Die Künstler Dave Rau und Josh Bertrand haben mit Red Labor ein Open-Source-Kunstexperiment gestartet. Sie stellen die hochauflösenden Original-Fotografien ihrer aktuellen (und künftigen) Collagen für Dritte unter einer CC-Lizenz zur Verfügung und hoffen dadurch auf neue Werke. Da sie diese neuen Ergebnisse eventuell später zum Verkauf anbieten werden, habe ich in der Kommentarsektion gefragt, ob sie die entsprechenden Urheber am Gewinn beteiligen werden.
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Ich werde alt. Ich kapiers nicht. Vielleicht ist es auch so, dass mich der ganze Rechtsmüll rund um das Urheberrecht inzwischen völlig verwirrt und entmutigt. Also:
1. Ein Künstlerpaar (Rau/Bertrand) stellt ein Teil der eigenen Werke unter nichtkommerzielle CC-Remix-Lizenz. Sie verkünden:
2. Sie bitten andere Künstler/Fans zum Remixen. Man möge daraus neue Kunstwerke produzieren – und diese dann wieder beim Künstlerpaar hochladen. Das neue bzw. remixte Werk muss zwingend nichtkommerziell sein – zur Wahrung der Lizenzbedingungen.
3. Diese aus Lizenzgründen zwingend nichtkommerzielle Kunst wird dann vom Künstlerpaar kommerziell genutzt – und verkauft.
Man könnte es prima Idee ansehen nach dem Motto: „Andere arbeiten lassen“, oder es als unbeabsichtigte rechtliche Unausgegorenheit betrachten. Eventuell ist es als Provokation gedacht und als Versuch, die nichtkommerzielle CC-Lizenz gezielt lächerlich zu machen. Es könnte aber auch sein, dass die Remixer an den Einnahmen beteiligt werden.
Oder doch? AAL in Reinform, das mit Alternativgetue „resist today“ verkündet, – und in der Praxis halt ein ziemlich präzises Gegenteil des ersten Anscheins ist. Vielleicht werden die Einnahmen humanitären Zwecken gewidmet? Vielleicht wird da sowieso nichts eingenommen.
Man weiß es nicht.
Wer aber bei einer Kunstaktion den Begriff der „humanity“ groß im Munde führt, sollte m.E. wenigstens sagen, was er mit den Einnahmen zu machen gedenkt. Oh, doch – ich sehe gerade, das ist eigentlich geklärt, man sagt: Es geht bei dieser Kunstaktion um Einnahmen via „red labor„, genauer formuliert um „supporting independent artists“, in diesem Fall um das finanzielle Wohl von Rau/Bertrand.
Wenn das so ist, dann sieht es dem Hauptmotiv auf dem downloadbaren Bild (ein Pferdekopf) ähnlich: Roßtäuscherei. Revolutionäres, humanitäres Getue – zum Zweck des eigenen Wohlergehens.
Okay, das kann man auch anders sehen. Mag doch jeder Künstler und Unternehmer etwas Schönes auf die Beine stellen, und davon persönlich profitieren. Warum auch nicht?
Nur wäre es ganz nett, wenn bei solchen Aktionen etwas weniger Revolutionslack aufgetragen würde.
Sorry, es wäre ziemlich anständig, wenn es um den eigenen Reibach geht, nicht ausgerechnet das Wohl der Menschheit vorzuschützen.
Vielleicht liege ich auch total falsch.
Wie gesagt: Ich fühle mich alt, etwas verwirrt und verwittert, wenn mir solche Gedanken durch den Kopf gehen. Vielleicht ist das alles ja wirklich sagenhaft humanitär. Und revolutionär sowieso.
Keine Ahnung. Ich frag das Künstlerpaar gleich mal per Email. Falls es antworten, sind wir hinterher schlauer. Vieleicht ist das alles auch garnicht wichtig. Was weiß ich. Vielleicht ist es auch so, dass mich der ganze Rechtsmüll rund um das Urheberrecht inzwischen ziemlich verwirrt und entmutigt.
Du solltest bloggen! Ach tust du ja schon „¦ ;)
Wie ja oben steht: Ich hab das in den Kommentaren angefragt — bisher gibt es keine Antwort.
Ich konnte auf die Schnelle keine Stelle finden, aus der hervorgeht, dass das neu entstandene Werk verkauft werden soll. Ich habe auch keinen Hinweis darauf gefunden, dass der Gewinn eines eventuellen Werks ausschließlich oder mehrheitlich Red Labor zufließen sollte. Hast du einen gefunden, Dr. Dean?
(Nach deutschem Urheberrecht wäre das übrigens sowieso unmöglich. Man sagt, gemeinsam ein Kunstwerk zu erschaffen sei schlimmer als Heiraten.) ;-)
@ Simon
Man könnte es aus der Selbstbeschreibung des Onlineshops rauslesen. Im Moment tippe ich mal, dass sich Rau/Bertrand noch keine Gedanken dazu gemacht haben. Was ggf. auch erklärt, dass sie bislang weder Johnny noch mir geantwortet haben.
Wenn Du darauf hinweist, dass das gegenwärtige Urheberrecht der Tod kollaborativer Kunst und freier Kunstentwicklung/Kunstkooperation ist, bzw. diese teils stark erschwert, gebe ich Dir Recht. Schöner Link. Sobald es für Künstler auch nur ansatzweise um Geld geht, sind die Creative Commons m.E. keine gute Abhilfe. Eher gilt das Gegenteil. *Seufz*. Mit der Weiterentwicklung des Urheberrechts wird die Lage immer verwickelter, und die Rechtehändler zerren via WTO und EU-Lobbyismus in Richtung weiterer Strangulierungen bwz. Ausweitungen des Regelungsumfanges zu Lasten freier Bereiche. Von wegen „freie Kunst“.
Du kannst heutzutage als Künstler kaum noch etwas machen, und schon garnichts Kolloboratives, ohne, dass es in kürzester Zeit mit übler Rechtspampe überzogen wird. Anders gesagt, Du bist als Künstler im Kooperationsfall gezwungen, alles – und zwar jedes Detail – in rechtlich einwandfreie Verträge zu kleiden.
Die Kunst ist tod. Das Urheberrecht lebt.
0:1 für das Recht.
Naja. Dafür gibt´s Anwälte, um die „üble Rechtspampe“ von ihren Mandanten fernzuhalten. Ich habe gerade noch mal nachgeschaut: § 8 UrhG besteht unverändert seit Verabschiedung des UrhG 1966. Er ist also älter als die EG, ihre Richtlinien und ihr Lobbyismus.
Naja. Bei aller berechtiger Kritik am Urheberrecht: Es existiert etwas länger als das Internet, rechtliche Änderungen benötigen nicht ohne Grund sehr lange. Und es wurde, auch wenn das jetzt wieder kaum jemand glauben mag, durchaus im Interesse von Künstlern geschaffen.
…insbesondere § 8 UrhG. Das wollte ich damit sagen. („Üble Rechtspampe“ steht auch nicht umsonst in Anführungsstrichen)
Der Gesetzgeber hat übrigens die Bedürfnisse der Open Source-Szene auch im diskutierten „Zweiten Korb“ durchaus berücksichtigt (§ 32a Abs. 3 Satz 2 UrhG). Ob das ausreichend oder überhaupt zweckmäßig ist, ist eine andere Frage.
Ja das ist nur recht und billig. Es kann ja wohl nicht sein, dass Künstler Fragmente ins Netz stellen, ander Personen daraus was kreieren und der Künstler strckt sich die Kohle ein!
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies so gemeint war von den Künstlern. Warten wir die Antwort ab!
@ Simon
Du hast schon Recht: Den Paragraphen, aber auch andere Grundsätze des Urheberrechts gibt es durchaus schon länger. Trotzdem hat sich viel verändert – die Interpretation des Rechts. Die Verrechtlichung der Kunst hat erheblich zugenommen – und ob das den eigentlichen Urhebern wirklich nützt, kann man gut bestreiten.
Ich kenne eine ganze Reihe von Künstlern, die nicht den Eindruck haben, dass sie von der ausufernden Rechtspampe profitieren – ganz im Gegensatz zur
KünstlerausbeutungsindustrieRechteverwertungsindustrie übrigens.Du hast als Tonkünstler, wenn Du erst einmal in der Tretmühle drin bist (die Alternative dazu gibt es kaum – auch dank eines lobbyhörigen Gesetzgebers) zum Beispiel keine Chance mehr, Deine Aufnahmen (nicht einmal ein einzelnes Bit!) anderen Künstlern gezielt zur Verfügung zu stellen. Du darfst garnichts. Deine Rechteverwerter (die in Gestalt der GEMA z.B. ein Monopol haben) dürfen fast alles. Sie dürfen z.B. klar zu Deinen Lasten die Einnahmen, die sie mit Deiner Kunst erzielen, ihren Buddies zustecken (das sind i.d.R. Rechtverwerter, Erben oder Chartmusiker), sie dürfen mit Youtube und Apple Verträge abschließen, welche Dich vom erheblichen ökonomischen Gewinn dieser Firmen weitgehend aussperren.
Thema GEMA: Es ist mit den heutigen Möglichkeiten kein Problem mehr, ganz genau zu sagen, wann und wie oft Deine Musik wo gespielt und wo verkauft wurde. Stehst Du aber außerhalb der privilegierten Bereiche (z.B. Konzernmucke in den manipulierten Charts), dann wird Dein Anteil kassiert – und Du bekommst garnichts. Ganze Musiksparten (sieht man mal von Scooters Konzernmucke ab z.B. Techno) haben sich bereits aus der GEMA verabschiedet, weil diese ganze Veranstaltung von vorne bis hinten Künstlerverarschung und das Fernhalten von Konkurrenz darstellt.
Auch, wenn ich den Youtube-Deal der GEMA gut finde, der Punkt ist: Du als Künstler darfst garnichts. Stellst Du z.B. einem Internetprojekt, das Du toll findest, von irgendeinem Song eine Sonderversion zum kostenlosen Download zur Verfügung, dann wirst Du (und dieses Internetprojekt) anschließend von diversen Anwälten durchgefickt.
Singt ein Chor Deine Lieder, völlig im Einvernehmen mit Dir, und die GEMA bekommt das raus, dann kann der Chor anschließend Konkurs anmelden. Stellst Du einen eigenen, bislang unveröffentlichten Song auf Deiner eigenen Homepage zum Download, hast Du anschließend große Probleme, Abmahnungen wegen „unlauterem Wettbewerb“ inklusive.
Nee, Simon, das ist nicht unbedingt alles im Sinne der Küstler. Eher ist es so, dass das heutige Urheberrecht Dich als Künstler in beachtlichen Umfang entrechtet. Daher ganz ohne Anführungsstriche:
Rechtspampe.
Was ich beklage, hat relativ wenig damit zu tun, dass der Gesetzgeber Zeit benötigt, bevor er das Recht für das Internet angepasst hat, sondern vielmehr damit, dass das Urheberrecht immer weniger vom Allgemeinwohl aus und auch nicht vom Künstler aus gedacht wird, sondern von den Rechtsverwertern und den Hegemonialintersssen der Konzerne aus.
Und die wollen Kontrolle – über Dich als Künstler. Über Deine Kunst.
Im Ergebnis haben wir ein Recht, das der freien Kunstentfaltung entgegen steht, aber gleichzeitig die Profitraten von Konzernen sichert.
„Es kann ja wohl nicht sein, dass Künstler Fragmente ins Netz stellen, ander Personen daraus was kreieren und der Künstler strckt sich die Kohle ein!“
Radiohead sind noch viel schlauer: Die verkaufen die „Fragmente“ – in ihrem Fall fünf (oder sechs) Tracks (Spuren) eines Songs bei iTunes – und sämtliche Rechte an den Remixen gehören (natürlich) der Band. Für die Remixer gibt es nicht mal was zu gewinnen.
@#673736: Entschuldige, aber in dem Kommentar stehen so viele Un- und Halbwahrheiten, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Und es daher lässt.
@#673738: @#673736:
Das geht mir häufiger so, wenn ich mit Nichtjuristen über Jura rede. Geht dir vermutlich ähnlich, wenn du mit Nichtbloggern über das Bloggen diskutierst. ;-) Natürlich sind da viele inhaltliche Fehler drin, aber der Grundgedanke ist m.E. nicht falsch: Das Urheberrecht in seinen neueren Ausprägungen stützt die Interessen der kommerziellen Rechteverwerter deutlich mehr als früher; die GEMA repräsentiert nicht die Interessen aller Künstler, die Bedarf an ihren Dienstleistungen hätten. Das hat mit Red Labor aber eigentlich nichts zu tun.
Dr. Dean, ich kann dir (und deinen musikalischen Freunden) nur raten, in solchen Fällen einen kompetenten Anwalt aufzusuchen. Der kann die meisten der Probleme, die du oben aufgezählt hast, lösen. Und kostet dabei noch nicht einmal so viel, wie man das zunächst befürchten würde.
Ich finde, man sollte bei aller berechtiger Kritik am Urheberrecht eins nicht vergessen: Die „Verrechtlichung der Kunst“ hat ihre Ursache ursprünglich darin, dass der Staat überhaupt die künstlerische Idee (das „Werk“) per Gesetz zu einem ökonomisch verwertbaren Gut gemacht hat. Es geht darum, dass Künstler von ihrer Arbeit leben können sollen. Das wäre ohne Recht nicht möglich.
Sorry I don’t speak German, but I wanted to make clear that we won’t be selling anyone’s art without their permission and without compensating them properly. Artists on Resist Today get 30-50% of the profit of a sale; we try very hard to be fair and honest. I hope we haven’t given the wrong impression to anyone; there’s no trickery going on here, we’re genuine about sharing our art and seeing where this experiment goes.
Some of those who emailed us must have gotten caught in our spam filter (which is set to auto-delete spam). If you haven’t gotten a reply send another email to me personally: chairmanrau@gmail.com
@#673742: Hi Dave, there was a certain insecurity on that part of the experiment, I guess, thanks very much for clearing it up! Good luck and thanks for dropping by!
p.s. Josh and I don’t make much money from Resist Today/Red Labor. It pays for some digital cameras, new Macs and art books. It’s a side project. We both have day jobs, but we’d like to be making art for a living.
@#673744: „¦ and I don’t think anyone should apologize if he or she does make a living from his or her art. :)
@ Dave Rau
Thank you very much for your kind answer! I am glad to read that fairness ist a big part of your art cooperation model.
@ Johnny
Ich verstehe sehr gut, wenn Dir mein Tonfall nicht gefällt oder Dir zu apodiktisch vorkommt. Ich weiß, da trennen uns Welten – und es ist eine Deiner Stärken, dass Du Dinge i.d.R. sehr konziliant formulierst. Meinen
Standpunkt gegenüber der GEMA, und der allgemeinen Rechtsentwickung im Urheberrecht würdest Du vermutlich weniger hart formulieren. Nun sagst Du:
Ach, was. Johnny, Wenn es so viel sein sollte, dann nimm einfach einen Teil – mit dem Du Deinen Standpunkt leicht verdeutlichen kannst, oder einen Teil, der Deiner Meinung nach besonders „unwahr“ ist.
Sorry, Johnny, mir gefällt es nicht, wenn – begründungslos – behauptet wird, dass ich gründlich daneben liege. Es mag sein, dass Du Recht hast – aber wenn Du Dir sicher bist, dass so vieles unwahr und halbwahr sei, was ich geschrieben habe, dann wäre es ein feiner Zug von Dir, wenn Du da ein oder zwei Punkte benennen würdest.
Ich wäre interessiert. Okay?
@ Simon
Mir missfällt allein schon die Idee, wegen jedem Kleinkram einen Rechtsanwalt bemühen zu müssen. Das ist es ja genau , was ich mit „Verrechtlichung“ gemeint habe.
Mir missfällt auch, beispielsweise, dass jede größere Gruppe auf einer Konferenz, die zum Rhythmus von „we will rock you“ sich einen Reimspaß erlaubt, ernsthaft GEMA-Fahnder fürchten muss, sobald sie einen Audiomitschnitt im Internet veröffentlicht (erlaubt), der ganz leise, kaum hörbar, und eigentlich völlig vernachlässigenswert das Originalstück bzw. dessen trivialen Rhythmuspart enthält (quasi verboten bzw. teuer). Das würde dem Veranstalter, falls ihm die GEMA auf die Schliche kommt, eine hübsche Stange Geld kosten.
Beides sind m.E. Fehlentwicklungen einer „Verrechtlichung“ , einmal aus Perspektive des Künstlers heraus, und im anderen Fall eine übertriebene Verrechtlichung aus Sicht der Allgemeinheit bzw. des Veranstalters.
@ Johnny (14):
„(…) thanks very much for clearing it up!“
Sorry, ich hab‘ das immer noch nicht verstanden: Wieso dürfen die Remixe / neuen Collagen, die doch unter einer nicht-kommerziellen CC-Lizenz veröffentlicht werden, verkauft (kommerziell verwertet) werden?
Eine nicht-kommerzielle CC-Lizenz verbietet die kommerzielle Verwertung auch dann, wenn die Remixer an den Einnahmen beteiligt werden, oder etwa nicht?
@#673764: Verständlich Gegenfrage, die ich nur ganz lahm mit fehlender Zeit beantworten kann — statdessen hätte ich mir den Kommentar vielleicht verkneifen sollen, denn eine Replik auf deine Argumente wäre schon ein eigener Artikel. Ein paar kurze Beispiele:
Deine Aussage, als (Gema-) Künstler dürfe man nichts, die Gema jedoch alles, ist nicht korrekt. Die Gema kann über die Verwendung deiner Werke (z.B. in Werbung) gar nichts entscheiden. Du kannst jedoch als Urheber über deine Werke verfügen und dein Verlag (wenn du einen hast) verwaltet in Zusammenarbeit mit dir als Urheber das, was du machen willst — und achtet auf Einhaltung der ganz sicher völlig überholten, aber nunmal dennoch vorhandenen Gesetze und Regeln.
Auch deine Aussage, dass ein Chor bankrott wäre, wenn er ein Lied von jemandem anderes singt, ist nicht richtig. Das kommt halt immer auf den Fall an. Beispiel: Wir haben mal als Veranstalter ein Konzert einer Band bei der Gema anmelden müssen. Die Kosten: 20 Euro. Die ganzen Amtswege nerven und die einzuhaltenden Regeln (bei Coverversionen etc.) entsprechen vielleicht nicht mehr der Zeit, aber Verallgemeinerungen helfen halt auch nicht weiter.
Trotzdem: Wie du weißt, bin ich mit der Gema auch nicht wirklich grün und „verteidige“ da eher ungern.
@#673791: Die kommerzielle Nutzung ist ja durch die Lizenz nicht völlig untersagt. Wenn sich die Urheber der Ausgangsbilder und die Urheber des neuen Werkes einig sind, kann die Arbeit selbstverständlich kommerziell genutzt werden. Nur eben nicht ohne Rücksprache und Einverständnis und nicht von jedermann ohne zu fragen.
@Johnny (19)
Danke für die Antwort. Leider blick ich immer noch nicht durch.
„Die kommerzielle Nutzung ist ja durch die Lizenz nicht völlig untersagt.“
Solange sich dies auf das „Ursprungswerk“, den ersten CC-Lizenzgeber bezieht, komm ich noch mit: Jemand schreibt einen Text, veröffentlicht ihn als CC und (kommerziell) als Buch. Ein zweiter schreibt einen neuen Text unter Verwendung des CC-lizenzierten Textes. Diesen neuen Text muss er laut CC-Bedingungen ebenfalls unter CC veröffentlichen.
Aber dann wird es (für mich) unverständlich. Darf der zweite Urheber sein Werk nur nach Rücksprache mit dem ersten kommerziell veröffentlichen oder kann er darüber frei entscheiden?
Falls eine Rücksprache notwendig ist, dann ist der zweite Urheber nur ein Urheber zweiter Klasse.
@#673879: Es gib ein paar „Lücken“ oder vielleicht besser „Herausforderungen“ bei Creative Commons, die von dir beschriebene Situation ist nur eine kleine davon. Ich bin sicher auch nicht der Experte, aber ich verstehe es durchaus so, dass bei Werke mit mehreren Urhebern alle einer kommerziellen Nutzung zustimmen müssen, ja. Ein Klassensystem kann ich da nicht wirklich erkennen, denn immerhin verwendet ja der zweite Urheber Material des ersten.
Aber: Nicht ganz einfach, das. Vielleicht mal direkt bei CC anfragen?
Es ist sogar extrem kompliziert. ;-)
Die verwendete CC-Lizenz schreibt vor, dass die neuen Collagen nicht zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden dürfen. Falls doch, greift die „Auto Termination Clause“:
Das bedeutet. der neue Nutzer verliert mit sofortiger Wirkung alle Lizenzrechte und wird rechtlich behandelt wie ein Raubkopierer. Das löst Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche aus. Würde also einer der Hersteller der neuen Collagen versuchen, diese ohne Einwilligung von Red Labor zu verkaufen, könnten diese rechtlich dagegen vorgehen.
CC-Lizenzen sind, von der „Termination Clause“ abgesehen, grundsätzlich unwiderruflich. Das schließt aber nicht das Recht aus, weitere Lizenzen zu vergeben. Eine solche Lizenz könnte z.B. von Red Labor an den neuen Künstler vergeben werden – der könnte dann, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. unter der Bedingung, seine Gewinne zu teilen) auch kommerzielle Verwertungen anstreben.
All das gesagte berücksichtigt aber noch nicht, dass hier (zumindest vor deutschem Urheberrecht, im US-Recht kenne ich mich nicht aus) ein gemeinsames Werk entsteht, also ein Werk, an dem von vorneherein auch Red Labor eigene Urheberrechte hat. Eine solche Verbindung führt dazu, dass keiner der Urheber noch in größerem Umfang allein tätig werden kann. (Das hatte ich oben gemeint mit „schlimmer als Heiraten“).
Zumindest vor deutschem Urheberrecht hätten Red Labor also auch noch eine zweite Möglichkeit, unerwünschte Veröffentlichungen zu verhindern. Auch Red Labor selbst können in keiner Weise gegen den Willen des neuen Urhebers tätig werden, denn der ist der ursprüngliche (zumindest Mit-) Urheber des neuen Werks.
Zusammengefasst: Keine der beiden Parteien kann noch ohne die andere; sind sich alle einig, ist fast alles möglich.
Ich hoffe geholfen zu haben. :-)
@#673913: Danke. :)
@Simon (22)
Danke. Es liegt also nicht (nur) an mir, wenn ich die „einfachen“ CC-Lizenzen nicht verstehe.