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Ist die Schäublone eine Beleidigung?

Laut jetzt.de ist gegen einen 22-jährigen Informatikstudenten, der die Schäublone an eines der Fenster seines Autos geklebt hatte, Anzeige erstattet worden. Während einer Polizeikontrolle war einem der Beamten der Gedanke gekommen, es könne sich bei dem Konterfei Schäubles über dem Schriftzug Stasi 2.0 um eine Beleidigung handeln. Ob dem Beamten auch der Gedanke gekommen ist, es könne sich bei dem Gebaren Schäubles um Verfassunsgverunglimpfung handeln, ist nicht bekannt. Aber die Verfassung ist auch nicht durch das Strafgesetzbuch geschützt. Nur durch uns.

28 Kommentare

  1. 01
    Tom

    Viellleicht hätte er gleich noch einen zweiten Aufkleber ans Auto kleben sollen:

    „žJeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Da wären bei dem Beamten vielleicht noch paar unbenutzte Synapsen angesprungen.

  2. 02

    Und daß das in Bayern passiert ist, ist bestimmt nur ein dummer Zufall… oder?

  3. 03

    Ich hab dazu heute noch gelesen, dass Beleidigung kein Delikt ist, dass ohne Antrag verfolgt werden kann (IANAL, kenn die Fachausdrücke nicht). Das heißt, dass der Beleidigte schon selbst Anzeige erstatten muss, der Staatsanwalt kann nicht von sich aus wegen Beleidigung ermitteln.
    Hab aber bisher keine Zeit gefunden, das zu verifizieren.

  4. 04

    Wie auch immer, ich werde am Samstag mit Schäublone nach Berlin fahren. Wäre ja noch schöner…

  5. 05

    Also mein PoWi Lehrer hat mich auch gewarnt als ich die Schäublone in die Klasse gehängt hab, er war selbst uralter 68er, und hat gemeint dass er wegen so etwas schon mal vor Gericht stand.
    Allerdings ist er trotzdem Lehrer also ich denk mal, dass es für so etwas keine all zu großen Strafen geben kann.

  6. 06

    @tom
    Artikel 5GG findet seine Beschränkung allerdings in den allgemeinen Gesetzen.
    Daher lautet Artikel 5 Absatz 2 auch:
    „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Streitigkeiten im Einzelfall zu klären, ist dann (wie wohl auch in diesem Fall) Sache der Gerichte. Ich könnte mit aber gut vorstellen, das Arby mit seiner Idee recht hat.

  7. 07

    Natürlich ist das eine Beleidigung. Die Frage ist, was ein Gericht höher bewertet: die Persönlichkeitsrechte eines Ministers oder die Möglichkeit, die eigene Meinung satirisch zu präsentieren. Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht, wenn man so will. Da der Rechtsstreit zwischen Kurt Beck und der Titanic von keinem Gericht entschieden wurde, fällt mir spontan kein passender Fall ein. Aber ich bin auch kein Anwalt. Jedenfalls wünsche ich dem Studenten viel Glück, er wird’s brauchen.

  8. 08
    Tim

    Ich hatte mal wegen des „Startbahn-Löwen“ Ärger, inkl. Strafanzeige. Für die Jüngeren hier: Der Löwe auf dem Wappen von Hessen mit Polizeihelm und Schlagstock. Tags sind „Hessen“ und „Startbahn West“.

    Es gab mehr als 1000 Ermittlungsverfahren. Ist kein Spass. Sollte man sich gut überlegen. Den PoWi-Lehrer kann ich gut verstehen.

  9. 09

    Da ist schon mal ein Mädchen für 8 Jahre in Haft gekommen, weil sie eine Schleife an Stalins Bart gemalt hat. Das war allerdings 1945 und in der DDR.

    Heutzutage darf man unter satirischem Aspekt sogar Politiker mit Nutten in Verbindung bringen.

  10. 10

    tut mir ja leid wenn ich muss nohlen. aber wird spreeblick von tag zu tag politischer… ist vielleicht nicht entwicklung beste.

    und wird gelehrt in deutschem system fur bildung, dass grundgesetze sind unantastbar… folglich angeblich werden geschutzt gegen alles und nicht nur durch uns. ah euch… ahrgh! hab ich verloren faden :(

  11. 11

    Da werde ich doch gleich mal zwei Solidaritäts-Schäublonen an die hinteren Seitenscheiben des Familienautos kleben.

  12. 12
    jaybe

    bin heute extrem sauer. darf so was eigentlich gar nicht lesen. sonst werde ich noch undemokratisch, aber richtig

  13. 13

    @ yetused:

    Im Vergleich mit der Vergangenheit kann man alles schönreden, doch nur der Ausblick auf die Zukunft ist für unser weiteres Leben von Bedeutung.

  14. 14
    seb

    @yetused:

    Dass kann 1945 gar nicht in der DDR passiert sein *klugscheiß*

  15. 15

    Also ich hab die Schäublone meinem Strafrechts-Prof, Prof. Dr. Schünemann, gezeigt und er meinte, das sei keine Beleidigung, weil durch Art. 5 GG gedeckt, weil es nicht die Person sondern deren Politik kritisiere…

  16. 16
    Bombenterror

    Ob nun Beleidigung, Satire oder gar freie Meinungsäusserung: Majestätsbeleidigung findet sich bislang nicht im StGB. Wenn eine Person glaubt, der auf der Schablone abgebildeten ähnlich zu sein, und sich dadurch beleidigt zu fühlt, so solle diese die Staatsanwaltschaft via Polizeianzeige bemühen.
    Sodann kann die Polizei gegen Verdächtige ermitteln. „Beleidigung“ ist noch kein Offizialdelikt, selbstständige Ermittlungen der Exekutive daher überflüssig und fruchtlos.
    @10 (ChadKroski-Yoda): Da es Haus-, und bald auch Online-Durchsuchungen gibt, um privatrechtliche Interessen durchzusetzen: Was ist denn so scheisse daran, wenn Spreeblick „politisch“ ist/wird? Ja, was denn sonst? Alle drei Tage mal den Kuschel-Podcast abholen und Adical-PIs abliefern? Vielen Dank.

  17. 17
    sunny

    chadkroski – do not do it again. fake. it hurts.

  18. 18

    Politische Artikel bei Spreeblick sind doch auch unterhaltsam, irgendwie. Ausserdem war es gestern nunmal *das* Thema schlechthin in der Blogsphäre. Und ausserdem, so kurz vor der Demo nochmal’ne richtige Bekräftigung, dass sich in diesem Lande schnell was ändern muss. Gibt’s ja nicht, dass wir hier Gesetze haben, die eh keiner mehr bevolgt.’n Wunder, dass der Polizist den Studenten nicht gleich erschossen hat, und dann mit „Übergesetzlicher Notstand“ argumentiert hat. Schliesslich hätte der Student ja auch ein potentieller Terrorist sein können, seine Meinung sagt er zu mindestens ja auch öffentlich.
    Bin gespannt was draus wird…

  19. 19

    @seb: Ich nehme an, das Spreeblick-Publikum muss man nicht mit „Ex-DDR“ oder „Soon-to-be-DDR“ belästigen. Dass es nicht um Normaldeutschland geht, sieht man ja schon daran, dass es um „Stalin“ geht.

    @Simon: Was meinst du mit schönreden? Ich habe lediglich zwei Beispiele angeführt, die in Richtung „Politiker“ + „Verballhornung o. Kritik“ gehen, und wie darauf jeweils regiert wurde. Einen Ausblick in die Zukunft können wir nicht tätigen, weil wir nicht wissen, wie sie sein wird. Man kann nur Fälle heranziehen, die schon passiert sind um zu sehen, wie in der deutschen Geschichte bereits darauf regiert wurde…

  20. 20

    Ich meine natürlich: reagiert wird.

  21. 21
    Gene October

    Uh jetzt aber aufpassen wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Politiker die offen mit dem Verfassungsbruch kokettieren sind OK, ihre Kritiker werden angezeigt, da faellt mir aber anderes ein als Stasi 2.0.

  22. 22

    Danke Malte, wäre sonst nicht drüber gestolpert. Und meiner Meinung nach, darf und muss Spreeblick als eins der großen Blogs schon politisch sein. Werden oder bleiben. Sucht es Euch aus! Auf jeden Fall ist das wesentlisch wichtiger, als Steve Jobs in Berlin, oder?

  23. 23

    Ich halte den kurzen Bericht von Malte auch für sehr gut. Leider gibt es ja JETZT nicht mehr als Magazin. Das was Schäuble, Jung und Beckstein gerade versuchen in Deutschland durchzusetzen ist doch eine wirklich Bedrohung der so genannten Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung. Das die Polizei in Bayern immer noch so reagiert wundert aber auch nicht wirklich. Die STASI hatte noch nicht so tolle technische Mittel zur Verfügung. Ob das jetzt STASI 2.0 heißen muss, lasse ich mal dahingestellt. Allerdings haben auch die Methoden in Rostock gezeigt,hier werden Dinge ausprobiert um diesen Staat in eine bestimmte Richtung zu verändern. Lasst Euch also nicht einlullen vom Wirtschaftswunder 2.0

  24. 24
    Patrick

    @ Christian
    „Die Frage ist, was ein Gericht höher bewertet: die Persönlichkeitsrechte eines Ministers oder die Möglichkeit, die eigene Meinung satirisch zu präsentieren. Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht, wenn man so will.“

    Ich finde, angesichts des Wortlautes unseres GG, stellt sich diese Frage nicht. Dort steht ganz deutlich, dass die freie Meinungsäußerung durch das Recht der persönlichen Ehre eingeschränkt wird. Also klare Sache: Eine Meinungsäußerung ist nur dann rechtens, wenn sie nicht beleidigend ist. Das ist auch gut so. Auch wenn man vielleicht in Bezug auf Herrn Schäuble eine andere Meinung vertreten mag.

  25. 25
    Bombe töten Terroristen

    – will hier gar nix schreiben, aber drei Balken stehen haben. Danke –