Seit Anfang Januar werden jeden Monat persönliche Daten aller deutschen Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank übermittelt. Mehr als 40 Seiten lang ist der Fragenkatalog zum elektronischen Einkommensnachweis „ELENA“, den die Arbeitgeber ausfüllen müssen. Zu den Angaben, die übertragen werden, gehören auch sensible Informationen wie etwaiges „Fehlverhalten“.
Der FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung haben deswegen eine Verfassungsbeschwerde gegen Elena ins Rollen gebracht, um die „Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten“ in Karlsruhe zu stoppen.
„Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten“, sagt der Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung verfasst hat. Zu unsicher, zu intransparent, zu unkonkret und vor allem zu lang sei die Speicherung.
Die in der monatlichen Meldung enthaltenen Angaben sind zum Teil hochsensibel. Ursprünglich sollte sogar mitgeteilt werden, wenn sich Arbeitnehmer an einem Streik beteiligt haben. Erst nach Protesten änderte das Arbeitsministerium diesen Punkt. Die bis zu fünf Jahre dauernde Speicherung in einer zentralen Datenbank bleibt dagegen Teil des Verfahrens.
Eingeführt wurde Elena unter dem Motto von Bürokratieabbau und Kostenreduktion. Die treibenden Kräfte dahinter waren noch zu rot-grünen Zeiten die Hartz-Kommission und Arbeitgeberverbände. Dementsprechend stehen deren Klientele als Profiteure da: Während Unternehmen und Arbeitsagenturen jährlich beinahe 100 Millionen einsparen können, gibt es für Arbeitnehmer keinen derartigen Nutzen. Ab 2012 soll das Elena-Verfahren allerdings die Beantragung von Sozialleistungen erleichtern.
Den großen Sturm der Entrüstung hat Elena bisher nicht entfachen können. Zwei ePetitionen kamen zusammen auf lediglich 33.000 Unterschriften. Auch die Verfassungsklage wird erst im letzten Moment eingereicht. Das Gesetz zu Elena trat am 1. April 2009 in Kraft. Weil für Verfassungsklagen eine Einjahresfrist gilt, muss die Beschwerde also bis zum 31. März nach Karlsruhe gehen.
Deshalb ist nur noch bis zum 25. März Zeit, sich der Klage anzuschließen. Das ist kostenlos, sieht man von der Briefmarke für das Einsenden des ausgefüllten Formulares ab. Alle weiteren Informationen finden sich auf der Petitionsseite der FoeBuD.
Just for the records:
http://is.gd/aKJ46
Grüße :)
Ich hab bis einschl. Januar 2010 bei uns in der Firma nebenher ca. 25 geringfügig (bis 400€) beschäftigte Hauswarte, Gartenpflegekräfte, Putzfrauen bei der Minijob-Zentale abgerechnet. Das war bisher kein Problem.
Bisher:
1 Anmeldung, 1 Dauerbeitragsnachweis, 1 mal jährlich ne
Jahresmeldung.
Jetzt:
Zusätzlich *jeden Monat* bis zum 27. ne 3-seitige ELENA-Meldung samt Arbeitsstunden und allem drum und dran. Egal ob sich was geändert hat oder nicht.
Das ist locker die 12-fache Arbeit und nebenher gar nicht zu machen.
Seit Februar 2010 macht das nen Steuerberater für nicht wenig Geld. Die Kosten tragen die Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Mir solls Recht sein — weniger Arbeit. :)
Soviel zum Thema „Bürokratieabbau und Kostenreduktion“ …
Aber worauf ich hinaus will:
Die übermittelten Daten kann man auch als Arbeitgeber gar nicht ausdrucken. Nur ne ELENA-Meldung in Kurzform mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Monat.
Darauf heißt es dann unten:
„AUSDRUCK UNVOLLSTÄNDIG, DA AUFBEWAHRUNG IN PAPIERFORM NICHT ERFORDERLICH“
Die kompletten Daten werden aber auch nicht beim AG gespeichert.
Die Lohnabrechner wissen selber nicht, was per ELENA übermittelt wurde und können das mangels Ausdruck nachträglich gar nicht mehr nachvollziehen. Auch Fehler kontrollieren wird so schwierig.
Da kommt nur ne Meldung „wurde übermittelt“ und sonst nichts.
Also wenn jetzt ein Arbeitnehmer Auskunft verlangt, dann kann auch der Arbeitgeber, schon alleine aus technischen Gründen, gar keine Auskunft über die übermittelten ELENA-Daten geben. Weil er die Daten gar nicht mehr hat.
Und die Zentrale Speicherstelle erst ab 2012, falls bis dahin alles funktioniert und alle AN ihre Smartcard und PIN haben. :D
Wie heißt es so schön bei
http://www.das-elena-verfahren.de/teilnehmer
„Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.“
„größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“
in Kurzform dann sicher: „Gröverfasz“
Jaja, ich unterschreib‘ ja schon „¦ :-)
Danke, gleich mal mitgemacht!
Muss man nur noch weitersagen. Ich geh jetzt mal im Freundeskreis petzen =]
#help
Ist es notwendig, dass die Angaben, inwiefern man persönlich betroffen ist, der Wahrheit entsprechen?
Ich bin selbstständiger Kleinunternehmer und bin auch bei irgendeiner Rentenversicherung, de aber nur aus einem früheren Arbeitnehmerverhältnis stammt.
Wahnsinnig dreist. Und nebenbei einen schönen Namen zerstört. Danke.
Auf der andern Seite …
werden die meisten der ELENA-Daten doch eh schon seit Jahrzehnten zentral unter einer lebenslangen Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert.
(Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Anschrift, Geburtsort und -datum, Verdienst, Zeiträume, Tätigkeit, Schulabschluss, etc.)
Und mit der Verschlüsselung, den Zugriffsbeschränkungen und der Datensicherheit scheint man sich auch extrem viel Mühe zu geben.
http://www.abgeordnetenwatch.de/peter_hintze-650-5922–f118378.html#q118378
Und wenn das in ein paar Jahren funktioniert und sich alle dran gewöhnt haben – so wie schon heute an die Übermittlung aller anderen o. g. Sozialversicherungsdaten an die Rentenversicherung, KV, AV, etc.,
dann müssen wir z. B. nach der Kündigung nicht mehr zum alten Arbeitgeber und zugeben, dass wir Arbeitslosengeld beantragen, sondern können direkt zum Amt. Oder bei Wohngeld.
Das geht dann alles schneller, man ist nicht vom Formular des (alten) Arbeitgebers abhängig und Manchem bleibt vielleicht manch peinliche
Situation erspart.
Um mal ne Lanze für ELENA zu brechen. :)
@Sukram71 gerade die Verschlüsselung wird ja vom AK Vorrat explizit kritisiert. Ich zitier mal aus der PM:
@8
Und was passiert, wenn der Arbeitnehmer seinen persönlichen Schlüssel,
also seine Signaturkarte, verliert?
Wären die Daten dann für immer nicht mehr lesbar? – Dann wäre diese Methode nicht geeignet.
Man muss immer einplanen, dass die Leute ihre Karte/Schlüssel verlieren, sonst kann man sich so ne Datenbank gleich schenken.
Die Daten bei der Rentenversicherung sind vermutlich gar nicht verschlüsselt und historisch bedingt noch viel umfangreicher.
Ich bin alles andere als sicher, ob die Verfassungsklage Erfolg haben wird.
Zum einen weil es nicht um Kommunikationsdaten geht, zum andern weil der Staat diese Daten braucht um seinen staatlichen Aufgaben nachzukommen.
Das (die zentrale Speicherung) kann man aber natürlich auch anders sehen.
Wir werden sehen, was das BVerfG dazu sagt. Ich weiß es nicht.
Ganz anders sieht es aber beim Auskunftsrecht aus.
Von jeder Sozialversicherungs-Meldung an die Rentenversicherung, etc., erhält der Arbeitnehmer selbstverständlich eine Kopie.
Von den ELENA-Daten hat noch nicht mal der Arbeitgeber eine Kopie.
Alle Daten verschwinden bis mindestens 2012 in einem großen schwarzen Loch. Und das geht ganz sicher nicht durch. Es sei denn, das BVerfG braucht bis 2012 für ein Urteil. ^^
Ich schätze trotzdem:
In 10 Jahren ist diese ELENA-Sache (nach Anlaufschwierigkeiten) so selbstverständlich wie heute die 5-stelligen Postleitzahlen oder SV-Meldungen und jeder muss beim Arbeitgeber nicht mehr auf Papierformulare warten, sondern geht mit seiner Karte zum Amt und erhält dort innerhalb von 3 Tagen seine Sozialleistungen
samt Ausdruck seiner ganzen ELENA-Daten zur Kontrolle. :)
Die alten Leute protestieren wegen Google-Streetview, die jungen wegen Elena. :)
Keiner weiß wie beides ausgeht.
Endlich wurde es mal bemerkt.
Die Datenspeicherung dient nur dem Rechtschaffenen.
Alle anderen fallen schon seit Anbeginn des Jahres untendurch.
http://www.golem.de/1003/73942.html
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http://www.das-elena-verfahren.de/
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Selbstverständlich unterzeichne ich die Petition gegen den
Offenbarungseid.
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Mein AG gibt Pflichtgemäss alle mein pers. Daten an eine Staatliche Stelle weiter.Neben den Finanzbehörden u. der BFA , werden auch Daten an dritte weitergegeben. Angst ? Aber nicht doch
Nachtrag zu #10
Der angesehene Wolfgang Back sagt:
„Wenn man den Bundesdatenschützer auf dem Podium sitzen hat, so kann man davon ausgehen, dass man Informationen aus erster Hand erhält. Zum Thema „ELENA“ konnte er seine Meinung darlegen. Er befürchtet auf der einen Seite, dass zu viele Daten in die Datenbank aufgenommen werden, auf der anderen Seite jedoch besteht natürlich ein Bedarf dieser Daten für die Behörden.
Natürlich sind die Weichen bereits gestellt, um ELENA vor dem Verfassungsgericht kippen zu lassen. Peter Schaar jedoch sieht die Formulierung der Petition des FoeBud als nicht sehr erfolgreich an.“
Der Link führt zur Aufzeichnung der Diskussion:
http://www.cczwei.de/index.php?id=blog&blogid=674
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Das Thema ELENA ist bei weiten noch nicht ausdiskutiert.