97

Aktivisten planen Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011

Im Mai nächsten Jahres soll erstmals nach 24 Jahren wieder eine Volkszählung in Deutschland durchgeführt werden. Die Planungen für den Zensus laufen bereits auf Hochtouren, auch wenn davon wenig zu merken ist. 1983 gelang es einer breiten Bewegung, wichtige Veränderungen zugunsten des Datenschutzes herauszuschlagen, und das Bundesverfassungsrecht etablierte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jetzt wollen wieder Aktivisten nach Karlsruhe ziehen.

„Das läuft alles komplett unter dem Radar“, sagt Oliver „Unicorn“ Knapp. Er beschäftigt sich im Chaos Computer Club (CCC) mit der geplanten Volkszählung. Zusammen mit Tim „Scytale“ Weber hat Knapp auf der Konferenz Sigint einen Vortrag über das das „Zensusgesetz 2011“ gehalten, um für öffentliche Aufmerksamkeit zu sorgen. Denn von der sei bisher nichts zu sehen.

Schuld daran ist wohl auch, dass die Volkszählung als „registergestützter Zensus“ durchgeführt werden soll. Dafür werden einerseits die Daten verschiedener öffentlicher Stellen zusammengeführt und miteinander verglichen. Davon wird auf der Straße nichts zu sehen sein. Die Bevölkerung bemerkt also nur den anderen Teil der Volkszählung – die stichprobenhafte Befragung von zehn Prozent aller Haushalte.

Eigentlich gibt es in Deutschland bei den Meldeämter bereits ausführliche Datensätze über alle Einwohner – so zumindestens die Theorie. Tatsächlich sind diese Datensätze allerdings häufig fehlerhaft und zum Teil nicht einmal einheitlich strukturiert. Deswegen werden für den Zensus auch die Daten von Arbeitsagenturen und Behörden (für Beamte) zusammengetragen. Der Abgleich der verschiedenen Datenbanken soll dann Fehler der Meldeämter aufdecken.

Die Datensätze von Meldeämtern, Arbeitsagenturen und Behörden werden zuerst von den zuständigen Landesämtern gesammelt und dann an das Bundesamt für Statistik weitergeleitet – ohne Anonymisierung. Das gilt sogar für Personen, die an Zeugenschutzprogrammen teilnehmen. Bei denen steht bei den Meldeämtern ein Vermerk, dass die Weitergabe zu unterlassen ist. Doch für die Volkszählung werden die Daten dennoch übermittelt – inklusive Hinweis auf das Zeugenschutzprogramm.

Stichtag für die Erhebung der Datengrundlage ist der 9. Mai 2011. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Volkszählung in der Form, wie sie aus dem Jahr 1987 bekannt ist: Interviewer schwärmen aus, um Deutschlands Bewohner mit Fragen zu löchern. Anders als vor 23 Jahren wird aber nicht die ganze Bevölkerung befragt, sondern nur jeder zehnte Haushalt. Antworten ist Pflicht: Wer sich verweigert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Diese Phase wird einige Monate lang dauern.

Auch hier zeigt sich, dass einige gleicher sind als andere. Es gibt eine Reihe sogenannter „Sonderbereiche“: Gefängnisse, Altenheime, Psychiatrien, Obdachlosenunterkünfte. Hier werden nicht nur Stichproben gesammelt; jeder einzelne Bewohner dieser Einrichtungen soll erfasst werden, sagen die beiden Aktivisten vom CCC. Die Statistik-Ämter sprechen von zusätzlichen Befragungen „in einigen Fällen“, weil die Datenlage dort besonders fehleranfällig sei. Auskunftspflichtig sind die Anstaltsleitungen, die Betroffenen werden lediglich über die Herausgabe von Daten informiert.

Schon zwei Wochen vor dem Stichtag sollen die Häuslebauer der Nation Post bekommen: Wer Immobilien besitzt, muss auch dazu Auskunft geben, muss angeben, ob die Wohnung WC hat, Badewanne oder Dusche. Diese Befragung wird auf dem Postweg durchgeführt, deshalb ist dafür der längste Zeitrahmen vorgesehen: 14 Monate. Rechnet man die stichprobenhafte Befragung und die der Immobilieneigner zusammen, werden etwa 30 Prozent der Bevölkerung Rede und Antwort stehen müssen.

Alle diese Daten werden beim Bundesamt für Statistik zusammengeführt und miteinander verknüpft. „Dass dabei die umfassendste Bevölkerungskartei der Geschichte Deutschlands entsteht, ist also kein Fehler, sondern Absicht“, schreiben Knapp und Weber in einem Beitrag für die in kürze erscheinende Ausgabe des CCC-Magazins „Datenschleuder“.

Noch dazu werden die Angaben mit einer eindeutigen Personenkennziffer verknüpft. „Für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder eine Ordnungsnummer vergeben und geführt, die gemeinde- und gebäudeübergreifend sein kann. Die Ordnungsnummern dürfen bei den Zusammenführungen nach § 9 verwendet werden“, heißt es im Zensus-Gesetz.

Für die beiden Aktivisten ist das ein klarer Verfassungsbruch. Sie verweisen auf das berühmte Volkszählungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1983, mit dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung etabliert wurde. Knapp und Weber sehen den Kernpunkt des Richterspruches hier in der Feststellung, dass

eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger […] auch in der Anonymität statistischer Erhebungen unzulässig [ist].

Aber auch in anderen Punkten scheint das Gesetz für den Zensus 2011 aus dem Rahmen zu fallen, den die Verfassungsrichter in ihrem Urteil gesteckt haben. Die mangelhafte Anonymisierung war damals ein Grund, die ursprünglichen Pläne abzulehnen. 1987 wurde deshalb nach Straßenzügen anonymisiert, heute dagegen spielt diese Sicherheitsmaßnahme keine Rolle mehr.

Ein weiterer Kritikpunkt war 1983, dass die Angaben genutzt werden sollten, um die Datenbanken der Meldeämter zu korrigieren. Auch dem schob das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor, der bis heute gehalten zu haben scheint, den sogenannen Abschottungsgrundsatz: Zensusdaten dürfen demnach nur für statistische Zwecke genutzt werden. Aber ohne Anonymisierung ist das schwer zu kontrollieren.

Mit dem deutschen Zensus-Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Auch in den anderen Ländern der Union soll 2011 gezählt werden. Allerdings geht die Bundesrepublik in zwei Punkten über die Vorgaben aus Brüssel hinaus, indem sie auch nach Migrationshintergrund und Glaubensbekenntnis fragt (wobei die Angabe von letzterem freiwillig ist).

Vor zehn Jahren waren Deutschland und Schweden die einzigen Staaten, die nicht an der europäischen Volkszählungs-Runde teilnahmen. Und auch 1991 fiel ein nach der Wende geplanter Zensus aus, der die statistischen Angaben über das wiedervereinte deutsche Volk auf den neuesten Stand bringen sollte. Grund waren die Kosten, aber auch Angst vor Protesten aus der Bevölkerung.

Auch diesmal sind die Kosten wieder eine Frage. Insgesamt 750 Millionen Euro sind für die Volkszählung eingeplant, ein Drittel davon trägt der Bund. Vor allem die Gemeinden sind daher nicht wirklich erfreut über den Zensus. Auf sie kommen neben dem Verwaltungsaufwand auch hohe Kosten für die Durchführung zu.

Seit 1987 (und im Osten sogar seit 1981) hat es demnach in Deutschland keine Volkszählung mehr gegeben, sieht man vom jährlichen Mikrozensus ab, bei dem etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt wird. Das Statistische Bundesamt rechnet immer noch auf Grundlage dieser Daten. Die Melderegister dürften sich allerdings seit 2007 merklich verbessert haben: Damals wurden die dort gespeicherten Daten für die Vergabe der einheitliche Steuernummer herangezogen. Fehldaten flossen zurück an die Ämter und konnten dort zur Bereinigung der Register verwendet werden.

Der Bedarf nach aktuellen Bevölkerungsstatistiken wird von Seiten der Zensus-Befürworter immer wieder betont. In der Tat werden auf der Grundlage dieser Daten einige nicht unbedeutende Entscheidungen getroffen, wie etwa der Länderfinanzausgleich oder Zahlungen auf EU-Ebene. Die beiden Aktivisten vom CCC sind sich deshalb sicher, dass sich eine Volkszählung kaum mehr verhindern lässt.

Auf der Sigint riefen sie dennoch zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zensus-Gesetz auf. Am Rande der Konferenz gründete sich der AK Zensus als Untergruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Volkszählung nach Karlsruhe bringen will. Dort soll zumindestens eine bessere Anonymisierung der gesammelten Daten durchgesetzt werden.

Viel Zeit bleibt den Aktivisten allerdings nicht. Das deutsche Zensus-Gesetz ist am 16. Juli 2009 in Kraft getreten, vor beinahe einem Jahr also. Am 15. Juli 2010 wird demnach die einjährige Frist ablaufen, nach der keine Verfassungsbeschwerde mehr eingelegt werden kann. Das ist knapp gerechnet, noch muss ein Anwalt her, der die Beschwerdeschrift schreibt, und eine Kampagne angestoßen werden, um die Bevölkerung aufzurütteln.

Und nach der Einreichung? Um die Volkszählung in ihrer bisherigen Form noch zu verhindern, müsste das Bundesverfassungsgericht ihre Durchführung per einstweiliger Anordnung untersagen. Auch Deutschlands oberste Richter hören dabei auf die Bevölkerung. Eine Protest-Welle wie 1983 wird sie nicht kalt lassen – aber kommt diese Bewegung noch zusammen?

97 Kommentare

  1. 01

    Man muss jetzt schnell auf Facebook eine Gruppe dagegen aufmachen. Lasst uns ein Google.doc erstellen um alle Ideen zu sammeln. Unsere Daten müssen geheim bleiben! ?

  2. 02

    Auskunft ist Pflicht? Die könn mich ma!
    So ein Quatsch hab ich schon lang nicht mehr gehört…auf welcher Grundlage soll denn das laufen? Wahrscheinlich bekommt man gleich nen Platzverweis für die eigene Straße ausgesprochen, wenn man die Tür wieder zu macht oder was?

  3. 03

    Man kann ja nach besten Wissen und Gewissen antworten. Ich bin dumm und mein Gewissen… ;)
    Für die Geldverteilung reicht es doch zu wissen, wie viele Leute wo wohnen. Ob ich ne Dusche habe ist doch völlig daneben!
    Es gibt sicher 13936 Sachen bei denen das Geld besser angelegt wäre.

  4. 04
    Christian

    Ein Ungenauigkeit im Artikel: Der Text stellt zutreffend fest, dass Daten zum Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung, § 7 Abs. 4 Nr. 19 ZensG, abgefragt werden. Er verschweigt dann aber, dass diese Angaben in § 18 Abs. 1 ZensG von der Auskunftspflicht ausgenommen und damit freiwillig sind. Das sollte man fairerweise schon erwähnen.

  5. 05
    Christian

    @brenna (Nr. 02): Einfach § 18 des Entwurfs lesen.

  6. 06
    bandoo

    Ich bin kein Jurist, aber was mir nicht so ganz in den Kopf will: Wenn es bereits ein Grundsatzurteil gibt, warum muss dann erneut Verfassungsbeschwerde eingelegt werden? Kann man nicht einfach auf Basis des bestehenden Gesetzes klagen?

  7. 07

    Wenn das mit der 100% anonymisierung funktionieren würde, kein Problem. Aber schon die Zusammenarbeit mit den Meldeämtern, da hab ich meine Erfahrung gemacht :-(, läst mich zweifeln.

  8. 08
    Simon Columbus

    @#761258: Ich hab’s mal nachgetragen. Allerdings darf man wohl vermuten, dass, da der Rest obligatorisch ist, wohl eher wenige Menschen von ihrem Recht gebrauch machen werden, auf diese Angabe zu verzichten.

  9. 09
    heike

    na super. da hat man ne auskunftsverweigerung und damit wäre die für den a*sch. das ist wirklich sehr klug. verdammt klug. ich wandere aus.

  10. 10
    Matthias V.

    Ich bin einer der „glücklichen“ 1 % die der Mikrozensus erwischt hat. Was glaubt Ihr wie toll das ist, wenn man sich vier Jahre hintereinander vor dem „Staat“ nackig machen darf. Ich kann ja verstehen, wenn der Staat Entscheidungen auf der Basis von validen statistischen Daten treffen will. So wie das aber beim Mikrozensus und bei der kommenden Volkszählung geregelt ist, hat das nichts mehr mit Statistik, sondern eher was mit der Durchleuchtung seiner Bürger zu tun.

  11. 11
    Christian

    @Simon Columbus (08): Deine Einschätzung teile ich vollkommen, mein Hinweis sollte auch keine Kritik an dem sonst sehr informativen Artikel sein. Mir war nur wichtig, dass auch die Ausnahmen von der Auskunftspflicht klar sind, bevor die Diskussion in den Kommentaren beginnt. Denn sonst kann das Argument „Abfrage zum religiösen Bekenntnis“ bzw. „Überschreiten des Richtlinienrahmens“ in Diskussionen mit Menschen, die den Gesetzesentwurf vollständig gelesen haben, schnell zum Bumerang werden.

  12. 12

    ???????FLASH???FLASH??

  13. 13

    Eine Freundin von mir hat bereits vor einigen Monaten den Fragebogen bekommen, dessen Ausfüllen Pflicht ist. Sicher, dass das erst ab nächstem Jahr anläuft?

  14. 14
    Martin

    Mich würde aber schon mal interessieren, wieviele Menschen in Deutschland leben. Ich werde auch mal ne facebook-Gruppe aufmachen.

  15. 15

    Was dem Artikel leider fehlt:

    Ein bis zwei Sätze dazu, wieso überhaupt ein Zensus durchgeführt wird.

    Es könnte ja evtl. vernünftige Erwägungen dahinter stehen. Dem Staat das Regieren einfacher machen. Nicht nur Kosten durch das Verfahren verursachen, sondern vielleicht Kosten aufgrund neuer Daten sparen.

    Man sich natürlich auch einfach auf den Standpunkt stellen, dass das lediglich ein weiteres Instrument repressiver Herrschaftsausübung ist. Dann braucht man aber keine Diskussion darüber.

  16. 16

    P.S.: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sollte immer im Hinblick auf den konkreten Zweck diskutiert werden. Spart man den Zweck in der Diskussion aus, bringt das alles nichts…

  17. 17
    Simon Columbus

    @#761276: Da kann ich dir nur zustimmen. Allerdings bin ich der Meinung, den erwarteten Nutzen der Volkszählung durchaus genannt zu haben: Die neuen Zahlen werden vor allem gebraucht, um die Zuteilung von Geldern neu anzupassen. Es geht also weniger um Einsparungen, als vielmehr um Umverteilungen.

  18. 18

    Also haltet mich für doof aber ich verstehe es nicht… was ist denn daran so schlimm wenn man daten zusammenführt, uns zählt und gut? Oder habe ich was nicht mitbekommen?

  19. 19
    max

    Zum Zweck des Zählens: Wenn ich von mind. 80% Korrektheit der Daten bei den Meldeämtern ausgehe, so ist eine wesentliche statistische Datenbasis bereits vorhanden. Auch bieten mittlerweile andere (elektronische!) Register genügend „belastbares“ Material. Ein Schelm, wer bspw. ARGEs dabei denkt.

    Zur Auskunftspflicht: Woran erkennt man einen Befrager? Es wird wieder genügend Trittbrettfahrer geben, die die Zählerei ausnutzen und mit dem Hinweis auf die Auskunftspflicht für den eigenen Vorteil Daten erheben.

  20. 20
    Simon Columbus

    @#761282: Die Daten der ARGE sollen diesmal ja für den registergestützten Zensus herangezogen werden. Was die Korrektheit der Daten von den Meldeämtern angeht, stimmt das so aber nicht: Das Problem ist, dass sie einseitig verschoben sind. U.a. werden z.B. Wegzüge aus Deutschland nicht korrekt erfasst.

  21. 21
    Simon Columbus

    @#761273: Der Zensus hat ganz sicher noch nicht begonnen. Aber es könnte sein, dass deine Freundin zu dem einen Prozent gehört, die in Deutschland jährlich beim Mikrozensus befragt werden. Auch dabei gilt die Auskunftspflicht.

  22. 22
    anonym

    Sehe kein großes Problem darin, die Auskunft zu verweigern. Das Problem besteht darin, daß viele Leute nicht viel überlegen und die Angst vor der sog. Obrigkeit bei den Deutschen, immer noch, viel weiter verbreitet ist, als man annimmt. Das bedeutet in der Praxis, wenn 10 Prozent der Befragten die Auskunft auf irgendeine Art verweigern, ist das schon viel; und der dumme große Rest wird wieder mitmachen, wie immer in der deutschen Geschichte, und sei es hier aus weithin unbegründeter Angst.

  23. 23
    Oliver Knapp

    Es besteht Auskunftspflicht, sollte man dieser nicht nachkommen, kann die zuständige Erhebungsstelle auch ein Ordnungsgeld (bis 5000 €) verhängen. Wenn man das dann nicht zahlt, kann ein Gericht auch ersatzweise Ordnungshaft anordnen.

    Die hohe Summe ist vor allem als Abschreckung gedacht, in der Realität wird es wohl eher Summen wie 200 Euro geben. Aber auch die tun wohl vielen Menschen weh.

  24. 24
    Jacob

    Ist Lügen in Deutschland eigentlich verboten? So weit ich weiß doch nur, wenn man unter Eid steht, oder? Ergo kann ich denen doch auch erzählen ich sei Josef Ackermann, verdiene 500 Mio. € im Jahr und was weiß ich. Und den Personalausweis darf ja Gott sei Dank auch nur die Polizei verlangen. Wenn also irgendwer bei mir klingelt bin ich mal sehr auf die Diskussion gespannt :)

  25. 25
    NR

    @#anonym:

    Möglicherweise sind alle dumm. Vielleicht halten sie ein Volkszählung ja auch für sinnvoll. Und rechtlich spricht grundsätzlich nicht allzuviel gegen eine ordentlich durchgeführte Volkszählung. Dazu das BVerfG im Volkszählungsurteil:

    „b) Dieses Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über „seine“ Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann. Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum – Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 1 [7]; 27, 344 [351f]; 33, 303 [334]; 50, 290 [353]; 56, 37 [49]). Grundsätzlich muß daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.“

  26. 26

    Ich hoffe sehr, das sie dann auch bei mir klingeln. Wirklich.
    Heute erst wieder – jemand, der von RWE zu mir geschickt wurde, wollte mit mich darüber aufklären, das ich doch sparen kann beim Strom.
    Ich freu mich immer wieder, wenn es nach 8 Stunden Arbeit an der Tür klingelt. Da bin ich echt glücklich.
    Jemand der gleich vom deutschen Staat zu mir geschickt wird, bekommt natürlich doppelt soviel Aufmerksamkeit von mir, wie die üblichen Vertreter, die mindestens 2x die Woche vor der Tür stehen.

    (Über die GEZ rede ich garnicht: die hab ich bereits mit körperlicher Gewalt soweit gekriegt, das die schon seit Jahren nicht mehr hier klingeln).

  27. 27

    Lasst sie doch zählen…

  28. 28
    ajo

    Ich find Volkszählungen gut. Für jede Art von politischer Analyse/Entscheidung benötigt man eine näherungsweise korrekte Faktenlage, weshalb Zensen in praktisch jedem anderen Industrieland gang und gäbe sind. Zum Datenmissbrauch gehört immer noch mehr als nur Daten zusammenzuführen.

  29. 29
    binary

    @#761282: Wenn es solche Trittbrettfahrer gibt, könnte das lustig werden: „Hallo, wir kommen wegen der Zählung. Sie müssen uns die folgenden Fragen beantworten:…“
    „Erzählt nicht so ein Blödsinn! Ihr wart doch schon gestern und vorgestern da…!“

  30. 30
    McGeek

    Sollte die Aufforderung zum Zensus per normalem Brief kommen, dann wird der bei mir auf dem Postwege verloren gegangen sein. ;o)

  31. 31

    Als Geographiestudent seh ich einen deutlichen Sinn in aktuellen Daten der Bevölkerung. Es gibt teilweise Gemeinden, in denen über 30% der Einwohnerzahlen falsch sind und selbst lang Verstorbene noch gemeldet sind. Allerdings muss hier klar Datenschutz herrschen und Angaben wie über die WC-Dichte sind eher peripher interessant.

  32. 32

    @#761396: das ist ja der Punkt. sicher hat niemand etwas dagegen, dass beim Einwohnermeldeamt nur richtige Daten über ihn stehen. aber eben relevante Daten. Name, Adresse, fertig.
    Na ich bin mal gespannt auf diesen Fragebogen. Gibts da irgendwo Vorlagen zum üben? ;)

  33. 33
    Paka

    Dieser ganze Meldequatsch nervt mich eh schon, es muss doch reichen wie mein Vorposter sagt. Name, Adresse, fertig.
    Was wollen die noch wissen? Wie oft ich mir einen keule, auf was ich stehe, was ich für Unterwäsche habe, was ich in meiner Wanne treibe?
    Diese Auskunftspflicht halte ich für rechtswidrig.

  34. 34
    osservatore

    Irgendwie schon komisch. Kaum ist von Zensus, Volkszählung, Mikrozensus oder Bevölkerungsstatistik die Rede, gibt es eine Menge Leute, die anscheinend ihren letzten Rest von Denkfähigkeit sausen lassen und Schaum vor dem Mund kriegen. Siehe z.B. „Paka“ + „Jakob“ + „Abmahner“. (lohnt nicht, auf solch einen Quatsch einzugehen.)
    Aber es gibt hier ja auch glücklicherweise eine ganze Reihe sachkundiger und vernünftiger Kommentare.
    Kann denn tatsächlich jemand glauben, dass der Staat irgend eine Art von Sozial-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-, Finanz- oder Familienpolitik betreiben kann ohne über gesicherte bevölkerungsstatistische Daten zu verfügen? (gleichgültige, welche Partei z.Zt. gerade regiert) Wie soll das gehen? Woher soll man denn die Informationen über Bevölkerungszahl und -zusammensetzung, Lebens- und Arbeitsverhältbedingungen, Haushalte etc. etc. beziehen? Aus der Zeitung?

  35. 35
    osservatore

    @#761267: nun ja, wenn Sie auswandern wollen: wir leben ja in einem freien Land.
    Aber aufgepasst: es gibt nur ganz wenige Länder auf der Welt, in denen es keine Bevölkerungsstatistik, keinen Mikrozensus und keine Volkszählung gibt. Da fallen mir nur einige afrikanische Entwicklungsländer ein.

  36. 36
    Anne

    Vollkommen unbemerkt wurde unlängst eine erste Verfassungsbeschwerde eingelegt:

    http://www.ferner.eu/?p=2380

  37. 37
    Andi

    zu anonym (22):
    Bin lustigerweise sofort nach Umzug an meiner neuen Adresse VERPFLICHTET wurden, die Fragen des Microzensus s zu beantworten. Dafür gibts leider Gesetze. Wenn ich nicht Auskunft gebe, werde ich sogar bestraft!!! Also wirste wohl antworten müssen…:-(

  38. 38
    Andi

    Achso:
    Ich glaube, die Stasi mit ihrer Sammelwut war ein Scheißdreck dagegen!
    Naja. Kommt ja alles wieder. „1984“ von George Orwell ist nicht mehr weit.
    Auch dank unseres Bundesinnenministers a.D. Wolgang S. (Name ist der Redaktion bekannt ;-) )

  39. 39
    Andi

    @osservatore
    Es reicht wohl, wenn die Statistiker wissen, WIEVIEL nichtbadende HartzIV-er in Nettelhastedtfeld wohnen. Das ICH einer bin, geht niemand etwas an!

  40. 40
    DIDI

    Da werden nun 710 Millionen Euro wegen einer Befragung zum Fenster hinaus geworfen. Wenn es aber um vernüftige und gesunde Schulspeisungen oder Volksküchen geht, da heisst es immer kein Geld dafür vorhanden. Aber für VIER Gehaltserhöhungen der Europäischen
    Beamten da ist jede Menge Geld vorhanden. Also gibt es nur eine möglichkeit des bürgerlichen ungehorsams, lügen das sich die Balken biegen.

  41. 41
    osservatore

    ja stimmt: im Vergleich zum Entrüstungssturm gegen die Volkszählung in den achtziger Jahren ist der heute Widerstand der Volkszählungsgegener eigentlich nur ein ziemliches müdes Lüftchen:
    http://www.freitag.de/wochenthema/1028-der-angez-hlte-b-rger

    Na ja, wozu auch. Google & facebook wissen bereits viel viel mehr.
    Und außerdem kann doch wirklich kaum noch jemand so naiv sein um anzunehmen, dass man einen Sozialstaat gänzlich ohne demographische Zahlen und Daten steuern und gestalten kann.

  42. 42
    osservatore

    @#765773: wenn interessiert denn das, außer vielleicht Ihre Nachbarn, die Ihren unangenehmen Körpergeruch ertragen müssen.
    Ein Tipp am Rande: falls es doch mal zu einem Vorstellungsgespräch bei einem potenziellen Arbeitgeber kommt: doch mal waschen & rasieren!
    http://www.sueddeutsche.de/karriere/deutschlands-frechster-arbeitsloser-gestatten-henrico-mustermann-1.988492
    ;-))

  43. 43
    Ano Nym

    Meine Partnerin und ich sind lassen die Befrager auf jeden Fall „vor der Türe“ stehen. Ins Häuschen kommen nur Freunde und mein Mäuschen ;-) . Es gelten immer noch die Grundrechte z. B. die Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein in Artikel 13 des Grundgesetzes geregeltes Abwehrgrundrecht. Es schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates und steht jedem zu.. Die angedrohten 5000 Euro an Bußgeld zweigen wir vom Urlaubsgeld ab. Somit tun wir auch gleich was für die Allgemeinheit. Wir organisieren uns bereits in den zahlreichen Protestbewegungen. So weit kommt es noch, dass die staatlich bestellten Schnüffler meine Badeinrichtung inspizieren, gar nach Glaubensinhalten fragen oder Informationen bezüglich meiner Lebensform stellen. Meine Daten gehören mir. Die der Anderen gebe ich nicht bekannt. Wir sind doch nicht bei der Stasi. Oder wird sie zu neuem Leben erweckt?

  44. 44
    osservatore

    @#769020: selbstverständlich müssen Sie niemanden in Ihre Wohnung lassen. Die „Unverletzlichkeit der Wohnung“ steht ja gar nicht zur Debatte.
    Und wer um Himmels willen soll sich denn für Ihre Badeinrichtung interessieren? Absurd! Und für Ihre Glaubensinhalte oder Lebensformen interessiert sich ebenfalls niemand.
    Seltsame, abenteuerliche Vorstellungen kursieren offenbar.

  45. 45
    Da Na

    Wir leben doch nicht mehr in den 80ern, die Jungs kommen nicht zu euch nach Hause!! Dann müßten die meisten sonntags oder ab 22Uhr vorbei kommen …
    Außerdem hat der Fragebogen 51 Seiten + Anhang (https://www.datenschutzzentrum.de/mikrozensus/mikrozensus-2010-fragebogen.pdf auf Seite 55 geht’s los mit den Rechtsgrundlagen der Befragung) sollen die Befrager bei euch übernachen??

    Wozu gibt’s Einschreiben oder Zustellung durch Gerichtsvollzieher? Das läuft schön über die üblichen Wege …

    Eine facebook-Gruppe ist kein Gericht, nur da bringt eine Beschwerde was (wurde im Artikel ja schon gesagt & Anne hat schon den Link zur Verfassungsbeschwerde gepostet).

    Ich bin auf jeden Fall gegen diese Befragung & werd schon mal für das Bußgeld der Ordnungswiedrigkeit (genau das ist die Verweigerung der Teilnahme) sparen …

  46. 46
    Querulant

    Diese Schnüffelei gab es – auch nicht in verdeckter Form – nicht einmal bei den Nazis und seitens der Stasi.

    Wehrt euch gegen diese faschistoide Entrechtung!

  47. 47
    osservatore

    ach was für ein starkwortiger Schmarren!
    1. Die Volkszählung ist nicht verdeckt, sondern ganz offen und auf gesetzlicher Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/index.html
    2. Selbstverständlich gab es auch schon in früheren Zeiten und auch in der DDR Volkszählungen. Schauen Sie sich doch einfach mal den entsprechenden Artikel bei WiKiPedia an.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlung
    3. Geht es überhaupt nicht um „Überwachung“ (wie sollte das denn auf diesem Wege funktionieren?) sondern lediglich um Bevölkerungsstatistik:
    z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschafts-_und_Bev%C3%B6lkerungsstatistik
    4. Nennen Sie mir ein Land in der Welt, in der es keine Bevölkerungsstatistik gibt. (In China läuft z.Zt. eine, auch wenn Ihnen dieses Beispiel nicht passen sollte.)
    5. Das BVerfG hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung zurück gewiesen:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720784,00.html
    6. Bei weitem nicht alles, was Ihnen nicht in den persönlichen Kram passt und Sie zu geifern bringt, ist deshalb schon „faschistoid“.
    7. Wollen Sie allen Ernstes vertreten, dass ein Staat absolut nichts über Anzahl und Zusammensetzung seiner Bevölkerung wissen muss??

  48. 48
    osservatore

    @#771488:
    Sie verwechseln die Volkszählung 2011 (Zensus) mit dem seit 1956 ständig standfindenden „Mikrozensus“
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozensus
    http://www.zensus2011.de/faq-detail/was-unterscheidet-den-zensus-2011-vom-mikrozensus.html

    Es kann nie schaden, sich erst mal aufzuschlauen, bevor man sich unnötig ereifert und vielleicht sogar noch sein sauer verdientes Geld für Buß- oder Zwangsgeld aus dem Fenster wirft.

  49. 49
    drass

    ich habe gehört das das rückantworten #brief#55cet kostet seh ich nicht ein

  50. 50
    osservatore

    @#775111:
    ui ui ui, das ist jetzt allerdings wirklich ein schwer wiegendes Problem …. ;-)

  51. 51
    grufmuf

    Hallo
    Hab heute Post bekommen zum ausfüllen( Zensus 2011 ) , wegen meiner Wohnung . den Brief hab ich gleich den Kamin hoch gejagt , die größte frechheit war noch da war ein Briefumschlag dabei, für die ausgefüllten Formulare, da stand „“ bitte ausreichend frankieren „“, eine Bodenlose Frechheit

  52. 52
    osservatore

    also wenn man sich ganz schrecklich langweilt, dann macht man sich ein Problem und ärgert sich ganz dolle drüber – und schon ists vorbei mit der Langeweile und dem schrecklichen Gleichmut.
    Aber immerhin „grufmuf“ hat einen Kamin! Das deutet ja schon mal darauf hin, dass er nicht in prekären Wohnverhältnissen lebt…. ;-D

  53. 53
    flocha2712

    also..hab mir die site und den fragebogen mal angeschaut-quatsch. außerdem- seit wann ist ein zeitraum von etw 14 tagen im sinne der beschäftigung aussagekräftig und zu was?? und- ziemlich wirr der fragebogen. gleiche fragen, anders gestalet (überprüfungsfragen sicher), dennoch sinnlos. kann mich nur wiederholen.
    zumal wissen ältere menschen sicher nichts damit anzufangen…

  54. 54
    Luca Brasi

    Arm und verschuldet zu sein hat auch seine Vorteile: Sollte mein Schweigen beim Zensus mit einem Bußgeld belegt werden, dann können die sich bei meinen Gläubigern ganz hinten anstellen. Und wird mir mit Gefängnis gedroht: Na fein, denn das bedeutet ein bequemes Bett, mehr Sex und besseres Essen!
    WÄHLT!—MICH!!—AUS!!!

  55. 55
    Peter Nowak

    Es stimmt nicht, dass es der Bewegung gegen die Volkszählung 1983 gelang „wichtige Veränderungen zugunsten des Datenschutzes herauszuschlagen“. Die Zählung scheiterte damals u.a. an der Absicht der Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens. Ein solches ist aber in Zeiten der EDV nicht mehr notwendig. Es genügt, dazu eine Quelldatenbank aller Bürger einzurichten und dort zu vermerken, unter welchen anderen Kennzeichen sie in anderen Datenbanken erscheinen. Der Einrichtung dieser Quelldatenbank diente dann die sogenannte „Volkszählung“ 1987. Versteckt im sogenannten „Reidentifizierungsverbot“ (§ 17 Abs.4 VZG 1987) gab das damalige VZG eindeutig an, dass die Zählung nicht statistischen Zwecken diente: Eine Zusammenführung der Daten mit Daten aus anderen statistischen Erhebungen (!) war danach verboten, fand jedoch dennoch statt, denn die Daten wurden natürlich trotzdem mit den Daten aus früheren statistischen Erhebungen zusammengeführt!
    Aber noch mehr: Das alte Bundesstatistikgesetz hattre eine Obergrenze für die Kosten einer Volkszählung enthalten. Da die damalige Regierung diese Grenze zu überschreiten wünschte, schuf sie sich einen rechtsfreien Raum. Kurz vor der Zählung 1987 wurde ein neues Bundesstatistikgesetz verabschiedet. Damit galt das alte nicht mehr, das neue aber noch nicht für die laufende Zählung. Nur eine Übergangsvorschrift fand Anweendung, die zwar zum Ausfüllen der Fragebögen verpflichtete, aber nicht zum wahrheitsgemässen Ausfüllen. Offensichtlich hatte sich die ehrenwerte Gesellschaft der damaligen Bundesregierung selbst ein Hintertürchen offengelassen. Die Gerichte haben diese in den Gesetzen nachweisbare Lücke damals allerdings nicht anerkannt, das Bundesverwaltungsgericht sich damals vor einer Entscheidung gedrückt.
    Soviel zum Thema Volkszählung in dieser famosen „Republik“ und zu den Möglichkeiten juristischer Schritte gegen den Willen der Regierung. Das Bundesverfassungsgericht hat bei seinem Cannabis-Urteil deutlich gezeigt, dass es nicht einmal seinen ihm nach dem Gesetz obligenden Pflichten nachkommt. Für diesen Coup wurde sein damaliger Präsident Herzog, der damit seinen Amtseid gebrochen hat (den man im BVerfGG nachlesen kann), zum Bundespräsidenten gewählt, wohlgemerkt: ein meineidiger Halunke! Was haben wir also von einem solchen „Gericht“ zu erwarten? Auf die Frage der Unrechtmässigkeit der „BRD“ will ich nur stichpunktartig eingehen:
    – das GG wurde nicht von einer Konstituante verabschiedet, sondern vom Parlamentarischen Rat (Die Verfassung wird vom Volk gegeben, das nennt man „Volkssouveränität“, das Parlament hat auf der Grundlage dieser Verfassung zu arbeiten, siehe Rosseaus „Gesellschaftsvertrag“),
    – darüber fand nie eine Volksabstimmung statt,
    – das unübertragbare Recht der Volkssouveränität wird darin auf das Parlament übertragen, das demnach hier der Souverän ist, während wir seine Untertanen sein sollen,
    – das ganze soll dann auch noch ewig Gültigkeit haben
    – und schliesslich wurde die Verpflichtung zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung nach dem Anschluss der DDR aus der Präambel des GG gestrichen.
    Ich rufe auf zum WIDERSTAND gegen dieses Regime mit allen Mitteln und dem Ziel der Herstellung demokratischer Verhältnisse!
    NIEDER MIT DEM REGIME!

  56. 56
    osservatore

    so so „mit allen Mitteln“ die „demokratischen Verhältnisse“ wieder herstellen.
    na dann, Volk ans Gewehr! :-))

  57. 57
    Horst

    Habe mir den ganzen Bogen mal angesehen.Ich sehe nicht ein, diese Fragen zu beantworten.Ich bin polizeilich gemeldet, und besitze einen Perso.Also bin ich bereits registriert.Wie hoch meine Miete ist, womit ich heize und und und…alles Blödsinn.Sollen unsere Politiker erstmal sagen, wieviel SIE verdienen, in Beträgen, nicht mit Klasse A und B…(ich meine die Nebenjobs).Ach, wo stand was von Bußgeld im Fragebogen?? Hab ich nicht gefunden.Ich werde nicht ausfüllen oder preisgeben.

  58. 58
    Horst

    Habe mir den ganzen Bogen mal angesehen.Ich sehe nicht ein, diese Fragen zu beantworten.Ich bin polizeilich gemeldet, und besitze einen Perso.Also bin ich bereits registriert.Wie hoch meine Miete ist, womit ich heize und und und…alles Blödsinn.Sollen unsere Politiker erstmal sagen, wieviel SIE verdienen, in Beträgen, nicht mit Klasse A und B…(ich meine die Nebenjobs).Ach, wo stand was von Bußgeld im Fragebogen?? Hab ich nicht gefunden.Ich werde nicht ausfüllen oder preisgeben.

  59. 59
    osservatore

    Zunächst einmal: Sie sprechen offenbar vom „Mikrozensus“ und nicht von der Volkszählung 2011.
    nun, Sie hätten also kein Problem damit, wenn das Statistische Amt auf alle Ihre Daten zugreift, die irgendwo bei anderen Stellen (z.B. AA) oder Ämtern unbeschränkt zugreift und diese für ganz andere Zwecke verwendet als sie ursprünglich von Ihnen angegeben wurden? Ich finde, der Grundrechtseingriff wäre viel gravierender wenn es keinerlei Beschränkungen mehr gäbe für den Datenaustausch zwischen allen Stellen und Behörden. So etwas nennt man Datenschutz!
    Die Angaben zur Wohnung dient zum Erstellen von Wohnungsstatistiken und den Mietspiegeln. Völlig unwichtig? Für Sie vielleicht ….
    Und Sie finden auch Statistiken zur sozialen Lage privater Haushalte ganz überflüssig?
    Nicht alles, was man nicht sofort versteht (oder verstehen will), muss deswegen auch zwangsläufig sinnlos sein.
    Aber eins stimmt: im Fragebogen steht nichts ausdrücklich zu einem „Bußgeld“. Das muss es auch nicht. Denn bei Auskunftsverweigerung gibt es kein Bußgeld sondern ein Zwangsgeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsgeld). Und das wird durch das Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt.

  60. 60
    staatsfeind

    Bekommt ihr auch immer diese nervenden Postwurfsendungen?
    Sowas fliegt immer direkt in den Müll.

  61. 61

    Volkszählung ? – so ein Blödsinn ! – zuwas gibt es das Einwohnermeldeamt. Da werden doch alle Geburten und alle Sterbefälle registriert. Illegale Einwanderer muß man so finden – da bringt eine Volkszählung nichts

  62. 62
    osservatore

    Also es gibt – auch aus Datenschutzgründen – kein bundesweit zentrales Melderegister. Die kommunalen Melderegister aber sind insbesondere in Großstädten systematisch falsch, weil es nicht sanktioniert wird, wenn man ohne Abmeldung umzieht. Die Kommunen haben kein Interesse, ihre Daten zu korrigieren, weil sie umso mehr Steuergeld bekommen, je größer sie sind.
    Da die auch die Erfassung von Geburten und Sterbefällen häufig sehr lückenhaft ist und seit langer Zeit Fehler mitgeschleppt wurden, misst vermutlich die Bevölkerung nicht mehr 82 Millionen Köpfe, sondern einige Millionen weniger.
    Es ist keineswegs Sinn und Ziel der Volkszählung, illegale Einwanderer ausfindig zu machen.

  63. 63
    MikMan

    @osservatore: Auskunftsplicht – Ja; Zwangsgeld – JA JA; Interviewer/in – NEIN, schon gar nicht in meinem Palast! Also Bögen zusenden lassen und UNFREI zurück!
    @ALL: Ausfüllen nach besten Wissen und Gewissen; Keine Stifte- bzw. Layoutvorschrift. Die Handschrift meines Arztes kann ich schließlich auch sehr gut lesen ;-)

  64. 64
    osservatore

    das Zwangsgeld wird ja auch nur fällig, wenn man trotz mehrfacher Mahnung der Auskunftspflicht nicht nachkommt. Natürlich muss niemand einen Befrager in die Wohnung / ins Haus lassen.
    Ansonsten alles kein Problem.

  65. 65
    Heike Riechert

    Hallo Ihr Lieben,
    ich habe soeben eine Petition verfasst, für eine Aussetzung der Volkszählung 2011.
    Wenn Ihr also interesse habt, unter
    http://www.bundestag.de/bundestag/index.jsp
    könnt ihr euch anmelden und mitzeichnen wenn ihr auf Bundestag klickt und anschließend auf Petitionen

  66. 66
    Stev

    Reinlassen werd ich da keinen. Das kann man auch vor der Haustür klären. Und alles andere wie meine Anschrift, die ja nun offensichtlich ist werde ich sowieso frei erfinden… das wird ein Spaß. Hoffentlich kann ich mir das Lachen verkneifen… :))

  67. 67
    Gregor

    Unerstützt mich beim meiner Aussageverweigerung ich will nicht aber kann es mir nicht leisten
    Meine Verweigerung bei ebay; Artikelnummer: 180665605492

  68. 68
    osservatore

    wie blöd muss man eigentlich sein, um so einen Schwachsinn zu unterstützen???

  69. 69
    Gezählter

    Der Onlinbefragungsbogen( Haushalt) ist fehlerhaft.
    Er unterscheidet sich von der Printversion.

    Aus einem „als was waren Sie tätig“ wird ein „als was sind Sie tätig“

    In welche Richtung soll das nun ausgewertet werden?
    Einfach Murks.

  70. 70
    Jonny

    Hallo,

    Warum Volkszählung gerade jetzt und mit Immobilienerfassung?
    Schaut Euch mal auf dieser Seite um und ihr könnt es verstehen. Viel Spaß beim Augen aufreisen!!
    http://www.wissensmanufaktur.net/zwangshypothek

  71. 71
    Peter Nowak

    Alles Müllinformationen hier. Tatsächlich gibt es zwar eine Auskunftspflicht, aber keine Pflicht, den Bogen wahrheitsgemäss auszufüllen (§ 17). Es ist also erlaubt, den Bogen falsch auszufüllen.

  72. 72
    Peter Nowak

    Ich persönlich habe den Fragebogen falsch ausgefüllt (1.Frage: Nein -> Ende der Befragung). Daraufhin wird mir nunmehr wahrheitswidrig vorgeworfen, ich hätte den Fragebogen „nicht oder nicht vollständig“ ausgefüllt.

    Es erheben sich folgende Fragen: 1.) Warum sieht sich der Gesetzgeber genötigt, sich solch ein Hintertürchen offen zu halten? 2.) Warum versucht die Behörde mit wahrheitswidrigen Vorhaltungen sich die Daten ungesetzlich zu ergaunern?

    Zu 2.) Offensichtlich ist der Behörde bekannt, daß keine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen besteht. Nur so ist zu ertklären, daß mir nicht ein falsches, sondern ein „unvollständiges“ Ausfüllen des Fragebogens vorgeworfen wird. Dieser Versuch der Behörde ist aber neben einer zu klärenden Erfüllung des Tatbestands der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) auch willkürlich (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht)), d.h. hier: ungesetzlich, da das Gesetz die wahrheitsgemäße Beantwortung des Bogens eben nicht vorsieht. Ich mache mir zwar keine Illusionen über den Ausgang der auf mich zukommenden Verfahren, aber es wird doch aufschlußreich sein, wie die Gerichte ihre Mißachtung der Gesetze begründen werden.–127.0.0.1 11:21, 30. Jan. 2012 (CET)