Die Sache mit dem Radio und Creative Commons stellt sich als komplizierter dar als angenommen. Die amerikanische Abteilung von Creative Commons möchte nicht so gerne, dass wir die geplanten Charts „Creative-Commons-Charts“ nennen. Denn dazu müsste FRITZ eine Trademark-Vereinbarung mit CC treffen. Außerdem scheint das mit den diversen Jurisdiktionen (in welchem Land gilt welches Recht?) nicht ganz so simpel zu sein.
Das wird noch spannend… Vermutlich können Vorschläge für die Charts dann nur von Juristen eingereicht werden… (hier bitte leicht genervtes Seufzen vorstellen).
In Deutschland gilt das deutsche Recht und das deutsche Urheberrecht.
Kompliziert wird es bei den Details. Insbesondere, wenn es um Interpreten geht, die eigentlich bei der Industrie sind und die aus PR-Gründen einige Tracks unter eine (es gibt allein drei verschiedene Sampling-Lizenzen) CC-Lizenz stellen. Was in Amerika möglich ist, ist noch lange nicht in automatisch in Deutschland erlaubt.
Je mehr ich mich mit Thema beschäftige, umso mehr Unklarheiten und Widerspüche tauchen auf.
Warum nicht einfach Musik aus dem Podsafe Music Network nehmen? Die Auswahl ist ebenfalls riesig und die juristischen Probleme wahrscheinlich schneller gelöst, weil Ihr da nur mit einem kleinen Organismus zu tun habt…
es gibt allein drei verschiedene Sampling-Lizenzen
Sehr wichtiger Punkt: wenn einer in seinem Track nicht-lizensierte Samples eingebaut hat (z.B. Dialoge aus ’nem Film), ist er als Künstler im Zweifelsfalle dran. Wie sieht das für den Veranstalter/Sender aus – wird der auch haftbar gemacht?
Ich erinnere an den Artikel zum „Amen-Break“ vor einigen Monaten.
Ist Musik vom Podsafe Network wirklich sicher?
Sind zum Beispiel alle Tracks, die auf der CD vom Chaos Computer Club Regensburg drauf sind, wirklich unter einer CC-Lizenz lizenziert, die Podcasts erlaubt?
Übrigens stehen alle CC-Lizenzen (nach einer Information auf der amerikanischen Webseite von CC) unter einem Vorbehalt, das heißt letztendlich trägt der Nutzer die Verantwortung für sein tun. Wenn also bei einer CC-Lizenz etwas übersehen wurde, und die CC-Lizenz dadurch ungültig wird, ist der Nutzer haftbar.
wenns nur der name ist, fällt sicher auch nicht-juristen etwas ein:
kreativ-bürgerliche-hitparadehitparade der frei lizensierten musikfreie lizenz parade verbotene charts
oder so.
IANAL, but: denke auch, dass man einfach einen anderen Namen verwenden könnte. Der Vorschlag von ix ist doch klasse. Oder so.
Die Rechte für die einzelnen Songs muss man vermutlich sowieso einzeln klären, oder?
Na dann viel Glück beim Verhandeln und Austangieren und Nachsehen was wann warum wieso und weswegen gilt. Ein weites, weites Feld das alles.
Und zum PMN: Nein, da sind Tracks drin die zwar drüben durchaus unproblematisch sein dürften aber hierzulande nicht – Panic at the Disco… et.pp.
Ad Astra
Sind zum Beispiel alle Tracks, die auf der CD vom Chaos Computer Club Regensburg drauf sind, wirklich unter einer CC-Lizenz lizenziert, die Podcasts erlaubt?
Wieder was gelernt. Ich habe mich noch nicht so eingehend mit CC beschäftigt (sollte ich mal nachholen). Ich ging naiverweise davon aus, dass CC u.a. auch podsafe meint.
Dem ist also nicht so? Untergräbt das nicht die CC-Idee an sich?
Ich könnte also via CC eine Lizenz „anfertigen“, die es beispielsweise öffentlich-rechtlichen Sendern verbietet, meine Musik zu spielen?
Wenn nun der CCC (oder sonstwer) einige meiner Tracks auf einer Complilation veröffentlicht und ein Ö/R-Sender (oder Mitarbeiter) nimmt das auf und strahlt es in seiner Sendung aus – wer ist dann dran?
Ich finde gute Musik braucht keine Charts. Schlechte aber auch nicht.
Musik im Radio zu spielen, ist schon irgendwie kommerzielle Nutzung, von meinem Gefühl her. Die Musiker(inen) freuen sich unter Umständen, es geht aber über freie private Nutzung hinaus. Ich frag mich, ob Verlinkung zu einer Werbungfinanzierten Seite, strenggenommen, nicht auch schon kommerzielle Verwertung ist, was viele cc Künstler eigentlich ausschließen.
Steh‘ ich auf’m Schlauch?
Warum muß man die Charts denn unbedingt „Creative-Commons-Charts“ nennen? Bei irgendeinem anderen Namen wäre doch jedenfalls das Problem passé, oder?
ocj
Na klar.
@Acid (8)
Die volle CC-Lizenz schließ Podcast ein (glaube ich), aber die Frage ist, ob zum Beispiel der Song von den Beastie Boys unter einer CC-Lizenz steht (meiner Meinung nach nicht).
Wahrscheinlich hat der CCC-Regensburg diesen Song (und noch zwei andere) von einer WIRED-CD übernommen. Dort stehen die Songs aber nur unter einer Sampling-Lizenz, die die Verwendung von Samples und die Weitergabe des kompletten Songs erlaubt (nur in Amerika?). Von Podcasts ist auf der WIRED-CD jedenfalls nicht die Rede.
Aber vielleicht hat der CCC-Regensburg die erforderlichen Lizenzen ja schön brav eingeholt (im Fall der Beastie Boys bei PolyGram Music Publishing) und bei Capitol Records).
Wie das aber zu dem Boykott-Aufruf gegenüber der Musikindustrie passt, weiß ich nicht. Da müsste mal jemand in Regensburg nachfragen …
Und warum wird überhaupt Industrie-Musik verbreitet, wenn man unbekannte Interpreten und die Idee der CC-Lizenzen fördern will?
Herje, das ist aber auch alles kompliziert. Und dabei sollte, wie ich kürzlich in der „Einführung in das Öffentliche Recht“-Vorlesung gelernt habe, Artikel 2 des Grundgesetzes erst „Jeder kann tun und lassen was er will“ lauten. Ist echt nichts von übrig geblieben… ;)
Aber mal im ernst:
Ziel so einer Sache sollte ja nicht die Verbreitung von Musik sein, die so oder so den ganzen Tag aus dem Radio plärrt – ich stimme da DieterK voll zu.
holgi macht doch morgen einen netlabel nightflight. wie wurde denn das mit der musik da geregelt?
warum wird überhaupt Industrie-Musik verbreitet, wenn man unbekannte Interpreten und die Idee der CC-Lizenzen fördern will?
Vielleicht will man sich’s mit der Industrie nicht vergeigen?
Wie das bei öffentlich-rechtlichen Sendern aussieht, k.A. Haben die auch Payola? Den letzten Ö/R-Sender hörte ich in den 80ern, als es noch keine Privaten gab. Die Privaten waren anfangs wirklich klasse. Ecki Stiegs Grenzwellen auf FFN damals haben mein Leben verändert (im allerwahrsten Sinne!). Ein Ö/R-Sender hätte das sicher nicht geschafft. Als FFN die Sendung einstampfte, verkaufte ich mein Radio und seitdem hab ich keins mehr. Das ist >10j. her. TV hat mich nie sonderlich interessiert. Schwamm drüber.
Was ich wirklich zutiefst befremdlich finde: CC-Musik auf einem mit Zwangsgebühren finanzierten Sender: wie kann man sowas vereinbaren?
BTW: das deutsche Internet unterliegt ab dem 1 Januar dem Rundfunkrecht. Haben die Landesmedienanstalten mit all ihren Kontrollgremien dann auch Einfluss auf die Inhalte? Ist das Web 2.0 dann vielleicht FSK 12?
Bei Creative-Commons-Charts müsstest Du am Ende sogar eine Vereinbarung mit dem CCC treffen :)
Keine wirklich gute Idee für einen Namen. Ich finde „Charts“ generell scheisse. „Free“ ist im Zusammenhang mit CC auch nicht angemessen.
CC-Lizenzen und Podcasts: Explizit erwähnt werden Podcasts IMHO im CC-Lizenzsystem zwar nicht, aber wenn man sich mal die einzelnen Lizenzen die da vergeben werden können genauer anschaut wird man öfters das „nicht-kommerziell“ Attribut finden neben der Namensnennung und der „non-deriv“-Lizenz ja die Attribute die bei den häufigsten verwendeten Lizenzen in Gebrauch sind.
IANAL, aber da sehe ich für unkommerzielle Podcasts keine Probleme, man kann natürlich, was man eigentlich auch tun sollte weil es nett und höflich ist vorher nochmal gezielt fragen ob man den Song spielen darf – da hatte ich schon öfters nette Reaktionen drauf. Wobei dann die Frage wäre was ist eigentlich dann kommerziell? Bin ich das schon wenn ich einen Napster-Spot vorne an den Podcast hänge? Generell also dann wenn ich Geld mit dem Podcast verdiene? Oder ist das vom Geldbetrag abhängig? Ein weites, weites Feld wie gesagt.
Und wenn ihr dem Kind einen anderen Namen geben wollt, na, dann tuts doch. ;-)
Ad Astra
Uncreative
ProblemsHerausforderungen ;)Meiner unmaßgeblichen Meinung nach: Die Bezeichnungen „žCreative Commons Charts“ oder „žCreative Commons Charts by Fritz“ stellen keinen markenmäßigen Gebrauch dar, sondern sie verwenden den Begriff „žCreative Commons“ in beschreibender Weise. Hinzu kommt, dass auch die Markeninhaber der Marke „žCreative Commons“ davon ausgehen, dass der allgemeine Verkehr die Marke „žCreative Commons“ in beschreibender Weise nutzen darf und soll.
Die Berichterstattung (dazu zählt auch die Veröffentlichung von Charts) kann nach deutschem Recht ohnehin nicht durch Markenrechte eingeschränkt werden.
*seufz*
Ergänzung: Die Verwendung von CC-lizensierter Musik im Radio hängt von der Zustimmung der Autoren ab. Die ist hier aber gegeben, oder?
Die Frage ist doch eher, ist das Radio als kommerziell oder unkommerziell einzustufen. Was dann Einfluss darauf hat, welche Songs man überhaupt verwenden kann, ohne nochmal nachzufragen. Denn sehr viele (wenn nicht die meisten) CC-lizensierten Titel laufen unter einer Lizenz für unkommerzielle Nutzung. Da allerdings die Autoren und Künstler dann auch wahrscheinlich weder bei der GEMA noch bei der GVL gemeldet sind, muss man dann für kommerzielle Nutzung das Okay des Urhebers einholen. CC hin oder her dann ;)
@prospero
da Du im Medienrauschen-Thread zu „Creative Commons vs. GEMA“ nicht mehr reagiert hast, möchte ich Dich hier nochmal um den Link zu der Ausnahmeregel im US-Copyright bitten, auf der Dein TP-Artikel zum „Fall Alice Cooper“ beruht.
Danke!
Fragen an Creative-Commons-Lizenz-Experten:
Ganz grundsätzlich: Gilt eine amerikanische CC-Lizenz auch in Deutschland? Wie verhalten sich amerikanische und deutsche Lizenzen zueinander? Unter der deutschen NC-Sampling+-1.0-Lizenz steht folgender Satz: „žDie gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.“ Im Allgemeinen versteht man unter den „žgesetzlichen Schranken des Urheberrechts“ Ausnahmebestimmungen. Hier ist aber doch gemeint, dass das gesamte Urheberrecht (und nicht nur die Ausnahmebestimmungen) von der CC-Lizenz „žunberührt“ bleiben. Oder?
Der Fall „žBeastie Boys“: In Amerika wurde „žNow Your Busy“ von den Beastie Boys im Rahmen einer Promotion-Aktion der US-Musikindustrie und WIRED unter einer Sampling-Plus-Lizenz (http://creativecommons.org/about/sampling) zum (nicht-kommerziellen) Sampling und zur (nicht-kommerziellen) Weitergabe freigegeben.
Der Chaos Computer Club Regensburg verbreitet den Song (Download und auf CD) unter der Lizenz NC Sampling+ 1.0 (http://creativecommons.org/licenses/nc-sampling+/1.0/).
Kann jemand folgenden Widerspruch zwischen der deutschen und der amerikanischen Lizenz erklären:
In der US-Lizenz steht zum Thema öffentliche Aufführungen und Senderecht nichts. In der deutschen Lizenz werden aber die „žöffentliche Wiedergabe“, das „žVorführen“ und Webcasts erlaubt. (Radiosendungen und Podcasts werden nicht erwähnt)
Bei Songs, an denen Labels, Verlage und Verwertungsgesellschaften keine Rechte haben, mag diese Diskrepanz keine Rolle spielen. Aber dies ist ja bei „žNow Your Busy“ nicht der Fall. Die Rechte liegen bei Capitol Records (Aufnahme) und PolyGram Music Publishing (Komposition). Also: Wo und wie wurden die notwendigen Rechte erworben, um den Song unter die Lizenz NC Sampling+ 1.0 stellen zu können.?
Außerdem gibt es in der deutschen Lizenz einschränkende Nutzungsbedingungen, die in der US-Version nicht stehen:
Der Name des Autors/Rechteinhabers ist zu nennen. Das Werk darf nicht für Werbe- oder sonstige Promotionzwecke (außer um ein neu geschaffenes Werk zu promoten) genutzt werden.
Auf der Webseite des CCC Regensburg, auf der die Songs zum Download abrufbar sind (http://www.ccc-regensburg.de/wiki/index.php/Boycott_musicindustry), fehlen die Angaben zu den Inhabern der Rechte. Und bei der „žboycott music industry“ handelt es sich doch um eine Promotionaktion. Oder?
Übrigens stehen die 17 angebotenen Songs unter ZWÖLF verschiedenen Lizenzen.
Mit Einschränkungen ja. Klauseln, welche dem hiesigen Urheberrecht oder sonstiger Rechtssprechung entgegenlaufen, verlieren wohl ihre Gültigkeit.
Die Frage hatten wir ja letztens schonmal so ansatzweise erörtert (in Bezug auf die GEMA), dass es eben sein kann, das damit der Wille des Autors (die Lizenz) durch etwaige Verwerter hierzulande ausdrücklich negiert werden kann. Wie man das wertet, bleibt dann ja jedem selbst überlassen.
DieterK: Ich schau aber auch nochmal gerne nach wo ich das mit der ASCAP-Regelung gefunden habe. Wenn dir der Link zur Podster-Diskussion bzw. zur Aussage von Adam Curry im DSC nicht ausreicht.
Ad Astra
„Musik im Radio zu spielen, ist schon irgendwie kommerzielle Nutzung, von meinem Gefühl her. Die Musiker(inen) freuen sich unter Umständen, es geht aber über freie private Nutzung hinaus.“
Das stimmt. Hatte mich auch schon gefragt, wie das dann bei Euch laufen würde. Radio ist kommerziell. Die meisten CC-Lizenzen sind aber noncommercial.
Ich mag CC sehr. Aber das ist ein Problem, das irgendwann irgendwie gelöst werden muss. So schränken die meisten Lizenzen die Nutzung der Musik unnötig ein. Dass man nicht will, dass seine Musik einfach hinter dem Rücken verkauft wird ist klar, aber ich bezweifle, dass die meisten Künstler mit dieser Lizenz etwas gegen kommerzielles Broadcasting haben.
Hach ja, kompliziert.
Dagegen haben sicherlich nicht. Allerdings wird die Nutzung aber eben dann auch nicht „bezahlt“, auch wenn der Radiosender damit ja dann Geld verdient. Wohingegen man ja dann auch argumentieren könnte, dass ja der Werbeeffekt für den Künstler recht hoch sein kann und entsprechende Kaufimpulse schafft. Nur wo zieht man dann die Grenze?
nenn es doch einfach „creative wummern charts“
Creative Commons müßte eine „CC Radio License“ rausbringen, die genau regelt, was kommerzielles Radio ist und was nicht. Diese müßte zusätzlich zu den anderen CC Lizenzen angewandt werden (sozusagen Dual Licensing).
Ein anderer Gedanke wäre eine zentrale Datenbank, mit der Radiosender kommunizieren. Allerdings rückt das dann schon sehr nahe in Richtung Verwertungsgesellschaft (aka GEMA).
Einzelabsprachen mit den Urhebern kann man einem Radiosender kaum zumuten. Und den Urhebern im Prinzip auch nicht. Da eine solche Datenbank aber finanziert werden muß, wäre zu überlegen, ob sie nicht frei für non-commercial wäre und bei kommerziell die Radiosender eine monatliche Pauschale bezahlen müssen. Außerdem sollte jeder Urheber in dieser Datenbank seinen Preis für kommerzielle Nutzung selbst festlegen (oder diese verbieten). Damit wären die wesentlichen GEMA-Hürden (Mitgliedsbeitrag und »Heirat mit dem Verband«) für Musiker überwunden.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gilt nicht als kommerzielles Radio, da keine Gewinne erwirtschaftet werden (und schließlich finanziert sich das zum größten Teil aus den GEZ-Einnahmen). So dürfte das auch CC sehen.
Jetzt wird’s aber bei den meisten CC-Lizenzen schwierig, denn diese sehen vor, dass der Nutzer der Lizenz seine Inhalte ebenfalls unter CC veröffentlicht. Das wiederum *kann* ein öffentlich-rechtliches Radio gar nicht, so sehr es auch möchte.
Ja, sehr kompliziert, das alles. Im besten Fall kann TRACKBACK etwas zur Diskussion beitragen.
Die Frage interessiert mich aber grad brennend – was genau spricht dagegen, diese Sendung dann wiederum auch als CC-lizensiert aufzufassen und entsprechend zu veröffentlichen – was genau verhindert das?
Ggf. die Mitgliedschaft der Beteiligten (bzw. einige der Beteiligten) bei der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften. Dazu kommt, dass die GEMA nicht zulässt, Teile eines Angebotes (z.B. eines Radioprogramms) von der GEMA auszunehmen. Ein ÖR-Radio kommt aus dieser Nummer vermutlich nicht raus. GEMA-Stalinismus.
@Pospero (26), Falk (25)
Nein, eine Aussage von Adam Curry (oder auch Alice Cooper höchstpersönlich) reicht mir nicht, um zu belegen, dass es diese Ausnahmeklausel im US-Copyright wirklich gibt. Also, falls es diese Ausnahmeregelung wirklich gibt, postet den Link. Danke!
Bei Medienrauschen hab“˜ ich ja erklärt, wie es vermutlich gelaufen ist:
Wenn Alice Cooper eigene Live-Aufnahmen für Podcasts freigibt, dann hat das nichts mit „žpodsafe“ im Sinne einer CC-Lizenz zu tun. Es steht auch nicht im Widerspruch zu den Verpflichtungen die Cooper als ASCAP-Mitglied hat und deshalb sind die im TP-Artikel (und hier von Falk wieder) erhobenen Vorwürfe, die GEMA berücksichtige die Wünsche der Autoren nicht (in diesem Fall) gegenstandslos. Selbst wenn die Cooper-Erlaubnis in Amerika auf einer Ausnahmeregelung beruhen würde, müsste erst einmal geprüft werden, ob und wie sich das in Deutschland auf die GEMA auswirken würde.
Gültigkeit amerikanischer US-Lizenzen in Deutschland: Dabei muss man streng unterscheiden, ob der Titel unter einer (vollen) CC-Lizenz steht (dann dürfte die CC-Lizenz gelten oder genauer gesagt: dann dürfte es möglich sein, die amerikanische Erlaubnis in eine deutsche Lizenz umzuwandeln) oder wie im „žFall Beastie Boys“ nicht.
Was aber auf gar keinen Fall geht, ist Musik, die in Amerika nur für (unkommerzielles) Sampling und (unkommerziellen) Tausch lizenziert wurde, in Deutschland auch für zusätzliche Zwecke freizugeben, was offensichtlich bei der Umwandlung einer Sampling-Plus-Lizenz amerikanischen in eine deutsche Lizenz NC Sampling+ 1.0
geschieht.
Wer ist denn für diese Umwandlung verantwortlich? Und warum nimmt hier eigentlich niemand von der Creative Common Org und / oder dem Chaos Computer Club Regensburg Stellung?
@Dr. Dean (34)
GEMA-Stalinismus: Natürlich wird im Radio Musik gespielt, die nicht von der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft lizenziert ist. Zum Beispiel laufen im Zündfunk (Bayerischer Rundfunk) ständig Sachen von obskuren in- und ausländischen Labels/Interpreten.
Ich sprach hier von „kann negieren“ – nicht von einem Muss. Das ist schon ein Unterschied. Das man hierzulande gar nicht in die Verlegenheit kommen könnte, GEMA-Mitglied zu sein *und* Musik unter CC zu veröffentlichen, wurde eigentlich doch schon ausreichend diskutiert. Eventuell ist allerdings immer noch ein Beitritt möglich, wenn man irgendwann einmal Musik unter dieser Lizenz veröffentlicht hatte. Ansonsten gibts da nur ein „Entweder-Oder“ seitens der VGs in Deutschland.
Und auf den „Fall Alice Cooper“ geh ich da gar nicht ein, denn diesen kenn ich nicht einmal. Allerdings andere Beispiele (Kristin Hersh, Pearl Jam), welche Teile ihres Reportaires unter CC veröffentlichten.
34: Das ist nicht richtig, ich kann selbstredend jede Musik spielen, ich muss aber halt der GEMA melden, was ich gespielt habe, damit GEMA-Repertoire auch abgerechnet wird. Es ist durchaus eine Dienstleistung der GEMA, dass sie überprüft, ob bei einem gespielten Song irgendwer Ansprüche auf Vergütung hat.
33: Für die Inhalte aller FRITZ-Sendungen gelten die gleichen Bedingungen (und frag mich jetzt bitte nicht, welche genau…), den Aufwand von einer Ausnahme möchte ich gar nicht wissen, wenn CC uns schon mit „Trademark-Vereinbarungen“ kommt… zumal ja CC bisher auch nur eine Art Kennzeichnung ist und nicht viel mehr sagt, als das, was bisher gilt: Auch jetzt schon kannst du eine Radiosendung für private Zwecke mitschneiden, eine eigene, neue Lizensierung ist also überflüssig.
36: Genau das „Entweder/Oder“ ist der Knackpunkt. Sobald die GEMA (das muss vermutlich auf europäischer Ebene auch passieren, damit es sinnvoll ist und Wirkung hat) davon abrückt und bspw. Möglichkeiten für „Ausnahmen“ bietet (bestimmte Songs für Podcasts freigeben, etc.) könnte sich CC erledigt haben. Mehr freie Wahl für die Urheber sollte das Ziel sein.
Vom Prinzip richtig. Allerdings schreibt eben die CC-Lizenz zwingend vor, eine Verwertung wiederum auch unter dieser oder einer ähnlichen Lizenz vorzunehmen. Sprich, realisiert man eine Sendung ausschliesslich mit „freier“ Musik, so muss diese dann bei einer Veröffentlichung als Download/Podcast wieder unter einer „freien“ Lizenz stehen. Das private Mitschnitte davon tangiert werden, ist ja auch nicht Sinn dieser Lizenzen. Sondern eben genau die Nutzung darüber hinaus. Das ist ja grad auch die Diskussion um eine Erweiterung der Schutzrechte für Radiosendungen (Stichwort: WIPO Broadcasting Treaty)
Falk, genau das sind unsere Probleme derzeit. Wir müssten jeden Autor einzeln fragen. Was unmöglich ist.
@DrNI / „žCC Radio License“ / kommerzielle Nutzung von CC-Lizenzen
Eine „žCC Radio License“ kann (wenn überhaupt) nur funktionieren, wenn die Nutzung für die Radiosender kostenlos ist (oder wenn ein Pauschalbetrag erhoben wird).
Abgesehen davon, dass es für die Radiostationen grundsätzlich viel zu aufwändig wäre, für jeden Song einzeln einen Preis auszuhandeln, wären dieses Verfahren auch schlecht für die CC-Lizenz-Inhaber: Wenig Nachfrage (Sendeplätze) & großes Angebot (CC-lizenzierte Musik) = niedrige Preise.
Außerdem wird bei fast allen Diskussionen um CC-Lizenzen im Musikbereich davon ausgegangen, das Interpret, Autor und Produzent/Label identisch sind. Das ist aber wohl eher selten der Fall. Bei kaum einer Band wird gemeinsam komponiert. (Die Jungs von Spandau Ballet — außer Martin Kemp — haben nach Karriereende ihren Songschreiber Gary Kemp — erfolglos — verklagt. Dave Hill und Don Powell von Slade müssen heute noch durch das australische Hinterland touren, Noddy Holder und Jimmy Lea sitzen zuhause und kassieren Tantiemen. Noddy Holder: „žMerry X-Mas Everybody is not only a hit, it“™s a pension.“)
Und selbst wenn der Interpret gleichzeitig Autor und Produzent ist, unterscheiden sich die jeweiligen ökonomischen Interessen. Wenn mit einer CC-Lizenz Einnahmen erzielt werden, muss also die (gerechte) Verteilung geklärt sein.
Die Erlaubnis der kommerzieller Nutzung CC-lizenzierter Musik erfordert also — wie DrNI richtig schreibt — den Aufbau eines Parallelsystems (Überwachung der Nutzung, Inkasso, Verteilung der Einnahmen) zu den bestehenden kollektiven Verwertungsgesellschaften. Und da es unwahrscheinlich ist, dass die Nutzer (Radiosender) dieses System alleine finanzieren oder auch nur ein Teil der Kosten übernehmen, sehe ich nicht, wieso bei diesem Modell die „žwesentlichen GEMA-Hürden“ wegfallen. Auch ein CC-Inkasso-System müsste von den Lizenzgebern (Musikern) selbst finanziert werden.
Nein, allerdings ist die CC-Lizenz eben auch nur dann gültig, wenn *alle* Rechteinhaber dieser zugestimmt haben. Als Nutzer oder Verwerter dieser Lizenz *muss* ich dann im Zweifel dies ja erstmal annehmen, bis mir irgendwer das Gegenteil beweisen kann. Und sollte dies so sein und ein (Mit-)Autor Ansprüche gelten machen, kann ich diese dann ja aufgrund des Lizenzverstosses seitens des Lizenzgebers auch an diesen weiterreichen.
Kann man ja derzeit nur, wenn eine kommerzielle Nutzung gestattet ist. Und dann verzichten ja die Rechteinhaber bewusst auf ihre Einnahmen. Ein ädaquates Vergütungssystem, welches einerseits allerdings die weitreichende (evtl. freie) Nutzung von Content gestattet, andererseits allerdings auch die Urheber entlohnt, ist allerdings ein wichtiges Thema für die Zukunft. Da seh ich auch viel Spielraum für zukünftige Dienstleister.
@Falk 36
Warum zündest Du Nebelkerzen? In diversen Kommentaren bei Medienrauschen und auch hier hast Du — im Kern — behauptet, die GEMA vertrete ausländische Künstlern, ohne dazu berechtigt zu sein.
Zitat Falk, 20.10.2006, 22.07 (Medienrauschen)
„žJetzt meldet allerdings hierzulande die GEMA aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge und dem Vorhandensein des Werkes *entgegen* dem Willen des Autors Ansprüche an, die sie never ever stellen dürften, da sie dazu eben *nicht* beauftragt sind.“
Wenn Du Deine Behauptung belegen kannst, dann poste bitte Links. Danke!
An der Diskussion des „žFalls Alice Cooper“ (Stichwort: Live-Aufnahmen), den Prospero in einem TP-Artikel ausführlich behandelt hatte, hast Du Dich rege beteiligt. Schon im Blog von Prospero hast Du zwischen dem 16. und 18. August 2006 zum Thema „žCooper Podsafe?“ (damals noch mit Fragezeichen) sechs Beiträge geleistet. Heute schreibst Du: „Und auf den „Fall Alice Cooper“ geh ich da gar nicht ein, denn diesen kenn ich nicht einmal.“
Wieso *meine* Meinung Nebelkerzen sind, müsstest du mir da jetzt erläutern. Sorry, dass ich dies nicht immer dazu schreibe und du dies als rechtsverbindliches Faktum ansiehst.
Im Kern der Sache nochmal: Ich bin der Meinung, das es *nicht* dem Willen der Autoren entspricht, hierzulande dann seine Rechte an diesem, per CC-Lizenz freigelassenem Werk, von der GEMA vertreten zu sehen.
Nachtrag: Und ja, ich kenne den „Fall Cooper“ nicht und erdreiste mich trotzdem, meine Meinung allgemein zu diesen Themen zu äußern.
Ich würde gern nochmal auf Johnnys Kommentar Nr. 32 eingehen!
Mal angenommen, der RBB ist trotz Werbung kein kommerzieller Sender, bleibt angeblich das Problem, dass der Nutzer der Lizenz (also RBB) seine Inhalte ebenfalls unter CC veröffentlichen muss.
Mal ausgehend von einer CC 2.0 Lizenz, also Weitergabe unter gleichen Bedingungen, dann muss der RBB sein Produkt allerdings doch nur genauso weitergeben, wenn er diesen Inhalt bearbeitet oder in anderer Weise umgestaltet, verändert oder als Grundlage für einen anderen Inhalt verwendet. Anders rum gesagt: Öffentliches Aufführen ist doch erlaubt. Johnny, ich denke, du darfst nur nicht reinquatschen.
@Johnny: Ich höre seit Jahren kein (deutsches) Radio mehr und kenn mich mit der deutschen Radiolandschaft nicht aus. Ich wusste gar nicht, dass Fritz öffentlich-rechtlich ist. :)
Nur eine kurze Klarstellung zur Diskussion um US-amerikanische und deutsche CC-Lizenzen und die Unterschiede zwischen ASCAP und GEMA: In den USA sind Vertraege mit Verwertungsgesellschaften aufgrund des ASCAP Consent Decree von 1950 nicht-exklusiv. D.h. ein Autor kann durchaus z.B. mit einem Filmemacher einen eigenen Deal machen, ohne dass spaeter noch Gelder an ASCAP fliessen. Halt ein Total-Buyout.
In Deutschland ist die Vertretung durch die GEMA dagegen immer exklusiv. Damit sollten gerade eben solche billigen Buyouts verhindert werden. Der Grundgedanke war also, dass Urheber nicht so einfach ueber den Tisch gezogen werden koennen.
Dummerweise bedeutet dies aber eben auch, dass keine separaten Vertraege zur nicht-kommerziellen Nutzung abgeschlossen werden duerfen – und nichts anderes ist ja eine Creative Commons-Lizenz. Wenn CC-lizenzierte Songs von ASCAP-Mitgliedern dann hier runtergeladen und weitergenutzt werden, gibt das natuerlich Probleme …
@Prospero
Im TP-Artikel schreibst Du, dass Du in der GEMA-Datenbank recherchiert hast. Wenn man dort nach Titeln wie „žI“™m Eighteen“ oder „žElected“ (oder anderen „žGreatest Hits“ von Alice Cooper) sucht, ist NICHT zu übersehen, dass Alice Cooper nur einer von zwei bis fünf Co-Autoren ist. Außerdem sind verschiedene Verlage involviert. Hast Du überprüft, ob der von Dir unterstellte „žWille des Künstlers“ (also der von Alice Cooper, die GEMA soll seine Werke kostenlos für Podcasts freigeben), auch für seine Co-Autoren gilt? Und für die Verlage?
Deine Grundannahme, dass in den USA Autoren auf Grund einer gesetzlichen Regel die Podcast-Rechte individuell vergeben können, hast Du immer noch nicht belegt. Das gleiche gilt für Deinen Vorwurf, die GEMA würde Ansprüche anmelden, ohne dazu berechtigt zu sein. Worauf stützen sich diese Behauptungen? Wie regeln die Gegenseitigkeitsverträge nationale Sonderregelungen (z.B. Ausnahmen von der kollektiven Rechte Vergabe für Podcasts)? Gelten nationale Sonderreglungen automatisch weltweit?
Eine zweite wichtige Basis Deines Artikels ist die Annahme, die Einstufung durch das Podsafe Network (so weit ich sehe eine US-Gruppierung) eines Titels (was wird dort eigentlich genau eingestuft: ein musikalisches Werk, eine Live-Aufnahme, eine Eigenkomposition, eine Live-Aufnahme einer Eigenkomposition?) als „žpodsafe“ habe irgendeine juristische Bedeutung in Deutschland (oder auch nur in den USA). Kannst Du dies belegen?
@Janko
Buy-Out:
In Amerika können Urheber ihre Rechte verkaufen. Die ASCAP/BMI- und alle anderen Einnahmen fliessen dann aber weiter, nur in die Taschen der Rechtekäufer. Genau deshalb kaufen sie ja die Rechte der Urheber. In Deutschland können die Urheber ihre Rechte nicht verkaufen.
Eine andere Variante ist, dass Musiknutzer, die Kompositionen nur selbst nutzen wollen und keine Absicht/Möglichkeit haben, zusätzliche Einnahme aus der Verwertung zu erzielen, die Rechte kaufen, anstatt laufend Nutzungsgebühren zu zahlen.
ASCAP/Podcasts/CC-Lizenzen
Können ASCAP/BMI-Mitglieder wirklich selbst Podcast-Lizenzen vergeben?
Außerdem muss man zwischen der individuellen Vergabe von Lizenzen für spezielle Nutzungsarten und der Vergabe von CC-Lizenzen unterscheiden. Können ASCAP/BMI-Mitglieder wirklich CC-Lizenzen vergeben?
Zu diesen Fragen habe ich noch keine zuverlässige Quellen gefunden. Für Links wäre ich Dir sehr dankbar!
Ich gestatte mir mal eine Meinung dazu, nachdem ich jetzt mal nachgelesen habe, was ich vorher angeblich schon kannte: Es ging wohl anscheinend in dem speziellen Fall eben *nicht* um das Werk als Solches, sondern um eine Liveaufführung des ausübenden Künstlers. Dieser hat daraufhin wohl seinerseits diese Liveaufnahme im Podsafe-Netzwerk zur freien Verfügung gestellt. Dies tangiert meiner Meinung nach *nicht* die Vervielfältungsrechte, um welche sich die GEMA für das eigentliche Werk stelltvertrend für die Autoren kümmert. Jetzt ist allerdings ja das Problem, das in Deutschland eben eine Liveaufnahme *nicht* aus dem zu verwertenden Reportaire ausgenommen werden kann, sprich die Verwendung hierzulande *immer* eine Vergütungspflicht auslösen würde (GEMA-Vermutung). Und den Widerspruch sehe ich dann persönlich, dass der Künstler explizit eine kostenfreie Verwendung erlaubt, dies aber hierzulande trotzdem eine Vergütungspflicht auslöst. Ist das dann der Wille des Künstlers oder nicht?
DieterK: Wie Falk schon sagte hier geht es um den Sonderfall „Liveaufnahme“, die der Künstler ins PMN stellte. Es ging NICHT um die Frage ob Songs wie die von They Might be Giants, Death Cab for Cutie oder Nina Simone, die jetzt auch vermehrt dort auftauchen für Deutsche podsafe sind oder nicht. Amerikanische Podcaster haben da wohl keine Probleme, denn die eben erwähnten Bands – aktuelles Beispiel „Lacuna Coil“, die allerdings wohl kaum von der GEMA vertreten sein dürften, die das PMN nutzen um die neue Single noch vor dem Verkauf dort online zu stellen, The Shakers haben das mit „Liberty Jones“ ebenfalls gemacht – haben da ihre Songs hochgeladen.
Vermutlich – aber mit Albenaufnahmen habe ich mich nicht befasst sondern mit dem Aspekt der Liveaufnahme und nur darum ging es im Artikel – wäre dann da eher HarryFox für die „mechanical rights“ gefragt, aber Albenaufnahmen habe ich nicht untersucht. Wobei das auch durchaus interessant wäre.
Es geht also nicht um Rechte an den Albenaufnahmen – für die es laut dem Macher von Coverville.com, den Link habe ich jetzt nicht zur Hand aber bei Podcastpickle im Forum hat er sich dazu geäußert, auch Lizenzen gibt, sowohl von BMI als auch von ASCAP. Es geht um die LIVEAUFNAHMEN, die nicht nur Herr Cooper sondern auch andere Bands online gestellt haben mit der Willenserklärung dass Podcaster dafür nichts bezahlen müssen, mit der eindeutigen Erklärung, dass diese Tracks gespielt werden sollen – und da verweise ich dich erstmal auf die Stellungnahme von Adam Curry dass das durchaus möglich und legal ist. Für die USA.
Nochmal: Es geht nicht um das WERK an sich sondern um die Liveaufnahmen. Vielleicht verstehen wir uns da beide nicht so ganz, der Artikel von mir dreht sich allein um diese eine Frage. Und natürlich würde ich gerne auch einen Blick in den Vertrag zwischen der ASCAP und Alice Cooper werfen inwieweit einzelne Songs ausgenommen werden können – dass das aber im Prinzip geht zeigt „I write sins not tragedys“ – mein Lieblingsbeispiel, weil der Song relativ bekannt ist. Panic at the Disco sind als Band einerseits bei der ASCAP, der Song ist dort auch registriert und haben andererseits den Song im PMN. Da gibt es offenbar eine Übereinkunft zwischen Band und ASCAP, dass der Song für Podcaster freigegeben wurde – Beweis genug für die These, dass die Lizenzen offenbar freier vergeben werden dürfen als hier?
Aber das war nicht die Thematik des Artikels – interessant wäre die Thematik aber durchaus.
Ad Astra
@Prosperpo (Christian Spließ, Telepolis-Autor)
Dein Beitrag (52) ist schon ein starkes Stück. Jedermann kann bei TELELEPOLIS http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23621/1.html nachlesen, worum es in Deinem Artikel geht
Dass es um Live-Aufnahmen geht, habe ich durchaus erkannt. Danke für die Erinnerung. Meine ganze Argumentation gegen Deinen Artikel beruht u.a. darauf, dass es um Live-Aufnahmen geht, die für die GEMA keine Kategorie sind.
Den Hinweis auf die Harry Fox Agency hatte ich im Medienrauschen-Thread http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23621/1.html gegeben, um Deine Argumentation zu widerlegen. An exakt diesem Punkt hast Du dort nicht mehr reagiert …
Zuletzt hatte ich Deine (unbelegten) Grundannahmen in Beitrag 49 KORREKT zusammengefasst. Leider hast Du auch diese Gelegenheit nicht dazu genutzt, Deine Behauptungen zu belegen. Schade.
Damit verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass Dein Telepolis-Artikel zum „žFall Alice Cooper“ eine Luftnummer ist.
ich hab schon soviel über cc und musik in europa geseufzt, dass ich der kombination schon beinahe das aus wünsche.