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Vorratsdatenspeicherung: Jetzt noch verfassungswidriger

Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Bundesverfassungsgericht die Klage eines Telekommunikationsunternehmens zur Entscheidung vorgelegt, da es die Meinung vertritt, der Zwang zur Übernahme der Kosten der Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundrecht des Unternehmens auf freie Berufsausübung und auf das auf Eigentum am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Darüber hinaus befreite das Gericht das Unternehmen bis auf Weiteres von der Pflicht zur Umsetzung der zur Vorratsdatenspeicherung notwendigen Maßnahmen.
Bedeutet vermutlich: Statt über den Umweg von Gebührenerhöhungen muss man jetzt seine eigene Überwachung per Steuern bezahlen.

via

Mehr zur Vorratsdatenspeicherung auf Spreeblick.

5 Kommentare

  1. 01

    noch ein grund mehr zur demo am 11. Oktober zu gehen!

  2. 02
    frogster

    Bedeutet vermutlich: Statt über den Umweg von Gebührenerhöhungen muss man jetzt seine eigene Überwachung per Steuern bezahlen.

    Möglich. Wahrscheinlicher finde ich aber, daß man feststellen wird, daß man die Daten ja sooo dringend auch nicht braucht und überhaupt sind die Steuergelder viel besser in notleidende Milliardäre und Banken investiert.

  3. 03
    Jay

    wen ich groß bin werd ich auch mal politiker ! ;)
    schein ja eins uper job zu sein für dummis wie mich :D

  4. 04

    Wir werden für unsere Freiheit und Demokratie noch schwer kämpfen müssen …. leider.