Da sich die Fälle häufen, in denen Blogger wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und zur Kasse gebeten werden versuchen wir im Folgenden eine kleine Hilfestellung zu geben: Was darf man als Blogger und was darf man nicht?
Anmerkung 1: Es geht in den folgenden Zeilen nicht um eine Bewertung der bestehenden Gesetze, sondern um eine möglichst kurze und verständliche Zusammenfassung der aktuellen Lage. Ich freue mich über Korrekturen und Ergänzungen, die ich dann in den Text einbauen werde.
Anmerkung 2 (Update): Der vorliegende Text stellt keine Rechtsberatung dar. Und Mario Sixtus ist zwar Reporter, aber nicht in Wirklichkeit elektrisch.
Anmerkung 3 (Update): Sträflicherweise wurde nicht sofort von mir erwähnt, dass irights.info noch viel mehr Informationen bereithält, als dieser Text abdecken kann. Jetzt aber.
1. Die eigenen Texte
Die Texte, die du schreibst, sind allein „deine“, das bedeutet, dass du automatisch die Urheberrechte an ihnen besitzt. Dieses Recht kann dir niemand nehmen, man kann es dir auch nicht abkaufen. Lediglich mit der Verwaltung dieser Rechte könntest du Dritte beauftragen.
Die Nutzung, die Verwendung deiner Texte kannst du aber anderen jederzeit und unbürokratisch (z.B. per Mail oder Fax) gestatten. So kannst du z.B. einem Magazin erlauben, einen deiner Texte abzudrucken. Ob du dafür Geld haben möchtest, entscheidest du selbst. Auch in diesen Fällen gilt aber: Das Urheberrecht bleibt bei dir, Dritte können nur das Recht zur Nutzung oder Verwendung von dir bekommen.
Um anderen Blogs und Websites die Nutzung der eigenen Texte einfach zu machen, nutzen die meisten Blogs eine Creative-Commons-Lizenz, die das jeweilige Freigeben der eigenen Texte für andere Blogger „automatisiert“.
Creative Commons ist eine von Netzaktivisten und Anwälten gegründete Initiative, die sich bemüht, verständliche und netz-affine Lizenzen für die digitale Welt populär zu machen - nur durch diese Lizenzen sind z.B. Services wie RSS möglich und legal. Es gibt unterschiedliche Creative-Commons-Lizenzen, die meist genutzte dürfte bei Blogs die „Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0″-Lizenz sein (einprägsamer Name, ich weiß). Diese Lizenz besagt, dass jeder deinen Text nutzen darf, solange er deinen Namen als Autor angibt, den Text nicht für kommerzielle Zwecke nutzt (also kein Geld damit verdient) und seine eigenen Inhalte unter der gleichen CC-Lizenz veröffentlicht.
Geltendes Recht bleibt übrigens von CC-Lizenzen unberührt und auch wenn das alles sehr einfach klingt, sollte man sich 15 Minuten Zeit nehmen um sich auf der Creative-Commons-Site einzulesen und wirklich zu verstehen, was man tut und für welche Lizenz man sich entscheidet.
Wer journalistische oder schriftstellerische Ambitionen hat, kann sich auch mal Zeit für die VG Wort und ver.di nehmen. Abgesehen von Informationen und Dienstleistungen wie Presseausweisen kann hier unter bestimmten Bedingungen auch auf juristische Hilfe zugegriffen werden.
2. Die Texte anderer
Zitate anderer Texte sind erlaubt. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass es wirklich nur ein Zitat ist (und nicht der ganze Text), dass dieses Zitat als solches (am besten immer mit Quellenangabe) gekennzeichnet ist und dass es in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den eigenen Worten steht. Der eigene Text rund um das Zitat sollte sich also mit dem Thema auseinandersetzen. Wer wiederholt und konstant längere Auszüge aus allen SpOn-Beiträgen ohne weitere, eigene Bezugnahme auf sein Blog packt und drumherum fleißig Werbung schaltet, der darf sich nicht wundern, wenn irgendwann ein Schreiben der Kanzlei Reibach & Söhne (oder wie immer die heißen) im eigenen Briefkasten landet.
Die meisten Blog-Texte Dritter werden, siehe oben, unter einer CC-Lizenz veröffentlicht und können somit in den meisten gängigen Fällen ohne zusätzliche Rückfrage genutzt werden. Dennoch sollte man sich die jeweilige CC-Lizenz genau ansehen und vor allem sicherstellen, dass der Blog-Autor sie überhaupt nutzt.
Im Zweifelsfall hilft, egal ob bei einem Blog oder bei SpOn, eine E-Mail oder ein Anruf, um offene Fragen zu klären und sich ggf. die Nutzungsrechte bestätigen zu lassen.
3. Links
Mit einem Link zu einer anderen Site übernimmt man in gewisser Weise auch die Haftung für die verlinkten Inhalte. Links zu eindeutig illegalen Inhalten (dazu gehören auch MP3-Dateien, die nicht legal veröffentlicht wurden) sind in Deutschland verboten, „wenn man von diesen Inhalten positive Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern“. Die detaillierte Rechtslage, z.B. im Fall von Links in Forumsbeiträgen oder Blog-Kommentaren ist jedoch kompliziert bis unklar, und selbst große Verlage wie heise müssen schwere juristische Geschütze auffahren, um hier für Klarheit zu sorgen. Diese Leistung kann wohl kaum ein Blog erbringen.
Wer nicht sicher ist, ob ein Link legal ist oder nicht, sollte den Betreiber der Site fragen. Falls man nicht sicher sein kann, muss man entweder die Verantwortung übernehmen oder die Verlinkung sein lassen.
4. Fotos und andere Bilder
Hier muss man zwischen zwei Arten von Rechten unterscheiden:
a) Dem Urheberrecht desjenigen, der das Foto gemacht oder das Bild „gemalt“ hat sowie demjenigen, der u.U. die alleinigen Nutzungsrechte an dem Bild besitzt (das kann z.B. bei einem Firmenlogo der Fall sein) und
b) den Rechten desjenigen, der auf einem Foto abgebildet ist.
Im Grunde funktioniert es hier in Sachen Urheberrecht wie bei den Texten: Ist ein Bild zweifelsfrei unter einer Creative-Commons-Lizenz erschienen, kann man das Foto nach positiver Prüfung (welche Lizenz ist es und gilt sie für meine Zwecke?) nutzen. Bei flickr nutzt man dazu bei der Suche die „Advanced Search“ und klickt im unteren Bereich an, dass man nur Creative-Commons-lizensierte Suchergebnisse sehen möchte. Die gefundenen Fotos kann man in seinem Blog nutzen, die Urheber der gefundenen Bilder freuen sich aber trotzdem immer über eine kurze Mail mit Hinweis auf die Nutzung ihrer Werke.
Achtung! Die „Blog this!“-Funktion bei flickr ist kein Freibrief zur Nutzung aller flickr-Inhalte! In den flickr-AGB findet man klare Hinweise darauf, dass Nutzer für die Einhaltung geltender Gesetze selbst verantwortlich sind. Viele flickr-Nutzer nehmen Abstand von den CC-Lizenzen, allein die Tatsache, das ein Foto bei flickr zu finden ist, berechtigt also nicht zur eigenen Nutzung des Bildes.
Bei allen anderen Bildern fragt man zunächst den Urheber, also den Fotograf oder den Designer, um unerwartete Rechnungen zu vermeiden. Bilder auf Nachrichten-Sites stammen z.B. oft von Bild-Agenturen, die sehr schnell unwirsch werden können, doch auch Privatleute wittern gerne mal den schnellen Euro, wenn eines ihrer Bilder ungefragt irgendwo anders auftaucht. Geht es um Firmenlogos oder Fotos von bekannten Personen, lohnt sich oft die Suche nach „Presse-Material“ oder „Media-Downloads“ auf der offiziellen Website des Unternehmens oder der Person - wenn hier die Nutzung von Fotos oder Signets für Pressezwecke ausdrücklich erlaubt wird, geht man auch als Blogger auf Nummer Sicher.
Im Fall der abgebildeten Personen auf einem Foto kann das alles noch komplizierter werden. So kann eine Person, die ich selbst fotografiert habe und deren Foto ich veröffentliche, durchaus ihr „Recht am eigenen Bild“ geltend machen und die Veröffentlichung untersagen. Dieses Recht gilt zwar für Personen des Zeitgeschehens, also für Prominente, etwas beschränkt (doch auch in diesen Fällen greift u.a. das „Grundrecht auf Schutz des Familien- und Privatlebens“), grundsätzlich gilt jedoch als Faustregel: Wenn eine einzelne Person klar erkennbar ist, sollte man diese Person um Erlaubnis bitten, bevor man das Foto veröffentlicht.
Problemlos ist die Veröffentlichung von Fotos, auf denen viele Menschen zu sehen sind, die gerade an einer öffentlichen Veranstaltung teilnehmen. Auch Katzen wehren sich selten gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos, was einiges erklärt.
5. Musik und andere Klänge
Auch hier gibt es immer einen Urheber, den man vorher fragen sollte, solange die Nutzung einer Datei nicht ausdrücklich erlaubt ist oder die betreffenden Songs unter CC-Lizenz stehen (siehe oben).
In den meisten Fällen wird aus einer fremden Website ziemlich schnell klar, ob ein MP3 legal und somit verlinkbar ist, oder ob jemand einen Teil der eigenen Kollektion online gestellt hat, ohne vorher die Rechte-Inhaber um Erlaubnis zu bitten. Ein wenig gesunder Menschenverstand hilft also schonmal weiter.
Besondere Vorsicht ist jedoch speziell beim Verlinken US-amerikanischen Musikblogs geboten (von russischen mal ganz zu schweigen, die kennen eh kein Urheberrecht): Einige der bekannteren Musik-Blogger haben in den USA kleinere Deals mit Plattenfirmen, die ihnen die Nutzung des ein oder anderen MP3 erlauben, das bedeutet jedoch gar nichts für ein deutsches Weblog, denn hier greift die zuständige deutsche Plattenfirma oder/ und die GEMA ein. Grundsätzlich ist die öffentliche Aufführung oder das Anbieten von Downloads von urheberrechtlich geschütztem Material nicht erlaubt. Für Podcasts gibt es seit kurzem ein Angebot der GEMA, das sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber als ein erster Lösungsversuch gesehen werden kann.
6. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist
Shit happens und Menschen machen Fehler. Wenn also doch eine Abmahnung im Briefkasten liegt, die sogar berechtigt ist, heißt es zunächst:
Don’t panic!
Als erstes könnte man dann (am besten telefonischen) Kontakt mit der betroffenen Person oder dem betroffenen Unternehmen suchen und sich nach einer Entschuldigung bemühen, die Abmahnung zurücknehmen zu lassen. Das bringt aber nur etwas, wenn das Unternehmen oder die Person dafür sorgen kann, dass auch die Anwälte auf ihre Forderungen verzichten, und das ist meistens nicht leicht. Aber es ist möglich.
Danach sollte man sofort, und zwar sofort, selbst einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Dabei geht es zunächst um die Frage, ob die Vorwürfe in dem Schreiben überhaupt korrekt sind. Danach geht es in den meisten Fällen um das Entfernen der beanstandeten Vorwürfe vom eigenen Blog und das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung. Genau diese sollte jedoch vor Unterschrift genau von einem Anwalt geprüft und ggf. geändert werden, da sie oft unnötige Punkte, z.B. extrem hohe Bußgelder im Wiederholungsfall beinhaltet, die man nicht in jedem Fall unterzeichnen muss.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist (ist sie unberechtigt, muss sich der Anwalt kümmern), bleibt vielleicht noch ein gewisser Verhandlungsspielraum. Diesen sollte man, wenn man es sich zutraut, so ruhig wie möglich selbst ertasten, indem man mit der Gegenpartei bzw. mit deren Anwälten redet - vielleicht hat man Glück und kann die eigenen Lage und das Versehen glaubhaft machen. Vielleicht kann man die Rechnung etwas senken, vielleicht kann man eine Stundung erwirken. Vielleicht.
Um eine Zahlung der Anwaltsgebühren wird man jedoch in einem berechtigten Fall nicht wirklich herumkommen.
(Update: Bitte auch die Ergänzungen in den Kommentaren beachten, z.b. hier)
7. Tipps zur Meinungsäußerung
Selbstredend darf man in Deutschland seine Meinung äußern, Beleidigungen sind jedoch nicht ohne weiteres und ohne Grenzen möglich. Hier hilft es oft schon, wenn man seine Meinung klar als eine solche kennzeichnet. Statt „Johnny Haeusler ist ein Arschloch“ reicht ja auch „Ich finde, Johnny Haeusler ist ein Arschloch“, wobei Beleidigungen in jeder Form schnell eine heikle Sache sein können, je nachdem, wie empfindlich der Beleidigte ist. Beim Tippen sollte man also vielleicht überlegen, ob statt „Arschloch“ nicht auch „Pappnase“ genügt.
Ein weiterer Tipp beim emotional gesteuerten Schreiben ist die Nutzung des Konjunktivs und geäusserte Vermutungen. Sätze wie „Böse Zungen behaupten, Johnny Haeusler sei ein Arschloch“ sind schwerer angreifbar, gleiches gilt für einen Satz wie „da könnte man ja fast auf die Idee kommen, Johnny Haeusler sei ein Arschloch“.
Am Ende bleibt aber auch die Frage, ob es wirklich Sinn eines Blogs ist, andere, dem Autor meist unbekannte Personen, zu beleidigen. Ich persönlich bemühe mich, nur Dinge zu schreiben, die ich den betreffenden Personen auch persönlich so sagen würde, wenn sie jetzt direkt vor mir stünden. Diese Überlegung schützt manchmal vor allzu ausufernden Beleidigungen, die eben auch schnell eine Verleumdung werden können.
8. Recherche
Eine alte Journalisten-Weisheit lautet: „Eine Quelle ist keine Quelle“. Wer also Behauptungen aus einer einzigen Quelle übernimmt, muss damit rechnen, dass diese Behauptungen unwahr sind.
9. Fazit
Wer ein Blog (oder jede andere Form der Veröffentlichung) mit Inhalten füttert, ist für diese Inhalte verantwortlich. Nicht nur moralisch, stilistisch und inhaltlich, sondern auch juristisch. Soll heißen: Er muss sich an geltende deutsche Gesetze halten. Wer das blöd findet, sollte dabei nicht vergessen, dass diese Gesetze für alle gelten, insofern also auch einmal ihm selbst nutzen könnten.
Selbstverständlich nehme ich damit keineswegs Anwälte in Schutz, die sich die Taschen durch Abmahnungen in oft lächerlichen Fällen voll machen, die sich mit einem Anruf hätten klären lassen können - allzu oft gelingt solches Vorgehen nur durch die Angst, die den Adressaten gemacht wird und das wissen betreffende Anwälte, die hoffentlich Ausnahmen ihrer Zunft sind. Es braucht bei noch so vielen bestehenden Gesetzen hin und wieder halt trotzdem guten Willen und den schon oben erwähnten gesunden Menschenverstand - auf beiden Seiten.
Wer den o.a. Tatsachen aus dem Weg gehen will, muss auf ein anonymes Blog zurückgreifen. Einrichten kann man ein solches bei diversen Anbietern (zum Beispiel hier), man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass man schon allein damit u.U. einen Strafbestand erfüllen könnte und dass der Blog-Dienst in besonderen Fällen zur Herausgabe der IP-Logs gezwungen werden kann, mit deren Hilfe der Betreiber des Blogs eventuell doch ausfindig gemacht werden kann.
Abhilfe schafft hier anonymes Surfen, doch diese Dienste können schnell verschwinden, sich ändern oder ebenfalls im Heimatland des Bloggers als illegal eingestuft sein.
Ohne wirkliche technische Kenntnis ist hundertprozentige Anonymität im Netz nicht mit ein paar einfachen Klicks zu erreichen, doch diese Anonymität ist ja nur in einzelnen Fällen wirklich nötig.
Wenn für eigene Artikel, für die eigene Meinung Verantwortung übernommen wird, wenn man also sagt, was man meint und auch dazu steht, macht ein Blog meiner Meinung nach erst richtig Sinn und Spaß. Kritik muss nicht immer Beleidigung sein, Häme kann auch satirisch oder mit viel Augenzwinkern verpackt werden und Respekt vor der Arbeit und der Person Dritter sollte sowieso normal sein. Alles andere bringt Blogs auf BILD- und Stammtisch-Niveau, was ich persönlich nicht für erstrebenswert halte.
Achja, ich hab selbst schon oft genug unter Alkohol-Einfluss getippt. Hier gilt mein Rat aus eigener Erfahrung: Vor dem Klicken des „Absenden“-Buttons lieber nochmal drüber schlafen…
01
danke, danke, danke, danke! hatte erst gestern darüber nachgedacht, ob du nicht die beste person für solch einen leitfaden wärst und schwupps! da isser! toll :)
Alle Kommentare von martha dear
02
Eine weitere Möglichkeit sich einigermaßen stressfrei aus dem Abmahn-Wahn zu verabschieden ist doch seinen Blog im Ausland und/oder anonym zu hosten. Ob nun godaddy oder welche Anbieter es sonst noch gibt, anonymer Webspace und anonyme Domains sind nicht unbedingt so viel teuerer als normaler Webspace…
Alle Kommentare von Stefan
03
Toll, danke, jetzt darf ich meinen Monitor putzen. ;)
Im Ernst: Pflichtlektüre! Ergänzen könnte man den Bildbereich vielleicht noch um kostenlose Fotocommunitys wie stock.xchange (bei denen bei jedem Bild direkt die erlaubte Nutzungsart steht), photocase oder ähnlichen. Muss ja nicht immer flickr sein.
Alle Kommentare von diaet
04
ach, im falle des falles ist auf den johnny verlass…
Alle Kommentare von george
05
Huch, kann mal irgendwer den Blockquote schließen? Ich hab’s wohl vergessen, sorry.
Alle Kommentare von diaet
06
Weniger Trinken wär auch ne Möglichkeit. Aber sonst, Hut ab, guter Guide ;-)
Alle Kommentare von SoWhy
07
Respekt und Anerkennung! Einfach solle “Anleitung zum problembefreiten Bloggen”. Aber ich möchte die Quellen für kostenlose Bilders noch etwas erweitern, wenn ich darf:
http://www.pixelquelle.de
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_stock_photography_archives
http://freedigitalphotos.net
http://www.morguefile.com/
http://www.imageafter.com/
http://www.bigfoto.com/
http://www.freeimages.co.uk/
http://aarinfreephoto.com/
http://commons.wikimedia.org/wiki/Main_Page
Alle Kommentare von micha
08
Sehr schön - nur eines: Es ist durchaus nicht unbedingt geboten, selbst einen Anwalt hinzuzuziehen. Im Zweifel verdoppeln sich dadurch einfach die Kosten.
Alle Kommentare von Sanníe
09
Johnny: Statt absenden einfach tuggen.
Alle Kommentare von einbecker
10
KEEP ANARCHY ALIVE!
KEEP IT ALIVE, KEEP IT ALIVE,…
Wer sidn diese Leut mit den Rechten, Anwälte sagst du, können kommen!
Alle Kommentare von turtlebeach
11
naja, einteil sagt das zumindest von mir, der andere sagt, tu was du willst und der dritte teil sagt, ich kann´s eh imn meinem Leben nicht mehr bezahlen und der vierte sagt, die Leute, deren Rechte verletzt werden, tun mir auch leid, aber was ist wenn man diese leute gar nicht mehr fragen kann, aufgrund ihres Ablebens, hätten sie vielleicht zugestimmt zu deinem Song, hätten sie sich vielleicht sogar für diesen begeistert, das fragt das Recht nicht, das Recht fragt nach Artikeln, Musik fragt nach Emotionen, Welten, die sich eh nie treffen können, diese Welt scheint in die Schizophrenie hineingeboren, is doch geil!
Alle Kommentare von turtlebeach
12
Prima Johnny, dafür bekommst du 2 Fleißsternchen ,)
Achja, http://irights.info/ existiert und beschäftigt sich den meisten der obigen Fragen ,)
Alle Kommentare von jo
13
ein letzter Zusatz: würden sie mich verklagen, hätte ich in einem Atemzug das erreicht,was ich doch die ganze Zeit will, ich kann dann das TU bauen und sie innerlich einstürzen lassen, um das zu verstehen, bitte Donnie Darko anschauen, das TU gibt es wirklich und es funktioniert, also bitte verklagt mich!
lg
Donnie
Alle Kommentare von turtlebeach
14
Prima. Und genau das ist wichtig, dieses Verständnis und die Akzeptanz des ganzen, wenn man auch in die Diskussion um die Abmahnung einsteigt. Denn erst wenn man sich mal grundsätzlich darauf verständigt, dass es eben Regeln gibt und man die wenigstens im Normalfall einhält, dann ist man als Gesprächspartner überhaupt glaubwürdig und wird ernst genommen. Zudem kann man sich dann darauf fokussieren, wo es wirklich Sinn macht, die Grenzen des Urheberrechts anzugehen.
Alle Kommentare von Alexander
15
Johnny, hast Du Dir für die “Arschloch”-Sätze die Nutzungsrechte von Ix abtreten lassen, oder waren das Zitate?
Alle Kommentare von Nordlicht
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Sehr schön! Ich sowieso geerade dabei mir Gedanken über eine Bereinigung meines Blogs von urheberrechtlich schwierigem Material gemacht und prompt liefert mir Spreeblick die Checkliste!
Dankeschön!
Alle Kommentare von Lennart
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auch vielen lieben dank für den artikel. wobei ich gleich eine frage habe.
was wäre der fall, wenn ich auf einer seite ein photo entdecke und jene seite quasi als plattform für photographen dient, welche hier ihre photos hochladen können und die rechte an den photos behalten und miteinander erfahrungen austauschen und etc.
nun - ich entdecke das photo und sehe, dass man zu dem rechteinhaber, also dem photographen nur kontakt aufnehmen kann, wenn man sich da registriert (obwohl ich keine photographin bin - könnte ich das ja tun)
aber warum sollte ich mich registrieren?
die urheberschaft gebe ich auf meiner seite an und damit wäre es doch O.K. - oder?
Ich verändere weder das Bild, gebe die genaue Seite an und wenn seine mail - adresse dort stehen würde, könnte ich ihn auch informieren, vorher natürlich, in der Hoffnung - das er English kann, wenn er zum Beispiel sagen wir mal - Südfranzose ;) - ist.
Alle Kommentare von sunny3d
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Pappnase! :)
Alle Kommentare von Nico
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Ich habe mal gehört, jemand hätte gelesen ein anderer hätte behauptet Johnny Haeusler sei eine ganz üble Pappnase.
Schöner Eintrag. Gut, dass das mal endlich jemand zusammengefasst hat und gebloggt. :)
Alle Kommentare von Funbug
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Eine ziemlich sichere Methode, sich in Deutschland eine Abmahnung einzufangen, ist übrigens die Veröffentlichung eines Beitrags wie dem obigen!
Abmahnfreudige Rechtsverdreheranwälte interpretieren solcherlei Nachbarschaftshilfe nämlich gerne als Rechtsberatung und die ist — Fußnote: seit der Nazi-Zeit — ausschließlich Juristen vorbehalten. Siehe hier.
An diesem Gesetz soll zwar bald (endlich) etwas geändert werden, bislang ist es allerdings noch gültig.
Ich mein ja nur, weil wir gerade beim Thema waren…
Alle Kommentare von Mario Sixtus
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Ein wichtiger Punkt fehlt mE unter 6: FRISTEN BEACHTEN!
Es ist ein alter Irrglaube, dass Fristen mindestens 14 Tagen lang sein müssten. In Urheber- und Markenrechtsstreitigkeiten (Firmenlogos können auch als Marken geschützt sein) sind Fristen von nur wenigen Tagen nicht die Ausnahme, sondern die REGEL. Für die Frist kommt es auch NICHT darauf an, wann man tatsächlich die Abmahnung in den Händen gehalten hat, sondern nur darauf, wann üblicherweise mit der Kenntnisnahme gerechnet werden durfte.
Auf KEINEN Fall sollte man Fristen, die vom Abmahner respektive seinen Anwälten gesetzt worden sind, einfach so verstreichen lassen, sondern IMMER sich VOR Fristablauf mit der Gegenseite in Verbindung setzen, um zumindest einen Aufschub auszuhandeln. Sonst läuft man Gefahr, ohne weitere Vorwarnung eine einstweilige Verfügung vom Gericht zu kassieren (die Anträge werden bei vielen Gerichten ohne nähere Prüfung durchgewunken). Die eV kostet noch mal mindestens soviel wie die Abmahnung - zuwar kann man sich nachher dagegen wehren, hat aber (a) Kosten und (b) Ärger am Hals.
Ansonsten: Ein schöner, verständlicher Beitrag, der hoffentlich vielen Bloggern helfen wird.
Alle Kommentare von SK
22
Nasenpapp!
Alle Kommentare von Don Alphonso
23
etwas erbsenzählerisch: der Satz ‘nur durch diese [CC] Lizenzen sind z.B. Services wie RSS möglich und legal’ stimmt so nicht - RSS ist mit jeder Lizenz möglich und legal (nur darf man halt einen Feed ohne entsprechende Lizenz nicht öffentlich reaggregieren etc.), ist ja nur eine maschinenlesbare Form der eigenen Texte.
Alle Kommentare von Markus
24
o.k. ich frage nen rechtsanwalt - ob ich photos u.s.w. - man ey….
du lieber kuckuck…
Alle Kommentare von sunny3d
25
Ist das jetzt nur eine persönliche Meinung bzw Sicht des Verfassers also Johnny oder sind das jetzt auf einmal allgemeingültige Regeln?
Gruss
Gunnar
Alle Kommentare von Gunnar
26
manno, das is keine stockfotogrfie - nüscht.
ich gehe morgen in den zoo…
Alle Kommentare von sunny3d
27
Nach dem Lesen dieses Artikels habe ich irgendwie das Gefühl, dieser Johnny Haeusler wäre ein Arschloch. ;-)
Alle Kommentare von Henning
28
Hmmmmm?? o0 ;o)
Alle Kommentare von Gunnar
29
Das Problem sind doch die Gesetze, die es Leuten erlauben, ohne erwiesene Legimität nur von Abmahnungen zu leben…
Alle Kommentare von Ralf
30
Vielen Dank für diesen gerade für nichtjuristen lesbaren Leitfaden. Über eine Fortsetzung zum Thema kugelsicheres Impressum würde ich mich übrigens besonders freuen (man darf ja noch träumen).
-Robert
Alle Kommentare von Robert
31
Genau das kann teuer werden.
Der Fotograf hat der entsprechenden Seite die Rechte eingeräumt das Foto auf dieser Seite anzuzeigen. Damit geht aber keinerlei Recht einher dieses Foto irgendwo anders zu veröffentlichen. Unabhängig von der Angabe der Quelle, ob kommerziell oder nicht und ähnlichen Randbedingen. Entweder den Fotografen fragen, auch wenn man sich dazu registrieren muss oder alternativ nur mit einem Link ohne Anzeigen des Fotos auf die Seite verweisen ala “Da gibt es ein schönes Foto”. Oder es halt ganz bleiben lassen.
PS: Wenn man irgendwo nachfragt, ob man ein Foto in seinem Blog veröffentlichen darf, auch explizit nachfragen, ob derjenige auch der Fotograf ist. Denn wenn ein Foto in Blog A unerlaubt eingebunden ist und man selber bekommt von Blog A die Erlaubnis, dass Foto in seinen eigenen Blog zu übernehmen, ist man im Zweifellsfall dennoch haftbar. Man kann dann zwar versuchen, die Kosten vom Betreiber von Blog A wiederzubekommen, da der eine falsche Auskunft geleistet hat, aber das ist auch nicht so das wahre.
Alle Kommentare von Lim_Dul
32
Wenn ich bei Flickr Fotos hochlade, dann lade ich doch die Menschen geradezu ein auch meine Fotos zu benutzen und damit zu machen was sie wollen. Wenn ich das nicht will, dann lade ich die Fotos doch auch nicht da hoch.
Gunnar
Alle Kommentare von Gunnar
33
danke, lim_dul.
den rest habe ich wieder gelöscht, weil der würde wieder nur alles verkomplizieren.
Alle Kommentare von sunny3d
34
@Gunnar
Nee, sorry, das ist Quatsch! Ich lade damit die Leute dazu ein, meine Fotos DORT zu betrachten. Dort, aber nicht woanders.
Dort kann ich sie nämlich z.B. auch jederzeit rausnehmen.
Alle Kommentare von Henning
35
O.K. - also es wäre natürlich möglich auch ein foto von meinem bildschirm zu machen, welches das photo eines anderen photographen zeigt - in schlechterer qualität natürlich - aber ich hätte zum beispiel das motiv, also eine katze, die sich nicht wehren kann und ich bin die photographin.
(in museen ist zum teil verboten zu fotografieren (ich kann dieses wort nicht mehr schreiben) )
Alle Kommentare von sunny3d
36
@Henning
Na, ok. Du hast Recht. Aber dann weiß ich ja immer noch nicht was die Leute mit meinen Fotos machen.
Alle Kommentare von Gunnar
37
@sunny3d
Auch das kann strafbar sein, wie ja auch das Abfilmen von Filmen im Kino.
@Gunnar
Nee, du weißt nicht, was sie damit machen. Aber es geht hier ja auch eher darum, was sie dürfen.
Alle Kommentare von Henning
38
Und was heißt - “kann strafbar sein” ? (ich war schon als kind unausstehlich - ich muss immer alles wissen)
Alle Kommentare von sunny3d
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@sunny3d
Passender wäre wohl die Formulierung “ist in der Regel ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts”.
Du müsstest schon so künstlerisch fotografieren, dass ein neues Werk entsteht, worin das alte Werk (von dem anderen) nur noch ein kleiner Bestandteil ist.
(Soweit das, was ich an der Uni gelernt habe. Bin aber auch kein Jurist.)
Alle Kommentare von Henning
40
Besser wäre es doch wenn man gleich die Bilder unter Creative Commons setzen würde bzw einige ausgewählte frei geben würde.
Wenn man natürlich die Rechte daran hat.
Gunnar
Alle Kommentare von Gunnar
41
Will mich aber lieber raushalten. Ich kenne mich da auch nicht genau aus.
Gunnar
Alle Kommentare von Gunnar
42
danke henning! das klingt logisch - weil es mit der handhabe von texten d’accord geht - dankeschön.
Alle Kommentare von sunny3d
43
*E-Mail-Benachrichtigung aktivier*
Alle Kommentare von Michael l
44
Na, da mach ich doch gleich mal mit:
1. Wie sieht es mit all den verschiedenen Videos über Youtube etc. aus? Wenn ich da mal z.B. an das “We are from Barcelona”-Video erinnere. Wenn ich das auf meinem Blog veröffentliche (also “embedde”) und die Plattenfirma hat mal irgendwann was dagegen?!? Ich habe es nicht bei Youtube hochgeladen, ich hoste es noch nicht einmal - ich “hotlinke” nur.
Abmahnung gerechtfertigt oder eben nicht??
2. Wie sieht es mit “Screenshots” aus? Also ich mache ein Bildschirmfoto von einer I-netSeite und berichte über die Seite und verwende das Bild als Illustration. Ich mache zusätzlich per Copyright-Hinweis darauf aufmerksam, dass das ein Screenshot von http://www.xyz.de ist.
Abmahnung gerechtfertigt oder eben nicht??
Gerade zweites würde meines Erachtens unter “Bildzitat” laufen, oder? Ersteres ist schon schwieriger, stimme ich zu.
Wer kann helfen - auch ohne RECHTSBERATUNG…
Alle Kommentare von Manuel
45
@Gunnar
Klar, wenn du anderen die Nutzung ermöglichen willst, ist die CC-Lizenz sicher das beste. Will ja aber nicht jeder.
Ich z.B. will lieber bei jedem Einzelfall gefragt werden. In der Regel würde ich zustimmen, aber manchmal eben auch nicht.
@Manuel
Da verweise ich mal auf Wikipedia, Einträge Bildzitat und Zitat (mit Direktlink zum Abschnitt Zitate und Urheberrecht)
Bei stark verkleinerten Screenshots kann man evtl.(!) davon ausgehen, dass es der Seitenbetreiber eher als Werbung ansieht. Aber auch da bin ich mir nicht sicher. Bildzitate sind eine ganz schwierige Geschichte.
Und was YouTube angeht, habe ich da auch keine Ahnung. Klar ist, dass der Uploader dem Embedden ja zugestimmt hat, da er bei jedem Upload einzeln festlegt, ob dieses Video eingebettet werden kann. Schön wäre es natürlich, wenn der Rechteinhaber sich im Falle einer Urheberrechtsverletzung an YouTube bzw. den Uploader wendet und nicht den, der das Video nur bei sich eingebettet hat. Aber sicher sein kann man da wohl nicht.
Alle Kommentare von Henning
46
Als Neuling auf dem glitschigen Parkett der Blogosphäre fand ich es sehr interessant, in dieser komprimierten Form über die juristischen Fallstricke informiert zu werden.
Vielen Dank!
Alle Kommentare von Läscher
47
Schöne Zusammenfassung. Zwei Anmerkungen noch: Zum einen gibt es neben CC- natürlich auch noch Inhalte, die vollkommen frei sind, NASA-Satellitenbilde zum Beispiel. Zum Anderen erlöschen Urheberrechte 70 Jahre nach dem Tode des Autors. Alte Gemälde oder Tucholsky-Texte sind somit problemlos nutzbar.
Alle Kommentare von stralau
48
@stralau
Stimmt, aber genau an der Stelle (70 Jahre) sieht man auch, wie sehr sie an heutigen Bedürfnissen vorbeigehen. Wer will schon Software nutzen von einem Autor, der schon 70 Jahre tot ist? Ist heute ohnehin schwer, aber auch in Zukunft. Das heißt ja nichtmal, dass die Software “nur” 70 Jahre alt ist, sondern dass der Urheber seit 70 Jahren nicht mehr lebt.
Alle Kommentare von Henning
49
70 Jahre nach dem tot des Urhebers? Aber ich darf doch auch nicht einfach die Mona Lisa bloggen, obwohl da Vinci nicht erst seit gestern tot ist, oder? Da haben doch auch irgendwelche Bildagenturen Rechte dran, oder?
Alle Kommentare von Eay
50
Henning: Natürlich ist das Blödsinn. Aber manche wissen das vielleicht nicht.
Eay: Doch, die Mona Lisa ist frei.
Alle Kommentare von stralau
51
Warum redet der Herr Ix jeden mit Arschloch an? o0
Gunnar
Alle Kommentare von Gunnar
52
@stralau
Klar, war absolut berechtigt, dass du das erwähnt hast. Wollte das auch gar nicht in Frage stellen.
@MonaLisa
Fotos von der MonaLisa können trotzdem geschützt sein, wenn sie als eigenes Werk gelten.
Alle Kommentare von Henning
53
Als Ergänzung zum Hinweis von Mario Sixtus (Kommentar Nr. 22): Ein aktueller Artikel bei Telepolis (von Wolf-Dieter Roth) über das angesprochene Rechtsberatungsgesetz:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23529/1.html
Alle Kommentare von Lucomo
54
Danke für den hilfreichen Artikel! Sehr schön!
Alle Kommentare von Jakob
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wollte nunr mal anmerken: was Fanta4 schon so alles auf ihren CDs gesampelt haben wo Andy Y. noch meinte: na wenn´s einer merkt, dann bezahlen wir ihn halt, auf der 4:99 haben die gesampelt bis zum Umkippen und was kam dabei heraus: ein völlig geiles Album; ich denke nicht, dass die alles bezahlt haben, was die eigentlich hätten bezahlen müssen, der einzige der rechtmäßig bezahlt ist wohl Moby, …
Alle Kommentare von cashius
56
“Auch Katzen wehren sich selten gegen die Veröffentlichung ihrer Fotos, was einiges erklärt.”
*g*
“Einige der bekannteren Musik-Blogger haben in den USA kleinere Deals mit Plattenfirmen, die ihnen die Nutzung des ein oder anderen MP3 erlauben,…”
DAS erklärt einiges ;-)
“Achja, ich hab selbst schon oft genug unter Alkohol-Einfluss getippt. Hier gilt mein Rat aus eigener Erfahrung: Vor dem Klicken des „Absenden“-Buttons lieber nochmal drüber schlafen…”
Oder den “Drunken Post” Button verwenden… http://www.eayz.net/blog/2005/08/the_cult_of_the.shtml
Alle Kommentare von Musikdieb
57
Guten Morgen,
das ist die beste Zusammenfassung, die ich bisher gelesen habe - vielen Dank dafür ;-) Wir werden darauf verweisen!
Greetz Daywalker
Alle Kommentare von Daywalker
58
Droht dem Spreeblick eine Abmahnung wegen unzulässiger Rechtsberatung, wie Mario Sixtus in Kommentar Nr. 22 darlegt?
Oh, wenn das so wäre, könnte ich mein 37sechsBlog aber sofort schließen und auch juristische Bücher aus meiner Feder müsste ich einstampfen. Bin ich doch nach meinem Jurastudium zur Journaille gewechselt.
Dass der elektrische Reporter irrt, zeigt bereits der schnöde Passus in der Wikipedia zum Thema “Watt isse ne Rechtsberatung? Na, wer von Euch Jongs weeß ett?”
Alle Kommentare von Andreas Skowronek
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Hallo Johnny,
vielen Dank für den Artikel. Informativ und so JA!.
Dennoch habe ich noch 2 Fragen und wäre um Informationsquellen hierzu dankbar:
Wenn ich ein Bild abzeichne / abmale (also z.B. eine Asterix Figur aus dem Comic) und diese Zeichnung dann veröffentliche (gezeichnet von wu, Asterix von Uderzo): Welche Probleme handele ich mir (worstcase) ein?
Eigene Fotos von Sachen/Gebäuden/Dingen usw. sind wohl ok. Aber wie sieht’s aus mit Fotos von Fotos/Gemälden/Kunst (deren Autor noch keine 70 Jahre tot ist)?
Mensch, jetzt haste dat Ding inne Welt gesetzt und alle fragen Dir nach Auskunft.
Danke nochmal, der Herr Wu.
Alle Kommentare von Herr Wu
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danke!
Alle Kommentare von timste
61
” Beim Tippen sollte man also vielleicht überlegen, ob statt „Arschloch“ nicht auch „Pappnase“ genügt.”
hm, ich weiss ja nicht so recht…
allemal besten dank für diese prägnante zusammenfassung.
Alle Kommentare von pappnase
62
Legal. Illegal. Scheiss egal.
Ich setze da lieber auf die Selbstregulierung einer Community ;-)
Walljet.
Alle Kommentare von Walljet
63
Zum Thema Zitate noch ein wichtiger Hinweis: Wenn man im eiegenen Text die mündliche Rede eines fremden zitiert (z.B. Aus gut unterrichteten Kreisen verlautete: “Hier steht eine Rechtsverletzung”) ist man trotz des Zitates voll für die gemachte Aussage haftbar zu machen.
Alle Kommentare von Markus Kaemmerer
64
@76: Ist das so? Hast Du dafür eine Quelle oder einen guten Grund? Und wie meinst Du das überhaupt? Deine Aussage ist sehr vage und in den meisten Fällen sicherlich einfach falsch. Wenn ich beispielsweise schreiben würde:
und jemand klaut dann tatsächlich Gerhard Schröder seine Unterhosen, bin ich dann wegen Aufforderung zu einer Straftat dran, nur weil ich darüber berichtet habe, dass Angela Merkel zu einer Straftat aufgefordert hat? Oder ein anderer Fall: Ich schreibe:
Bin ich dann wegen Beihilfe zum Mord dran?
Alle Kommentare von Jonathan
65
Achtung Recherche
Ein kleine Präzisierung zum ansonsten hervorragenden Artikel.
Es gibt eine Journalistenregel: Was aus zwei unabhängigen Quellen gleich verlautet, kann als gesichtert angenommen werden. Darauf scheinst du anzusprechen
Für die Internet-Recherche stimmt dies nur bedingt, denn im Internet verfielfachen sich die Inhalte (gerade weil überall gecopypasted wird). Damit multiplizieren sich auch die Fehler.
Ein schönes Beispiel dazu - die Frage nach der Quelle eines Zitats - habe ich vor kurzem in meinem Blog abgehandelt: Traue keinem Zitat, das du nicht selbst gefälscht hast
Alle Kommentare von Patrick Zoll
66
@70, Herr Wu: Asterix ist eine Mindenfeld, siehe zB hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/34716
Alle Kommentare von Sebastian
67
Hi Johnny,
danke, sehr schöner Artikel!
Zwei Ergänzungen:
1. Du empfiehlst, mit einer Abmahnung erstmal zum Anwalt zu gehen. Ich finde, du könntest diesen Punkt durchaus etwas anfüttern, nämlich mit folgenden Informationen:
- Rechtsanwaltgebühren sind seit einiger Zeit in Deutschland (fast) frei verhandelbar. Es ist nicht nötig, auch dem eigenen Anwalt noch unnötig viel Geld in den Rachen zu schmeißen.
- Nur wenige Anwälte haben Ahnung von Abmahnungen, noch weniger haben Ahnung vom Internet, und fast gar keiner kennt sich mit Blogs aus. Es ist für Laien hier oft sehr schwer, die Spreu von Weizen zu trennen, und die Liste der Blogger, die Prozesse wegen schlechten Anwälten verloren haben, ist lang. Anhaltspunkte bei der Anwaltssuche können sein:
* Der Fachanwaltstitel im gewerblichen Rechtsschutz
* Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)
Je nachdem, wie viel Werbung du machen möchtest, kannst du auch erwähnen, dass Rechtsanwalt Dr. Bahr in Hamburg seine Dissertation zum Thema “Der Missbrauch von Abmahnungen in Internet” verfasst hat. Es gibt aber auch noch einige andere fähige Anwälte in dem Bereich, und ich bin sicher, dass Marcel von Mein Parteibuch sie alle kennt und ggf. einen empfehlen wird ;-).
2. Du schreibst, dass “man um die Zahlung der Anwaltgebühr in einem berechtigten Fall nicht wirklich herumkommen” wird. Das ist so nicht richtig. Die Abmahnung und die Rechtsanwaltsgebühr sind so erstmal zwei paar Schuhe. Eine gängige, und auch oft erfolgreiche Taktik von Abmahnopfern ist es, zunächst die Unterlassungserklärung abzugeben, und sich dann vor Gericht nur um die Gebühr zu streiten. Das hat zwei Vorteile:
- Vor Gericht wird dann nur noch um die Abmahnkosten gestritten, das bedeutet, die Gerichtskosten sinken extrem, genauso auch die Gebühren der Anwälte. Außerdem vertritt sich ein Anwalt, wenn er nur noch die Kosten einklagt, selbst - Das hat einige prozessuale Folgen.
- Mit der Verschiebung des Rechtsstreites ändern sich auch die örtliche und die instanzliche Zuständigkeit des Gerichtes. In der Hauptsache sind noch die Landgerichte zuständig, und zwar, weil die Streitsache im Internet liegt, jedes Landgericht Deutschlands, auch die in dieser Hinsicht berühmt/berüchtigten Landgerichte Köln und Hamburg. Noch dazu wird, was Abmahnungen angeht, sehr selten normal auf Schadensersatz geklagt - üblicherweise wird eine sogenannte “Einstweilige Verfügung” beantragt. Was diese Art des Verfahrens so attraktiv für die Abmahner macht ist die Tatsache, dass der Angegriffene sich nicht verteidigen kann, meistens sogar erst nach dem Erlass der Einstweiligen Verfügung davon erfährt.
Wer die Unterlassungserklärung abgibt, erreicht dadurch, dass statt der deutschlandweiten Landgerichte ein einziges Amtsgericht zuständig wird - Und zwar das am Wohnort des Angegriffenen. Das nimmt den Anmahnern, die die Landgerichts-Richter oft kennen, und genauso auch auf deren Fachkenntnis angewiesen sind, den Wind aus den Segeln.
Es gibt durchaus auch die Möglichkeit, dass die Abmahnung zwar berechtigt war (dass also der Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht), die Kostennote aber unberechtigt ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem das Selbstauftrag-Urteil des BGH wichtig. Darin steht im Groben: “Wer abmahnt, ohne das wirklich nötig gehabt zu haben, ist selbst schuld”. Das meint vor allem solche Fälle, in denen Firmen externe Anwälte beauftragen, obwohl sie eine eigene Rechtsabteilung haben (umstritten!), oder Anwälte, die sich selbst vertreten.
Es macht also oft Sinn, es auf einen Streit vor dem Amtsgericht ankommen zu lassen. Die Kosten dort sind oft deutlich geringer, als man sich das ob der hohen angebenen “Streitwerte” ausmalt, sehr hilfreich in diesem Zusammenhang der Prozesskostenrechner auf Spiegel Online, und meiner Erfahrung nach gehen die allermeisten dieser Prozesse mit einem Vergleich zu Ende - Das bedeutet, der Abmahner trägt ca. 50 % seiner Kosten selbst.
(Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt, mache hier also keine Werbung, und ich kenne auch RA Dr. Bahr nicht persönlich)
Alle Kommentare von Simon
68
Ach ja: Sowohl die Sätze “Johnny Häusler ist ein Arschloch”, “Ich finde, Johnny Häusler ist einer Arschloch” stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar uns sind abmahnbar. “Böse Zungen behaupten, Johnny Häusler ist ein Arschloch” auch - Zumindest dann, wenn das tatsächlich nie jemand behauptet hat.
Alle Kommentare von Simon
69
Danke für die Ergänzungen und Hinweise und Links!
Was die Anarchie und den vorauseilenden Gehorsam angeht:
Nur wer die Regeln kennt, kann sie brechen.
Mein Vater hat mir immer eingetrichtert: Mach, was du willst, aber drück dich nicht vor der Verantwortung, die daraus resultiert.
Dazu muss man aber erstmal wissen, auf welcher Grundlage diese Verantwortung zu übernehmen ist. Wer auf Urheberrecht und bestehende Gesetze pfeift, kann das ja gerne tun. Solange er nicht hinterher nach Mami heult, damit sie die Rechnung bezahlt.
Alle Kommentare von Johnny
70
Es funktioniert auch andersrum
Für alle die jetzt meinen, das Recht sei nur dazu da, um die Blogger zu zensurieren, sei auf diesen Fall hingeweisen.
Eine Kollegin von mir fand ihre Texte in einem kommerziellen Newsletter wieder. Ohne ihre Einwilligung. Der Newsletter-Verantwortlich meinte kühn, dass alles, was im Internet frei zugänglich sei, nicht geschützt sein. Ergo, es dürfe ohne Einwilligung weiterverwendet werden.
Meine Kollegin hat jetzt Anzeige erstattet. Obwohl im konkreten Fall Schweizer Recht zur Anwendung kommt, dürfte der Fall auch für Blogger anderswo interessant sein. Denn wer hat es schon gern, wenn seine kreative Leistung von anderen kommerziell genutzt wird. Wohl auch jene nicht, die “nur” als Hobby und aus purer Freude bloggen.
Alle Kommentare von Patrick Zoll
71
Irgendwie bezeichnend für Blogger, dass die Rubrik zur “Recherche” nur 3 Zeilen lang ist.
Alle Kommentare von Konrad
72
@ Simon
Vielen Dank für deine Erläuterungen. Das predige ich auch immer. Allerdings nicht so gelungen.
Alle Kommentare von Malte
73
@89:
Irgendwie bezeichnend für Trolle nur einen provozierenden Satz zu posten und nichts konstruktives zur Thematik beizutragen.
vgl:
“Ich freue mich über Korrekturen und Ergänzungen, die ich dann in den Text einbauen werde.”
Alle Kommentare von Michael l
74
@91:
Ui ein Troll bin ich heute zum ersten Mal, so scheint mir :-)
Zur Recherche gehört auch der Hinweis, dass 5 Blogs die über ein Thema berichten nicht 5 Quellen sind sondern nur 5 Meinungen, die man genauso gut auf der Straße erfragen kann.
Recherche ist auch, mal etwas nicht zu bloggen, wenn man sich nicht 100% sicher ist. Recherche ist, seine Zweifel an einem von anderen berichteten Ereignis auch mit in den Beitrag einfließen zu lassen. Und Recherche heißt aber auch, solche Zweifel überhaupt erstmal zu haben und ein Gespür dafür zu entwickeln.
Sollte mir noch mehr einfallen, werde ich das natürlich ganz trollig hier breittreten ;-)
Alle Kommentare von Konrad
75
@92:
Geht doch … ;)
Sowas kann man doch jetzt auch mal verwerten und ggf. ergänzen.
Alle Kommentare von Michael l
76
Super, Kochrezepte darf man aber auch nicht einfach Bakupfern.
Alle Kommentare von Dr. Hans Jörg Schwiwago
77
Vielen Dank für diesen hilfreichen Leitfaden. Ich habe ihn auf meiner Web-Site unter meinem eigenen Leitfaden zum Urheberrecht für Online-Poeten als weiterführende Quelle angehängt.
Alle Kommentare von LeV
78
Abba Kochrezepte darf man doch weiterentwickeln? o0
Alle Kommentare von Gunnar
79
mille grazie! normalerweise mag ich solche themen nicht lesen, aber dein text war wunderbar. und einprägsam: ich höre jetzt sofort auf zu trinken.
Alle Kommentare von bittersweet choc
80
Danke für die wertvollen Hinweise!
Zu “4. Fotos und andere Bilder” und da weiter oben einige Bildquellen aufgelistet werden: Ich habe vor einiger Zeit mal angefangen, diese per Wiki zu sammeln - darf ggf. gerne erweitert werden. ;)
Besonders interessant finde ich Yotophoto.com - eine Suchmaschine für “freie” Fotos.
Alle Kommentare von Jan
81
Stimmt, yotophoto hätte man erwähnen sollen - danke für’s nachholen!
Umfangreichere Listen freier Seiten auch noch beim netztaucher - den anderen Link mit Liste finde ich gerade nicht, wenn ich ihn hab, kommt er nach.
Alle Kommentare von diaet
82
Ich will ja jetzt nicht unken, aber einige Blogger sollten sich nochmal ihr Impressum genauer ansehen, besonders die, die entweder ein kleines Bannerprogramm zur Refinanzierung ihrer Website oder aber einen winzigen Shop betreiben. SO wie ich mit meinem Laiensachverstand nämlich das TDDSG verstehe, sind wir alle irgendwie Dienstleistungsanbieter - manche mehr, manche weniger. Und Daten sammeln wir auch, schon allein durch die Tatsache, dass wir Blogger über die Kommentarfunktion auf bestimmte Daten des Kommentierenden zugreifen.
Nur mal so als ganz dezenter Hinweis. Ist hier allerdings ein Jurist, der sich damit besser auskennt, würde es mich freuen, wenn er meine Annahmen anhand aktueller Urteile widerlegt.
Alle Kommentare von Martina
83
Diskussionen zum Thema “Abmahnung von Mario von Kuechen-TV” können auch auf Forenabmahnungen.de geführt werden unter:
http://www.forenabmahnungen.de/showthread.php?p=5733#post5733
Wir hoffen, dem Fall damit noch mehr Präsenz zu geben, um Mario zu helfen, und um das Wichtige Thema “Meinungsfreiheit in Blogs” weiter zu fördern.
lg
Markus
Alle Kommentare von Markus
84
Nun , es mag lustig klingen: ist aber ernst gemeint. Auch Kuchenrezepte sind schutzwürdig. Das Gemaule hier kann jeder erfinden, aber ein gutes Stück Frankfurter Kranz..da geht es ans Eingemachte. Rufin beschreibt das niedlich in seiner Orwell Fortsetzung “Globalia”.