Immerhin weiß man nun, welcher der beiden Senate am Bundesverfassungsgericht sich um die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung zu kümmern hat: Hinsichtlich der Sammel-Verfassungsbeschwerde der erste, den Rest macht der zweite.
Hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Na immerhin haben sie das nun endlich geklärt.
Kleiner Bugreport: Bei mir zeigt die Kommentaranzahl unter dem Artikel 3 an, obwohl es bis jetzt nur einen gibt.
@#666499: Die trackbacks werden als Kommentar mitgezählt, werden aber oben rechts neben dem Artikel angezeigt. Zählt man Trackbacks und Kommentare zusammen, stimmt es wieder.