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Spreebattle: Brigitte Zypries und die Abmahnwelle

brigitte

Ist der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Abmahnwelle ein lobenswerter Schritt in die richtige Richtung? Oder gleicht der Ansatz von Brigitte Zypries dem Versuch, in Bagdad ein Haus zu streichen? Max und Malte sind da unterschiedlicher Meinung.

Malte
Wenn man das Gute sucht, dann ist es plötzlich da. Das Bundesjustizministerium wird den Abmahnirrsinn stoppen.

Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt. Das gilt bei einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.

Danke an Simon für die gute Nachricht!
Und unser Dank gilt natürlich auch Brigitte Zypries. Für sie gibt es ein Lied von der anderen großartigen Brigitte.

danke!

Ich bin von unserer Autorenkolchose schwer gescholten worden wegen meiner Naivität.
Aber ich bin überzeugt davon, dass man auch kleine Fortschritte beklatschen muss. Genauso wie bei Kindern, die sich mit dem Lernen schwertun. Denn es ist ein richtiger Schritt. Er bedeutet noch keine Rechtssicherheit, vieles wird noch in den nächsten Jahren von Gerichten mit Bedeutung gefüllt werden. Aber die Vorlage zeigt recht deutlich, dass auch im Bundesjustizministerium das Treiben einiger Abmahner als das gesehen wird, was es ist: Als Rechtsmissbrauch.

Max
Oohhhh! Nach Jahren des Abmahnwahns dürfen jetzt bei kleineren Urheberrechtsverstößen nur noch 50 Euro Anwaltshonorar verlangt werden. Gelten tut diese neue Regelung nur in einfachen Fällen und nur „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“. Und was sind einfach gelagerte Fälle? Darüber darf der abmahnende Anwalt bis auf weiteres spekulieren. Und darüber was „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ bedeutet auch. Das werden in den nächsten Jahren sicherlich ein paar Verbraucherschützer vor den Gerichten für uns durchboxen. Aber was ist mit den privaten Homepages auf denen auch ein Google-Ad klebt?
Musst du jetzt für den Bardot-Clip 50 € bezahlen oder 50000? Oder eine Million?
Was ist mit den massenhaften Abmahnung von Mediamarkt Konkurrenten wegen falsch gesetzter Bindestriche? Was ist, wenn es nicht um ein einzelnes getauschtes Musikstück geht sondern um drei? Oder ein Album? Die Zahl der Abmahnungen wird sich nicht ändern, lediglich deren Formulierung — in Zukunft wird der kleinen Jessica in der Abmahnung eben vorgeworfen geschäftsmäßig mit der neuen Britney Spears Single gedealt zu haben. Für die Betroffenen wird sich dadurch zunächst nichts ändern. Die neue Regelung wirkt auf mich wie der Versuch einen gebrochenen Staudamm mit einem Kaugummi zu flicken.

36 Kommentare

  1. 01

    Geschäftlich meint hier wohl kommerziell. Der Großteil der Blogs und privaten Webseiten ist dies nicht – das werden auch ein paar GoogleAds nicht ändern. Ich denke auch, dass der Gesetzesentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es wird weiter abgemahnt, aber die Auslegung sehe ich doch deutlich eingeschränkt. Der kleinen Jessica müsste man das geschäftsmäßige Dealen mit der neuen Britney Spears Single erstmal beweisen.

  2. 02

    Immerhin ein lobender Versuch, dem momentanen Abmahnwahnsinn ein Ende zu setzen. Trotz aller Schwächen des Case-Laws schiele ich in dieser Hinsicht gerne nach England, denn dort ist erst die dritte Abmahnung für den Beklagten kostenpflichtig. Wie durch ein Wunder wird dort nur noch abgemahnt, wenn es wirklich einen Grund dazu gibt.
    Warum tut sich der Gesetzgeber eigentlich hier so schwer damit? Hat es etwa zu tun damit, daß unsere Universitäten jedes Jahr zu viele Juristen ausspucken?

  3. 03

    hmm bei giga gäbs jetzt n vote.

    ich vote für malte.

  4. 04

    Abmahnungen sind Schwachsinn, in den allermeisten Fällen würde doch eine einfache Email mit dem Hinweis entsprechendes Material bitte zu entfernen ausreichen. Hab mich darüber schon am Freitag aufgeregt

  5. 05

    Korrigiert mich, wenn ich das falsch verstehe bitte:

    Als künftig wirds so aussehen, ein Anwalt kommt und meint der Blog XY würde das Urheberrecht/Wettbewerbsrecht oder was auch immer verletzen. Es werden die wie immer hohen Abmahnkosten in Rechnung gestellt mit dem Hinweis gefälligst zu bezahlen.

    Dann könnte also der Blogbetreiber Einspruch gegen diese Honorarnote erheben, was zu einer Gerichtsverhandlung führen wird wo dieser dann nachweisen müsste, dass er außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und ein einfacher Fall ist.

    Und ob bei so einer Gerichtsverhandlung immer die Honorarnote von 50,- rauskommt und wer dann die Kosten für diese Verhandlung zahlt und ob dann die Gegenseite sich nicht dann nochmal genauer die Webseite ansieht, ob man nicht vielleicht doch was findet steht natürlich in den Sternen.

    Irgendwie sieht mir diese Begrenzung danach aus: „Lieber Anwalt, wenn Du schon Massen-Abmahnbriefe per Google-Scanner und Word-Serienbrief erstellst, schreib bitte nicht mehr als 50,- drauf“.

  6. 06

    Andreas, genauso verstehe ich es auch.

  7. 07

    Ich krieg‘ jetzt bestimmt auf die Nase dafür, aber ich kann das Geweine um die Abmahnungen nicht so richtig nachvollziehen. Wer fremder Leute Rechte verletzt, sollte sich nicht wundern, wenn das Geld kostet.

  8. 08

    Die Abmahnung billiger zu machen, sieht aus, als wäre es nett gemeint, ist es aber mE nicht. Zur Vermeidung von Wiederholungen erlaube ich mir mal, meinen Beitrag dazu zu verlinken:
    Neuregelungen bei Urheberrechtsverstößen.
    PS: Bin kein Abmahnanwalt :-)

  9. 09

    Die 50€-Regelung sieht zwar wie ein kleiner Schritt in die richtige Richtung aus, ist aber unter Umständen nur ein Tropfen auf den heissen Stein, oder, vielleicht passender: Ein Placebo, ein wenig Süßstoff, damit der restliche bittere Kram besser runtergeht.
    Denn wenn man den den nächsten Punkt auf dem Programm liest, wird es einfach nur noch – Verzeihung – zum kotzen:

    Künftig soll der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte haben. Denn sehr häufig liegen Informationen, die der Rechtsinhaber braucht, um einen Rechtsverletzer zu identifizieren, bei Dritten wie Internet-Providern oder Spediteuren.

    Ein direkter Auskunftsanspruch der Rechteinhaber an Dritte wie Internetprovider ist nichts anderes als ein Datenschutz-GAU.
    Da kann ich mich dem Dank beim besten Willen nicht anschliessen, und behalte meine weitere Meinung lieber für mich, um hier nicht unflätig zu werden.

  10. 10

    @7 niels, ich glaub du hast nicht verstanden worum es geht. Bei SpOn war zu dem Thema ein Artikel, ein 17 Jähriger Schüler hatte ein paar „Free Wallpapers“ auf seine Homepage gestellt, und sollte an den abmahnenden Anwalt ein paar Tausend Euro zahlen und an den Rechteinhaber in etwa den selben Betrag für Lizenzgebühren. Ich stimme dir zu, wer die Rechte von anderen verletzt sollte sich nicht wundern. Allerdings war dieser Schüler z.B. sich garnicht im klaren darüber das er die Rechte von jemandem verletzt. Eine Email oder ein Brief mit dem Hinweis das er dieses Material nicht verwenden darf wäre ja doch wohl kein Problem gewesen.

    @8 TK, danke toller Artikel!

    @9 Martin, sehe ich genauso. Wird Frau Zypries dann GAUlei…? (ich sags lieber nicht, sonst werd ich noch abgemahnt)

    „Früher“ hat man mal was von Softwarepatenten gelesen, wo Frau Zypries erst dagegen war und dann aus mir nicht verständlichen Gründen doch wieder dafür? Ich habe deswegen eine sehr schlechte Meinung von ihr. Aber naja, „heute“ ließt man täglich irgendwelche Horror Meldungen ala „Email nur noch mit Personalausweis“, wo ich mich dann schon frage ob wir noch in Deutschland oder dann doch schon China sind.

    Um aber dann doch nochmal aufs Thema zu kommen, vielleicht sollte man anstatt der 50 Euro Sache lieber eine Klausel einfügen ala:
    Wenn kein direkter Gewinn aus der Verletzung gezogen wird erst eine unentgeltliche Entfernung des Materials gefordert werden muss. Und erst bei deren Nichtbefolgung abgemahnt werden darf.

    Weiss eigentlich jemand inwiefern eine Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung hilft?

  11. 11
    Eckbert

    ha-ha, gewerblich… Selbst Oma Pachulkes Kochlexikon wird mit dem ersten Affiliate-Link zu Amazon „gewerblich“. Google-Ads? Lieber nicht! Und bloß keine Produktnamen nennen! Oder Marken! Könnte der Richter ja als Werbung auffassen. Und wer wirbt ist schließlich gewerblich tätig!!!1

    Aber ich find’s gut. Jeder Tropfen, der das Fass schneller zum überlaufen bringt, ist willkommen.

  12. 12

    Ich seh das auch mal wie ‚et Max. Was die Biggi da ausgeheckt hat ist ein halbherziger Schritt in eine Richtung, von der sie anscheinend selbst nicht überzeugt ist, daß es sich dabei um die richtige handelt. Abgesehen davon, daß, wenn die Anwaltslobby nicht noch massiv interveniert, daß ganze sowieso FRÜHSTENS 2008 in Kraft tritt, wird es noch etliche Rechtsstreits brauchen, bis es selbst für jene Kleinfälle zu einer Verbesserung kommt.

    Komisch, daß man in den meißten anderen Europäischen Ländern anscheinend ohne kostenpflichtige Abmahnungen auskommt. Aber es wird sicher trifftige Gründe geben, daß Biggi jetzt so einen Pille-Palle-Vorschlag anbringt, anstatt den Mahnsumpf tatsächlich trocken zu legen.

    Ach Moment, was hat die Gute noch studiert? Jura? Dann wärs ja schön blöd, wenn sie sich jetzt eine zukünftige Einnahmequelle für die Zeit nach dem Dilletantenstadl verbaut.

  13. 13
    judith

    ich denke, der Schritt geht in die richtige Richtung. In Deutschland eine Reform durchzubringen ist ne harte Nummer, da gibt es Widerstände noch und nöcher. Hauptsächlich natürlich von Leuten, die von der bestehenden Gesetzeslage profitieren. Auch im Sinne des kulturellen Fortschritts muss der Abwahnschwachsinn gestoppt werden. Geldhaie haben wir schon noch und nöcher in dieser Nation, die fressen „das Gute“ ohne Wenn und Aber. Die Profitmaximierung, sowie die auf Selbstzweck angelegte Klage kennt kein moralisches Gesetz, das a priori in ihr wirkt. All die Typen von den Anwaltskanzleien kennen „a priori“ nur eins: das $$$-$$$-$$$-Zeichen, das nach einer durchgekoksten Nacht in ihren Augen flimmert. Kulturell sind sie meist verwaist, man sollte ihnen auf die Finger klopfen, sonst richten sie Unheil an…aber das interessiert so gut wie niemanden, ich habe schon mit einigen zu tun gehabt, das sind teils keine Menschen mehr, das sind profitgierige Zombies…

  14. 14

    Es gibt da dieses (in der Politik beliebte) Prinzip, dass man dem Ruf nach Veränderungen entgegenwirkt, indem man Mini-Veränderungen vornimmt und sich dann auf den Standpunkt setzt, man könne nicht schon wieder Veränderungen vornehmen. Einschläfern des Widerstands durch kleine Zugeständnisse.

    Ich kenne mich in der Materie leider nicht gut genug aus, aber ein wenig scheint es mir in diese Richtung zu gehen.

  15. 15

    Hier wird doch nicht der Abwahnirrsinn gestoppt, sondern es wird lediglich „vor überzogenen Abmahnkosten geschützt“. Entsprechend sieht auch die Bundesjustizministerium keinesfalls einen „Rechtsmissbrauch“ in den Abmahnungen — sie findet einfach, dass Privatleute vor überzogenen Kosten zu schützen seien. Steht doch da. ;)

    @judith/12: Komm mal wieder runter…

    @David/14: Ich glaub, das nennt man Kompromiss. [g]

  16. 16

    @m.fehn
    Ein Kompromiss ist etwas gegenseitiges, was ich meine, ist einseitig und eher ein wenig hinterlistig…

  17. 17
    Peter H aus B

    Zweischneidiges Schwert, diese Abmahnungen..
    Einerseits ne echte Frechheit, daß wingige Gestalten an der Unwissendheit einiger User verdienen, anderseits das erste „Tool“ um Datenmüll, wie zum Beispiel die Homepage eines x-beliebigen Schülers, der Free-Wallpapers anbietet, endlich aus dem Internet Universum verschwinden zu lassen.
    Seien wir doch mal ehrlich: Wer braucht solche Seiten?
    Die Freiheit des Internet, gut und schön, aber muss wirklich jeder sein Poesiealbum öffentlich zugänglich machen? Und dann noch – klickibunti – mit unötigen (eigentlich copyright geschützen) Add-ons verzieren..

    Und dieser Blogblödsinn ist letztendlich auch nix anderes als Datenmüll. Einige Perlen und sonst viel Mist..

  18. 18
    Malte

    Ein paar Sachen sollten da vlt auseinander gehalten werden. Zunächst mal muss der Rechteinhaber die Möglichkeit haben, darauf hinzuweisen, dass sein Recht verletzt worden ist. Die Abmahnung ist also nicht per se schlecht. Dabei ist aber in letzter Zeit nicht nur das Augenmaß verloren gegangen, sondern das Instrument Abmahnung wurde gezielt missbraucht. Schließlich gibt es auch ein Schikaneverbot. Dass das vom BJM erkannt worden ist, halte ich für einen Fortschritt. Ob es – wie David meint – nur ein wenig Zuckerbrot ist, das einen die darauf folgende bittere Pille leichter schlucken lässt, wird abzuwarten sein. Wir sind ja jetzt nicht sediert. Zu Wort melden können wir uns schon noch.

  19. 19
    avision

    Ein anderer Schritt würde durchaus auch schon helfen. In der Schule sollten meines Erachtens auch Dinge wie Steuererklärung und Urheberrecht behandelt werden. Urheberrecht schon früh da die Jugend im zuge der allgemeinen Digitalisierung früh mit diesen Themen konfrontiert werden. Sei es die eigene Homepage oder Emule. Steuererklärung: Eltern sind doch da völlig überfordert. Vielleicht gäbe es dann mehr Schüler die sich erfolgreich selbständig machen würden.

    Ich bin ja für kostenlose Erstabmahnungen. Das würde schon viel helfen. Und in anderen Ländern funkioniert es ja.
    Ihr braucht aber auch nicht glauben dass alle so blauäugig sind dass sie nicht wissen was sie tun. Habe gerade mal eine Miniumfragung gemacht. Im Umfeld eines befreundeten sehr jungen Coders hat sich herausgestellt dass die meisten einfach darauf setzen damit durchzukommen.

  20. 20

    @avision:
    Auch, wenn ich es gut heissen würde, die Themen im Unterricht zu behandeln, sehe ich hier das Problem, daß erstmal eine klare Rechtslage geschaffen werden müßte. Gerade im Urheberrecht gibt so diverse Grauzonen und Unklarheiten, wo man (als Laie) schwer durchsteigt und oft nach einiger Recherche nur gelernt hat, das verschiedene Gerichte und Juristen verschiedener Auffassung sind… sehr frustrierend.

    @Malte:
    Abwarten? Die bittere Pille ist schon da.

  21. 21
    avision

    @Martin – absolut. Es würde aber auch schon einiges helfen, würde man im Kunstunterricht ein wenig Gimp unterrichten und den Schülern ansonsten erklären dass sie mit den Fanpages nicht nur den Künstler unterstützen sondern auch eine Industrie die ihre Kunden abmahnt (mal überspitzt dargestellt).
    Und bei einer unsicheren Rechtslage wäre eine Mahnung zur Vorsicht noch angebrachter. Dann hätte es den Schüler der glaubte legales Material zu verwenden vielleicht auch nicht erwischt.

    Und am Rande würde man noch einiges über die bunten Blüten lernen die unser Rechtssystem so treibt – auch wenn man dann keine konkrete Anleitung zum korrekten Verhalten bekommt.

  22. 22

    Vielleicht würde es schon helfen, wenn den Schülern anständig Lesen und Schreiben beigebracht würde…

  23. 23

    Vielleicht würde es helfen wenn den Schülern ein wenig kategorischer Imperativ beigebracht würde, damit sie später auf solche Abmahnungen verzichten.

  24. 24
    avision

    „Vielleicht würde es helfen wenn den Schülern ein wenig kategorischer Imperativ beigebracht würde, damit sie später auf solche Abmahnungen verzichten.“

    Wird ja – und dass sorgt dafür dass die, die es nicht annehmen wollen dann abmahnen – und der Rest sich fürchterlich darüber aufregt ;)

  25. 25

    scholt: Doch, ich denke, ich habe schon verstanden, worum es geht. Ich ziehe nur andere Schlüsse.

    Der Jung‘ mit den Boxenluder-Bildern, über dessen Probleme SPIEGEL ONLINE berichtete, hat von fremden angefertigte Bilder veröffentlicht und weltweit abrufbar vorgehalten. Ich sehe nicht ganz ein, warum er sich jetzt weinerlich beklagt darüber, daß das Geld kostet.

  26. 26

    niels: Da stand aber auch das er sich diese von Free Wallpaper Seiten zusammengesucht hatte und sich garnicht im klaren darüber war das er etwas tut was nicht erlaubt ist. Ausserdem sind Forderungen in so einer Höhe an einen Schüler meiner Meinung nach enorm überzogen.
    Man zeigt doch auch niemanden wegen Körperverletzung an weil er einen ausversehen „anrempelt“.

    avision: Urheberrecht in der Schule? Mit Unterichtsmaterialen sponsored by GVU?

  27. 27
    avision

    „Mit Unterichtsmaterialen sponsored by GVU?“

    Du meinst den Bock zum Gärtner.. nene

    Ich denke eher an eine kritische Behandlung des Themas aus verschiedenen Blickwinkeln. Sollte doch wohl möglich sein. Warum sollte man nicht die Interessen der Indiustrie und die der Gesellschaft beleuchten – auf jeden Fall auch mit Blick über den Tellerrand (auch Kulturflatrate).
    Man muss ja nicht nur die Gesetze durchgehen sondern kann auch über den gesellschaftlichen Wert von Kulturgütern diskutieren und Lobbyismus beleuchten. Auch schön ausgewogen die Interessen gegenüber gestellt.

  28. 28

    avision: genau das will ich eben nicht, aber das würde bestimmt passieren. Von der Industrie gab es ja schon „Angebote“ in der Richtung.

  29. 29

    scholt: Er ist ja auch nicht wegen Körperverletzung angezeigt worden, sondern zvilrechtlich in Anspruch genommen worden für die Verletzung fremder Rechte. Warum man immer so schiefe Vergleiche bemühen muß in diesen Diskussionen, habe ich übrigens noch nie verstanden.

  30. 30

    niels: Ich hab auch garnicht gesagt das er wegen Körperverletzung angezeigt wurde, evtl hast du nicht verstanden was ich damit sagen wollte. Ich finde einfach das 6000 Euro in keinem Verhältnis zu ein paar PinUp Bildchen stehen. Ich denke mal der wird daran einige Jährchen zu kauen haben. Und weil er sich dagegen wehren wollte das der Anwalt für den Brief 2500 Euro wollte kommt es ihn jetzt noch teurer. Ich will nicht die Verletzung von fremden Rechten verharmlosen, es gibt doch wohl andere Möglichkeiten als andere Menschen „ins Armenhaus“ zu klagen.

  31. 31

    Auch ich habe Brigitte Zypries für den Schritt in die richtige Richtung bei der Einführung einer Kostendeckelung für urheberrechtliche Abmahnungen vor gut einem halben Jahr lautstark bejubelt. Nun, da sich aber abzeichnet, dass gleichzeitig mit dem Telemediengesetz Abmahnanwälten noch viel größere Türen zur Abzocke von ebseitenbetreibern geöffnet werden, sehe ich bei drei Schritten zurück und einem vorwärts im Gesamtergebnis deutlich mehr absurde Abmahnwellen auf Webmaster zurollen. Angesichts dessen ist meine Begeisterung verflogen.

    Was Mario angeht, so sind die per Abmahnung verlangten Lizenzkosten bei einem vom Gericht angeregten Vergleich in der zweiten Instanz zwar tatsächlich reduziert worden. Allein, sich gegen die absurd hohen fiktiven Lizenzgebühren zumindest zum Teil erfolgreich gewehrt zu haben, nützt ihm wenig, da nun zwar weniger Lizenzkosten zu zahlen sind, dafür jedoch anteilige Gerichtskosten hinzukommen. Insgesamt kommen so nun rund 7000 Euro Kosten auf ihn zu, anstelle der rund 6000 Euro, die in den Abmahnungen ursprünglich verlangt wurde. Ausführliche Informationen zum Fall finden sich auf der Seite von Mario unter to-you.de .

  32. 32
    Fred

    Zum Fall auf to-you.de:
    Es sollte doch klar sein, dass Free-Wallpapers bedeutet, dass man den Bild umsonst für seinen Desktop verwenden darf und nicht automatisch, dass man es selbst verbreiten darf. Nur weil ich das Nutzungsrecht für eine gekaufte CD habe, darf ich sie auch auf meine Seite stellen. Und nur weil Fersehen nichts kostet (Free-TV) darf ich noch lange nicht Sendungen im Netz veröffentlichen. Für einen 17jährigen schonsehr naiv.

  33. 33

    Fred:
    Und hälst du in diesem Fall 6.000€ für angemessen?

  34. 34

    Sicher ein Kompromiss. Wie so häufig. Aber besser als nichts.

  35. 35

    Als Betreiber eines Webshops, der durch Zypries ihre Inkompetenz, es täglich riskiert wegen vergessenen iPunkt in die Insolvenz getrieben zu werden, kann ich mich weiß Gott nicht über ihren lahmarschigen Fast-schritt begeistern.