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Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt iTunes und T-Com ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (catchy name, guys!) hat u.a. wegen ihrer bestehenden AGB sowohl iTunes als auch Musicload abgemahnt.

Die Kritik stimmt zu einem großen Teil mit der überein, die netzpolitik schon vor einem Jahr geäußert hat, und genau dort gibt es auch einen langen Artikel zur heutigen Pressekonferenz des Bundesverbands. Videos von der PK folgen im Lauf des Tages.

8 Kommentare

  1. 01

    Zusammengefaßt habe ich also die Wahl zwischen CDs, die ich nicht kopieren darf und Itms-Songs, die ich nicht verschenken/verkaufen darf.

  2. 02

    Für alle thüringer Leser läßt sich das ganze auch hier http://www.vzth.de/text.php?id=342 nachlesen inklusive Hiintergrundmaterial, Studie in Lang und Kutzfassung und Musterbrief.

    Ich hoffe auf eine große Anzahl von Nutzern des Musterbriefes!

  3. 03
    bonzo

    Die Nutzungsbedingungen kann kein Mensch verstehen, dann kann jetzt die CD-Rohling-Indiustrie Schadensersatz von der Musikindustrie fordern, wenn nichts mehr gebrannt werden darf, braucht man dann doch nicht mehr….

    ich weiß nicht für welchen gutgläubigen Teenager die Musikindustrie ihre harte Linie fährt, ich sag nur: Leute gebt´s einfach auf, die fetten Jahre sind vorbei, das müsst ihr so oder so akzeptieren, denn digitale Medien finden immer einen Weg sich zu multiplizieren, dann hätte es niemals ein einziges digitales Medium geben dürfen und ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass die Polizei in Deutschland jeden Haushalt nach gebrannten CDs überprüft, ich meine hier auf Berlins Straßen werden neue Playstations+ Spiel für 60 € vertickt, das ist die Realität, überlegt euch neue Strategien oder gebt einfach auf….

  4. 04

    iTunes schränkt die Freiheit der Verbraucher wirklich zu sehr ein: 1.) Dateien sind nur auf eigenen Produkten abspielbar. 2.) Dateien haben ein „Verfallsdatum“, dann nämlich, wenn ich mein Betriebssystem zum sechsten Mal neu installiere.
    Ich will ja gar nicht verschenken, verleihen oder verkaufen, sondern immer und überall nutzen. Schön, dass sich der VZBV darum kümmern will.

  5. 05
    Erik

    Ja, das Ganze wurde mal Zeit. Die Restriktionen für online gekaufte Musik sind anscheinend wirklich der Knaller. Gebe auch zu, mir die AGBs nicht genau durchgelesen zu haben (macht sowas eigentlich einer, da wurde bestimmt schon öfter die eigene Großmutter mit verkauft).

    @ martin: Vor der Neuinstallation einfach am iTMS abmelden. So sollte es auch nach der sechsten Installation klappen. So wie ich es verstanden habe, zählen die angemeldeten Benutzer und nicht die Verteilung auf unterschiedliche Systeme. Ohne Anmeldung kann man die Lieder ja auch nicht abspielen.

  6. 06

    iss ja schön, dass die sich darum kümmern wollen,
    die vom bunderverband, die alle verbraucher schützen
    wollen, aber wie es sich mit so einem verband verhält,
    der wie eine behörde arbeitet: lange, lange wird
    gebraucht, um endlich mal in fahrt zu kommen.

    da kannste ja nicht wirklich stolz auf die diversen
    anbieter sein und deswegen ist bonzo schon weit vorne:
    ‚die fetten jahre sind vorbei und die digtitalen medien
    finden schon ihren weg der vervielfältigung…‘

    sonst gilt für den grenzenlosen und digitalen musik-hör-genuss
    einfach nur die Wired-Maxime:

    Rip – Sample – Mash – Share – Swap till you drop!

    und nehmt et nicht so ernst und da die songs für lau mit…

  7. 07

    Wie beruhigend – ich fing schon an, an meinem gesunden Menschenverstand zu zweifeln. Anscheinend bin ich ja doch nicht geistig im letzten Jahrtausend stehengeblieben, wenn ich mir einfach Musik kaufen und diese für mich abspielen und kopieren möchte, wie ich will. Genau deswegen kaufe ich bisher mir keine Dateien, sondern nur CDs – und zwar fast ausschließlich solche, die den CD-Standard einhalten und nicht ausgerechnet durch einen Kopierschutz dagegen verstoßen.