Auf Dataloo ist nachzulesen, dass die Staatsanwaltschaft München „im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige ab(sieht)“.
Die Schäublone stellt also – zumindest aus Münchner Sicht – keine Beleidigung dar.
Das heißt gar nichts. Schließlich ist der Schwabe der potentiell natürliche Feind des Oberbayern; weil Angehöriger eines verklavten Voksstammes. Dementsprechend notorisch ehrlos. Und also nicht beleidigungsfähig.
Nungut, meine Kenntnisse der StPO (wohl § 153) sind eher bescheiden – aber „von Anzeige absehen“ ist doch nicht gleichzusetzen mit „stellt keine Beleidigung dar“.