Satz 1 regelt daher, dass Ermittlungsmaßnahmen unzulässig sind, wenn sie sich gegen einen Verteidiger, Geistlichen oder Abgeordneten richten und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Personen das Zeugnis verweigern dürften.
(Hervorhebung von mir)
Gilt das eigentlich auch für islamische Geistliche?
Oder evangelische, die haben ja keine Beichte und somit kein Beichtgeheimnis?
Gilt sicherlich. Bei der beteiligung an Straftaten kann diese Immunität aber aufgehoben werden.
vermutlich wird so etwas erst im nachhinein geklaert.
Wieso sollte es für die gelten? Die studieren ja auch nicht auf Staatskosten, sie bekommen auch keine Kirchensteuer.
Und da fällt es mir wie Schuppen aus den Haaren: DAS ist doch schon wieder ein Zeichen, dass die Jesuiten (naja, Ihr wisst schon).
Da steht nichts von Immunität „und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Personen das Zeugnis verweigern dürften.“ Meint IMHO das man gegen Geistliche durchaus ermitteln kann, nur wenn man in den Bereich z.B. des Beichtgeheimnises kommt ist Schluss. Weil der Geistliche darüber Zeugnis verweigern darf. Siehe Wikipedia: Zeugnisverweigerungsrecht gilt für Geistliche über das, was ihnen als Seelsorger anvertraut wurde.
Das hat mit Kirchensteuer nichts zu tun. Gibt es im Islam eine Einzelbeichte? Wenn ja, dann ja.
Bei den Protestanten gibt es übrigens zwar keine Beichtpflicht wie bei den Katholiken, freiwillig kann man aber sehr wohl beichten.
Gebeichtet wird bei beichte.de (jetzt natürlich nicht mehr).
Wie ist es eigentlich bei Freikirchen?
hmm.. free church of internetworked humans? God is in the network?
Gibt es eine Rechtsverbindliche Definiton zu ‚Geistlicher‘?
Bin im Moment an der Gründung einer neuen Freigeistlichen Kirche.
Das Kamasutra befinde ich für zu anstrengend und widme mich
neuerdings dem Yoga, was mir auch zu beschwerlich ist.
Das mit dem Esotherikzeug verstehe ich so gar nicht.
Würde doch so gerne das Blaue vom Himmel Predigen.
Naja, ich find schon was.
Irgendwer hat in Twitter gefragt, ob ein „web evangelist“ nicht reichen würde.
Aber die Frage, welche Geistlichen hier berücksichtigt werden ist in der Tat sehr spannend.
Geistliche sind vor Vorratsdatenspeicherung generell geschützt. Meinte zumindest unser Bundestagsabgeordneter bei einer Diskussion am Samstag. Er sprach allerdings auch nur ‚Pfarrern‘.
Ja nee, is klar, die telefonieren ja auch im G
ottNetz.andenkopffass
Ich dachte, Pfarrer sind Evangelen und bei den Katholen heißen sie Priester? Und was ist mit dem Pastor?
Können wir uns alle nicht zu „Geistlichen“ erklären? Wir arbeiten doch alle nach dem Geist. Oder?
@1: Die Evangelen haben auch die Beichte. Nur als Allgemeine Beichte. Trotzdem würde ich nicht wollen, dass mein Pfarrer/Priester/Imam meine
Geheimnisse ausplauderte, wenn ich sie ihm anvertrauen würde. Die vielen Konjunktive in vorangegangenem Satz liegen daran, dass ich schon seit Jahren nicht mehr in der Kirche war :)
Also mir wollten Sie in der Schule mal das Zeugnis verweigern, weil ich erst irgendwelche Schulbücher, die ich verschlampt hatte wieder mitbringen sollte.
Das sowohl Schulbücher verschlampen als auch kein Zeugnis bekommen absolut im Sinne des unmotivierten Schülers ist, scheint für Lehrer nicht ohne weiteres verständlich zu sein.
@Cem: um Geistlicher zu werden darf man gerade nicht mit dem Geist arbeiten.
XD
also so von wegen gleichberechtigung und so würd ch sagen:
Ja…
aber irgendwie haben die herr terrorbekämpfer sic ein bischen selbst verarscht.
Ich hoffe es gibt bald eine Klage von den islamischen Geistlichen.