19

Und, wie würdest du dich selbst zensieren?

Der AK Zensur führt derzeit ein spannendes kleines Projekt durch: Jeden Tag kann man auf seiner Website raten, welche Alterseinschränkung für einen Blogpost, ein Mitmach-Portal oder FAQs gelten würde. Das Ergebnis zeigt: Zum Zensoren sind die meisten Leser wohl eher nicht geboren.

Eine Sammlung mit Tipps für die Intimrasur macht den Anfang. Der Text wurde offenbar von Menschen verfasst, die aus ihrer eigenen Erfahrung berichten, die Sprache ist gelassen und nicht sexualisiert. Für die Leser des AK Zensur Grund genug, den FAQs eine niedrige Altersfreigabe zu verpassen. Zu niedrig, wie sich am nächsten Tag zeigt, 70% lagen unter der Empfehlung des Experten.

Der Medien-Pädagoge Jürgen Ertelt würde dem Text eine Freigabe ab 16 erteilen: Die Sprache sei mitunter missverständlich, die Angaben nicht ärztlich geprüft und ein Link führe zu einem Nacktphoto in der Wikipedia. „Für (12 jährige) pubertierende Jugendliche könnten die Inhalte zur Intimrasur Unsicherheiten und Ängste zu ihrer eigenen Körperlichkeit auslösen.“

Man darf Ertelt dafür nicht böse sein: Er versucht, sich in die Perspektive von Jugendschützern zu versetzen. Über das Portal Netzcheckers, für das er selbst arbeitet, fällt der Medien-Pädagoge das gleiche Urteil: Man „wäre gezwungen die Seite mit ‚ab 16 Jahren‘ an seiner Zielgruppe vorbei zu kennzeichnen.“

Wäre, wenn der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in seiner derzeitigen Form verabschiedet würde. Das Projekt des AK Zensur soll deutlich machen, was die Konsequenzen der darin vorgeschriebenen Jugendschutz-Maßnahmen im Netz wären. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Betreiber von Webseiten prüfen, ob ihre Inhalte „Entwicklungs- oder gar Erziehungsbeeinträchtigend sind“, schreibt Alvar Freude:

Wenn ja, muss er eine von drei Maßnahmen ergreifen: Die Inhalte nur Nachts zeigen, das Alter der Nutzer überprüfen oder die Inhalte kennzeichnen. In der Praxis läuft das meist auf eine Kennzeichnung hinaus. Aber wer kann Inhalte schon korrekt einstufen?

Die Frage ist offenbar berechtigt. Auch beim zweiten Durchgang lagen viele Leser daneben. Einen Blogeintrag zum (ab 18 Jahren freigegebenen) Computerspiel „Red Dead Redemption“ hätte gut die Hälfte zu hoch eingestuft und nur für Erwachsene freigegeben. Dabei würde eine Klassifizierung „ab 16“ bereits ausreichen. So würden Leser ausgeschlossen, befürchtet Freude:

Auch für Kinder und Jugendliche gilt die Meinungs- und Rezipientenfreiheit aus Artikel 5 unseres Grundgesetzes, auch diese haben das Recht, alle öffentlich zugänglichen Inhalte wahrzunehmen.

Auch wenn es richtig ist, sich über Jugendschutz im Netz Gedanken zu machen, scheinen die Vorgaben des JMStV für den Zweck reichlich unangebracht. Manche Argumente von Ertelt verstehe ich einfach nicht, bei anderen bin ich schlicht anderer Meinung. Aber diese Meinung wird teuer, wenn bei einer „falschen“ Freigabe die Abmahnung durch Mitbewerber lauert.

Auch heute gibt es wieder eine neue Auflage des lustigen Altersgrenzen-Ratespiels: Ab wie vielen Jahren sollten Internetnutzer einen Blogeintrag über den Angriff eines Stiers auf einen Torrero lesen dürfen?

19 Kommentare

  1. 01

    Was ich auch gerne wüsste: Ab wie vielen Jahren sollten Internetnutzer einen Blogeintrag über Internetzensurbemühungen lesen dürfen, der sich mit von der Leyens Schreckensszenarien (Kleinkinder, Vergewaltigung, brutalsmöglich, etc. pp.) auseinander setzt ?

  2. 02
    Simon Columbus

    @#761338: Von Frau von der Leyen weiß man ja, dass sie die Kinder aus dem Raum schickt, wenn sie zur Sache kommt. Jugendfrei sind ihre Reden also schonmal nicht…

  3. 03
    Sigbert

    Wenn die BILD und andere Zeitungen jeden Tag mit Titten auf Seite 1 auf machen und das nicht ab 16 gekennzeichnet ist, warum sollte dann das Netz eine Kennzeichnungspflicht haben? Was kommt als nächstes? Zollkontrollen im Netz? Öffnungszeiten für Websiten? WTF?

  4. 04

    Diese Zensurbestrebungen sind doch Müll. Nur dazu da, Maulkörbe zu verteilen und die Heranwachsenden vor freier Meinungsbildung zu schützen.

    Immerhin schreibt man über mich. Auch was wert :-D

  5. 05

    Tja, wie wuerde ich mich selbst zensieren? Interessante Frage ueber die ich auch schon aus anderen Gruenden nachgedacht habe.

    Ich schreibe ziemlich regelmaessig ueber Distillerien und Whisky (also Alkohol). Zumindest einige meiner Eintraege muesste ich wohl mit einer 18+ (oder sogar 21+, je nach Land) Eingangskontrolle versehen. Allerdings nur mit einer dieser Pseudokontrollen a la „geben sie Ihr Geburtsjahr an“. Das ist jedenfalls was die ganzen Distillerien praktisch alle machen, ueber die schreibe ich recht regelmaessig.

    Zwar gilt das Deutsche Gesetz fuer mich vermutlich nicht (da ich nicht in Deutschland sitze und sich meine Angebote nicht an sich an ein Deutsches Publikum richten), allerdings frage ich mich gerade wie das so generell weltweit und spezifisch hier im UK aussieht. Machen die Distillerien (bzw Konzerne dahinter) das aus „freiwilliger Selbstverpflichtung“ oder stehen da irgendwelche gesetzlichen Regelungen hinter? Und was passiert wenn ihr aus Deutschland auf eine Whiskydistillerie website geht, bekommt Ihr dann die Altersabfrage?

  6. 06
    Simon Columbus

    @#761345: Eine Menge spannender Fragen, die du da ansprichst. Interessanterweise ist es noch lang nicht sicher, dass du deine Beiträge über Whisky-Destillerien als „ab 18“ kennzeichnen müsstest, nur weil Alkohol ausschließlich an Volljährige verkauft werden darf. Das zeigt der Beitrag über „Red Dead Repemption“: Ein Artikel über ein „Ab 18“-Spiel kann schon als „ab 16“ durchgehen.
    Im übrigen müsstest du auch keine Zugangssperre einführen – die reine Angabe einer Altersfreigabe reicht bereits aus. Das soll Eltern ermöglichen, darauf aufbauende Filtersoftware zu verwenden.
    Im Ausland wäre aber wohl nichts zu machen – wobei man nie weiß, was aus Deutschland den Weg in die EU macht…

  7. 07

    Anstatt hier Zensurspielchen zu spielen, sollte man Entschieden gegen den Schwachsinn vorgehen. Hier machen irgendwelche Greise gesetze, weil ihre Eltern vor ihnen verheimlicht haben, daß sie Sex hatten – oder sie finden die Vorstellung unerträglich. Daß die Kinder nicht der Storch bringt und der Körper sowie Sexualität das natürlichste der Welt ist, wird hier einfach beiseite geschoben.

    Ich selbst bin auch in einem prüden Elternhaus aufgewachsen und habe trotzdem den normalen Umgang mit der Sexualität gefunden. Man sollte aufhören, seine Kinder überzubeschützen und anzulügen. Vor 40 Jahren sind wir in jedes Schlammloch gesprungen, haben keinen Misthaufen ausgelassen – aber dann kam die Sagrotan-Generation. Jetzt wo viele Kinder keimfrei, dafür aber mit dutzenden Allergien aufwachsen, muss man sie noch vor dem Rest beschützen. Dem bösen Internet.

    Aufklärung tut not, nicht Zensur. Aber scheinbar haben die 68er (und ältere) ihr Gehirn versoffen oder den Drogen geopfert, anders kann ich mir das alles nicht vorstellen.

    gruß

  8. 08
    gerd

    @#761340: „Was kommt als nächstes? Zollkontrollen im Netz? Öffnungszeiten für Websiten? WTF?“

    schon einmal mitten am tag versucht, einen ab 16/18 eingestuften film in einer der mediatheken der öffentlichen zu schauen?

  9. 09
    xconroy

    Hat eigentlich schon jemals irgendjemand nachvollziehbar und auf breiter Datenbasis nachgewiesen, daß Titten, Stiere und Buchstabenkolonnen im Netz Kinder und Jugendliche tatsächlich kausal und längerfristig und in mehr als nur Einzelfällen schädigen, und worin diese Schäden konkret bestehen?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Wirklich. Ich habe dazu nichts finden können.

  10. 10

    @xconroy: meine Vermutung ist: da gibt es nichts oder nur wenig. Und wenn es was gibt, ist es nur bedingt brauchbar.
    Ich glaube Miss Lovejoy hat es bei den Simpsons einfach mal gut auf den Punkt gebracht: „Warum denkt denn niemand an die Kinder?!“ Ich glaube, mehr steckt oft einfach nicht dahinter.

  11. 11
    schomsko

    Erschreckend das pubertierende Jugendliche Unsicherheiten und Ängste bezüglich ihrer Körperlichkeit haben können. Früher war das ja nicht so. „Nimm mich jetzt auch wenn ich stinke – denn sonst sag ich winke winke und goodbye.“

  12. 12
    Andy

    @#761340: Onlineausgaben von Zeitungen und Magazinen sind vom JmStV ausgenommen! Das heißt: nackte Brüste bei Bild.de sind ok, die nackten Tatsachen auf der Webseite eines Aktfotografen wären min. ab 16… das ist Deutschland!