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Google-Bildersuche darf weiterhin Bilder anzeigen

Mama sagt: Die Google-Bildsuche stellt durch die Anzeige der Vorschaubilder (Thumbnails) keine Urheberrechtsverletzung dar (heise).

10 Kommentare

  1. 01
    DeLohf

    Kennt von denen eigentlich wirklich niemand die robots.txt, oder will man nach möglichkeit alle Vorteile Googles nutzen ohne die vermeintlichen Nachteile?

  2. 02
    Vadder

    Deine Mudder hat ein uneheliches Kind in Leipzig.

  3. 03
    Robert

    „Die Klägerin hatte ihre Homepage suchmaschinenoptimiert, um eine möglichst gute Position in den Google-Suchergebnissen zu erreichen. Einerseits aber die Homepage für Google zu optimieren und andererseits dann Google zu verklagen, ging dem OLG Jena deshalb zu weit (OLG Jena, Urteil v. 27. 2. 2008, 2 U 319/07).“

    Manchmal wünscht man sich, dass „eine links, eine rechts“ als ein angemessenes Justizmittel gewertet wird.

  4. 04
    RC

    Genau deshalb gehört dieses Zensurinstrument genannt Urheberrecht entschärft. Solange Fälle wie dieser möglich sind, bietet es DENEN™ zu viele Möglichkeiten.
    Der gesunde Menschenverstand weint jedes Mal, wenn man über solche Selbstverständlichkeiten erst noch verhandeln muss.

  5. 05
    Mister T

    @#758662: Wirklich scharf war dieses „Zensurinstrument“ in diesem Fall ja nicht. Ich glaube, die armen Googles halten das schon mal aus ohne Konkurs anmelden zu müssen.

  6. 06

    Ich denke auch, daß man damit leben muß, wenn man seine Bilder veröffentlicht. So funktioniert eben das Netz. Andernfalls kann man das Bildereinstellen auch lassen, wenn man nicht gefunden werden will.
    Als nächstes kommt jemand, und ärgert sich, daß seine Texte, die er irgendwo hinterlassen hat, von Google gefunden werden.

    Grüße!

  7. 07
    RC

    @#758673:

    Ja klar, ACK. Deshalb war es doch auch so allgemein gesprochen. So mächtig wie Google ist halt fast niemand. Für einen kleinen, unbedeutenden Blogger etwa, hätte die Sache aber schon völlig anders ausgesehen. Der hätte vielleicht schon eher Konkurs anmelden müsste. ;)

  8. 08
    Mark

    @#758682: Der Fall eines kleinen, unbedeutenden Bloggers hätte mit dem Sachverhalt, der hier vom BGH beurteilt wurde, aber auch rein gar nichts zu tun.

  9. 09
    Josef

    Das sehe ich genauso, denn mal will von Google profitieren aber nur einseitig. Irgendwie komisch

  10. 10

    @#758651:
    Diesbezüglich
    nutze ich u.a. den aktualisierten Chrome-Browser.
    Nur um mal zu ’schauen‘ ob er wirklich so schnell ist,
    wie die Div. Medien berichten.
    Als Apple- User muss man befreit von jedweden Vorbehalten auch offen sein für anderes.