51

Neues aus der bunten Welt der Internet-Musik-Industrie

Nachfolgend ein paar Gerüchte und Geschichten aus der Musikwelt, die ich aufgeschnappt habe. Hinweis: Vieles davon kann Unsinn sein. Oder auch nicht.

Paid channels bei YouTube?

Golem hat den Streit zwischen der GEMA und YouTub weiter aufgebröselt, die gekürzte Version ist: Die GEMA sperrt nicht, obwohl YouTube das behauptet (Spreeblick-Leserinnen und -Leser wissen das), YouTube will pauschal statt pro Stream zahlen und vor allem nicht vors Schiedsgericht.

Dennoch gibt es Gerüchte der Annäherung. Im späteren April soll es ein großes Treffen der Streithähne geben und in diesem Zusammenhang – jetzt kommt der sehr gerüchtige Teil – soll YouTube angeblich auch über Paid Channels nachdenken. Für den Uploader, wohlgemerkt! YouTube-Nutzer, die mehr als private, kurze Videos uploaden, müssten dann für ihren Kanal bezahlen, aus den Einnahmen wolle YouTube die Urheber bezahlen. Oder so.

Lizenzen für öffentliche, aber private Musik-Nutzung in Sicht?

Aus der Rubrik „Die Musikindustrie kümmert sich ja nicht um digitale Geschäftsmodelle!“:

Der Unterhaltungskonzern EMI hatte 2008 den „Filmersclub“ gestartet, der die legale Musiknutzung für Privatleute in Videos einfach machen sollte. So sollte man u.a. für sechs Euro ein Paket von 50 Songs downloaden können, die man dann z.B. in YouTube-Videos legal hätte verwenden können sollte, GEMA und der ganze Kram inbegriffen.

Ich finde auf die Schnelle kaum mehr über den offenbar eingestellten Dienst, allein dieses Text-Dokument, anscheinend eine Pressemeldung oder ihr Entwurf, und einen verwahrlosten YouTube-Kanal fand ich verlinkenswert. Der Wikipedia-Eintrag von „Filmersclub“ lenkt zu „EMI“ weiter.

Dennoch, so heißt es, arbeite man innerhalb der Branche weiter an solchen oder ähnlichen Modellen, auch ein gesonderter Preis für Musik in Portalen wie iTunes sei dabei im Gespräch: Der normale Kauf für bspw. 0,99 Euro würde dann durch einen Preis von vielleicht 2,00 Euro ergänzt werden, mit dem man gleichzeitig die Rechte und Lizenzen für die nicht-kommerzielle, aber öffentliche Verwendung z.B. in Netzvideos erwerben kann.

Wir bleiben in der gleichen Kategorie:

Spotify vor 11 Jahren?

Bei der Recherche bin ich zufällig auf diesen Artikel aus dem Jahr 2001 gestoßen, der den von Major-Labels gestarteten Dienst „MusicNet“ beschreibt. MusicNet sollte demnach schon vor 11 Jahren relativ genau das werden, was Spotify und andere heute sind: Musik-Stream-Dienste auf Abo-Basis.

Wurde es aber nicht, stattdessen ist MusicNet heute unter dem neuen Namen Medianet eine B-2-B-Plattform, also eine Art Großhändler für digitale Unterhaltungsinhalte.

Wir lernen: Es gab und gibt schon richtige Ideen innerhalb der Branche, deren Start und Aufrechterhaltung von Online-Diensten für den Endverbraucher jedoch definitiv nicht ihre Stärke zu sein scheint. Was nicht so richtig überrascht, denn schließlich haben die Majors früher auch keine Plattenläden geleitet.

Bonustrack: The Black Keys: „Sean Parker von Spotify ist ein Arschloch!“

Ich hingegen finde ja das Prinzip von Spotify nach einigem Nachdenken immer besser und im Grunde auch fairer für Künstler und Rechteinhaber, die nicht mehr pro Kauf vergütet werden (also pro Song und Person in der Regel nur einmal), sondern nach Häufigkeit des Anhörens. Wenn eine Band von mir nur einmal gehört wird, hat sie zwar sehr viel weniger davon, als wenn ich eine CD gekauft hätte … höre ich sie mir aber sehr oft an, dreht sich dieses Verhältnis um. Ich bezweifle aber leider, dass sich das Geschäftsmodell von Spotify auf lange Zeit trägt und denke, dass sie über kurz oder lang die freien Accounts „runterschrauben“ müssen und die Preise für bezahlte anheben werden. Blah.

UPDATE Bitte diesen großartig recherchierten Artikel von Christian Ihle zu Spotify (also zum Thema „Spotify“, nicht dass ihr denkt, der Autor hieße „Christian Ihle zu Spotify“, auch wenn es toll wäre!) beachten, danke sehr.

51 Kommentare

  1. 01
    Robert

    Zu deinem Kleingeschriebenen – ich fürchte, die Beträge, die Spotify den Künstlern auszahlt, machen den Service nicht zu einer fairen Alternative zum Albenkauf. Ich bin aber schon froh, dass es Spotify gibt (auch, wenn ich es (wegen Facebookabneigung) nicht selber nutzen kann). Ich bin mir nur nicht sicher, ob „besser kaum Geld als kein Geld“ wirklich viel Güte in sich trägt.

  2. 02
    Rudy Holzhauer

    @ johnny – kleine ergänzung zu musicnet. 2001 war noch gar nicht klar, ob die verwerter (labels und/oder verlage) überhaupt die onlinerechte für ältere werke hatte. die sog. „zukünftigen nutzungsarten“ wurden erst mitte des letzten jahrzehnts in das gesetz aufgenommen. noch 2008 hatte die gema ihre autoren angeschrieben, ob sie die onlinerechte auch auf die verlage übertragen hatten.

    es ist, was neue werke anbelangt, eventuell etwas einfacher… aber auch nur oberflächlich betrachtet – bis juristen die szene betreten… *gg

    also manches hat eben auch seinen grund, wenn man hinter die kulissen schaut… ;-))

  3. 03

    @#802094: Danke für die Erläuterungen!

  4. 04
    Oliver

    @ Das Kleingedruckte:

    Denke ich auch, dass „free“ bei Spotify nicht lange bleiben kann. Die Kosten würden ihnen (was sie jetzt schon tun) den Garaus machen. Siehe auch die dringend benötigte, aktuelle Kapitalerhöhung durch Investoren.

  5. 05
    Alex

    Ich bin letztens auf diesen Artikel gestoßen: http://on3.de/#/element/12940/on3-schaut-bodi-bill-in-die-geldboerse-je-digitaler-desto-aermer – dort wird mal aufgeführt, wieviel eine kleine Band eigentlich verdient, durch CD- und Online-Verkäufe sowie per Streaming. Ich kann die Daten dort leider nicht prüfen oder Quellen entdecken, falls sie stimmen, müsste man einen Song schon sehr oft streamen (ca. 140x), damit beim Künstler das gleiche ankommt, wie bei einem Verkauf über den iTunes Music Store (meinen iTunes Statistiken zufolge habe ich meinen meist gespielten Song 61x abgespielt in knapp 3 Jahren).

  6. 06

    @Robert: Ja, Spotify zahlt nicht viel. Aber das wenige ist immer noch mehr, als das große Nichts von YouTube & Co. Ich erhalte schon seit letztem Jahr Spotify-Abrechnungen. Hier mal ein Beispiel: Spotify ($0.00696613), Last.fm (0.00093652), Rhapsody ($0.00910000), Napster ($0.01484726). Ich wiederhole mich: Es gibt mehr Menschen, die Musik hören, als Menschen, die Musik kaufen. Darum wird die Zielgruppe durch Spotify wesentlich vergrößert.
    Der Artikel von „Bodi Bill“ vernachlässigt den Fakt, dass Konzerte unter Umständen besser besucht werden, wenn man die Bands schon mal gehört hat … Der Marketing-Zugewinn ist gigantisch.

  7. 07
    DieterK

    „Der Unterhaltungskonzern EMI hatte 2008 den „Filmersclub“ gestartet, der die legale Musiknutzung für Privatleute in Videos einfach machen sollte. So sollte man u.a. für sechs Euro ein Paket von 50 Songs downloaden können, die man dann z.B. in YouTube-Videos legal hätte verwenden können sollte, GEMA und der ganze Kram inbegriffen.“

    GEMA-Gebühren inbegriffen? Beim „Filmersclub“ steht etwas anderes:
    „(…) müssen Sie neben dem Lizenzentgelt, welches Sie durch Abschluss eines Abonnements mit filmersclub entrichten, noch weitere Rechte bei der GEMA erwerben (…) Sie dürfen von uns aus den Film auf eine Video-Sharing-Plattform einstellen, zum Beispiel YouTube, MyVideo oder Clipfish. Diese Plattform ist dann allerdings selber dafür verantwortlich, eine Vereinbarung mit der GEMA zu schliessen. Das liegt nicht in Ihrer Verantwortung. Sollte die Plattform in Ihren Geschäftsbedingungen geregelt haben, dass Sie, lieber Nutzer, gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen, wenn Sie GEMA-pflichtiges Repertoire einstellen, dann sollten Sie es lieber lassen! (…) Sie brauchen auch für private Homepages eine Lizenz der GEMA, die über den erwähnten GEMA-Lizenzshop per Bankeinzug erworben werden kann (…) Bitte beachten Sie, dass die privaten Podcasts, sobald sie öffentlich verfügbar gemacht werden, in jedem Fall GEMA-pflichtig sind.“

    Wäre mal interessant zu untersuchen, ob die Nutzungsformen, für die EMI Music Publishing da von Privatleuten Lizenzgebühren kassieren wollte, nicht (zum großen Teil) unter die Privatkopie-Schranke fallen, das heißt, auch ohne Zahlungen legal wären.

  8. 08
    Rudy Holzhauer

    @#802099: die rechte, die emi überträgt sind international bekannt als „synch-rechte“ (in deutschland herstellungs- und verwendungsrechte). sie entstehen immer dann, wenn zu einer musik bilder „aufgesetzt“ werden. normalerweise müssen die einzeln vom urheber bzw. verlag erworben werden. damit soll auch das urheberpersönlichkeitsrecht des urhebers geschützt werden. die gema hat diese rechte normalerweise nicht, kann aber von den urhebern und verlagen im einzelfall übertragen werden.

    allerdings wenn es vorbestehende, fertige aufnahmen sind, also z.b. auf einer cd, dann müssen auch die rechte vom ausführenden künstler und/oder seinem label erworben werden.

    die emi hat hier wohl ein sog. „one-stop-shop“ angeboten. soll heißen, man muss nicht 4x sondern nur 1x anfragen bzw. ein ganzes paket lizenzieren.

    d.h. ein ausführender künstler, der gleichzeitig auch urheber ist, hat zwei rechte. einmal das urheberrecht als urheber und das leistungsschutzrecht als künstler. diese rechte kann der künstler/urheber bzw. der verlag/das label verweigern. mit diesen vorgenannten rechten kann man die unterschiedlichen medien, musik und bild, dann miteinander verbinden und nutzen. diese lizenzgebühr für synch-rechte fällt in der regel nur einmalig an. bei einer band, nehmen wir einmal bruce springsteen und sein e-band. da bekommen alle musiker aus dem topf des leistungsschutzrechts einen anteil. bruce bekommt den auch. aber weil er den song geschrieben hat, bekommt er noch den urheberrechtlichen anteil.

    darüber hinaus haben wohl die meisten urheber ihre „kollektiven“ rechte, das mechanische vervielfätigungsrecht und die aufführungsrechte der gema oder einer anderen verwertungsgesellschaft übertragen. hier muss die jeweilige örtliche verwertungsgesellschaft (in deutschland die gema) nur informiert werden, dass man das recht genutzt hat. dann bekommt man eine lizenz und eine rechnung. die gema kann der nutzung nicht widersprechen. und diese lizenz ist von der zahl der nutzungen abhängig. je häufiger der film, die diashow usw. gezeigt werden, wird jedesmal eine lizenzgebühr fällig. allerdings ist die pro aufführung auch erheblich billiger als die synch-gebühr.

    alternativ dazu gibt es gema-freie musik, die vielleicht nicht immer so hochwertig oder populär ist. das ist nach meinem kenntnisstand immer eine one-stop situation.

    leider, leider ist das sehr kompliziert… aber urheber und/oder künstler haben ein ganzes paket an rechten, das gewahrt werden muss. aber ich hoffe, ich habe es einigermassen klar dargestellt….

    p.s. übrigens wenn der rechtsstreit zwischen youtube gegen die gema beendet werden sollte, kann es immer noch sein, dass viele videos von rechteinhabern einzeln gesperrt werden (siehe teil 1)

  9. 09

    Zum alten Thema, dass Spotify nicht viel bezahlt: das ist natürlich für den Moment richtig – aber falsch ist die immer zwischen den Zeilen schlummernde Schlußfolgerung, dass Spotify aus Gier nicht viel bezahlt.

    Aus den beiden letzten veröffentlichten Jahresberichten geht hervor, dass Spotify ALLEIN an Urheberüberweisungen mehr Geld bezahlt hat als sie INSGESAMT eingenommen haben, also aus Abo+Werbung. Hier en detail:
    http://blogs.taz.de/popblog/2012/03/15/spotify-gut-bose-oder-was-ist-fair/

    Ich denke, dass das ein durchaus faires Vorgehen von Spotify ist – dass die nicht das 10fache dessen Auszahlen, was sie einnehmen, ist ja wohl verständlich.
    Es geht darum, dass 1. mehr Nutzer ins Abomodell wechseln (bisher im Ausland 20:80 Verteilung) und dass 2. mehr Werbung generiert wird und der Rundfunkmarkt „angegriffen“ werden kann, in dem derzeit noch sehr viel Werbemillionen landen.

  10. 10

    @#802099: Wo stammt denn das Zitat her? Ich hatte gelesen, GEMA wäre mit drin, korrigiere das aber gerne. (Privatkopie bei Nutzung von GEMA-Musik in einem YT-Video gibt es nicht, soweit ich weiß.)

    @#802102: Schöner Artikel, danke! Ist jetzt oben verlinkt.

  11. 11
    Stefan

    Die Modelle basieren auf der Idee physikalischer Kopien. Das ist ein Knackpunkt. Gibt es nicht mehr, funktioniert nicht mehr. Anders zB so etwas wie bandcamp. und es wird für musik bezahlt, aber nicht fürs hören allein, sondern wenn es dann auch gefällt.

    Eine andere geschichte ist das verwischen von privat und öffentlichkeit. ich halte viele youtube videos ja eher für privaten raum. da tut irgendjemand so, als ob er madonna wäre und dazu like a virgin im original, wenn man glück hat nur das original.. oder noch langweiligeres videomaterial. wer guckt sich das an ausser ein paar bekannte? manches verteilt sich dann. viral krams. uh. war aber nie die intention. willkommen im internet. muss mein nachbar gema bezahlen, weil ich nicht eingeladen seine musik bei parties auch höre? seine gefällt mir nicht. ok. zählt das denn noch, wenn ich leide? oder nicht, weil es nicht seine intention war?

    und überhaupt, ich hab nie soviel musik kopiert wie in den 80ern/90ern. Da war ich auch nicht allein.. also es war durchaus nicht so, das in der guten alten zeit immer alles bezahlt wurde..

    Lesestoff mit grundsätzlichen Überlegungen zu der ganzen Thematik an sich: Cory Doctorows Content http://craphound.com/content/download/ gibt’s umsonst. kann man kaufen, wird gekauft, habe ich gekauft.

  12. 12

    „Christian Ihle zu Spotify“

    haha… sehr schöne idee!

  13. 13
    MixMasta

    Bei diesem ganzem Gerechne über das was Youtube/Spotify an die Künstler ausschüttet fehlt mir irgendwie der Vergleich zur GEMA.
    Was bekommt denn man den von der GEMA für z.B. für 1000x im Radio gespielt werden? Die Zahl wäre mal interessant! Wenn man das überhaupt errechnen kann, da ja keiner die GEMA Ausschüttung versteht…

  14. 14

    Ich hatte gestern ein Interview mit den Fehlfarben – und Peter Hein, der Sänger, hat erzählt dass er im letzten Jahr 80 Euro von der GEMA überwiesen bekommen hat (wovon dann wohl sogar noch ein Beitrag abzuführen ist). Pyrolator (Keyboarder der Fehlfarben), der ja auch noch in ein paar anderen Bands gespielt hat, hat von 120 Euro gesprochen.

    Ist also mehr als Spotify & Co, aber für Bands, die nicht im Radio stattfinden, wohl auch nicht so wirklich prickelnd.

  15. 15

    Der Filmersclub war in der Tat ein Service der EMI, genauer von EMI Music Publishing, den wir in 2008 gestartet haben. Wir haben als Inhalte sogenannte Library Musik (oder auch „Produktionsmusik“) verwendet, die – im Gegensatz zu ihrem Ruf – durchaus hochwertige Aufnahmen bietet. TV Sender könnten ohne diese Inhalte kaum leben und auf so mancher kommerziell angebotener Lounge Compilation finden sich erstaunlich viele Titel aus diesem Repertoire. Der Vorteil, den Library Musik bei der Lizenzierung bietet, ist, dass die so genanten Herstellungs- oder Synchronisationsrechte sehr einfach zu klären sind.

    Was ist nun dieses Herstellungsrecht? Bei jedem Musikwerk müssen bei der Verbindung von Bild und Ton, also der Nutzung in einem Werbespot oder einem Film (und dazu gehören auch Youtube-Filme!) diese Rechte zusätzlich zu anderen anfallenden Rechten erworben werden. Die GEMA verfügt nicht über das Mandat, diese Rechte auszuwerten, also müssen die direkt bei den Musikverlagen erworben werden. Der Musikverlag hat in den meisten Fällen die Pflicht, die entsprechenden Musikautoren zu fragen, ob sie mit der Nutzung einverstanden sind – was diese gerne mal verweigern, insbesondere wenn ihnen ein Film nicht passt oder es sich um Werbung für alkoholische Getränke, Parteien oder ähnliche polarisierende Themen handelt. Bei der Library Musik hat der Verlag in der Regel das Herstellungsrecht vorab mit den Autoren geklärt und kann sie entsprechend ohne Rücksprache freigeben – und sich vergüten lassen. Das alles, wie gesagt, ohne Zutun der GEMA.

    Mit dem Filmersclub wollten wir diesen Vorgang nicht nur vereinfachen, sondern auch für private Nutzer günstig machen, sie damit also rechtlich aus der Schusslinie holen. Die Rechte, die von der GEMA wahrgenommen werden (also zum Beispiel das Aufführungsrecht oder das mechanische Vervielfältigungsrecht) können wir als Verlage nicht so einfach selber im gleichen Aufwasch mit vergeben, da wir die GEMA schliesslich exklusiv mit der Wahrnehmung dieser Rechte beauftragt haben.

    Diese Beauftragung der GEMA ist meist im Sinne der Musiknutzer, wie zum Beispiel der TV Sender, Konzertveranstalter, Radiosender etc. – denn würden die für jede öffentliche Aufführung zu allen beteiligten Verlagen rennen müssen, dann wäre das ein fürchterlicher administrativer Aufwand. Zumal viele, viele Copyrights von mehr als einem Autoren geschrieben werden, die dann auch gerne mal bei unterschiedlichen Verlagen unterwegs sind – ich habe alleine mal 22 Autoren als Beteiligte bei einem einzigen Hip Hop Werk gezählt.

    Den Filmersclub haben wir dann irgendwann eingestellt. Die Kosten des Betriebs stehen einfach nicht im richtigen Verhältnis zu der Anzahl an Menschen, die sich um Musikrechte bei privaten Videos scheren. Und es ist natürlich weiterhin möglich, diese Musik für private Videos zu lizenzieren, dazu wendet man sich dann einfach direkt an den Verlag.

    Die Frage der Privatkopie, lieber DieterK, ist einfach zu beantworten. Der private Rahmen dürfte nämlich spätestens dann überschritten sein, wenn ein selbst erstelltes Video öffentlich aufgeführt wird, dazu gehört nun mal auch das Publizieren im Internet aber natürlich auch die Aufführung auf Filmfestivals oder andere Vorführungen, an denen Menschen beteiligt sind, die nicht ausdrücklich zum Familien- oder Freundeskreis gehören.

    Beste Grüße
    Manuel

  16. 16
    MrsPsmith

    Weiß man eigentlich warum youtube es nicht mit einem kostenpflichtigen werbefrei premium-accounts für nutzer versucht?
    Oder gar mit einem integrierten Shop? Youtube hat doch so eine Macht, dass ich mir vorstellen könnte, dass sie itunes damit Konkurrenz machen könnten.

    Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Google Google+ pushen möchte. Wenn nicht irgendwelches Kartellrecht o.ä. davor ist, läge es doch nahe youtube als Zugpferd für Google+ zu benutzen. Solange man sich nichtmal anmelden muss, geschweige denn mit Echtnamen nutzten die doch das Potential das Youtube (aus Sicht von Google, Datenschutz interessiert hier mal eben nicht…) hätte, noch gar nicht.

    Ich hab jedenfalls noch nicht wissentlich auf eins der Werbebanner geklickt, bin aber häufig von youtube direkt zu itunes gegangen und habe Apple mein Geld gegeben.

  17. 17

    @#802113: Danke für die Infos!

  18. 18

    @#802115: Das verstehe ich auch nicht … ich denke, Google befürchtet einen Image-Wandel. Soweit ich weiß, läuft auch der Android Market (oder „Google Play“, wie es jetzt heißt) nicht annähernd so gut, wie er sollte. Google steht bisher für „kostenfrei“, außer bei Unternehmen.

    @#802110: Das sind zwei Sachen, ich glaube, eine Einigung von Spotify mit der GEMA steht noch aus, denn auch an die GEMA muss Spotify zahlen. Aber die werden sich einigen, das ist weniger stressig als mit YT.

    Grundsätzlich geht einmal Geld an die Urheber und deren Verlage, also die Komponisten (über die GEMA) und an die Bands/ den Künstler bzw. dessen Plattenfirma. Wie viel Spotify an die GEMA abführt, steht m.E. noch nicht fest.

  19. 19
    MixMasta

    @#802129:
    Ja Spotify zahlt derzeit nichts an die GEMA, die Zahlen die kursieren sind aus UK. Meine Frage zielte auf den Vergleich zur Vergütung von Künstlern, die im Radio gespielt werden: Was bekommt ein Künstler/Band für z.B. mal 1000 im Radio gespielt werden? Das wird ja durch die GEMA abgerechnet. Ich befürchte aber, dass man das gar nicht ausrechnen kann, wäre aber bei der ganzen Diskussion mal interessant!

  20. 20

    @#802132: Da die GEMA mit vielen Radiosendern Pauschalverträge hat — der Sender also gar nicht dezidiert angeben muss, was gespielt wurde, kann man das in der Tat nicht ausrechnen. Es wird zwischen den Topverdienern ausgewürfelt.

  21. 21

    @#802134: Ich zählte nie zu den Großverdienern in Sachen Musik, habe nie gewürfelt und trotzdem immer wieder Anteile aus Radio-Einnahmen der GEMA erhalten. Keine Riesensummen, aber auch keine Cent- bzw. damals Pfennig-Beträge.

  22. 22
    DieterK

    @#802106: Das Zitat stammt aus dem von Dir verlinkten Textdokument, Seite 3ff.

    Mein Hinweis auf die Privatkopie war eher scherzhaft gemeint, weil man beim Filmersclub ja neben dem Synchronisationsrecht nur das Recht zur Vervielfältigung von Aufnahme und Komposition erhält, beschränkt auf 20 Kopien.

    Der für Videos relevante Bereich der öffentlichen Aufführung wird durch den Filmclubers-Deal mit EMI Music Publishing gerade nicht abgedeckt. Mit der GEMA muss der Lizenzkäufer selbst verhandeln, falls erforderlich.

  23. 23
    DieterK

    @#802113:
    „Die Frage der Privatkopie, lieber DieterK, ist einfach zu beantworten. Der private Rahmen dürfte nämlich spätestens dann überschritten sein, wenn ein selbst erstelltes Video öffentlich aufgeführt wird, dazu gehört nun mal auch das Publizieren im Internet aber natürlich auch die Aufführung auf Filmfestivals oder andere Vorführungen, an denen Menschen beteiligt sind, die nicht ausdrücklich zum Familien- oder Freundeskreis gehören.“

    Ganz genau darauf wollte ich hinweisen: Das Thema GEMA wird (abgesehen vom Vervielfältigungsrecht) von dem Filmersclub-Deal nicht abgedeckt.

    Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen den Musikverlagen und Plattformen wie YouTube in Bezug auf das Synchronisationsrecht? Nach welcher Formel wird die Höhe der für das Synchronisationsrecht zu zahlenden Gebühren berechnet?

    Und können Sie (als Musikverlagsprofi) mal etwas sagen zur Höhe der GEMA-Gebühren, die YouTube zahlt bzw. zahlen soll, im Verhältnis zur Höhe der Gebühren, die YouTube bzw.VEVO für die Nutzung der Tonaufnahmen zahlt?

    Vielen Dank!

    PS War der Filmersclub eine Idee von Guy Hands & Co zur Intensivierung der Verwertung?

  24. 24

    @#802135: Klar Johnny, ich ebenso — für meine Begriffe ziemlich anständige Beträge sogar. Allerdings ist es dennoch so, daß ich weder als DJ noch als Gestalter von Radiosendungen *jemals* eine Liste mit den gespielten Songs habe abgeben müssen, denn Diskotheken/Clubs haben, ebenso wie viele Sender, eben Pauschalverträge. Diese Einnahmen kann die GEMA gar nicht korrekt abrechnen, da sie ja in dem Fall nicht weiss, was gespielt wurde.

  25. 25
    Rudy Holzhauer

    verschiedene antworten:

    1. die gema-tarife sind auf der gema-seite unter tarifen zu finden. es handelt sich dabei um drei tarife vr-od7 bis vr-od9. abo streamings (vr-od7) bis werbefinanzierte streamings (vr-od9) (http://bit.ly/weoV4F). mittlerweile haben diverse dienste diese tarife abgeschlossen (u.a. deezer), andere wie spotify scheinen kurz davor zu stehen.
    da die gema keine „haus-tarife“ machen darf, sondern zur gleichbehandlung aller lizenznehmer gesetzlich verpflichtet ist, sehen die bei allen markt-teilnehmern gleich aus. ausnahme: mitglieder von berufsverbänden wie der bitcom erhalten einen verbandsrabatt.

    2. die gema-tarife für rundfunk (und fernsehen) werden im prinzip wie folgt nach grösse unterschiedliche errechnet. alle sender zahlen pauschalen und melden die gespielten titel sowie ihre eingesetzten längen. daraus ergibt sich ein „musikverbrauch“. im prinzip werden jetzt also die kumulierten pauschalen durch die „verbrauchten musikminuten“ geteilt. daraus ergibt sich jedes jahr ein neuer „minutenwert“, der wiederum multipliziert wird mit den gesendeten minuten eines werkes. soll heissen, wen ein titel nur 20x im radio lief bekommt er wesentlich weniger als ein titel der 10.000x gelaufen ist. das mag man nun als fan von unbekannten bands schrecklich finden. aber nicht gespielt ergibt eben auch keine kohle (bei der gvl ist das übrigens seit letztem jahr genauso). nur die gema hat da keinen einfluss drauf. da müsst ihr euch bei den sendern melden und sie auffordern mehr „gute musik“ zu spielen (was immer „gute musik“ ist… da werden sich jazzer, e-musiker schon mal massiv mit freunden der gepflegten pop-musik streiten *ggg).

    wobei es gibt eine geringe zahl von ausnahmen: z.b. „kulturell wertvollere“ musik. hiermit sind als beispiel symphonien gemeint, die allein schon wegen ihrer länge von vielleicht 20 minuten seltener gespielt werden kann. parallelen gibt es gelegentlich auch im pop-musik-bereich. das muss man beantragen, und die kann dann als „gehobene u-musik“ eingestuft werden. es gibt noch einige weitere kriterien für sog. „standardwerke“ – das it meist ur-altes material. aber nicht dieter bohlen oder neuere autoren.

    nochmal betont: es gibt trotz aller gegenteiligen behauptungen keine sonderbehandlungen für bestimmte autoren. es gibt nur erfolgreiche autoren und weniger erfolgreiche. johnny haeusler mit plan b wird sicher nie sonderlich viel im rundfunk oder tv gespielt werden, auch wenn wir ihm das alle von ganzen herzen wünschen, und sicher deshalb auch nie besonders hohe gema-einkünfte haben. wenn autoren nie in den medien laufen und nie von anderen künstlern gecovert werden, stellt sich die frage, ob die gema sinn für sie macht. oder ob nicht andere verwertungsmodelle für sie besser sind (z.b. cc). die gema ist nur wirklich interessant für urheber, die ein relativ grosses publikum erreichen.

  26. 26

    Das entwickelt sich ja zu einem richtigen kleinen Verlagsworkshop hier :)

    Wie bereits gesagt, grosse Radiosender sind verpflichtet, jeden einzelnen Titel, den sie spielen, an die GEMA zu melden, gleiches gilt für TV Sender und sogar Alleinunterhalter. So ist es der GEMA möglich auf Einzeltitelbasis an die Berechtigten den Kuchen zu verteilen. Kleinere Sender, bei denen die Werbeeinnahmen unter einer bestimmten Grenze liegen, werden allerdings nicht pro Titel abgerechnet. Deren Einnahmen wandern in einen grossen Topf und werden dann in einem komplizierten Umlageverfahren verteilt.

    Nochmal kurz konkret zu den Summen, die im Radio gezahlt werden. Aufgrund der ganzen Berechnungen, die Rudi oben erwähnt, kann man tatsächlich für vergangene Jahre eine Art „Minutenwert“ für Popmusik berechnen, der ist dann aber von Sender zu Sender wegen der ggf. neu berechneten Koeffizienten unterschiedlich.

    Hier mal ein Beispiel zum Veranschaulichen (und auch interessant, wenn man Radio mit Spotify vergleichen möchte): Antenne Bayern hat in 2010 einen Senderkoeffizienten von 1 gehabt, der Minutenwert für 2010 lag bei dem Aufführungsrecht (AR) bei 2,7581 Euro, für Vervielfältigungsrecht (VR) bei 1,3328 Euro. Zusammen also bei etwa 4 Euro. So ergibt das Spielen eines drei Minuten langen Werkes auf Antenne Bayern eine Ausschüttung der GEMA von 12 Euro an die „Berechtigten“.

    12 Euro pro „Stream“ also, wenn man so will, bei einem grossen Radiosender. Ich weiss jetzt nicht, wie viele Leute Antenne Bayern hören, aber lass es mal 20.000 sein, dann sind es also pro Kopf 0,0006 Euro. Laut dem GEMA Tarif VR OD9 (für „werbefinanzierte Streamingdienste mit hoher Interaktivität“) müsste Spotify 0,006 Euro pro Stream bezahlen. Jetzt werde ich ganz wuschig mit den vielen Nullen, aber ich glaube das kommt wohl hin. Bei einem werbefinanzierten Dienst mit „niedriger Interaktivität“ kostet der Stream bei der GEMA übrigens nur noch 0,00025 Euro, ist also deutlich günstiger, als das, was wir eben für Antenne Bayern ausgerechnet haben.

  27. 27

    Danke für die vielen Hinweise und Fakten!

    @#802138: Das kann ich nicht bestätigen. Ich habe rund 13 Jahre lang als Radio-DJ gearbeitet und musste *immer* genaue Listen abgeben, das ist auch heute noch so bei den Leuten, die ich „im Radio“ kenne und die ihr Programm selbst zusammenstellen (das Tagesprogramm ist ja eh im Rechner und kann von dort aus eingereicht werden). Vermutlich gibt es an diversen anderen Stellen pauschale Vergütungen, das macht ja manchmal auch Sinn und wäre z.B. bei einer Kulturflatrate sicher auch nicht anders.

  28. 28

    @#802147: Ja, ich weiss, daß die meisten Sender Listen zusammenstellen und abgeben — andererseits viele auch nicht. Ich habe auch schon bei „grossen“ öffentlich-rechtlichen Sendern Sendungen zusammengestellt, ohne danach eine Liste abzugeben. Vielleicht saß ja auch jemand vor dem Apparat und hat mitgeschrieben, ich weiss es nicht. Zudem ist es so, daß ich keinen Club-DJ kenne, mich selbst eingeschlossen, der jemals eine Liste gemacht hätte. Wie auch immer, ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen ausgehen — von daher musst du das nicht bestätigen, ich weiss ja, daß es stimmt, da ich dabei war. ;)

  29. 29

    @#802137: Ich vergass zu erwähnen, dass ich leider keine Auskunft geben kann, wie der Stand zwischen GEMA und YouTube ist, da ich es schlicht und einfach nicht weiss. Die Frage des Herstellungsrechtes ist hier auch noch mit einer Menge Fragezeichen behaftet, und da ich kein Jurist bin, halte ich mich hier mal lieber vornehm zurück. Ein wichtiges Thema ist es auf jeden Fall.

    Das YouTube’sche Verhältnis Leistungsschutzrecht (also Tonaufnahmen) vs. Urheberrecht ist mir auch nicht bekannt, da ich nicht die Deals der Labels mit YouTube kenne und die Kollegen einen Teufel tun werden, das zu veröffentlichen :) Im physischen Bereich, und auch bei den digitalen Downloads werden Urheber meist im Bereich von 8% der Umsätze bedacht, während Labels sich mit nicht weniger als 60% zufrieden geben, mal ganz grob. Grosse Labels haben da noch gute Verhandlungsmöglichkeiten nach oben. Ob dieser Split gerechtfertigt ist, möchte ich bezweifeln. Früher wurde das damit begründet, dass ein Label ja ach so viel für Marketing ausgibt, aber die Marketingbudgets sind heutzutage eher marginal und der besagte Split bedarf meiner Meinung nach dringend einer Revision. Wie so manch andere Verteilungsschlüssel in der Branche…

    Und die Sache mit den Sendelisten möchte ich auch noch kurz kommentieren. Ja, die müssen abgegeben werden. Nein, das machen nicht alle. Und das ist schade, denn da geht den berechtigten Autoren durchaus eine Menge Geld flöten, was dann in irgendeinem Sammeltopf landet, der später vor allem den ohnehin besser verdienenden Autoren zugute kommt. Das ist sehr, sehr schade und sowohl Verlage als auch Autoren wünschen sich sehr, dass Sender und andere Verwerter ihren Reporting-Pflichten besser nachkommen würden. Zum Thema Fingerprinting von Broadcast-Streams und Tracking von Broadcast-Erlösen könnte man nun auch noch lange Abhandlungen schreiben, aber das führt wohl jetzt zu weit…

  30. 30
    Rudy Holzhauer

    @#802150: die gema hat sog. black boxes in diversen clubs, die das programm mitschneiden (incl. „time-stretching“ -also schneller oder langsamer). und zwar zu unterschiedlichen zeiten, also nicht nur peak-hours. dj’s können daher keinen einfluss nehmen und ihre lieblingstitel zu bestimmten zeiten spielen. inhaltlich reicht das von techno bis zur sog. „erlebnisgastronomie“ (sprich atzen, wolle petry & co). die werden jedes jahr umverteilt. und 3x darf man raten, wo mehr leute hingehen: techno oder elrebnisgastro… ;-)))

    das system gibt es seit 2005 (vorher wurde es ungerechterweise analog nach live-aufkommen verteilt) und wurde aus frankreich übernommen, wo es schon seit den 90gern mit erfolg im einsatz ist.

    day system ist nicht 100%ig korrekt – etwas was wir deutschen als geborene kleinstaatler und perferktionisten hassen. aber hier stehen aufwand und verteilungsgerechtigkeit im widerspruch. sollten wir wie die amis handhaben… effektivität vor perfektion. meine erfahrungen sind durchaus positiv. hits bekommen logischerweise viel (werden eben viel gespielt), unbekanntes wenig bis gar nichts. und manchmal ist man erstaunt, wenn ein heavy metal-titel mit € 0,67 auftaucht und denkt… da haben die doch auch im ballroom in hamburg gecheckt….

    für die gema-mitglieder: das wird über die sparte „dk“ abgerechnet. die hat eine besonderheit. sie ist die einzige sparte die weder quersubventioniert noch quersubventioniert wird. alles geld, was aus diskotheken kommt, wird in dieser sparte auch wieder verteilt. nachteil: sehr hohe kosten…. aber besser als nix…

  31. 31

    Übrigens, nur zur Klarheit: ich bin der erste, der Meldebögen ausfüllen will und würde. Nützt nur eben nichts, wenn zuständige Redakteure und Clubbetreiber abwinken, da sie ja eine Pauschale zahlen. Das ist aber auch ein Nebenschauplatz dieser Diskussion und deswegen nicht so richtig wichtig, hier und jetzt.

  32. 32
    Rudy Holzhauer

    kleine ergänzung zu den kleinen sendern, die keine listen abgeben…. man kann von der sog. „härte-regelung“ bei der gema gebrauch machen. die tritt immer dann in kraft, wenn eine musik bei einem kleinen sender überproportional oft gespielt wurde… also wenn eine musik vielleicht 1.000x pro jahr gespielt wurde (z.b. jingle). allerdings muss man nachweisen.

    ergänzung zu manuels hinweis zu den sog. zuschlägen aus den sog. „nicht verrechenbaren geldern“. die gema folgt der schwer zu widersprechenden logik, dass die kleinen sender, die keine listen einreichen, die gleichen songs spielen wie die grossen… das mag nicht stimmen. aber über das bauchgefühl hinaus wäre es zu beweisen (siehe ersten absatz). ansonsten kann man nur die kleinen sender bitten, auffordern im sinne der gerechtigkeit auch listen einzureichen. was ja anhand der computerisierung heutzutage kein problem sein sollte….

  33. 33
    MixMasta

    @#802146:
    Da wird es doch interessant! Danke für die detaillierten Infos. Ich gehe mal davon aus die Zahlen stimmen, nur die Zuhörerzahl für Antenne Bayern hast Du etwas unterschätzt.
    Laut Radio MA 2010/I hatte Antenne Bayern 2010 deutschlandweit, Mo.-Sa., 6:00-18.00 Uhr im Durchschnitt ca. 1.200.000 Zuhörer. (Quelle: http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=40668&p3= ). Das sind natürlich hochgerechnete Zahlen und auch nicht der Durchschnitt für den ganzen Tag, aber 20.000 wird auf jeden Fall zu wenig sein.
    Wenn man damit jetzt die 12 € auf die Zuhörer runterrechnet, dürfte es wohl beim Radio 10-20x weniger sein als Spotify oder Youtube bezahlen müsste.
    Wie fair ist das?

  34. 34
    DieterK

    @#802152:
    „Das YouTube’sche Verhältnis Leistungsschutzrecht (also Tonaufnahmen) vs. Urheberrecht ist mir auch nicht bekannt, da ich nicht die Deals der Labels mit YouTube kenne und die Kollegen einen Teufel tun werden, das zu veröffentlichen :) Im physischen Bereich, und auch bei den digitalen Downloads werden Urheber meist im Bereich von 8% der Umsätze bedacht, während Labels sich mit nicht weniger als 60% zufrieden geben, mal ganz grob.“

    Meine grobe Schätzung ist, dass die GEMA-Gebühren, die YouTube letztendlich bezahlen wird, bei etwa 15 Prozent von dem Betrag liegen werden, denn die Labels kassieren.

    Deshalb ist vollkommen unverständlich, warum in der Öffentlichkeit über diesen – im Vergleich zu den Preisen für die Lizenzierung der Tonaufnahmen – vernachlässigbaren Kostenfaktor so heftig gestritten wird. Und warum selbst ernannte Piraten und viele andere auf die platte Propaganda der Phonokonzerne – die „altmodische“ GEMA verhindere neue Geschäftsmodelle usw. – hereinfallen.

    „(…) und der besagte Split bedarf meiner Meinung nach dringend einer Revision. Wie so manch andere Verteilungsschlüssel in der Branche…“

    Nicht nur das! Genau wie die Komponisten mit der Zwangslizenz zugunsten der Tonträgerindustrie „enteignet“ wurden, sollten auch die Besitzer der Rechte an den Tonaufnahmen (Produzenten/Labels/Interpreten) zur Lizenzierung bestimmter trägerloser Verwertungsformen verpflichtet werden.

    Vergleich Lizenzgebühren Radio mit Angeboten wie YouTube & Spotify:
    Da es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Verwertungsformen handelt, werden Äpfel mit Birnen verglichen. Irgendwelche sinnvollen Schlußfolgerungen können sich daraus aus meiner Sicht nicht ergeben.

  35. 35

    So weit ich weiß hatte der sonst so verdeckte Andrzsej Wiencek / Andi Arbeit da sogar mal direkt und höchstselbst eine sehr probate, wenn auch vor unserer Zeit liegende Lösung zu geschrieben.

    War in etwa 2003: Neue GEMA-Tarife und dabei Kultur-Flatrate plus statistische Nutzerzahlen.

    Nach seinen Interviews mit den ganzen Hollywood-Typen hat der Typ als bewährter S. Jobs Kontakt wohl aktiv an dem Open Letter (DRM zu mp3) mitgewirkt und auch sonst ganz gut seine Ideen in die Netzwelt eingestreut – wenn auch meist hintenrum… schüchterner Hippie-Nerd halt.

    Gruß
    Stef

  36. 36
    flubutjan

    Ein „Rückführungs“-Projekt oder so:

    http://www.hhv.de/nitem_270774.html

  37. 37

    Was Spotify angeht und die Vergütung „pro Anhörung“: Ich hab sehr viele Alben, die ich selten anhöre. Oft ist das Musik, die irgendwie anstrengend ist, die meinen ganzen Kopf fordert. Dafür brauche ich eine ruhige Stunde auf dem Sofa. Diese Musik ist mir aber nicht weniger wert als das, was ich nebenher hören kann. Eher mehr. (Die CDs waren dann auch alle entsprechend teuer.) Aus Musikerperspektive würde sich dann „komplizierte“ Musik gar nicht mehr lohnen. Das tut sie ja auch heute oft schon nicht: Die Klassik ist in weiten Teilen vom Staat subventioniert, sieht man mal von ihrer Verschnulzung durch Leute wie Herrn Rieu ab. Anders sieht es für kleine Projekte an der Schnittstelle zwischen Jazz und Elektronik aus, um mal nur ein Beispiel zu nennen. Die müssen von was leben, die bekommen keine Zuschüsse.

    Außerdem: Das Mischpult auf dem Foto ist total cool.

  38. 38

    @#802171: Hm … ja, das ist was dran. Das mit dem „oft hören“ gilt wohl eher für leichter verdauliche Pop-/Rockmusik.

  39. 39
    esteban

    Ich möchte kein ebook, kann ich irgendwo auch ein analogbook von „I live by the river!“ bekommen?

  40. 40

    @#802196: Bisher leider nicht.

  41. 41
    norman

    Wenn Spotify nun in der Zukunft mehr Gewinne durch Steigerung der Premium-User-Zahlen und der Werbung erzielt fragt sich, ob sie diese dann auch an die Labels weitergeben werden. Da die Majors Labels Anteile an Spotify halten ist fraglich, ob sie nicht lieber mit dem Beteiligungsmodell profitieren anstatt die Content-Vergütungen zu steigern, die sie dann mit den Künstlern teilen müssten, oder?
    Gibt es dazu Meinungen?

  42. 42
    Thoaster

    Ich verfolge dieses ganze Thema Musikindustrie/Label/Künstler/Konsument schon relativ lange und freue mich, dass anscheinend langsam aber sicher Bewegung rein zum kommen scheint.

    Was mich schon immer verwundert hat, ist, dass beide Seiten stur auf ihrem Standpunkt beharren und, wie bereits erwähnt, sich jeder immer im Recht fühlt.

    Andererseits habe ich das Gefühl, dass seitens der Konsumenten in den letzten Jahren ein Umdenken eingesetzt hat. Man schaue sich nur den Erfolg von z. B. iTunes an. Oder eben jetzt auch Spotify oder Simfy oder wie sie alle heißen.

    Aber da es keine Universal-Lösung gibt. Und ich gerne mal, mit einem kleinen Augenzwinkern, ein wenig Dampf raus nehmen möchte:

    Ich hab da ein Déjà-Vu….

    http://cliphead.wordpress.com/2010/04/12/sind-leer-cassetten-der-tod-der-schallplatte/

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40915958.html

  43. 43

    @#802281: In der Musikbranche sind Verträge üblich die eine Lizenz aus zwei Perspektiven definieren: entweder wird eine Mindestabgabe pro Transaktion (in diesem Fall einem Stream) gezahlt ODER es wird eine prozentuale Beteiligung an den Erlösen gezahlt und es ist dann definiert, dass die Summe zum Tragen kommt, die höher als die andere ist. Sobald also der Pro-Rata Anteil an Spotify Premium Erlösen grösser wird als die Mindestlizenz, dann muss Spotify den Anteil auszahlen. Im Ergebnis sollte also der Erlös pro Stream mit den Premium-Nutzerzahlen steigen.

    Aus diesem Grund sind auch die Klagen von Künstlern und Urhebern über zu geringe Streaming-Vergütung aus meiner Sicht verfrüht, denn noch haben wir es mit Diensten zu tun, die sowohl was Funktionalität, als auch Nutzerzahlen betrifft, noch in den Kinderschuhen stecken.

    Major-Beteiligungen an Musik-Startups sind oft dadurch begründet, dass die Majors schon gerne lizenzieren wollen, weil sie an den Dienst glauben, aber nicht von ihren substanziellen Vorauszahlungen abweichen wollen – die aber in der Frühphase eines Startups oft nicht zu bewerkstelligen sind. Eine Major-Beteiligung am Startup kann also durchaus als eine frühe Seed-Finanzierung betrachtet werden.

  44. 44
    rasten

    Warum organisiert GEMA nicht selber
    eine Seite zur Verbreitung von Musikvideos?

    Musikkünstler und Label bündeln sich hier in Deutschland
    bei der GEMA. Zahlen selber erstmal für ihre Werke Gebühren, damit diese ordentlich verwertet werden. Ich denke die GEMA muß konstruktiver werden, bzw. den Künstlern mehr Verfügungsrechte über ihre Werke einräumen. Letzendlich sollte doch keiner unserer Künstler daran gehindert
    werden an diesen Mikrointeraktionen der User mitzuverdienen
    und das ist es doch was die GEMA momentan macht.

  45. 45

    @#803447:

    Die GEMA ist -Unterstellung- zuerst daran interessiert sich selbst zu finanzieren.
    http://www.GEMA.de
    Meiner Meinung nach brauchen die Künstler/Kreativen diese Organisation nicht.

  46. 46
    Rudy Holzhauer

    @#804038: interessante these. dir ist bekannt, dass die gema ein wirtschaftlicher verein ist und kein gewinn machen darf?

    und warum brauchen deiner meinung nach urheber keine gema?

    (anmerkung: es geht übrigens nicht um künstler. jeder urheber ist zwar ein künstler, aber nicht jeder künstler ist ein urheber…. )

  47. 47

    Hach wie schön zu lesen und hören.

    http://www.youtube.com/watch?v=mMEhTI-jko8&NR=1&feature=endscreen

    Bzgl. GEMA und anderen Organisationen habe ich mich schon zur
    Genüge geäussert.
    Siehe: Urheberrecht