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Vive la France

Ein Verbraucher, der eine DVD kauft, muß davon eine Kopie zu privaten Zwecke machen können, entschied das Gericht.

War aber ein französisches. Von wegen Liberté und so.

(Mehr bei golem)

5 Kommentare

  1. 01

    Dann wird es aber langsam Zeit, dass auch das Urheberrecht EU-weit geregelt wird…

  2. 02

    Das wünsch ich den Franzosen eigentlich nicht.

  3. 03
    Frank

    Das ist in Deutschland nicht anders: unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG, also (vereinfacht) solange die DVD nicht kopiergeschützt ist und die Kopie für den privaten Gebrauch angefertigt wird.

  4. 04
    Frank

    Ah, gerade den „original“ Artikel bei golem gelesen, und dann wird es erst interessant: nach dem dort zitierten Gerichtsurteil soll man als Verbraucher auch berechtigt sein, eine kopiergeschützte DVD kopieren zu können. Das ist mal wirklich etwas Neues – und könnte tatsächlich Einfluß auf zukünftige Gerichtsentscheidungen deutscher Gerichte bzw des EuGH haben. Spannend.

  5. 05

    früher hat JEDER kopiert, und NIEMANDEN hat es gestört, warum ist das jetzt auf einmal so ein problem geworden, jetzt, wo es der industrie so schlecht geht, jetzt wo sie geld brauchen…