Update 23:50 Uhr Es kam gerade aufgrund dieses Artikels ein erstes Signal der möglichen Entwarnung. Sobald diese offiziell ist, gibt es ein weiteres Update.
Update Freitag mittag: Die Stellungnahme von Frau Schweitzer.
Die ehemalige Unterstützerin der Hausbesetzerszene und heutige Journalistin Eva C. Schweitzer (die hier für die taz „bloggt“) pendelt häufig zwischen ihrem Studio in Manhattan und ihrer Altbauwohnung in Prenzlauer Berg. Ich weiß, das klingt jetzt irgendwie albern, steht aber so in ihrer Biografie.
Was dort nicht steht: Zwischen dem Pendeln bleibt Frau Schweitzer noch Zeit, ihren Anwalt damit zu beauftragen, von einem Weblog 1.200 Euro Schadensersatz für ein Zitat aus einem ihrer Texte zu fordern.
Am 20. Mai 2008 veröffentlichte Philipp im Gemeinschaftsblog nom nom nom einen kurzen Eintrag mit zwei Links zu Frau Schweitzers damaliger ZEIT-Kolumne. Um zu unterstreichen, was ihm an der Kolumne gefiel, zitierte Philipp drei Absätze aus dem Artikel von Frau Schweitzer.
Seit einigen Tagen nun liegt Philipp eine Zahlungsaufforderung nebst zu unterzeichnender Unterlassungserklärung des Hamburger Anwalts Andreas Will vor, der Eva Schweitzer vertritt. 1.200,00 Euro soll Philipp wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz als Schadensersatz an Frau Schweitzer zahlen, an den Anwalt sollen beim angesetzten Gegenstandswert von 21.200,00 Euro weitere 955,00 Euro gehen. Macht eine Gesamtsumme von 2.155,00 Euro.
Das Schreiben das Anwalts betont, dass Frau Schweitzer für namhafte Zeitungen schreibt, durch ihren Zweitwohnsitz in den USA erhebliche Kosten hat und dass sie „vergleichsweise hohe“ Honorare für ihre Artikel verlangt. Gütigerweise würde Frau Schweitzer jedoch in diesem Fall der „Zweitverwertung“ quasi ein Auge zudrücken und sich mit der „Pauschale“ von 1.200,00 Euro zufrieden geben. Frau Schweitzer lasse „durch einen Dienstleister“ Rechtsverletzungen in Bezug auf ihre Texte im Internet recherchieren, im Rahmen dieser „Ermittlungen“ sei man auf das Zitat in Philipps Blog gestoßen.
Außerdem, so das Schreiben weiter, gehe man „erfahrungsgemäß davon aus“, dass Philipp noch weitere Texte von Frau Schweitzer „abgeschrieben“ habe. Dies hätte man durch die „automatisierte Recherche“ zwar noch nicht selbst feststellen können, Philipp könne aber schonmal durch eine Zahlung von zusätzlichen 600,00 Euro pro Text und die Löschung derselben weitere Schadensersatzansprüche abgelten.
Während andere Journalistinnen noch nach dem Sinn von Blogs suchen, hat Eva C. Schweitzer anscheinend einen gefunden. Zumindest für sich und ihren Anwalt.
Eine große Bitte an alle Kommentatoren: Bitte keine Beleidigungen oder ähnliches. Die Sache läuft noch und wir unterstützen Philipp so gut wir können, je sachlicher wir das alle tun, desto besser.
Was die taz sich da als „Blog“ hält, ist ja auch eher fiese Eigenwerbung. Vielleicht sollte die Zeitung ihre Beziehung zu Frau Schweitzer noch einmal überdenken.
Qualitätsjournalismus 2.0
Hier wäre eine Stellungnahme der TAZ angebracht. Können die sich denn eine derartig hochpreisige Edelfeder überhaupt leisten???
Das ist peinlich für die Zunft der Publizisten! Die Journalistin sollte dem Pressekodex verpflichtet wissen, wo die Grenzen des „guten Geschmacks“ liegen.
Einfach unglaublich. Unglaublich dumm. Publissity wird es aber wieder bringen, anscheinend ist ihr ganz egal welcher Art diese ist. Na ja, wenn es halt mit dem herkömmlichen Verkauf ihrer Texte nicht mehr so gut läuft, wo könnte es gehen. Auch wieder mal ein hervorragendes Beispiel dafür, wie schnell Menschen vergessen. Vergessen woher sie kommen, für was sie mal eingestanden oder gar gekämpft haben. Wenn das liebe Geld erst einmal den Charakter aufgewertet hat, darf man mit jeder Keule um sich schlagen.
Hach, was leben wir in einer schönen Welt, die nur aus Friede, Freude und Eierkuchen besteht. Nicht. Diese ganze Abmahnwellenflut nimmt langsam überhand und man muss als Blogger verdammt aufpassen, was man schreibt, kopiert, zitiert und postet.
Also um ehrlich zu sein hätte ich gerade so einige Beleidigungen auf Lager, die ich einer gewissen Person nur allzugern an den Kopf werfen würde, aber selbstverständlich nicht loslassen werde.
Eine wahrlich traurige Geschichte.
Alles Gute Philipp, ich hoffe, die Bloggergemeinde wird ein Zeichen setzen und dir so gut es geht beistehen.
Einfach unglaublich. Unglaublich dumm. Publissity wird es aber wieder bringen, anscheinend ist ihr ganz egal welcher Art diese ist. Na ja, wenn es halt mit dem herkömmlichen Verkauf ihrer Texte nicht mehr so gut läuft, wo könnte es gehen. Auch wieder mal ein hervorragendes Beispiel dafür, wie schnell Menschen vergessen. Vergessen woher sie kommen, für was sie mal eingestanden oder gar gekämpft haben. Wenn das liebe Geld erst einmal den Charakter aufgewertet hat, darf man mit jeder Keule um sich schlagen.
Wie raffgierig ein Mensch sein kann erschreckt immer wieder. Mh.
Sind denn klar markierte Zitate mit Quellenverlinkung nicht urheberrechtlich ok? Beides ist hier doch gegeben, jeder noch so durchschnittliche Webanwender erkennt sofort, dass es sich um ein Zitat handelt und wie er zur Quelle gelangt…
Lächerlich. Eine Aufforderung zur Kennzeichnung hätte es wohl auch getan.
manmanman.
Müsste hier nicht das Zitatrecht greifen oder übersteigen 3 Absätze das „Zitatrecht“? Auch wenn der Blogger die Grösse eines normalen Zitates überschritten haben sollte ist die Abmahnung absurd fragwürdig.
Jaja, der nächste bitte…
„Das Kunststück ist es, älter zu werden, ohne die Stiefel anzuziehen, die über dich hinweggetrampelt sind“
Was ich ja nicht verstehe, da wird noch Werbung für den Blog gemacht, das Zitat als Solches gekennzeichnet, sprich nicht als eigene Schöpfung verkauft und dann das.
Verstehen muss man das nicht!
Zum anderen Reisekosten für Blogbeiträge sind ja starker Tobak… in den USA gibts kein Internet und keine Computer?
Nun, wieviel Text darf denn benutzt werden damit es noch als Zitat duchgeht? Jemand ne Ahnung?
Ärgerlich. Aber 3 Absätze zu übernehmen ist auch etwas zuviel für meinen Geschmack. Trotzdem: Der Dame entsteht kein Schaden dadurch, sehr ärgerlich sowas.
Die Lohn pro Zeile ist bei der taz geringer als bei anderen Zeitungen, aber darum gehts ja hier gar nicht. Die Frau schreibt schließlich nicht nur für die taz, daher ist der Fokus darauf auch sinnfrei.
Klassischer Fall von „beide doof“. Klar wirkt die Abmahnung zu hart. Aber: Das Zitat besteht aus etwa einem Drittel des Artikels! Das ist nicht nur ein kurzer Auszug. Das wirkt wegen den verschiedenen Schriftgrößen vielleicht anders, aber da wurde wirklich zu viel kopiert. (Natürlich schreibt Spreeblick nicht „kopiert“, sondern „zitiert“..)
Nebenbei: Hier ist weder klar, ob die Frau überhaupt was von diesen Abmahnungen gegen (kleinere) Blogs weiß, noch wie viel da hinter den Kulissen kommuniziert wird. Also ruhig Blut..
Das ist ein Großzitat und als solches nicht in dieser Publikationsform zulässig. Insofern ist die Sachlage wohl klar, da ich diesen Eintrag nun auch nicht als eigenes kreatives Werk oder wissenschaftliche Publikation einschätzen würde.
Vielleicht würde ein geneigter Richter darüber sinnieren, was denn hier überhaupt der tatsächliche Schaden ist, aber wenn es lediglich um das Zitatrecht geht, ist die Sache wohl klar.
Zitat inkl. Quellenabgabe abmahnwürdig – und dann die Inhalte noch nichteinmal im eigentlichen Sinn zu eigen gemacht?
Ich glaub mein Schwein pfeift!
rate Frau Schweitzer diesbezüglich selbst zu kontaktieren, da hier offensichtlich übers Ziel geschossen wurde. Lobende Erwähnung eines Artikels mit Quellenverweis kann nicht illegall sein, sonst wäre jedes Zitat (und damit z.B. wissenschaftliche Arbeiten) strafbar. Diese Art der Erwähnung kann auch nicht das ursprüngliche Ziel der „automatisierten Recherche“ durch den „Dienstleister“ sein, hier hat sicherlich der Anwalt Geld gerochen.
Weniger die Abmahnung an sich als die Begründung der Höhe ist das „lustige“. Da wird doch tatsächlich mit der Zweitwohnung argumentiert, ich dachte immer das wäre Privatvergnügen und hätte mit dem entstandenen Schaden herzlich wenig zu tun.
Auch schön ist ja die Annahme, dass eventuell und vielleicht noch weitere Texte möglicherweise abgeschrieben sein könnten.
Wenn das die Art und Weise ist, wie sich die Diskussion Printjournalismus vs. Blogger fortsetzt, dann gute Nacht. Mmmh, ok, was können wir tun?
@15 A: 252 von 850 Wörtern falls sich Word nicht verzählt hat. Ist zwar relativ viel, aber mMn. noch in Ordnung, vor allem weil verlinkt wird. Die Vorgehensweise ist auf jeden Fall eine Frechheit und der angebliche „Schaden“ ein schlechter Witz. Daher – fire at will.
Was ein unglaublicher Mist !
So langsam drehen die alle ab… muss man sowas wirklich bezahlen ???
Da macht er quasi noch Werbung für die Dame in dem er sie zitiert und das ist der Dank.
Und was kann er für Ihren Zweitwohnsitz in USA, warum soll er den finanzieren ?
Braucht man dann noch 1200.-, wenn man für so „namhafte“ Zeitungen schreibt… pah !
Armes Deutschland !
Hab Wut im Bauch :(((
Manchen Leuten kann man einfach nicht helfen. Warum sich den Ruf für ein paar Kröten derart ruinieren? Ich weiß nicht mal, ob das böse Absicht ist oder einfach die Gesellschaft heute, in der jeder nur noch für sich und seine finanziellen Interessen kämpft. Traurig, jedenfalls.
Was kostet Spreeblick wohl das Zitat aus der Biographie?
Un_glaub_lich!
Ich denke, die Dame ist im Internet unterwegs? Sollte man da nicht wissen, wie was geht und was auf gar keinen Fall geht? Würde Ihr jetzt eigentlich schonmal ein dickes Fell wünschen, aber … nein.
Btw. @spreeblick: Schon der Titel des Beitrags ist falsch und widerspricht dem Inhalt hier. Frau Schweitzer hat nicht beschlossen, jetzt mal „den Phlipp“ abzumahnen; ihre Kanzlei macht das – mit hoher Wahrscheinlichkeit, ohne in jedem Fall Rücksprache zu halten.
Zumindest weiß ich nun, wessen Weblog ich niemals lesen oder gar zitieren werde! *daumenrunter*
Ich kann mir ehrlich gesagt auch kaum vorstellen, dass sie damit durchkommt. Nach dem was ich (qua Beruf) über das Zitatrecht lernen musste, legitimiert die geistige Auseinandersetzung des Zitierenden mit dem Zitat die Zitierung auch in größerem Umfang.
Eine geistige Auseinandersetzung mit dem Zitat scheint stattgefunden zu haben und das Zitat dient zur Verdeutlichung der Aussage über den zitierten Text. Ich sag mal, ich persönlich hätte wohl gefragt, wenn ich so viel Zitat mit so wenig eigenem Text ausschmücken würde, aber für mich sieht das legitim aus.
Btw, hält die Frau überhaupt noch Rechte an dem Text? Man müsste ggf. mal beim Verlag fragen, ob sie da was unterschrieben hat…
Ich bin kein Jurist, würde aber mal sagen, dass die drei zitierten Absätze den überwiegenden Teil des Blogpostings ausmachen und man da nicht mehr von einer Einbettung in ein eigenständiges Werk reden kann.
Vom Grundsatz her würde ich die Journalistin im Recht sehen.
Wow, 1200€, mehr als das Monatseinkommen manchs freien Journalisten.
http://www3.ndr.de/sendungen/zapp/archiv/printmedien/journalist104.html
„Laut einer neuen Studie des Deutschen Journalisten Verbandes müssen knapp 40 Prozent der Freien mit weniger als 1.000 Euro im Monat klarkommen.“
Abmahnungen sind schlimm. Nun handelt es sich aber da um nen Fullquote. Recht hat’se wohl – moralisch hat sie versagt. Ich sage: PFUI
@#735747: 3 Absätze zitieren ist wirklich etwas dreist, aber einen Freizeit-Schreiber dafür derart abziehen zu wollen ist verachtenswert. Es ist beeindruckend, wie viele Hausbesetzer und Hippies später unangenehme Menschen werden.
I just don’t believe it….
@#735759: Wenn die Anwälte in ihrem Auftrag handeln (und das tun sie ja offensichtlich), dann lässt die gute Dame sehr wohl abmahnen. Auch wenn die Kanzlei vielleicht keine Rücksprache gehalten hat, ändert das nichts an der Situation.
O.M.G.
Das Hausbesetzer und Hippies später unangenehme Menschen werden können wundert mich nicht. Ich muss gerade spontan an die ignorante und arrogante Antifaszene der frühen 90er Jahre in Hamburg denken.
das schlimme ist doch dass ich erst durch solche aktionen von dem unfassenden schaffen von schreiberlingen hinz und kunz erfahren muss. ich will diese dame nicht kennen müssen genauso wenig wie ich nicht wissen will mit wem dieter bohlen was laufen hat. die will sich doch nur interessant machen!
@caschy
Das ist genau der Punkt: Rechtlich mag sie sicher sein, moralisch ist das ganz klar fail.
Ich hätte heute auch jemanden abmahnen können, der ein Video von mir ohne Genehmigung in seinen Blog stellt. Ich mach es aber nicht, weil derjenige damit offensichtlich nicht seinen Lebensunterhalt verdient und ich mich freue, wenn mein Content jemandem gefällt.
Da liegt wohl der Unterschied zu denen, die ihr Zeug wie am Band produzieren und offenbar ihre ursprüngliche Motivation irgendwann auf dem Weg verloren haben…
Taten? Ein Spendenkonto zum Beispiel löst das Problem zwar nicht, setzt aber auch ein Zeichen der Solidarität.
Wellen der Empörung, manifestiert in massig emails haben in der Vergangenheit ja auch schon den ein oder anderen Abmahner umgestimmt.
frau schweitzer scheint ja auch sonst eine „nette“ zu sein, wie der kommentar aus einem ihrer beiträge beweist:
Hier noch einmal die Kommentarrichtlinien für alle Möchtegern-Piraten, aufgeplusterte Jungmännchen, beleidigte Besserwessis und die Generation Pisa: Ich veröffentliche keine Kommentare mit Beleidigungen gegen mich oder andere, nichts, wo ich das Gefühl haben, das ist eh nur Gelaber, keine Beiträge mit mehr als drei Rechtschreibfehlern pro Satz, keine Beiträge von Leuten, die selber kein Blog haben und hier ihre Betrachtungen über den Sinn des Lebens, des Universums und allem loswerden wollen. Wenn euer Kommentar gekürzt oder gar nicht erscheint, sucht die Schuld bei euch.
ob ich nun abgewahnt werde, weil ich das zitiert habe? sehr sehr fragwürdig die ganze sache, aber inzwischen wundert mich das auch nicht mehr. qualitätsjournalismus ist ohnehin zur mangelware geworden, da muss man sich vielleicht so helfen um seinen zweitwohnsitz in manhattan finanzieren zu können…
„So wie ich die Sache sehe ist die Intelligenz bereits ausgerottet und es leben nur noch die Idioten.“
Ein Lied mit genau diesem Sample lief gerade, als ich diesen Artikel gelesen hab. Zufälle gibt’s
Naja, ein „Zitat“ ist das nicht. Es sind zwei einleitende Sätze und drei kopierte Abschnitte.
„Zwischen dem Pendeln bleibt Frau Schweitzer noch Zeit, ihren Anwalt damit zu beauftragen, von einem Weblog 1.200 Euro Schadensersatz für ein Zitat aus einem ihrer Texte zu fordern.“
Das ist Bild-Niveau.
Sie wird einen Anwalt beauftragt haben nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen. Auch Journalisten haben Rechte. Dass dieser Anwalt dann übers Ziel hinausschießt, ist erst mal nicht ihre Schuld. Ich hätte mir gewünscht, dass erst mal ihre Stellungnahme abgewartet wird, bevor sie (mit einem sehr reißerischen Text) zum virtuellen Abschuss freigegeben wird.
Nicht falsch verstehen: Spreeblick darf natürlich Partei ergreifen, aber die Fakten so zu verdrehen, um Stimmung zu machen, ist unseriös.
„…wir unterstützen Philipp so gut wir können, je sachlicher wir das alle tun, desto besser.“
Eben, das wollte ich damit sagen. ;)
Frau Schweitzer gingen 1200 Euro Verdienst (Schadensersatzforderung) verloren durch die fehlenden klicks auf ihren Artikel, da 1/3-1/4 davon auf einem anderen blog zitiert wurde.
Habe ich das richtig verstanden ?
Mal ganz ehrlich: der „Artikel“ ist nur Teaser, das „Zitat!“ umfasst 80% der Zeilen und eine Quellenangabe findet sich auch nicht; erst wenn man dem Link folgt, kann man heraus finden, von wem das Zitat ist.
Die feine Art ist das nicht. Selbst an der Uni lernt man zitieren anders.
Andererseits ist es abwegig, daraus eine „Zweitverwertung“ zu konstruieren und dermaßen hohe Forderungen abzumahnen… ein kurzer Hinweis auf Gepflogenheiten des respektvollen Zitierens hätte es hier auch getan.
Freiberuflich tätige UrheberInnen haben leider oft das Problem, tatsächliche Zweitverwertungen ihrer Arbeit zu entdecken und an die ihnen zustehenden Honorare zu kommen. Da greifen viele zu Dienstleistungen von Unternehmen, die das Internet zunächst automatisiert absuchen. Wenn dann aber ebenso automatisiert abgemahnt wird und sich offenbar kein Mensch mit Verstand die Suchergebnisse anschaut, um angemessen zu reagieren, je nachdem, ob ein Zeitungskonzern oder ein Freizeitblogger der „Übeltäter“ ist, ist die Dienstleistung ihr Geld nicht wert und man sollte sich nach einem anderen Dienstleister umsehen…
Hm, ich mag ja die Sachen die Eva Schweitzer schreibt – aber irgendwie hat sie das Internet nicht verstanden. Auch wenn der Beitrag in dem Blog suboptimal ist.
Dieser KOMMENTAR sagt alles über die Dame aus.
Da ich nicht im Thema drinstecke: Waren denn die Zitate ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet (Angabe von Autor, Quelle, etc.)?
JA: Unterlassungserklärung zum Anzünden der nächsten Kippe nutzen.
NEIN: Ratenzahlung vereinbaren und nächstes Mal schlauer sein.
ACHTUNG, kam gerade per Mail: Es sieht so aus, als würde Frau Schweitzer (in diesem Fall) einlenken, das ist aber noch nicht offiziell. Dennoch: Ruhig Blut. Morgen gibt es hoffentlich näheres.
(Immer muss man erst schimpfen „¦ Selbst wenn die Abmahnung zurückgenommen wird, ist das gesamte Vorgehen einen weiteren Artikel wert, dieser ganze Abmahn-Wahnsinn ist langsam nicht mehr zu ertragen.)
Sas sind immer die peinlichsten: Andere, schon mal vorsorglich, auf mangelnde Grammatikfähigkeiten hinweisen, aber selbst grammatikalisch und stilistisch jenseits von Gut und Böse agieren.
Sehr unangenehme Person.
Nicht-autorisierte Zitate der Brettspielentwerferin:
„… pendelt häufig zwischen ihrem Studio in Manhattan und ihrer Altbauwohnung in Prenzlauer Berg.“
„… durch ihren Zweitwohnsitz in den USA erhebliche Kosten hat …“
Ein Studio Apartment in New York ist nicht ganz so luxuriös wie es für europäische Ohren klingt. Es ist eine Ein-Raum-Wohnung. Eine richtige Ein-Raum-Wohnung, mit Kochecke, ohne Diele, zum Klo gehts draussen den Flur lang. New York ist zwar echt schweineteuer, aber erhebliche Kosten generiert man doch irgendwie anders.
Ich bin ja kein Jurist, aber
a) finde ich das „Zitat“ etwas arg heftig lang – auch im Verhältnis zum Rest des Artikels.
b) finde ich dass sowas aber in Ausnahmefällen auch mal sein kann, besonders wenn,
c) auf den Originalartikel auf Zeit Online verlinkt wird und dadurch ja Werbung für den Artikel gemacht wird.
Da also der guten Dame kein Schaden, sondern – in diesem Fall Zeit Online – ein Nutzen aus der Verlinkung entstanden ist, würde ich eine Schadenersatzforderung auf jeden Fall zurückweisen.
Lustigerweie habe ich heute Zeit-Online-Chef Wolfgang Blau bei den Medientagen München gesehen. Er scheint mit seinem wirklich gutem Online-Angebot eher ungestresst mit dem Verhältnis Blogger/Journlist umzugehen.
Ich mache die Kommentare bis morgen zu, wir warten nach dem Signal (siehe Artikel-Update) erstmal auf Taten. Danke an alle für die Gelassenheit!