In 2009 und 2010 sind meine beiden Eltern gestorben. Abgesehen von dem enormen Verlust bedeutet das auch, dass ich “mich jetzt alleine durchschlagen muss”. Zugegeben ich bin 25 und das ist kein großes Problem. Vor allem bedeutet es, dass ich mich nun selbst um ein Einkommen kümmern muss. Mein Studium bietet mir zwar kaum eine Möglichkeit außerhalb der Semesterferien zu arbeiten, aber aus solchen Grunden sichern wir uns in unserer Gesellschaft ja gegenseitig ab.
Ich bin zum Beispiel noch Kindergeld berechtigt. Dazu stelle ich einfach einen Antrag auf Kindergeld bei der für Waisen vorgesehenen Kindergeldstelle der Arbeitsagentur und reiche die Bescheide auf Halb- und Vollwaisenrente der Deutschen Rentenversicherung Bund (DtschRntVersB) ein.
Außerdem kann ich bei allen Stellen, von denen meine Eltern ihre Pension bzw. ihre Rente bekommen haben auch Anträge auf Waisenrente stellen. Außer der DtschRntVersB sind da noch die Bundesfinanzdirektion Mitte und die VBL. Bei der VBL werden die Anträge allerdings erst bearbeitet, wenn auch die jeweilige Rentenbescheide der DtschRntVersB eingegangen sind. Bei der stellt man je einen Antrag auf Halbwaisen-Rente mit der Versicherungsnummer des zuerst Verstorbenen und einen Antrag auf Vollwaisen-Rente mit der Versicherungsnummer des zuletzt Verstorbenen. Diese brauchen dann zur Berechnung der Höhe der Zahlungen allerdings auch die Eingabe der Bundesfinanzdirektion Mitte. Die BndsFinDM wartet im Moment auf die Ergebnisse der VBL für ihre Berechnungen. Bei der VBL werden die Anträge allerdings erst bearbeitet, wenn auch die jeweilige Rentenbescheide der DtschRntVersB eingegangen sind. Bei der stellt man je einen Antrag auf Halbwaisen-Rente mit der Versicherungsnummer des zuerst Verstorbenen und einen Antrag auf Vollwaisen-Rente mit der Versicherungsnummer des zuletzt Verstorbenen. Diese brauchen dann zur Berechnung der Höhe der Zahlungen die Eingabe der BndsFinDM, die im Moment auf die Ergebnisse der VBL für ihre Berechnungen wartet. Bei der VBL werden die A. allerdings erst bearbeitet, wenn auch die jeweilige Renbsch der DtschRntVersB eingegangen sind. Bei der stellt man je einen A. auf HW-Ren mit der VersNr des zuerst Verst. und einen A. auf VW-Ren mit der VersNr des zuletzt V. Diese brauchen dann zur B. der H. der Z. die E. der BndsFinDM, die im Moment auf die eees der VBL für ihre Berechnungen wartet….
Wer sich jetzt noch nicht an den Gag aus “Asterix erobert Rom” erinnert fühlt, den wird es freuen zu hören, dass die Kindergeldstelle mich inzwischen immer wieder anmahnt (dro*HUST*ht), dass mein Anrecht auf Kindergelt verfallen könnte, wenn ich nicht bald die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung rumkomme.
Zugegeben Bürokratie gibt es nicht ohne Grund, aber selbst wenn das ein Außnahmefall ist: das Maß ist voll. Lasst uns etwas neues probieren.
Disclaimer: Ich habe diesen Post vor 2 Tagen schon in meinem eigenen Blog veröffentlicht, aber ich habe heute nun den ersehnten Bescheid bekommen und da dachte ich mir das passt schon.