Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung werden Strafverfolger nicht müde, eine schnelle Wiedereinführung der Telekommunikationsüberwachung zu fordern. Auf einem Kongress von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, und der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht erklärte der Cottbusser Oberstaatsanwalt Thomas Schell, wofür die Vorratsdatenspeicherung gebraucht wird. Read on my dear…
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