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Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt, die bisher gespeicherten Daten sind zu löschen. Das Gericht lässt jedoch gleichzeitig offen, wie eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestaltet werden könnte.

Die Presseeklärung findet man hier.

18 Kommentare

  1. 01

    gott sei dank sitzen da in karlsruhe keine so kopfgesteuerten hornochsen. da wird immer mal wieder was „ausgebremst“.

    prima sache. ich freu mich! :D

  2. 02
    Castor

    Ich freu mich, aber irgendwie warte ich auf den „Kopfschmerz“ danach….

  3. 03
    ach

    ja / yeas . egal – wenn’s auch nur für kurz is: freeeude!

  4. 04
    Joe

    egal, jetzt ist erstmal freuen dran, die zukunft scheint ein wenig heller.

  5. 05

    Ich hätte zu gerne das dumme Gesicht von Wiefelspütz während der Urteilsverkündung gesehen … :/

  6. 06
    Jan-

    Ok, das Gesetzes ist erst einmal vom Tisch und wenn es wieder eingebracht werden soll muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die gespeicherten Daten besonders geschützt werden.

    Zugriff auf die Daten aus denen man ein komplettes Profil erstellen kann, erhalten die Behörden nur bei besonders schweren Taten unter Richtervorbehalt.

    Bei einfachen Abfragen (Welchem Anschlussinhaber gehörte zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP) braucht es keinen Richtervorbehalt und der Zugriff kann bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfolgen, sofern diese im Gesetz konkret benannt sind.

    Hmm. Ob ich mich nun freuen soll oder nicht, weiß ich wohl erst wenn feststeht, was unser Gesetzgeber nun aus diesen Vorgaben zusammenschustert.

  7. 07
    Frogster

    Ich finde dass das Urteil zu viele Hintertüren für weitere Schweinereien offen lässt. Trotzdem freue ich mich heute erstmal ein bisschen.

  8. 08

    Über das Urteil kann man sich einfach nicht freuen. Denn das Ziel, die Abschaffung von anlassunabhängigem Sammeln von Daten wurde eben nicht erreicht. Die Vorratsdatenspeicherung wurde also nicht gekippt. Nur die Abfragen müssen künftig strengen Regeln folgen. Doch ebenso wird auch das Abfragen von IP-Adressen vereinfacht. Was also, ist an diesem Urteil gut? Der deutsche Rechtsstaat hat vor einer EU-Richtlinie kapituliert.
    Dazu noch ganz nett zu lesen: Gruselige Aussichten von Heribert Prantl

  9. 09
    homer

    Das Urteil bringt gar nichts!

    Man hat 10 Säue durchs Dorf getrieben, und jetzt ist das BVG gekommen und hat gesagt:“Geht nochmal zurück und treibt diesmal nur 5 Säue durchs Dorf!“

    Der Gestank bleibt!

  10. 10

    Was jetzt kommt muss man sehen, aber zumindest wurde erst einmal ein Zeichen gesetzt. Sehr schön :-)

  11. 11
    schlens

    Prinzipiell begrüße ich auch das Urteil. Es ist m.E. aber nicht weitgehend genug (wurde ja oben schon angemerkt). Wäre das BVerfG weitergegangen, hätte es allerdings nicht nur die Umsetzung der EU-Richtlinie für verfassungswidrig erklären müssen, sondern auch mal etwas zu der Verfassungsmäßigkeit der Richtlinie selbst sagen müssen. Und dann wäre es zum Clash zwischen den Kompetenzen des EuGH und des BVerfG gekommen – was in einem solchen Fall passiert ist leider immer noch nicht wirklich geklärt. Vielleicht einer der Gründe, warum das Gericht hier Zurückhaltung geübt hat.

    Im Übrigen finde ich es eigentlich ziemlich bedenklich, dass dem Gesetzgeber hier nicht nur gesagt wird „Euer Gesetz ist verfassungswidrig aus folgenden Gründen“, sondern ein ziemlich umfangreicher und detaillierter Katalog an Anforderungen (ist ja auch in der Presseerklärung drin) entworfen wurde, der im Grunde überhaupt keine Entscheidungsmöglichkeit mehr lässt, ein neues Gesetz zu formulieren. Demokratisch finde ich das problematisch, denn das Gericht soll dem Gesetzgeber eigentlich nur seine Grenzen aufzeigen, nicht programmatisch Politik festlegen.

  12. 12

    @#748913 hat Recht: Es ist problematisch, dass die EU-Richtlinie höchstwahrscheinlich nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist. (Mit Sicherheit kann ich das nicht sagen, da ich nunmal weder Jurist noch BVerf-Richter bin.) Daher müsste man sehen, wie man mit diesem Konflikt umgeht.

    Allerdings sehe ich das anders als schlens in Bezug auf die Vorgaben, die gemacht werden. Das BVerfG soll nicht in die Politik eingreifen, sondern nur entscheiden und begründen, ob und warum ein Gesetz verfassungskonform oder -widrig ist. Hier geben sie, für mich ziemlich weiträumige, Richtungsweisungen, wie ein Gesetz, das die EU-Richtlinie umsetzt, grundsätzlich auszusehen hätte. Eine genaue Ausgestaltung dieses Gesetzes nehmen sie nicht vor, so wie ich das sehe.

  13. 13

    Zum Urteil zur Vorratsdatenspeicherung haben wir auf detektor.fm interessante Interviews mit Markus Beckedahl (Mitglied des Arbeitskreises Datenspeicherung) und mit Helmut Brandt (CDU, Mitglied des Bundestages).

  14. 14
  15. 15

    Das Bundesverfassunggericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig:

    Eine Lehrstunde über das hohe Gut der privaten Freiheit und ihre Schranken

    Diskussionsveranstaltung des AK Gegenargumente

    Zeit: Donnerstag 11.03.2010, 19.30 Uhr
    Ort: LMU München, Hauptgebäude,Geschwister-Scholl-Platz 1, Raum A U115, U-Bahn Universität

    AK Gegenargumente ist eine Veranstaltung des Konvents der Fachschaften an der LMU München

    http://www.gegenargumente.de/