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Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung: Zuständigkeit geklärt

Immerhin weiß man nun, welcher der beiden Senate am Bundesverfassungsgericht sich um die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu kümmern hat: Hinsichtlich der Sammel-Verfassungsbeschwerde der erste, den Rest macht der zweite.

Hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

5 Kommentare

  1. 01

    Na immerhin haben sie das nun endlich geklärt.

  2. 02
    Matthias (the one and only)

    Kleiner Bugreport: Bei mir zeigt die Kommentaranzahl unter dem Artikel 3 an, obwohl es bis jetzt nur einen gibt.

  3. 03

    @#666499: Die trackbacks werden als Kommentar mitgezählt, werden aber oben rechts neben dem Artikel angezeigt. Zählt man Trackbacks und Kommentare zusammen, stimmt es wieder.