der Konzernzentrale aussteige & damit weiß, was mit einem (Groß-)Teil meines Fahrpreises finanziert wird.

    @schomsko: Ich hab gestern DEN Mitarbeiter in der Bahn-Auskunft gefunden. Das Ticket hab ich dann aber doch am Automaten gekauft, des (mMn. unverschähmten) Aufschlags wegen, gegen den ich sozusagen im Stillen protestiere), auch so ’n Ding „¦

  21. 21

    Oh je, oh je. Vorher hat es kaum jemanden interessiert, jetzt ist es ein PR-Disaster. Wann lernen die großen Firmen das mal, dass man sich nicht mit den Bloggern anlegen sollte ;)?

  22. 22

    @peter h aus b
    in diesem Land gibt es auch Menschen die kein Auto besitzen und ganz einfach auf Die Bahn angewiesen sind um von A nach B zu kommen. Deine angbl. Alternativen sind keine weil sie je nach Region u. Mensch nicht in Frage kommen.
    Denk mal drüber nach.

  23. 23

    mal abgesehen von der zum Glück gut ausgegangenen Mahnung:
    Hat mich schon ein wenig verwundert, dass die Bahn einen „Fehlbestand“ an Triebfahrzeugen hat??? i) Projekt Traviata – wissen also anscheinend nicht, wo wer welche Loks abgestellt hat…
    Dabei soo klein sind die doch nun wirklich nicht und all zu weit abhauen können sie wegen der Gleise eigentlich auch nicht…
    Ich hoffe nur, dass niemand mal einen ICE auf so einer Rennstrecke „ausversehen“ vergisst – schon ein wenig mulmig